Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
27.08.2008
Erstellt
09.10.08, 04:22
Aktualisiert
09.10.08, 04:22
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 17. Sitzung des Kreisausschusses am 27.08.2008 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3
Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr
2007;
a) Entlastung der Sparkassenorgane
b) Verwendung des Jahresüberschusses
Mit Einverständnis des Kreisausschusses übergibt Landrat
Rosenke die Leitung der Sitzung zum Tagesordnungspunkt 3 a)
- Entlastung der Sparkassenorgane - an den
1. stellvertretenden Landrat Josef C. Rhiem.
An der folgenden Beratung und Beschlussfassung nehmen der
Landrat und die Kreisausschussmitglieder, die gleichzeitig dem
Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen angehören,
nicht teil.
Der amtierende Vorsitzende bittet um Wortmeldungen zur
Vorlage 443/2008, hier Buchstabe a) - Entlastung der
Sparkassenorgane -.
Dies nicht der Fall ist. Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage
443/2008 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Zu Buchstabe a) - Entlastung der Sparkassenorgane -:
Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse
Euskirchen für das Geschäftsjahr 2007 gemäß § 7 Abs. 2
Buchstabe f) des Sparkassengesetzes NRW - SpkG NRW Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz bittet den Landrat, in
der nächsten Sitzung des Kreistages am 03.09.2008 über die
geplanten Änderungen des Sparkassengesetzes NRW und
deren Auswirkungen auf die Kreissparkasse Euskirchen bzw.
den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV) zu
berichten.
Ein entsprechender Antrag der SPD-Fraktion werde noch
schriftlich folgen.
Landrat Rosenke sagt zu, den Kreistag zu unterrichten und
übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.
Sodann stellt der Vorsitzende die Vorlage 443/2008, hier
Buchstabe b) - Verwendung des Jahresüberschusses - zur
V 443/2008
Abstimmung.
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 443/2008 zu und
empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Gemäß dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsrates der
Kreissparkasse Euskirchen vom 09. Juni 2008 beschließt der
Kreistag,
den
ausschüttungsfähigen
Teil
des
Jahresüberschusses der Kreissparkasse Euskirchen für das
Geschäftsjahr 2007 in Höhe von 307.645,64 € der
Sicherheitsrücklage der Kreissparkasse zuzuführen (§ 27
Abs. 3 i. V. m. § 28 Abs. 2 SpkG NRW).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig