Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
47 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
28.05.08, 04:22
Aktualisiert
28.05.08, 04:22
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 17. Sitzung des Kreistages am 03.04.2008 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 14
Neues Kommunales Finanzmanagement
V 409/2008
hier: Beschluss über die Wertgrenze für die Veranschlagung
und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen gemäß § 26
Abs. 1 Buchstabe g KrO NRW
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Die Wertgrenze für die Veranschlagung und Abrechnung
einzelner Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan B wird
gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe g KrO NRW auf 50.000 €
festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig