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Beschlusstext (Ausbau der technologieorientierten Wirtschaftsförderung bei der Technikagentur Euskirchen GmbH - Anteilige Übernahme des Defizits durch den Gesellschafter Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Datum
27.08.2008
Erstellt
09.10.08, 04:22
Aktualisiert
09.10.08, 04:22
Beschlusstext (Ausbau der technologieorientierten Wirtschaftsförderung bei der Technikagentur Euskirchen GmbH 
- Anteilige Übernahme des Defizits durch den Gesellschafter Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 17. Sitzung des Kreisausschusses am 27.08.2008 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4 Ausbau der technologieorientierten Wirtschaftsförderung bei der D 88/2008 Technikagentur Euskirchen GmbH - Anteilige Übernahme des Defizits durch den Gesellschafter Kreis Euskirchen Der Kreisausschuss stimmt der Dringlichkeitsentscheidung 88/2008 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 11.08.2008 (Z 1/D 88/2008) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 88/2008 vom 28.07.2008 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW und beschließtwie folgt: 1. Der Kreistag befürwortet die Einrichtung einer Stelle zur Unterstützung der technologieorientierten Wirtschaftsförderung, insbesondere des Technologietransfers bei der TAE GmbH und ermächtigt das Kreistagsmitglied Werner Kupilas, als Stimmführer des Gesellschafters Kreis Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der TAE GmbH, für die Einrichtung dieser Stelle und die Übernahme der Mehrkosten gemäß Gesellschafteranteil des Kreises Euskirchen (52 %) zu stimmen. 2. Der Kreistag beschließt weiterhin a) die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in 2008 ab dem Zeitpunkt der Personaleinstellung (frühestens Oktober 2008) in Höhe von ca. 12.000 € und b) im Haushalt 2009 die entsprechende jährliche Bereitstellung der für die Einrichtung der Stelle und die künftig erhöhten Kosten einer Jahresabschlussprüfung erforderlichen finanziellen Mittel entsprechend des Gesellschafteranteils (52 %) in Höhe von 44.460 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig