Daten
Kommune
Kall
Größe
141 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
06.11.15, 18:08
Aktualisiert
06.11.15, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Anhang zur Schlussbilanz der Gemeinde Kall zum 31.12.2013
Allgemeine Angaben
Die Schlussbilanz und der Anhang haben zum Abschlussstichtag unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde zu vermitteln (§ 92 Abs. 2 GO NRW). Die Gliederung
der Schlussbilanz erfolgt nach dem in § 41 GemHVO NRW vorgeschriebenen Gliederungsschema.
Es gelten dabei die allgemeinen Grundsätze zum Anhang des Jahresabschlusses gemäß § 44 Abs.
1und 2 GemHVO NRW. Entsprechend sind dem Anhang der Schlussbilanz ein Forderungsspiegel
nach § 46 GemHVO NRW sowie ein Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO NRW beizufügen.
Im Anhang werden gemäß § 44 GemHVO NRW zu den einzelnen Posten der Bilanz die verwendeten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und erläutert. Die Bilanzansätze enthalten
sämtliche bilanziell auszuweisenden Vermögensgegenstände und Schulden der Gemeinde Kall.
Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei
der
Erfassung
und
Bewertung
von
Vermögensgegenständen,
Schulden
und
Rechnungsabgrenzungsposten finden die gültigen Vorschriften zum NKF NRW (§§ 32 – 36 GemHVO
NRW und die §§ 41 - 43 GemHVO NRW Anwendung. Soweit das NKF keine eigenständigen
Rechtsvorschriften beinhaltet, wurden die einschlägigen handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätze
zu Grunde gelegt.
Die nach §§ 53 bis 57 GemHVO NRW ermittelten Wertansätze für Vermögensgegenstände,
Schulden, und Rechnungsabgrenzungsposten der Eröffnungsbilanz gelten für die künftigen
Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten (§92 Abs. 3 GO NRW).
Zugänge im Bereich des Anlage- und Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungsund Herstellungskosten berücksichtigt.
Vermögensgegenstände, die der Abnutzung unterliegen, werden über die ihr zugrunde gelegte
Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgte grundsätzlich linear. Zur Bestimmung der
örtlichen festgelegten wirtschaftlichen Restnutzungsdauer wurde die vom Innenministerium bekannt
gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen zu Grunde gelegt.
Die Gemeinde hat für bestimmte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für Aufwuchs sowie
für bestimmte Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens die Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 34 GemHVO angewendet.
Auf weitere Einzelheiten zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die
nachstehenden ergänzenden Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen verwiesen.
Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen und den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden zum Stand 31.12.2013
AKTIVA
1 Anlagevermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Die Gemeinde Kall bilanziert unter der Bilanzposition immaterielle Vermögensgegenstände
ausschließlich Softwarelizenzen.
Stand:
01.01.2013
31.12.2013
Differenz
Bilanzwert:
31.617,00 €
32.978,00 €
1.361,00 €
Die Erhöhung bei dieser Bilanzposition ergibt sich im Wesentlichen aus der Anschaffung neuer
Softwarelizenzen im Bereich des Rathauses und der Hauptschule.
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Stand:
Bilanzwert:
01.01.2013
13.252.418,10 €
31.12.2013
13.175.202,68 €
Differenz
- 77.215,42_€
1.2.1.1 Grünflächen
Zu dem Bilanzposten „Grünflächen“ gehören die gemeindlichen Grünflächen in ihren
unterschiedlichen Nutzungsformen, z.B. Friedhöfe, Parkanlagen, Kleingartenanlagen, Sportflächen,
Kinderspielplätze, Naturschutzflächen, Wasserflächen von stehenden Gewässern,
Stand:
Bilanzwert:
01.01.2013
4.659.157,87 €
31.12.2013
4.629.040,45 €
Differenz
- 30.117,42 €
Bei dieser Bilanzposition wurde Grund und Boden in Höhe von 14.756,12 € aktiviert. Des Weiteren
vermindert sich der Bilanzwert um die planmäßige Abschreibung i.H.v. rd. 45.000,00 €.
