Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Datum
28.05.2008
Erstellt
12.07.08, 04:31
Aktualisiert
12.07.08, 04:31
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 16. Sitzung des Kreisausschusses am 28.05.2008 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 16
Überschwemmungsgebiete der Erft
hier: Anfrage der UWV-Fraktion
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bittet darum, folgende
Erläuterungen und Ergänzungen zu der Anfrage 26/208 in die
Niederschrift über die heutige Sitzung aufzunehmen und dem
Kreistag zur Kenntnis zu geben:
Die betroffenen Bewohner an gefährdeten Flussläufen (Erft,
Olef, Urft, Rur und ähnlichen Gewässern) vermissen eine
Konzeption, also ein Handlungsschema, nach dem erkannt
werden könnte, welche baulichen Anlagen in der Nähe von
Fließgewässern zulässig und welche bauordnungswidrig seien.
Damit verbunden sei die Frage, wer bei entsprechenden
Maßnahmen zuständig ist, sei es der Erftverband, der Kreis
Euskirchen als Untere Wasserbehörde, die Bauaufsicht des
Kreises Euskirchen und/oder das Ordnungsamt der jeweiligen
Kommune.
Es gebe Hinweise darauf, dass als Sitzbänke, Pflanzanlagen
oder sonstige gärtnerische Einrichtungen getarnte "Staustufen"
vorhanden seien, welche dem unteren Anlieger dazu dienten,
die eigene Immobilie zu sichern, was aber zu einem Aufstauen
des Wassers führe und damit den oberen Anlieger massiv
gefährde.
Es müssten konkrete Handlungsvorgaben, die auch sanktioniert
werden können, gegeben werden, was in welchen gefährdeten
Bereichen zulässig ist und was nicht. Insoweit wird der
Erstellung der Gefährdungskarten für Hochwasser mit großem
Interesse entgegen gesehen.
Die Alarmierung der Bevölkerung sowie die Zuständigkeiten zur
Anforderung von Hilfe sollten nach den weiteren Ausführungen
von Herrn Troschke in einer sog. "Checkliste" festgehalten
werden.
Beim letzten Hochwasser wurde beklagt, dass z. B. in Bad
Münstereifel in zahlreichen Stadtteilen keine Sirenen zu hören
gewesen seien. Die Form der Alarmierung und die Möglichkeit
der Hilfeanforderung (z. B. schweres Geräte zum Lösen oder
Beseitigen von stauenden Hindernissen in Gärten und Anlagen,
Pumpen, Sandsäcke etc.) sollten bekanntgegeben werden.
Des Weiteren sei auf die schon heute bestehenden
Möglichkeiten zur radargestützen, eigenen Vorausschau in
Bezug auf Starkregenfälle und schwerste Niederschläge
hinzuweisen. Unter den Suchbezeichnungen "Google:
buienradar.nl" sowie "Google: meteox.nl" seien Radarbilder
vorzufinden, die halbstündlich bzw. alle fünf Minuten einem
F 26/2008
Update unterliegen, und anhand derer die Bevölkerung sich ein
Bild über Regenfälle, Starkregenfälle und schwerste
Niederschläge machen könnte. Diese Radarbilder seien
coloriert, je nach Intensität der Niederschlagsmengen.
Der Erftverband habe ein Mikroradar auf seinem
Verwaltungsgebäude installiert, welches allerdings in
Kombination mit dem Radar der Uni Bonn ein sehr
unvollständiges Bild der heranziehenden Wolkenmassen von
Süden, Westen und Nordwesten abbilde.
Aufgrund der Ausbreitungscharakteristik der Radarkeule ende
die Vorausschau im Bereich der ersten Eifel-Berge bzw. der
dort befindlichen Täler.
Seitens des Kreises sollte nach Auffassung der UWV-Fraktion
darauf hingewirkt werden, dass ein Mikroradar oder ein ähnlich
fähiges Radargerät auf einer der Eifelhöhen installiert werden,
beispielsweise im Bereich der Radioteleskopanlage "Auf dem
Stockert" in Bad Münstereifel oder auf einer sonstigen Anhöhe,
damit die Bevölkerung die Möglichkeit habe, mittels eines
solchen Mikroradars, übertragen ins Internet, Kenntnis von
heranziehenden Starkregenfällen zu erhalten, die aus Süden,
Südwesten, Westen oder Nordwesten herrühren.
Das holländische Radar sei nach Auffassung der UWV-Fraktion
schon recht gut; für die Bedürfnisse des Kreisgebietes wäre
allerdings ein Mikroradar sinnvoll, welches auf einer
hochgelegenen Stelle in der Eifel angebracht ist.
Die UWV-Fraktion bittet darum, die Erkenntnisse über das
bereits abrufbare Regenradar aus Holland der Bevölkerung
zugänglich zu machen, da dies ein wesentliches Hilfsmittel für
die Frühwarnung und das individuelle Sicherheitsbedürfnis
darstelle.
Landrat Rosenke teilt mit, dass zu dem Gesamtvorgang
"Hochwasserschutz" bereits Gespräche mit Sachverständigen
stattgefunden hätten, an denen unter anderem sein Allgemeiner
Vertreter und er teilgenommen haben.
Ergänzend dazu teilt AV Poth mit, dass die Zuständigkeitsfrage
mehrschichtig sei. Es sei jeweils der Einzelfall zu betrachten.
Für die Gewässerunterhaltung seien grundsätzlich die
Gemeinden bzw. Verbände zuständig. Die anstehenden
Probleme müssten jedoch zuständigkeitsübergreifend
angegangen werden, wie dies im Übrigen auch geschehe. Den
eingebrachten Vorschlag "Mikroradaranlage" werde man durch
den Erftverband prüfen lassen.
Auch die Feuerwehren der Kommunen müssten in alle weiteren
Überlegungen eingebunden werden. Es sei beabsichtigt, ein
Merkblatt zum Verhalten bei Hochwasser zu erstellen.
Unberührt von allen weiteren Überlegungen und Maßnahmen
bleibe aber die Eigenverantwortung der Anlieger und
Eigentümer der betroffenen Grundstücke an jedem Gewässer.
Sandsäcke, Hochwasserschutzeinrichtungen u. a. m. sollten
vorsorglich bereitgehalten werden.
Landrat Rosenke sagt zusammenfassend zu, die vorstehenden
Anregungen der UWV-Fraktion in die weiteren Überlegungen
des Kreises einfließen zu lassen.
Kreisausschussmitglied Dr. Pesch (CDU) regt abschließend an,
auch die "hochwassererfahrene" Stadt Köln und die
Bezirksregierung Köln einzubinden.