Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
66 kB
Datum
28.05.2008
Erstellt
12.07.08, 04:31
Aktualisiert
12.07.08, 04:31
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 16. Sitzung des Kreisausschusses am 28.05.2008 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 12
Gebührensatzung Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bittet um Mitteilung, wie
hoch die prozentuale Anhebung der Gebühren im Durchschnitt
sei.
Herr GBL II Rosell erwidert daraufhin direkt, dass ein
durchschnittlicher prozentualer Vergleich unter
Berücksichtigung der Vielzahl der einzelnen
Gebührentatbestände nicht möglich sei, zumal auch neue
Gebührentatbestände im neuen Gebührentarif enthalten seien.
Zu Vergleichszwecken übergibt Herr Rosell Herrn Troschke
nach der Sitzung die bisher geltende Gebührensatzung.
Kreisausschussmitglied Mende (B 90/Grüne) bittet um
Erläuterung, wie die Gebührenhöhe ermittelt worden sei.
Herr GBL II Rosell teilt daraufhin mit, dass sich in die
Begründung zur Vorlage 432/2008 (Seite 3; B) Ermittlung der
Gebührenhöhe) ein Fehler eingeschlichen habe. Die
Begründung müsse wie folgt ergänzt werden:
......Hiervon entfallen
-
211.000,00 € auf die an das
Fleischuntersuchungspersonal zu zahlenden
Vergütungen
......weiter wie Vorlage.
Der Kreisausschuss nimmt die vorstehenden Erläuterungen und
die Ergänzung zur Kenntnis. Er stimmt der Vorlage 438/2008 zu
und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt den Erlass einer Satzung über die
Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet
der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
(Gebührensatzung Fleischhygiene) gemäß der Anlage zur
Vorlage 438/2008.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 438/2008