Daten
Kommune
Hürtgenwald
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47 kB
Erstellt
24.06.10, 18:57
Aktualisiert
24.06.10, 18:57
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
08.07.2010
87/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/3
Herr Görner
Aktenzeichen:
Datum:
413-00
10.06.2010
Bezeichnung
Rücknahme der Delegation im SGB II zum 31.12.2010;
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Sachverhalt:
Am 15.12.2009 hat der Kreistag eine Aufhebungssatzung zur Aufhebung der derzeit für den
Vollzug der passiven Leistungen nach dem SGB II gültigen Heranziehungssatzung zum
31.12.2010 beschlossen. Der Kreis Düren ist ab dem 01.01.2011 mit der job-com als zuständigem
Fachamt für die Umsetzung aller Aufgaben nach dem SGB II ausschließlich zuständig.
Es sollen sich alle aus dem Übergang des Aufgabenvollzugs und dem Übergang des im SGB II
tätigen Personals für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie für den Kreis
ergebenden Konsequenzen in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vertraglich geregelt
werden.
Der Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Regelung der sich aus der Rücknahme
der Delegation im SGB II ergebenden Konsequenzen ist als Anlage beigefügt.
Bedenken hiergegen werden weder seitens der hiesigen Verwaltung noch von den übrigen
kreisangehörigen Kommunen erhoben.
Der Landrat wird diese Vereinbarung in der vorliegenden Entwurfsfassung dem Kreisausschuss
und dem Kreistag zu den nächstmöglichen Sitzungsgerminen Ende Juni bzw. Anfang Juli dieses
Jahres zur Beschlussfassung zuleiten. Anschließend wird den kreisangehörigen Kommunen einen
unterschriftsreifen Vertrag zur Gegenzeichnung übermittelt.
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts ermächtigt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald den
Bürgermeister, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung im Sinne der Entwurfsfassung nach
Beschlussfassung durch den Kreisausschuss und den Kreistag zu unterzeichnen.
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Finanzielle Auswirkungen ?
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Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)