1.2.1.2 Ackerland
Unter dem Bilanzposten „Ackerland“ sind die entsprechend landwirtschaftlich genutzten oder
nutzbaren Flächen sowie die sonstigen landwirtschaftlich genutzten Flächen der Gemeinde
ausgewiesen.
Stand:
01.01.2013
Bilanzwert:
614.420,99 €
31.12.2013
568.420,99 €
Differenz
- 46.000,00 €
Die Minderung in Höhe von 46.000,00 € ergibt sich aus der Veräußerung einer Teilfläche.
1.2.1.3 Wald, Forsten
Dazu gehören der im gemeindlichen Besitz befindliche Wald sowie sonstige forstwirtschaftlich
genutzte Flächen der Gemeinde. Zu den Anlagen und Aufbauten auf forstwirtschaftlich genutzten
Flächen können das stehende Holzvermögen, sonstige besondere Pflanzen sowie Einfriedungen und
Umzäunungen u.a. gehören.
Für den Aufwuchs auf den forstwirtschaftlichen Flächen wurde ein pauschaliertes Festwertverfahren
nach § 34 Abs. 2 GemHVO NRW gewählt. Die Bewertung erfolgte durch den Landesbetrieb Forst auf
Basis der Daten des Forsteinrichtungswerkes.
Stand:
Bilanzwert:
01.01.2013
7.515.900,60 €
31.12.2013
Differenz
7.514.802,60 €
- 1.098,00 €
Die Minderung bei dieser Bilanzposition ergibt sich aus der Veräußerung einer Teilfläche.
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
Unter dem Bilanzposten „Unbebaute Grundstücke“ ist der Grund und Boden der Gemeinde
angesetzt, der im Sinne des Baurechts und des Bewertungsrechts als unbebautes Grundstück
anzusehen ist. Ferner werden unter dieser Bilanzposition alle Grundstücke erfasst, die nicht speziell
den Bilanzpositionen 1.2.1.1 – 1.2.1.3 zugeordnet werden können.
Stand:
01.01.2013
Bilanzwert:
462.938,64 €
31.12.2013
Differenz
462.938,64 €
0,00 €
31.12.2013
Differenz
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Stand:
Bilanzwert:
01.01.2013
20.107.384,50 €
19.749.830,21 €
- 357.554,29 €
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
Unter den Bilanzposten „Kinder- und Jugendeinrichtungen“ sind alle gemeindlichen
Tageseinrichtungen für Kinder in Form von Krippen, Kindergärten und Horten erfasst. Aber auch
Einrichtungen mit altersgemischten Gruppen sowie Kindergärten in Förderschulen mit einem
bestimmten Förderschwerpunkt gehören dazu. Das „Schülercafe“ der Hauptschule Kall ist bei der
Bewertung der Hauptschule berücksichtigt.
Es sind demnach 8 gemeindliche Kindergärten bilanziert:
Kall (Hüttenstraße), Kall (Kallbachstraße), Keldenich, Krekel, Scheven, Sistig, Golbach, Rinnen
Stand:
01.01.2013
Bilanzwert in EUR:
2.355.055,50 €
31.12.2013
2.602.033,50 €
Differenz
246.978,00 €
Die Erhöhung bei dieser Bilanzposition ergibt sich aus der Erweiterung und dem U3 Ausbau der
Kindergärten Keldenich und Hüttenstraße in Höhe von rd. 355.000,00 € sowie abzüglich der
planmäßigen Abschreibung von rd. 108.000,00 €.
1.2.2.2 Schulen
Unter dem Bilanzposten „Schulen“ werden Grundschulen einschließlich Schulkindergärten,
Hauptschulen, Realschulen und Abendrealschulen als Weiterbildungskolleg, Gymnasien usw.
bilanziert.
