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Allgemeine Vorlage (Kindergartenbedarfsplan)

Daten

Kommune
Kall
Größe
88 kB
Datum
20.10.2015
Erstellt
09.10.15, 18:06
Aktualisiert
09.10.15, 18:06
Allgemeine Vorlage (Kindergartenbedarfsplan) Allgemeine Vorlage (Kindergartenbedarfsplan)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 201/2015 20.10.2015 Vorlage erstellt: 06.10.2015 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Klinkhammer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allgemeiner Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 Kindergartenbedarfsplan Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachdarstellung: Der beigefügten Anlage sind Bedarf und Bestand an Kindergartenplätzen in den nächsten Jahren zu entnehmen. Seit dem 01.08.2013 haben Kinder unter 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Die Übersicht enthält separate Angaben über den Bedarf und Bestand an Kindergartenplätzen für Kinder ab 3, sowie für Kinder unter 3 Jahren. Die Übersicht zeigt, dass die zum 01.08.2015 durchgeführte Kindergartenbedarfsplanung insgesamt in zufriedenstellendem Maße mit der aktuell vorgehaltenen Gruppenstruktur sowie der Belegung übereinstimmt. Zum 01.08.2015 besteht ein Bedarf von insgesamt 233 Kindern im Alter von 3-6 Jahren, für die ein Angebot von 258- 270 Plätzen vorgehalten wird; hiervon sind 251 Plätze am 01.08.2015 belegt. Weitere Kinder folgen im Laufe des Kindergartenjahres. Zum 01.08.15 besteht ein Bedarf von insg. 73 Kindern im Alter von 2 Jahren. Hierfür werden im Kindergartenjahr 2015/2016 insgesamt 37-46 Plätze vorgehalten (inklusive 10 Plätze im Kindergarten Hüttenstraße für Kinder im Alter von 0 -3 Jahren). Im Kindergarten Krekel konnte aufgrund fehlender Betreuungsanmeldungen keine U3 – Gruppe eingerichtet werden. Zum 01.08.2015 besteht ein ausgewiesener Bedarf von 120 Plätzen für Kinder im Alter von 0-2 Jahren. Für diese Altersgruppe stehen derzeit lediglich 10 Plätze im Kindergarten Hüttenstraße bereit. Es besteht derzeit eine Warteliste mit ca. 20 Kindern für diese Altersgruppe. Um den Rechtsanspruch auf eine Tagesbetreuung für Kinder ab dem 01.08.2016 erfüllen zu können, besteht die Möglichkeit, dass vereinzelt nicht allen Anmeldungen für eine U3 Betreuung einer Kindertageseinrichtung entsprochen werden kann. Dies hat zur Folge, dass in diesen Ein- Vorlagen-Nr. 201/2015 Seite 2 zelfällen nachprüfbare Kriterien vorliegen müssen, um entscheiden zu können, welchen Kindern diese Betreuung in einer Kindertageseinrichtung angeboten werden kann. Für das Kindergartenjahr 2016/2017 können ggfs. Änderungen der Gruppenstrukturen erforderlich werden. Genauen Aufschluss wird das am 31.12.2015 abgeschlossene Anmeldeverfahren geben.