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Beschlussvorlage (Rücknahme der Delegation im SGB II zum 31.12.2010; Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
47 kB
Erstellt
24.06.10, 18:57
Aktualisiert
24.06.10, 18:57
Beschlussvorlage (Rücknahme der Delegation im SGB II zum 31.12.2010;
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung) Beschlussvorlage (Rücknahme der Delegation im SGB II zum 31.12.2010;
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 08.07.2010 87/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: I/3 Herr Görner Aktenzeichen: Datum: 413-00 10.06.2010 Bezeichnung Rücknahme der Delegation im SGB II zum 31.12.2010; Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Sachverhalt: Am 15.12.2009 hat der Kreistag eine Aufhebungssatzung zur Aufhebung der derzeit für den Vollzug der passiven Leistungen nach dem SGB II gültigen Heranziehungssatzung zum 31.12.2010 beschlossen. Der Kreis Düren ist ab dem 01.01.2011 mit der job-com als zuständigem Fachamt für die Umsetzung aller Aufgaben nach dem SGB II ausschließlich zuständig. Es sollen sich alle aus dem Übergang des Aufgabenvollzugs und dem Übergang des im SGB II tätigen Personals für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie für den Kreis ergebenden Konsequenzen in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vertraglich geregelt werden. Der Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Regelung der sich aus der Rücknahme der Delegation im SGB II ergebenden Konsequenzen ist als Anlage beigefügt. Bedenken hiergegen werden weder seitens der hiesigen Verwaltung noch von den übrigen kreisangehörigen Kommunen erhoben. Der Landrat wird diese Vereinbarung in der vorliegenden Entwurfsfassung dem Kreisausschuss und dem Kreistag zu den nächstmöglichen Sitzungsgerminen Ende Juni bzw. Anfang Juli dieses Jahres zur Beschlussfassung zuleiten. Anschließend wird den kreisangehörigen Kommunen einen unterschriftsreifen Vertrag zur Gegenzeichnung übermittelt. Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts ermächtigt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald den Bürgermeister, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung im Sinne der Entwurfsfassung nach Beschlussfassung durch den Kreisausschuss und den Kreistag zu unterzeichnen. - Seite 1 von 2 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)