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Beschlussvorlage (Ausbau der Gemeindestraße "Friedhofstraße" im Ortsteil Gey; hier: Bauprogramm)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
84 kB
Erstellt
18.06.10, 18:50
Aktualisiert
18.06.10, 18:50
Beschlussvorlage (Ausbau der Gemeindestraße "Friedhofstraße" im Ortsteil Gey;
hier: Bauprogramm) Beschlussvorlage (Ausbau der Gemeindestraße "Friedhofstraße" im Ortsteil Gey;
hier: Bauprogramm)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 01.07.2010 93/2010 Bemerkungen TOP Abteilung: Sachbearbeiter: 4 Herr Franke/ Frau Marx Aktenzeichen: Datum: IV Ma/Ra 15.06.2010 öffentlich Bezeichnung Ausbau der Gemeindestraße "Friedhofstraße" im Ortsteil Gey; hier: Bauprogramm Sachverhalt: Beim Ausbau der „Friedhofstraße“ im Ortsteil Gey handelt es sich um eine Baumaßnahme, die für die betroffenen Anlieger eine Beitragspflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der gemeindlichen Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 27.04.1983 auslöst. Die gemeindliche Satzung verwendet in § 1 den spezifisch straßenbaurechtlichen Anlagenbegriff, welcher für die räumliche Abgrenzung der Anlage grundsätzlich auf das Bauprogramm abstellt. Das durch den Rat zu beschließende Bauprogramm legt die räumliche Ausdehnung der Anlage fest und bestimmt, wo, was und wie ausgebaut werden soll. Diese Regelungen sind so konkret, dass man anhand dessen feststellen kann, ob die Anlage im Sinne des § 8 Abs. 7 Satz 1 KAG endgültig hergestellt ist. Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhaltes empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat das nachstehend aufgeführte Bauprogramm zum Ausbau der Gemeindestraße „Friedhofstraße“ zu beschließen. Der Ausbau der Gemeindestraße „Friedhofstraße“ beginnt an der Abzweigung Kreisstraße 29/ “Friedhofstraße“ in die Gemeindestraße „Friedhofstraße“ (Parkplatzparzelle Flur 10, Nrn. 176 und 252) und endet an der Einmündung in die Kreisstraße 31/“Broichstraße“ (Parzellen Flur 10, Nrn. 263 und 246). Die Gemeindestraße „Friedhofstraße“ ist in ihrer Gesamtheit endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde sind, sie eine Verbindung mit dem übrigen öffentlichen - Seite 1 von 2 - Verkehrsnetz besitzt und folgende Bestandteile und Herstellungsmerkmale aufweist: a) Mischverkehrsfläche für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, verkehrsberuhigt gestaltet mit Unterbau und Decke aus Asphalt und Pflaster (im Mittel 6,50 m); b) dreizeilige Rinne auf der östlichen Seite; im Einmündungsbereich zur K 29 auf einer Länge von ca. 14 m beidseitig; c) Mischverkehrsfläche, teilweise durch Pflanzbeete und Parkbuchten auf 3,20 m begrenzt; d) Straßenentwässerungseinrichtungen, an die vorhandene Ortskanalisation angeschlossen; e) Straßenbeleuchtung betriebsfertig. Die exakten Ausbaumaße und der Ausbauumfang des Bauprogramms für die Gemeindestraße „Friedhofstraße“ ergeben sich aus dem vom Ing.-Büro Dr. Jochims & Burtscheidt gefertigten Lageplan einschließlich der Regelquerschnitte, die in dieser Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt 1 vorgestellt wurden. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)