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Beschlusstext (Gebührensatzung Veterinär- und Lebensmittelüberwachung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
66 kB
Datum
28.05.2008
Erstellt
12.07.08, 04:31
Aktualisiert
12.07.08, 04:31
Beschlusstext (Gebührensatzung Veterinär- und Lebensmittelüberwachung)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 16. Sitzung des Kreisausschusses am 28.05.2008 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 12 Gebührensatzung Veterinär- und Lebensmittelüberwachung UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bittet um Mitteilung, wie hoch die prozentuale Anhebung der Gebühren im Durchschnitt sei. Herr GBL II Rosell erwidert daraufhin direkt, dass ein durchschnittlicher prozentualer Vergleich unter Berücksichtigung der Vielzahl der einzelnen Gebührentatbestände nicht möglich sei, zumal auch neue Gebührentatbestände im neuen Gebührentarif enthalten seien. Zu Vergleichszwecken übergibt Herr Rosell Herrn Troschke nach der Sitzung die bisher geltende Gebührensatzung. Kreisausschussmitglied Mende (B 90/Grüne) bittet um Erläuterung, wie die Gebührenhöhe ermittelt worden sei. Herr GBL II Rosell teilt daraufhin mit, dass sich in die Begründung zur Vorlage 432/2008 (Seite 3; B) Ermittlung der Gebührenhöhe) ein Fehler eingeschlichen habe. Die Begründung müsse wie folgt ergänzt werden: ......Hiervon entfallen - 211.000,00 € auf die an das Fleischuntersuchungspersonal zu zahlenden Vergütungen ......weiter wie Vorlage. Der Kreisausschuss nimmt die vorstehenden Erläuterungen und die Ergänzung zur Kenntnis. Er stimmt der Vorlage 438/2008 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (Gebührensatzung Fleischhygiene) gemäß der Anlage zur Vorlage 438/2008. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 438/2008