Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
99 kB
Erstellt
24.06.10, 18:57
Aktualisiert
24.06.10, 18:57
Stichworte
Inhalt der Datei
A. Verfahrensstand:
Der Entwurf des Bebauungsplanes K 13 „Germetserb“ hat zusammen mit dem Entwurf der 4.
FNP. Änderung (Parallelverfahren) in dem Zeitraum vom 18.01.2010 bis 18.02.2010
öffentlich ausgelegen. Anregungen aus der Öffentlichkeit wurden nicht vorgebracht.
Von den Trägern öffentlicher Belange wurden zu zwei Themenbereichen Anregungen
vorgebracht:
1. Entwässerungskonzept
Durch die Untere Wasserbehörde wurde angeregt, eine konkrete Entwässerungskonzeption
zu erarbeiten. Hierin sei die grundsätzliche Machbarkeit des Entwässerungskonzeptes
nachzuweisen. Das Entwässerungskonzept wurde zwischenzeitlich vom Ingenieurbüro Dr.
Jochims & Burtscheidt erarbeitet. Das Entwässerungskonzept beinhaltet planerische
Aussagen zur Beseitigung des Schmutz- und Niederschlagswassers:
Niederschlagswasser:
Die nach § 51 a des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen geforderte Versickerung
von Niederschlagswasser oder Einleitung in einen bestehenden Vorfluter ist nicht möglich.
Eine Einleitung in einen Vorfluter ist aufgrund des Quellbereiches auszuschließen. Insofern
gibt es nur die Möglichkeit der Flächenverrieselung (mit Rückhaltung) im Plangebiet. Hierzu
hat das Ingenieurbüro einen Entwurf für eine Versickerungsanlage erarbeitet. Diese Fläche
wird im Bebauungsplan als Fläche für die Abwasserbeseitigung, Zweckbestimmung:
Versickerungsbecken im Bebauungsplan festgesetzt. Die in diesem Bereich im
Bebauungsplan festgesetzten Pflanzflächen (Ausgleich) werden am westlichen Rand des
Plangebiets angeordnet, so dass die Gesamtfläche der erforderlichen Pflanzflächen erhalten
bleibt (Flächentausch).
Schmutzwasser:
Für die Schmutzwasserentsorgung ist eine ca. 400 Meter lange Druckleitung in Richtung
Süden erforderlich, von wo aus das Wasser der Kläranlage Kleinhau zugeführt werden kann.
2. Straßenanbindung B 399
Bezüglich der geplanten Anbindung der Erschließungsstraße an die B 399 wurde vom
Landesbetrieb Straßenbau NRW der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen
der Gemeinde Hürtgenwald und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW angeregt. Als
Grundlage hierfür werden detaillierte straßentechnische Entwürfe erforderlich. In einem
ersten Arbeitsschritt wurde vom Ingenieurbüro Dr. Jochims & Burtscheidt ein Straßenentwurf
(M. 1: 500) erarbeitet, der in den Bebauungsplanentwurf übernommen wurde. Hieraus hat
sich ergeben, dass durch die Berücksichtigung der Fahrradien sowie des parallel zur B 399
geführten Fuß- und Radweges eine geringfügige Aufweitung des Geltungsbereiches
erforderlich wird. Für den Bereich des Fuß- und Radweges wird öffentliche Verkehrsfläche
festgesetzt.
B. Änderungen des Bebauungsplanes – 2. Offenlage
Durch die Berücksichtigung des Entwässerungskonzeptes und der Straßenplanung werden
folgende Änderungen des Bebauungsplanes erforderlich:
Festsetzung einer Fläche für die Abwasserbeseitigung, Zweckbestimmung
Versickerung
Flächentausch der Pflanzflächen
Änderung der Baugrenze; Reduzierung der überbaubaren Grundstücksfläche
Erweiterung des Geltungsbereichs am südöstlichen Rand des Plangebietes.
Festsetzung von öffentlicher Verkehrsfläche (Fuß- und Radweg); Anpassung der
Radien der Erschließungsstraße
Da durch die geplanten Änderungen des Bebauungsplanentwurfes die Grundzüge der
Planung berührt sind, wird eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes
erforderlich. Die Begründung mit Umweltbericht wird kurzfristig angepasst.
15.06.2010 fa