In der Gemeinde Kall wurden folgende Schulen bilanziert:
Hauptschule Kall, Grundschule Kall, Grundschule Sistig
Stand:
01.01.2013
Bilanzwert in EUR:
11.541.538,00 €
31.12.2013
11.218.771,00 €
Differenz
- 322.767,00 €
Die Differenz ergibt sich im Wesentlichen aus der Komplettsanierung der Turnhalle Hauptschule Kall
i.H.v. 11.823,22 € (Restbetrag) sowie abzüglich der planmäßigen Abschreibung von rd. 335.000,00 €
1.2.2.3 Wohnbauten
Unter dem Bilanzposten „Wohnbauten“ sind folgende Objekte bilanziert:
Bahnhofstraße 9, Kall, (ehemalige Gemeindedirektorenwohnung); Schulstraße 9, Sötenich, (Alte
Schule Sötenich); Oberstraße 13/15, Golbach, (Alte Schule Golbach); Kirchplatz 1, Sistig;
Hüttenstraße 7, Kall
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2013
1.008.927,00 €
31.12.2013
921.515,43 €
Differenz
- 87.411,57 €
Die Minderung bei dieser Bilanzposition ergibt sich im Wesentlichen durch die planmäßigen
Abschreibungen i.H.v. 47.724,00 € sowie durch den Buchwertabgang aus dem Verkauf des
Gebäudes Oberstraße 13/15 , Alte Schule Golbach i.H.v. rd. 40.000,00 €.
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Unter den Bilanzposten „Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“ fallen die
Verwaltungsgebäude der Gemeinde sowie die gemeindlichen Betriebsgebäude. Dazu gehören z.B.
Feuerwehrgerätehäuser, Rettungswachen, Werkstätten, Lagerhallen, Parkhäuser, Tiefgaragen,
sonstige Garagen, Bestattungseinrichtungen, Sportstätten, soziale Einrichtungen u.a. Die übrigen
öffentlichen Einrichtungen, insbesondere Einrichtungen, die der Bildung und Kultur, der Gesundheit,
dem Sozialen, dem Sport, der Erholung und Freizeit dienen, und oft als Infrastrukturvermögen im
weiteren Sinne bezeichnet werden, sind ebenfalls unter diesem Sammelposten anzusetzen.
Für Leichenhallen wurden die für die Eröffnungsbilanz ermittelten Wertansätze aus der
Gebührenkalkulation Friedhofswesen übernommen (§ 56 Abs. 4 GemHVO NRW).
Stand:
01.01.2013
31.12.2013
Bilanzwert in EUR:
5.201.864,00 €
5.007.510,28 €
Differenz
- 194.353,72 €
Die Minderungen bei dieser Bilanzposition ergeben sich aus dem Verkauf des alten
Feuerwehrhauses in Keldenich (10.450,00 €), sowie den planmäßigen Abschreibungen i.H.v.
195.307,23 €. Hinzu kommen Grundstückskäufe i.H.v 8.070,28 € und die Aktivierung von
Umbauarbeiten am FWGH Wahlen i.Hv. 3.333,23 €.
1.2.3 Infrastrukturvermögen
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2013
70.098.004,00 €
31.12.2013
71.948.225,60 €
Differenz
1.850.221,60 €
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Unter dem Bilanzposten „Grund und Boden des Infrastrukturvermögens“ ist gemeindlicher Grund und
Boden unabhängig von den darauf befindlichen Gebäuden oder sonstigen Aufbauten angesetzt.
Stand:
01.01.2013
31.12.2013
Differenz
Bilanzwert in EUR:
5.847.338,00 €
5.847.011,60 €
- 326,40 €
Die Minderung bei dieser Bilanzposition ergibt sich aus dem Verkauf einer Teilfläche in der
Messerschmittstraße.
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
Unter dem Bilanzposten „Brücken und Tunnel“ sind alle oberirdischen ingenieurtechnischen
Bauwerke der Gemeinde, unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung für Fußgänger, Straße oder
Schienenverkehr, zu bilanzieren.
Insgesamt sind 15 Brücken bilanziert und zusätzlich 8 Brücken (Krekeler Bach), die durch die
Biologische Station im Kreis Euskirchen errichtet wurden und an die Gemeinde Kall übereignet
wurden.
Stand:
01.01.2013
Bilanzwert in EUR:
890.022,00 €
31.12.2013
843.751,00 €
Differenz
- 46.271,00 €
Die Reduzierung bei dieser Bilanzposition ergibt sich durch die planmäßigen Abschreibungen.
Investitionen fanden in diesem Bereich nicht statt.
