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Beschlusstext (Überplanmäßige Ausgabe beim Produkt 312 01 - Originäre Aufgaben nach dem SGB II)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Datum
27.08.2008
Erstellt
09.10.08, 04:22
Aktualisiert
09.10.08, 04:22
Beschlusstext (Überplanmäßige Ausgabe beim Produkt 312 01 - Originäre Aufgaben nach dem SGB II)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 17. Sitzung des Kreisausschusses am 27.08.2008 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 15 Überplanmäßige Ausgabe beim Produkt 312 01 - Originäre Aufgaben nach dem SGB II Auf Anregung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Uwe Schmitz und mit Zustimmung aller anderen Fraktionen wird die Verwaltung den Landkreistag anschreiben, um die Frage klären zu lassen, ob aus der Verfassungswidrigkeit der ARGE'n (Urteil des Bundesverfassungsgerichtes) Schlüsse hinsichtlich der Verfassungsmäßgkeit der Finanzierung des SGB II zu ziehen sind. Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 445/2008 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit vom 12.08.2008 (Z 1/V 445/2008) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Gemäß § 53 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) stimmt der Kreistag der überplanmäßigen Ausgabe im Budget 300 500 005 , Produkt 312 01 – Originäre Aufgaben nach dem SGB II –, in Höhe von bis zu netto 2.700.000 € zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 445/2008