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Beschlusstext (Neues Kommunales Finanzmanagement hier: Beschluss über die Wertgrenze für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe g KrO NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
47 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
28.05.08, 04:22
Aktualisiert
28.05.08, 04:22
Beschlusstext (Neues Kommunales Finanzmanagement
hier: Beschluss über die Wertgrenze für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe g KrO NRW)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 17. Sitzung des Kreistages am 03.04.2008 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 14 Neues Kommunales Finanzmanagement V 409/2008 hier: Beschluss über die Wertgrenze für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe g KrO NRW Der Kreistag fasst folgenden Beschluss: Die Wertgrenze für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan B wird gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe g KrO NRW auf 50.000 € festgesetzt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig