Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Datum
27.08.2008
Erstellt
09.10.08, 04:22
Aktualisiert
09.10.08, 04:22
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 17. Sitzung des Kreisausschusses am 27.08.2008 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 15
Überplanmäßige Ausgabe beim Produkt 312 01 - Originäre
Aufgaben nach dem SGB II
Auf Anregung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Uwe Schmitz
und mit Zustimmung aller anderen Fraktionen wird die
Verwaltung den Landkreistag anschreiben, um die Frage klären
zu lassen, ob aus der Verfassungswidrigkeit der ARGE'n (Urteil
des Bundesverfassungsgerichtes) Schlüsse hinsichtlich der
Verfassungsmäßgkeit der Finanzierung des SGB II zu ziehen
sind.
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 445/2008 unter
Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des
Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und
Gesundheit vom 12.08.2008 (Z 1/V 445/2008) zu und empfiehlt
dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Gemäß § 53 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(KrO NRW) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) stimmt der Kreistag der
überplanmäßigen Ausgabe im Budget 300 500 005 , Produkt
312 01 – Originäre Aufgaben nach dem SGB II –, in Höhe von
bis zu netto 2.700.000 € zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
V 445/2008