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Unter dem Bilanzposten „Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen“ sind die ausgebauten
Abwasserbeseitigungsanlagen der Gemeinde angesetzt.
Zum Zwecke der Gebührenkalkulation wurden die Wertansätze der Vermögensgegenstände in die
Bilanz übernommen.
Stand:
01.01.2013
31.12.2013
Differenz
Bilanzwert in EUR:
27.981.030,00 €
30.734.440,00 €
2.753.410,00 €
Die Erhöhung bei dieser Bilanzposition ergibt sich durch die Aktivierung des
Niederschlagswasserkanals Hüttenstraße/Siemensring, der Kanalisation Ortslage Straßbüsch sowie
der Nachaktivierung des Kanals Wahlen i.H.v. insgesamt 3.420.248,94 € abzüglich der planmäßigen
Abschreibungen i.H.v. 666.838,94 €.
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
Bei der Bilanzierung des Straßennetzes mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen ist zu
berücksichtigen, dass zur öffentlichen Straße der Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen
gehören (vgl. § 2 StrWG NRW). Zum Zubehör der Straße zählen dabei sämtliche zur
Verkehrsführung und Verkehrssteuerung eingesetzten Einrichtungen und Anlagen, z.B. die
Verkehrsschilder, die Ampeln u.a.
Stand:
01.01.2013
Bilanzwert in EUR:
35.379.614,00 €
31.12.2013
34.523.023,00 €
Differenz
- 856.591,00 €
Im Jahr 2013 wurden insgesamt 198.420,87 € im Bereich der Straßen aktiviert.
Baumaßnahmen in der Übersicht:
-
Park + Ride- Anlage Trierer Straße III
139.504,35 €
Sanierung der Straße Weiherbenden Kall
15.711,72 €
Herstellung Fußgängerüberweg Kall Hüttenstraße
8.052,28 €
Ausbau des Gehweges Hüttenstraße
27.668,68 €
Sanierung der Straße Im Vogtpesch Kall
7.483,84 €
Weiterhin wurde diese Position um die planmäßige Abschreibung i.H.v. 1.085.749,22 € und den
Abgang der alten Straße Honderberg i.H.v. 29.008,00 € reduziert.
Festwerte:
-
Verkehrsschilder:
Für Verkehrsschilder wurde der Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO NRW für
1.539
Verkehrsschilder gebildet. Der ermittelte Festwert pro Verkehrsschild beläuft sich im Durchschnitt auf
150 € je Verkehrsschild.
-
Festwert Straßenbeleuchtung
452,- € Durchschnittspreis x 1.642 Straßenbeleuchtungsanlagen = 742.184,00 €
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden
Unter dieser Bilanzposition werden durch die Gemeinde Kall finanzierte Bauten auf fremdem Grund
und Boden ausgewiesen. (z.B. Infopunkt Nationalpark, Kindergarten Sötenich)
Stand:
01.01.2013
31.12.2013
Differenz
Bilanzwert in EUR:
169.615,72 €
173.712,00 €
4.096,28 €
Die Erhöhung zum 31.12.2013 ergibt sich aus einer Aktivierung zum U3-Anbau Kindergarten
Sötenich i.H.v. 16.739,87 € abzüglich den planmäßigen Abschreibungen i.H.v. 12.643,59 €.
1.2.5 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler
Die Gemeinde Kall hat hierunter die Bau- und Bodendenkmäler (Wegekreuze und Pingen), die in der
Denkmalliste der Gemeinde Kall erfasst sind, bilanziert. Außerdem wurden Kunstgegenstände in
Form von Gemälden erfasst.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2013
31.12.2013
89,00 €
89,00 €
Differenz
0,00 €
Bei dieser Position erfolgte lediglich die Erfassung und Bewertung zum Erinnerungswert von je 1€.
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Unter dem Bilanzposten „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ sind die Maschinen,
Fahrzeuge und technischen Gegenstände der Gemeinde angesetzt, die der gemeindlichen
Leistungserstellung bzw. der Aufgabenerfüllung dienen.
