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Beschlussvorlage (Textbebauungsplan Gemeinde Hürtgenwald mit dem Arbeitstitel "Gestaltung"; hier: a) Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung, b) Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
82 kB
Erstellt
18.05.10, 18:51
Aktualisiert
18.05.10, 18:51
Beschlussvorlage (Textbebauungsplan Gemeinde Hürtgenwald mit dem Arbeitstitel "Gestaltung";
hier: a) Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung,
         b) Beschluss über die Offenlage) Beschlussvorlage (Textbebauungsplan Gemeinde Hürtgenwald mit dem Arbeitstitel "Gestaltung";
hier: a) Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung,
         b) Beschluss über die Offenlage)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 27.05.2010 61/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: I/4 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 04.05.2010 Bezeichnung Textbebauungsplan Gemeinde Hürtgenwald mit dem Arbeitstitel "Gestaltung"; hier: a) Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung, b) Beschluss über die Offenlage Sachverhalt: Der vorgenannten Textbebauungsplan ist seit dem 30.04.2008 rechtskräftig. Zwischenzeitlich sind die Bebauungspläne G 4 „In der Graat“, Ortsteil Straß, D 4 „Auf dem Hau“, Ortsteil Großhau, C 6 „Am Sportplatz“, Ortsteil Gey, C 7 „Forststraße“, Ortsteil Gey, K 11 „Richelskuhl“ – 1. Änderung –, Ortsteil Vossenack, G 3 „Dollweg“ – 3. Änderung –, Ortsteil Straß zur Rechtskraft gelangt und müssen noch mit in den Textbebauungsplan aufgenommen werden. Da die Grundzüge der Planung des Textbebauungsplanes nicht berührt werden, wird die 1. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Als Anlage sind die Begründung und die textlichen Festsetzungen zur 1. Änderung des Textbebauungsplanes beigefügt. Es wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung gem. § 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 13 Abs. 2 BauGB zu beschließen. 2 Anlagen - Seite 1 von 2 - Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Gemeinderat die Aufstellung der 1. Änderung des Textbebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Gestaltung“, das entsprechende Bauleitverfahren im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen und mit den der Vorlage beigefügten Planunterlagen das Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Ziffer 2 und 3 BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)