Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
27.08.2008
Erstellt
09.10.08, 04:22
Aktualisiert
09.10.08, 04:22
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 17. Sitzung des Kreisausschusses am 27.08.2008 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 8
Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Energie Nordeifel
GmbH & Co. KG
Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke teilt mit, dass seine
Fraktion schon der Vorlage 384/2007 - Beteiligung der Energie
Nordeifel GmbH & Co. KG an einer Kommanditgesellschaft im
Rahmen des Projektes "Gemeinschaftskraftwerk-Steinkohle
(GEKKO)" - aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zugestimmt
habe und in Konsequenz daraus auch der Vorlage 453/2008
nicht zustimmen könne und werde.
Im Übrigen erachte die Fraktion B 90/Grüne die Gesamthöhe
des Kredites und den auf den Kreis Euskirchen entfallenden
Anteil, der durch die Ausfallbürgschaft abgesichert werde, als
erschreckend hoch. Es sollte auch einmal bedacht werden,
dass der Kreis als Bürge auch in Anspruch genommen werden
könnte. Die daraus folgenden Konsequenzen möchte die
Fraktion sich nicht ausmalen.
Der Vorsitzende stellt daraufhin die Vorlage zur Abstimmung.
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 453/2008 unter
Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des
Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang vom 11.08.2008 (Z 1/V 453/2008) zu
und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
1. Auf der Grundlage der zum 04.09.2008 geltenden
Bürgschaftsregelung übernimmt der Kreis Euskirchen
zugunsten der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG eine
Ausfallbürgschaft in Höhe von 1.480.000 €. Die Bürgschaft
ist zur Kreditsicherung und Erlangung besserer
Zinskonditionen bei der Finanzierung im Rahmen des
Projektes „GEKKO“ bestimmt. Die Bürgschaft ist auf die
Laufzeit des Darlehens befristet.
2. Für die Übernahme der Bürgschaft erhebt der Kreis eine
einmalige Bürgschaftsprovision. Diese beträgt 0,50 % des
vom Kreis verbürgten Betrages, also 7.400 €, und ist
zahlbar binnen eines Monats nach Unterzeichnung der
Bürgschaftsurkunde.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 1 Gegenstimme
V 453/2008