Als technische Anlagen und Maschinen sind sämtliche vom unbeweglichen Vermögen abgegrenzte
Betriebsvorrichtungen der Gemeinde Kall (z.B. Notstromaggregate der Feuerwehr, Druckmaschinen,
Kompressoren des Bauhofes) bilanziert. Ferner wurden hier auch Betriebsvorrichtungen im
technischen Sinne angesetzt.
Ferner sind auch sämtliche Fahrzeuge der Gemeinde, die von ihr als Transport- und Verkehrsmittel
genutzt werden, bilanziert. Hier sind sowohl die marktgängigen Fahrzeuge (z.B. Personenkraftwagen,
Lastkraftwagen, Busse, Anhänger) als auch die kommunalen Spezialfahrzeuge (Einsatzfahrzeuge der
Feuerwehr, Spezialfahrzeuge des Bauhofes und die Kehrmaschine) bilanziert. Eine besondere
Gruppenbildung nach Fahrzeugarten oder Fahrzeugtypen ist nicht erfolgt.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2013
31.12.2013
Differenz
996.226,00 €
1.402.866,00 €
406.640,00 €
Hier sind als wesentliche Zugangsposition das Tanklöschfahrzeug für den Löschzug Wahlen i.H.v.
219.648,04 €, der Unimog U1400 für den Bauhof i.H.v. 78.540,00 € sowie die Kehrmaschine für den
Bauhof i.H.v. 93.147,35 € zu vermerken. Die Planmäßige Abschreibung 2013 beträgt 122.983,25 €.
1.2.7 Betriebs –und Geschäftsausstattung
Unter dem Bilanzposten „Betriebs- und Geschäftsausstattung“, sind alle gemeindlichen
Vermögensgegenstände, die dem allgemeinen Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen bilanziert.
Zum allgemeinen Geschäftsbetrieb zählen auch die Gegenstände, die der üblichen allgemeinen
Verwaltungstätigkeit der Gemeinde dienen. So wurden unter diesem Bilanzposten
Einrichtungsgegenstände von Büros und Werkstätten der Gemeinde, einschließlich der erforderlichen
Werkzeuge angesetzt.
Die Bewertung der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) erfolgt entsprechend § 56 Abs. 1
GemHVO NRW in vereinfachter Form. Inventargüter werden bilanziert, wenn deren Anschaffungsund Herstellungskosten einen Preis von 150,- € (netto) übersteigen.
Für den Bestand der Gemeindebücherei Kall wurde ein Gruppenwert i.H.v. 82.722,50 € nach § 34
Abs.3 GemHVO NRW gebildet. Hierbei wurde eine Unterteilung in die Bereiche Bücher, Kassetten,
DVD’s, CD‘s (digitale Medien)vorgenommen.
Stand:
01.01.2013
Bilanzwert in EUR:
586.265,39 €
31.12.2013
684.035,99 €
Differenz
97.770,60 €
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Zur Wertermittlung der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau dienen die bisher geleisteten
Auszahlungen für die jeweiligen Anlagen im Bau, die nachfolgender Übersicht zu entnehmen sind:
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2013
31.12.2013
3.385.200,18 €
1.725.282,15 €
Differenz
- 1.659.918,03 €
Außerdem sind folgende Anlagen im Bau zu berücksichtigen:
Übersicht Anlagen im Bau zum Stichtag 31.12.2013
Bezeichnung
702.703,53 €
Sanierung Rathaus Kall
70.729,26 €
Photovoltaikanlage Rathaus Kall
- €
Tanklöschfahrzeug Kall
- €
MTF Feuerwehr Kall
56.831,61 €
Baumaßnahmen Sekundarschule
- €
U3-Ausbau Kiga Keldenich
- €
U3-Ausbau Kiga Keldenich
19.749,00 €
Kanal Frohnrather Weg Sist
626.360,69 €
Neub.Schmutzwasserkanal Rinnen
- €
Kanal Hüttenstr./Siemensr.
- €
Kanal Straßbüsch
5.551,59 €
Kanal Pfarrer-Reinartz-Str.
14.148,32 €
Nebenanlagen L203 in Rinnen
4.339,20 €
Ausbau Nebenanl. Kölner Str.
6.422,61 €
Ausbau Nebenanl. Aachener Str.
