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Beschlusstext (Konversion Vogelsang Gründung und Beteiligung an der vogelsang ip GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
28.05.08, 04:22
Aktualisiert
28.05.08, 04:22
Beschlusstext (Konversion Vogelsang
Gründung und Beteiligung an der vogelsang ip GmbH) Beschlusstext (Konversion Vogelsang
Gründung und Beteiligung an der vogelsang ip GmbH) Beschlusstext (Konversion Vogelsang
Gründung und Beteiligung an der vogelsang ip GmbH)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 17. Sitzung des Kreistages am 03.04.2008 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5 Konversion Vogelsang Gründung und Beteiligung an der vogelsang ip GmbH Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke begrüßt im Namen seiner Fraktion das Verhandlungsergebnis der Abstimmungsgespräche zwischen dem Kreis Euskirchen und den anderen Mitgesellschaftern der zu gründenden vogelsang in gGbmH (siehe Z 3/V 404/2008) und die damit verbundene erfreuliche finanzielle Lastenverteilung auf mehrere Schultern. Allerdings befürchte die Fraktion B 90/Grüne Fehlentwicklungen, die als nicht nationalparkverträglich zu bezeichnen seien. Dies beziehe sich auch auf Arrondierungsflächen zum Nationalpark. Beispielhaft verweist Herr Grutke auf Berichte in den Printmedien, wonach unter anderem ein Hotelneubau, ein Golfplatz und ähnliche Vorhaben mit "Eventcharakter" geplant seien. Eine Nutzung vorhandener Gebäude müsse in jedem Fall Vorrang vor der Errichtung von Neubauten haben. In ihren Stellungnahmen begrüßen die Fraktionsvorsitzenden von CDU, FDP und SPD ebenfalls die positiven Ergebnisse der Abstimmungsgespräche. Die Befürchtungen der Fraktion B 90/Grüne werden allerdings nicht geteilt bzw. die darin enthaltenen Behauptungen werden zurückgewiesen. Bei allen bisher bekannten und geplanten Maßnahmen, seien es zum Beispiel verkehrserschließende Maßnahmen, die Nutzung vorhandener Gebäude u. a. m., sei keine Fehlentwicklung erkennbar. AV Poth weist darauf hin, dass sich die Bedenken der Fraktion B 90/Grüne auf Grundstücksflächen beziehen, die nicht im Nationalpark lägen. Eine nationalparkverträgliche Nutzung vorhandener Flächen und Gebäude sei selbstverständlich. Die Diskussion über Nutzungsideen sollte dann geführt werden, wenn diese ausreichend konkretisiert seien. Das Ergebnis des geplanten europaweiten Markterkundungsverfahrens sollte abgewartet werden. Wie auch in der vorherigen Diskussion festgestellt wurde, verquicke die Fraktion B 90/Grüne in ihrer Stellungnahme und mit ihren Bedenken die Vorlage 404/2008 - zu diesem Tagesordnungspunkt 5 - und die Vorlage 407/2008 zum Tagesordnungspunkt 6 unzulässigerweise miteinander. Aus seiner Sicht seien bisher in keinem Fall Fehlentwicklungen erkennbar, wie dies teilweise in den Medien und auch im politischen Raum behauptet werde. Dies träfe auch und gerade auf die geplante Errichtung der Urftseebrücke zu (siehe V 400/2008 und V 402/2008; Tagesordnungspunkt 27 der V 404/2008 öffentlichen Sitzung und Tagesordnungspunkt 2 der nichtöffentlichen Sitzung). Diese Brücke sei eine notwendige Erschließungsmaßnahme, da andere Lösungsvorschläge und maßnahmen nicht realisierbar seien. Alle zukünftig geplanten Maßnahmen würden in enger Zusammenarbeit mit der Nationalparkverwaltung erarbeitet und umgesetzt; dazu bestehe die Absicht, mit der Nationalparkverwaltung eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen. Auf entsprechende Rückfragen des UWVFraktionsvorsitzenden Troschke hinsichtlich der Notwendigkeit der Neugründung der vogelsang ip gGmbH und der zukünftigen finanziellen Belastungen verweist AV Poth inhaltlich auf die Begründungen zu den Vorlagen 404/2008 und 407/2008. Aufgabe der noch zu gründenden vogelsang ip gGmbh sei die Trägerschaft und der Betrieb des "Forum Vogelsang" als Herzstück der öffentlich zu finanzierenden ersten Entwicklungsstufe. Aufgabe der auf weitere fünf Jahre befristeten Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV) sei die Koordination und Umsetzung der Kernnutzungen, Standortmarketing/Akquisition, die Koordination der Verkehrssicherungsmaßnahmen und der Versorgungsinfrastruktur sowie der Aufbau einer langfristigen Parkmanagementgesellschaft. Aus diesen unterschiedlichen Aufgabenbereichen ergebe sich die Notwendigkeit der Neugründung der vogelsang ip gGmbH. Die zukünftigen finanziellen Belastungen seien ebenfalls den Vorlagen 404/2008 und 407/2008 und den teilweise beigefügten Wirtschaftsplänen (siehe zum Beispiel Anlagen zur Vorlage 404/2008) zu entnehmen. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet der Vorsitzende, nunmehr über die Vorlage 404/2008 abzustimmen und die vom Kreistag zu entsendenden Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung und in den Aufsichtsrat zu benennen. Der Kreistag beschließt, auf der Grundlage der Vorlage 404/2008 und des der Verwaltungsergänzung vom 26.03.2008 (siehe Z 3/V 404/2008) beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages a) eine Beteiligung des Kreises Euskirchen an der zu gründenden vogelsang ip gemeinnützigen GmbH b) die Mittelbereitstellung der Stammkapitaleinlage der Gesellschaft im Haushaltsjahr 2008 c) die künftigen jährlichen Mitteleinplanungen gemäß Wirtschaftsplan 2008 bis 2017 d) die Entsendung folgender Vertreter und deren Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung (einheitlicher Wahlvorschlag gemäß § 26 Abs. 5 und 6 i. V. m. § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW): Vertreter: 1. Jülich, Urban-Josef 2. Stentrup, Gerhard 3. Poth, Manfred CDU SPD AV des LR (Zugriff LR § 26 Abs. 5 und 6 KrO NRW) Stellvertreter: 1. Dr. Pesch, Dieter 2. Schulte, Andreas 3. Rosenke, Günter CDU SPD LR (Zugriff LR § 26 Abs. 5 und 6 KrO NRW) e) die Entsendung folgender Vertreter und deren Stellvertreter in den Aufsichtsrat (einheitlicher Wahlvorschlag gemäß § 26 Abs. 5 und 6 i. V. m. § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW): Vertreter: 1. Reidt, Josef 2. Schmitz, Uwe 3. Poth, Manfred CDU SPD AV des LR (Zugriff LR § 26 Abs. 5 und 6 KrO NRW) Stellvertreter: 1. Kolvenbach, Bernd 2. Häger, Norbert 3. Rosenke, Günter CDU SPD LR (Zugriff LR § 26 Abs. 5 und 6 KrO NRW) sowie f) die Übernahme des anteiligen Kofinanzierungsanteils an den Investitionsmaßnahmen zum "Forum Vogelsang" gemäß der 2. Leitentscheidung des Landes NRW. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung