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Beschlußtext (Maßnahmenpläne zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hier: Windwehe und Werre)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,5 kB
Datum
26.05.2011
Erstellt
22.06.11, 11:39
Aktualisiert
22.06.11, 11:39
Beschlußtext (Maßnahmenpläne zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
hier: Windwehe und Werre)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz (Wahlperiode 2009/2014) am 26.05.2011: 3. Maßnahmenpläne zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hier: Windwehe und Werre Der AV begrüßt Herrn Kuhlemann. Herr Loer erläutert einleitend den Stand der Maßnahmenplanungen und die Betroffenheit der Gemeinde Leopoldshöhe, welche aufgrund der Unterhaltungspflicht die Maßnahmen an den Gewässern im Gemeindegebiet beschließen muss. Der Kreis Lippe hat die Koordinierung der Umsetzung übernommen. Herr Kuhlemann wird dem Ausschuss Hintergründe und Details vortragen. Der Vortrag von Herrn Kuhlemann ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. Wesentliche Inhalte des Vortrages: Für die Einzugsgebiete Werre und Windwehe sind insgesamt 78 Maßnahmensteckbriefe erarbeitet worden. Zehn dieser Maßnahmensteckbriefe betreffen die Gemeinde Leopoldshöhe. Davon sind acht Maßnahmen an der Windwehe und zwei Maßnahmen an der Werre umzusetzen. Eine der Maßnahmen an der Werre betrifft teils Leopoldshöhe, teils die Nachbarstadt Bad Salzuflen. An zwei Maßnahmen an der Windwehe ist die Stadt Bielefeld beteiligt. Die Umsetzung wird zu 80% aus Zuwendungen des Landes finanziert, 20% hätten die Kommunen zu tragen. Umzusetzen sind die Maßnahmen bis 2026. Ein Entwurf des Zeitplanes wird ab Anfang Juli auf der Homepage des Kreises Lippe zu finden sein. Fragen der Ausschussmitglieder: Eine Frage aus der SPD-Fraktion betrifft die Vorgehensweise. So sei es bei der Beschlussfassung in politischen Gremien doch die Regel, dass man zwei Möglichkeiten habe. Demgegenüber scheint es hier so zu sein, dass nur die eine Möglichkeit besteht, nämlich den Maßnahmenplan zu beschließen. Herr Kuhlemann erläutert, dass das Land es vorgibt, dass ein Umsetzungsfahrplan beschlossen wird. Insofern besteht eine gesetzliche Pflicht zum Beschluss. Des Weiteren wird aus der SPD-Fraktion nach dem Sachstand in den Nachbarkreisen gefragt. Herr Kuhlemann berichtet, dass der Kreis Höxter nacharbeiten muss, dass die Kreise Herford, MindenLübbecke und Paderborn mit ihrer Maßnahmenplanung erst begonnen haben und dass im Kreis Gütersloh die Kommunen nicht beschließen müssen, weil der Kreis dort selbst unterhaltungspflichtig ist. Die CDU-Fraktion möchte wissen, inwiefern die Wasser- und Bodenverbände am Verfahren beteiligt sind. Diese sind laut Herrn Kuhlemann beteiligt, da sie wichtig für die Belange der Landwirtschaft sind.