1.768,59 €
Ausbau Nebenanl. Hindenburgstr. Kall
165.633,38 €
Dorferneuerung Pf. Reinartz-Str. Kall
3.771,46 €
Herstell. Parkplatz, Wege BHF Scheven
30.108,22 €
Umbau Bahnsteig Kall
13.332,25 €
Erricht. Generationenplatz Kall
3.832,77 €
Projekt Erlebnisraum Römerstr.
1.725.282,15 €
1.3 Finanzanlagen
Stand:
01.01.2013
Bilanzwert in EUR:
4.864.720,74 €
31.12.2013
Differenz
3.369.773,42 €
-1.494.947,32 €
1.3.2 Beteiligungen
Unter dem Bilanzposten „Beteiligungen“ sind alle Anteile der Gemeinde, d.h. die mitgliedschaftlichen
Vermögens- und Verwaltungsrechte an gemeindlichen Betrieben bzw. Unternehmen bilanziert, die in
der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu diesem Betrieb herzustellen. (vgl. § 271
Abs. 1 HGB).
Die bilanzierten Beteiligungen sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen.
Die Bewertung im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 der jeweiligen Zweckverbände
erfolgte auf Basis der Eigenkapitalspiegelmethode (Anteilsbetrag bezogen auf das Grundkapital
zuzüglich der Rücklagen und Ergebnisvorträge)
Übersicht der Beteiligungen zum 31.12.2013
Bezeichnung
Bemerkung
Anteil
Musikschulzweckverband
Eigenkapitalspiegelmethode
12,94 %
Sonderschulzweckverband
Eigenkapitalspiegelmethode
38,77 %
Wasserverband Oleftal
Eigenkapitalspiegelmethode
24,40 %
KDVZ Rhein-Erft-Rur
Erinnerungswert
Ausgewiesenes Betrag
EK
45.525,55 €
5.891,01 €
214.797,16 €
12.705.203,27 € 3.100.069,60 €
1,00 €
Gesamt
3.189.238,47 €
Stand:
Bilanzwert in EUR:
83.276,86 €
01.01.2013
3.189.238,47 €
31.12.2013
3.189.238,47 €
Differenz
0,00 €
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
Bilanziert wurde der wertmäßige Anteilbestand des Kommunalen Versorgungsrücklagen-Fonds
(KVR-Fonds) zum Bilanzstichtag zu Anschaffungskosten.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2013
31.12.2013
174.032,27 €
174.084,95 €
Differenz
52,68 €
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
Unter den sonstigen Ausleihungen wird der Nennwert des Geschäftsanteils an der VR Bank Nordeifel
eG und der Anteil an der Net-GmbH sowie die Beteiligung an der Frischegenossenschaft Sistig
ausgewiesen.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2013
1.501.450,00 €
31.12.2013
6.450,00 €
Differenz
-1.495.000,00 €
2. Umlaufvermögen
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2013
31.12.2013
8.020.158,93 €
6.157.449,55 €
Differenz
- 1.862.709,38 €
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren, Vorräte
Als Vorräte sind Lagerbestände an verwertbaren Materialien angesetzt.
Der Salzbestand und das Heizöl werden zum Bilanzstichtag mit einem Durchschnittswert bewertet. Im
Übrigen werden für die übrigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, deren Gesamtwert von nachrangiger
Bedeutung ist, jeweils ein Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO gebildet. Die Ermittlung des
Bestandes erfolgte durch eine zum Stichtag 31.12.2013 erfolgte und dokumentierte Inventur.
Stand:
01.01.2013
31.12.2013
Differenz
Bilanzwert in EUR:
82.690,03 €
94.402,32 €
11.712,29 €
Bestände f. Salzbestand u. Heizöl:
Bauhof (Salzbestand)
Ölbestände
4.067,38 €
23.874,89 €
7.496,45 €
32.158,11 €
3.429,07 €
8.283,22 €
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Zu den Restlaufzeiten verweisen wir auf den Forderungsspiegel in der Anlage zu diesem Anhang.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2013
1.736.166,23 €
31.12.2013
1.040.186,10 €
Differenz
- 695.980,13 €
Die Forderungen sind grundsätzlich mit Nennwert bewertet. Möglichen Ausfallrisiken wird durch
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen angemessen Rechnung getragen.
