Daten
Kommune
Kall
Größe
99 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
14.08.15, 13:09
Aktualisiert
14.08.15, 13:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
169/2015
25.08.2015
Vorlage erstellt:
11.08.2015
Federführung:
Fachbereich II
An den
Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Feld
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allgemeiner Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei
PSK 140 561 000/
5431 720 und 5291 270
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Fachbereichsleiter
7.400,00
Euro
Sachbearbeiter
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 8
Umsetzung von Maßnahmen aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept der Gemeinde
Kall - Aufgaben von Klimaschutzmanager, Verwaltung und Politik
Beschlussvorschlag:
Der Fachausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt der Gemeinde Kall stimmt der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu. Die Finanzierung erfolgt über das Budget „Klimaschutzmanagement – Sachausgaben“ mit einer anteiligen Förderung von 65%.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Kall hat im Herbst 2012 das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) verabschiedet.
In diesem IKSK sind rund 40 Maßnahmenvorschläge enthalten. Mit der Bewilligung der Förderstelle des Klimaschutzmanagers sind gemäß Förderantrag 12 dieser Maßnahmen vorrangig umzusetzen.
In der Anlage sind alle Maßnahmenvorschläge aufgelistet und in ihren Prioritäten kenntlich gemacht. Dazu wurden die Vorschläge des IKSK nochmals mit denen der Energieleitlinie und des
Energiepolitischen Arbeitsprogramms im EEA abgeglichen. Es ist somit sichergestellt, dass eine
ganzheitliche konzeptionelle Grundlage für die Klimaschutzpolitik in der Gemeinde Kall verfolgt
wird.
Vorlagen-Nr. 169/2015
Seite 2
Die Maßnahmenvorschläge des IKSK lassen sich im Wesentlichen auf die folgenden Bereiche
aufteilen:
1. Verwaltungsbezogene Maßnahmen
2. Information und Beratung
3. Erneuerbare Energien und Versorgung
4. Mobilität
In der Sitzung werden die Einzelmaßnahmen mit ihrem Umsetzungsstand kurz erläutert.
Für die Zukunft werden jedoch insbesondere die folgenden Maßnahmen vorrangig sein:
- Interkommunale Zusammenarbeit, „Allianz für Klimaschutz“, kreisweit abgestimmte Struktur
- Darauf aufbauend eine Ausweitung und Verstetigung der Beratungsangebote zur energetischen Sanierung von Gebäuden
- „Kall-spezifische“ Projekte wie Leerstandsmanagement, Sanierungsstudie, Masterplan
- Öffentlichkeitsarbeit über z.B. gemeindlichen Umweltpreis, Leuchtturmprojekte, BestPractice, Tag der offenen Tür, Herbstschau, Energieteam usw.
- Strategische Planung von Projekten wie Nahwärme, Windpark usw.
- Mitwirkung bei der Verbesserung des ÖPNV und der autofreien Mobilität in Gemeinde und
Kreis
Die Aufgaben des Klimaschutzmanagers liegen daher im Wesentlichen bei:
- Kontrolle, Analyse und Maßnahmenvorschläge gemeindeeigene Gebäude
- Information und Beratung Bürgerinnen und Bürger
- Energieteam und EEA-Team
- Antrag Schwerpunktmaßnahme BMU
- Aufbau von Netzwerken für Privatleute und Unternehmen (Gemeinde und Kreis)
- Strategische Planungen für Kall und darüber hinaus
Im investiven Bereich sind aus dem Maßnahmenkatalog des IKSK – außer der möglichen
Schwerpunktmaßnahme - keine Maßnahmen umzusetzen.
Zur konkreten Umsetzung werden zur heutigen Sitzung folgende Projekte vorgeschlagen:
1. Aufbau kreisweites Netzwerk „Allianz für Klimaschutz“ mit Unterstützung von Verwaltung
und Politik
2. Hieraus: Stromsparinitiative für private Haushalte und Beratung zum hydraulischen Abgleich/Heizungsoptimierung
3. Erfassung und Bekanntmachung von Leuchtturmprojekten (ggf. mit Auszeichnung „Umweltpreis“)
4. Prüfung der Umstellung auf Ökostrom in den Gemeindeliegenschaften zum 01.01.2016
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die wichtigen Ziele von Klimaschutz und Energiewende in
wesentlichen Bereichen vor allem auch durch kommunales Handeln umgesetzt werden. Dazu
zählen neben den Investitionen in eigene Gebäude und Infrastruktur gerade auch Information
und (unabhängige) Beratung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen.