Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
84 kB
Erstellt
18.06.10, 18:50
Aktualisiert
18.06.10, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
01.07.2010
93/2010
Bemerkungen
TOP
Abteilung:
Sachbearbeiter:
4
Herr Franke/
Frau Marx
Aktenzeichen:
Datum:
IV Ma/Ra
15.06.2010
öffentlich
Bezeichnung
Ausbau der Gemeindestraße "Friedhofstraße" im Ortsteil Gey;
hier: Bauprogramm
Sachverhalt:
Beim Ausbau der „Friedhofstraße“ im Ortsteil Gey handelt es sich um eine Baumaßnahme, die für
die betroffenen Anlieger eine Beitragspflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der gemeindlichen Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 27.04.1983 auslöst.
Die gemeindliche Satzung verwendet in § 1 den spezifisch straßenbaurechtlichen Anlagenbegriff,
welcher für die räumliche Abgrenzung der Anlage grundsätzlich auf das Bauprogramm abstellt.
Das durch den Rat zu beschließende Bauprogramm legt die räumliche Ausdehnung der Anlage
fest und bestimmt, wo, was und wie ausgebaut werden soll. Diese Regelungen sind so konkret,
dass man anhand dessen feststellen kann, ob die Anlage im Sinne des § 8 Abs. 7 Satz 1 KAG
endgültig hergestellt ist.
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhaltes empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat
das nachstehend aufgeführte Bauprogramm zum Ausbau der Gemeindestraße „Friedhofstraße“
zu beschließen.
Der Ausbau der Gemeindestraße „Friedhofstraße“ beginnt an der Abzweigung Kreisstraße 29/
“Friedhofstraße“ in die Gemeindestraße „Friedhofstraße“ (Parkplatzparzelle Flur 10, Nrn. 176 und
252) und endet an der Einmündung in die Kreisstraße 31/“Broichstraße“ (Parzellen Flur 10, Nrn.
263 und 246).
Die Gemeindestraße „Friedhofstraße“ ist in ihrer Gesamtheit endgültig hergestellt, wenn ihre
Flächen im Eigentum der Gemeinde sind, sie eine Verbindung mit dem übrigen öffentlichen
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Verkehrsnetz besitzt und folgende Bestandteile und Herstellungsmerkmale aufweist:
a) Mischverkehrsfläche für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, verkehrsberuhigt gestaltet
mit Unterbau und Decke aus Asphalt und Pflaster (im Mittel 6,50 m);
b) dreizeilige Rinne auf der östlichen Seite; im Einmündungsbereich zur K 29 auf einer Länge
von ca. 14 m beidseitig;
c) Mischverkehrsfläche, teilweise durch Pflanzbeete und Parkbuchten auf 3,20 m begrenzt;
d) Straßenentwässerungseinrichtungen, an die vorhandene Ortskanalisation angeschlossen;
e) Straßenbeleuchtung betriebsfertig.
Die exakten Ausbaumaße und der Ausbauumfang des Bauprogramms für die Gemeindestraße
„Friedhofstraße“ ergeben sich aus dem vom Ing.-Büro Dr. Jochims & Burtscheidt gefertigten
Lageplan einschließlich der Regelquerschnitte, die in dieser Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt 1 vorgestellt wurden.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)