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen
Unter „Forderungen“ sind in der gemeindlichen Bilanz die Ansprüche der Gemeinde ausgewiesen.
Die öffentlich-rechtlichen Forderungen sind einerseits aus der Erhebung von Gebühren durch die
Gemeinde entstanden, die Leistungsentgelte für ein Handeln der gemeindlichen Verwaltung
darstellen (z.B. Verwaltungsgebühren aus der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen und
Amtshandlungen in Form von Passgebühren, Genehmigungsgebühren usw.). Auch
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte sowie zweckgebundene Abgaben für die Benutzung von
öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zählen zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2013
31.12.2013
Differenz
1.706.126,12 €
878.416,83 €
- 827.709,29 €
2.2.2 Privatrechtlichen Forderungen
Privatrechtliche Forderungen stellen Forderungen (z.B. aus einem Vertragsverhältnis) für von der
Gemeinde erbrachte Leistungen dar.
Stand:
01.01.2013
31.12.2013
Differenz
Bilanzwert in EUR:
26.986,40 €
161.769,27 €
134.782,87 €
2.4 Liquide Mittel
Unter dem Bilanzposten „Liquide Mittel“ sind die Finanzmittel der Gemeinde angesetzt, über die die
Gemeinde als Kassenbestand oder auf Bankkonten frei verfügen kann.
Die Liquiden Mittel wurden zum Nennwert bewertet. Die Bestände wurden mit entsprechenden
Bestätigungen der Banken abgestimmt.
Stand:
01.01.2013
31.12.2013
Differenz
Bilanzwert in EUR:
6.201.302,67 €
5.022.861,13 €
- 1.178.441,54 €
davon Guthaben
Postbank:
Kreissparkasse Euskirchen:
Barkasse:
Festgeld/Tagesgeld
VR-Bank
Festgeld VR-Bank
Kreissparkasse Sparbuch Dorfversch. Keldenich
13.970,73 €
1.858.743,38 €
1.280,00 €
4.073.511,68 €
252.436,78 €
0,00 €
1.360,10 €
6.024,34 €
1.703.411,43 €
1.038,97 €
26.009,27 €
285.015,66 €
3.000.000,00 €
1.361,46 €
- 7.946,39 €
- 155.331,95 €
- 241,03 €
- 4.047.502,4 €
32.578,88 €
3.000.000,00 €
1,36 €
31.12.2013
Differenz
PASSIVA
1 Eigenkapital
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2013
28.609.601,91 €
26.873.776,15 €
- 1.735.825,76 €
1.1 Allgemeine Rücklage
Unter dem Bilanzposten „Allgemeine Rücklage“ ist in der gemeindlichen Bilanz der Betrag angesetzt,
der sich aus der Differenz zwischen den Aktivposten und den übrigen Passivposten der Bilanz ergibt,
jedoch ohne die Wertansätze für die Sonderrücklagen und die Ausgleichsrücklage.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2013
29.367.819,61 €
31.12.2013
28.599.333,94 €
Differenz
- 768.485,67 €
Der Jahresfehlbetrag 2012 i.H.v. 2.503.974,38 € wurde nach vollständiger Inanspruchnahme
der Ausgleichsrücklage i.H.v. 1.745.756,68 € auf Grundlage eines Ratsbeschlusses mit der
Allgemeinen Rücklage i.H.v. 758.217,70 € verrechnet.
