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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 100/2010)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
99 kB
Erstellt
24.06.10, 18:57
Aktualisiert
24.06.10, 18:57
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 100/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 100/2010)

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Inhalt der Datei

A. Verfahrensstand: Der Entwurf des Bebauungsplanes K 13 „Germetserb“ hat zusammen mit dem Entwurf der 4. FNP. Änderung (Parallelverfahren) in dem Zeitraum vom 18.01.2010 bis 18.02.2010 öffentlich ausgelegen. Anregungen aus der Öffentlichkeit wurden nicht vorgebracht. Von den Trägern öffentlicher Belange wurden zu zwei Themenbereichen Anregungen vorgebracht: 1. Entwässerungskonzept Durch die Untere Wasserbehörde wurde angeregt, eine konkrete Entwässerungskonzeption zu erarbeiten. Hierin sei die grundsätzliche Machbarkeit des Entwässerungskonzeptes nachzuweisen. Das Entwässerungskonzept wurde zwischenzeitlich vom Ingenieurbüro Dr. Jochims & Burtscheidt erarbeitet. Das Entwässerungskonzept beinhaltet planerische Aussagen zur Beseitigung des Schmutz- und Niederschlagswassers: Niederschlagswasser: Die nach § 51 a des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen geforderte Versickerung von Niederschlagswasser oder Einleitung in einen bestehenden Vorfluter ist nicht möglich. Eine Einleitung in einen Vorfluter ist aufgrund des Quellbereiches auszuschließen. Insofern gibt es nur die Möglichkeit der Flächenverrieselung (mit Rückhaltung) im Plangebiet. Hierzu hat das Ingenieurbüro einen Entwurf für eine Versickerungsanlage erarbeitet. Diese Fläche wird im Bebauungsplan als Fläche für die Abwasserbeseitigung, Zweckbestimmung: Versickerungsbecken im Bebauungsplan festgesetzt. Die in diesem Bereich im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzflächen (Ausgleich) werden am westlichen Rand des Plangebiets angeordnet, so dass die Gesamtfläche der erforderlichen Pflanzflächen erhalten bleibt (Flächentausch). Schmutzwasser: Für die Schmutzwasserentsorgung ist eine ca. 400 Meter lange Druckleitung in Richtung Süden erforderlich, von wo aus das Wasser der Kläranlage Kleinhau zugeführt werden kann. 2. Straßenanbindung B 399 Bezüglich der geplanten Anbindung der Erschließungsstraße an die B 399 wurde vom Landesbetrieb Straßenbau NRW der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Hürtgenwald und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW angeregt. Als Grundlage hierfür werden detaillierte straßentechnische Entwürfe erforderlich. In einem ersten Arbeitsschritt wurde vom Ingenieurbüro Dr. Jochims & Burtscheidt ein Straßenentwurf (M. 1: 500) erarbeitet, der in den Bebauungsplanentwurf übernommen wurde. Hieraus hat sich ergeben, dass durch die Berücksichtigung der Fahrradien sowie des parallel zur B 399 geführten Fuß- und Radweges eine geringfügige Aufweitung des Geltungsbereiches erforderlich wird. Für den Bereich des Fuß- und Radweges wird öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. B. Änderungen des Bebauungsplanes – 2. Offenlage Durch die Berücksichtigung des Entwässerungskonzeptes und der Straßenplanung werden folgende Änderungen des Bebauungsplanes erforderlich:  Festsetzung einer Fläche für die Abwasserbeseitigung, Zweckbestimmung Versickerung  Flächentausch der Pflanzflächen  Änderung der Baugrenze; Reduzierung der überbaubaren Grundstücksfläche  Erweiterung des Geltungsbereichs am südöstlichen Rand des Plangebietes. Festsetzung von öffentlicher Verkehrsfläche (Fuß- und Radweg); Anpassung der Radien der Erschließungsstraße Da durch die geplanten Änderungen des Bebauungsplanentwurfes die Grundzüge der Planung berührt sind, wird eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erforderlich. Die Begründung mit Umweltbericht wird kurzfristig angepasst. 15.06.2010 fa