Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/ innen sowie deren stellvertretenden sachkundigen Bürger/ innen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
74 kB
Erstellt
30.04.10, 18:34
Aktualisiert
30.04.10, 18:34
Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/ innen  sowie deren stellvertretenden sachkundigen Bürger/ innen) Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/ innen  sowie deren stellvertretenden sachkundigen Bürger/ innen)

öffnen download melden Dateigröße: 74 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine Termin 11.05.2010 59/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 5 Frau Palm Aktenzeichen: Datum: 29.04.2010 Bezeichnung Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/ innen sowie deren stellvertretenden sachkundigen Bürger/ innen Sachverhalt: Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 58 Abs.2 Satz 1 GO sind die sachkundigen Bürger von dem Ausschussvorsitzenden in ihre Ämter einzuführen und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Diese Verpflichtung kann z.B. in der Weise vollzogen werden, dass der Ausschussvorsitzende die nachfolgende Verpflichtungsformel verliest und die sachkundigen Bürger sodann per Handschlag verpflichtet. „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde.“ Beschlussvorschlag: Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine führt die sachkundigen Bürger/innen gem. § 67 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO in ihre Ämter ein und verpflichtet sie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung - Seite 1 von 2 - € € € Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)