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Beschlusstext (Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
27.08.2008
Erstellt
09.10.08, 04:22
Aktualisiert
09.10.08, 04:22
Beschlusstext (Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 17. Sitzung des Kreisausschusses am 27.08.2008 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 8 Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke teilt mit, dass seine Fraktion schon der Vorlage 384/2007 - Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG an einer Kommanditgesellschaft im Rahmen des Projektes "Gemeinschaftskraftwerk-Steinkohle (GEKKO)" - aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zugestimmt habe und in Konsequenz daraus auch der Vorlage 453/2008 nicht zustimmen könne und werde. Im Übrigen erachte die Fraktion B 90/Grüne die Gesamthöhe des Kredites und den auf den Kreis Euskirchen entfallenden Anteil, der durch die Ausfallbürgschaft abgesichert werde, als erschreckend hoch. Es sollte auch einmal bedacht werden, dass der Kreis als Bürge auch in Anspruch genommen werden könnte. Die daraus folgenden Konsequenzen möchte die Fraktion sich nicht ausmalen. Der Vorsitzende stellt daraufhin die Vorlage zur Abstimmung. Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 453/2008 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 11.08.2008 (Z 1/V 453/2008) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: 1. Auf der Grundlage der zum 04.09.2008 geltenden Bürgschaftsregelung übernimmt der Kreis Euskirchen zugunsten der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 1.480.000 €. Die Bürgschaft ist zur Kreditsicherung und Erlangung besserer Zinskonditionen bei der Finanzierung im Rahmen des Projektes „GEKKO“ bestimmt. Die Bürgschaft ist auf die Laufzeit des Darlehens befristet. 2. Für die Übernahme der Bürgschaft erhebt der Kreis eine einmalige Bürgschaftsprovision. Diese beträgt 0,50 % des vom Kreis verbürgten Betrages, also 7.400 €, und ist zahlbar binnen eines Monats nach Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 1 Gegenstimme V 453/2008