Daten
Kommune
Hürtgenwald
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74 kB
Erstellt
30.04.10, 18:34
Aktualisiert
30.04.10, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Kultur und
Vereine
Termin
11.05.2010
59/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 5
Frau Palm
Aktenzeichen:
Datum:
29.04.2010
Bezeichnung
Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/ innen sowie deren
stellvertretenden sachkundigen Bürger/ innen
Sachverhalt:
Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 58 Abs.2 Satz 1 GO sind die
sachkundigen Bürger von dem Ausschussvorsitzenden in ihre Ämter einzuführen und zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Diese Verpflichtung kann z.B. in der Weise vollzogen werden, dass der Ausschussvorsitzende die
nachfolgende Verpflichtungsformel verliest und die sachkundigen Bürger sodann per Handschlag
verpflichtet.
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum
Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde.“
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine führt die sachkundigen
Bürger/innen gem. § 67 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO in ihre Ämter ein und
verpflichtet sie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
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€
€
€
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)