Nach § 44 Abs. 2 Nr.2 GemHVO NRW muss die Gemeinde entstehende Erträge und
Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen und
aus Wertminderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage
verrechnen. Im Jahr 2013 vermindert sich hierdurch die Allgemeine Rücklage um 10.267,97
€. Gegen die Allgemeine Rücklage waren gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW unmittelbar zu
verrechnen: (siehe Tabelle)
Verkaufsgegenstand
Grundstück „Wald und Forsten“
Grundstück „sonstige Dienst‐/Geschäfts ‐und
Betriebsgebäude“
Grundstück „Infrastrukturvermögen“
Verkauf Gebäude „Wohnbauten“
Vermögensabgänge aufgrund von Verschrottung
(Straße “ Honderberg“ Straßbüsch)
Summe:
Buchwert
1.098,00 €
10.450,00 €
Verkaufspreis
1.830,00 €
27.000,00 €
Differenz
732,00 €
16.550,00 €
326,40 €
7.212,00 €
1.472,00 €
7.524,43 €
1.145,60 €
312,43 €
‐29.008,00 €
‐9.921,60 €
‐ ‐29.008,00 €
37.826,43 €
‐10.267,97 €
Die Allgemeine Rücklage wird sich aufgrund der im Haushaltsplan 2013 angesetzten
Planwerte wie folgt verändern:
Entwicklung der Allgemeinen Rücklage nach Haushaltsplanung 2013
Stand 01.01.2013
28.599.333,94 €
Jahresfehlbetrag 2013
- 1.725.557,79 €
Stand 01.01.2014 (abzgl. Jahresfehlbetrag 2013)
26.873.776,15 €
Jahresfehlbetrag 2014
- 911.551,00 €
Stand 01.01.2015
25.962.225,15 €
Jahresfehlbetrag 2015
- 723.466,00 €
Stand 01.01.2016
25.238.759,15 €
Jahresfehlbetrag 2016
- 564.599,00 €
Stand 01.01.2017
24.674.160,15 €
1.1 Zweckgebundene Deckungsrücklage als Davon-Vermerk
Unter dieser nachrichtlichen Bilanzposition erfolgt die bilanztechnische Abbildung der nach § 22
GemHVO NRW vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen. Die konsumtiven
Ermächtigungsreste sind als Anlage dem Anhang beigefügt.
Stand:
01.01.2013
31.12.2013
Differenz
Bilanzwert in EUR:
343.832,60 €
225.280,27 €
- 118.552,33 €
1.3 Ausgleichsrücklage
Die Ausgleichsrücklage wurde im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 auf Grundlage eines
Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen ermittelt. Dabei haben sich
die Höhe der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen nach dem Durchschnitt der drei dem
Eröffnungsbilanzstichtag vorangegangenen Jahresrechnungen (vgl. Erläuterungen zu § 75 Abs. 2
und 3 GO NRW) bemessen. Die Ausgleichsrücklage darf zum Ausgleich von Fehlbeträgen der
Ergebnisrechnung in Anspruch genommen und ihr dürfen erzielte Jahresüberschüsse zugeführt
werden. Die Ausgleichsrücklage wurde durch den Jahresfehlbetrag aus dem Haushaltsjahr 2012
vollständig in Anspruch genommen.
Stand:
01.01.2013
Bilanzwert in EUR:
1.745.756,68 €
2
31.12.2013
0,00 €
Differenz
- 1.745.756,68 €
Sonderposten
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2013
31.12.2013
47.591.523,96 €
49.294.338,12 €
Differenz
1.702.814,16 €
2.1 Sonderposten für Zuwendungen
Unter dem Bilanzposten „Sonderposten für Zuwendungen“ sind die erhaltenen Zuwendungen als
Sonderposten zu passivieren, die ihr für investive Maßnahmen gewährt werden und dafür verwendet
werden müssen (vgl. § 43 Abs. 5 GemHVO NRW).
Für die Passivierung der erhaltenen investiven Zuwendungen stellt der vom Zuwendungsgeber
festgelegte „investive“ Verwendungszweck die Verbindung zu den damit finanzierten
Vermögensgegenständen her.
Pauschale Zuwendungen der Gemeinde Kall die verwendet worden sind, wurden wie folgt
berücksichtigt:
Allgemeine Investitionspauschale, Abwasserinvestitionspauschale, Feuerschutzpauschale,
Schulpauschale, Sportpauschale
Die Sonderposten werden gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW entsprechend den festgelegten
Restnutzungsdauern der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2013
32.028.164,18 €
31.12.2013
33.951.672,00 €
Differenz
1.923.507,82 €
2.2 Sonderposten für Beiträge
Im Rahmen der gemeindlichen Investitionen, z.B. Herstellung, Anschaffung oder Erweiterung von
öffentlichen Einrichtungen oder Anlagen oder für Erschließungsanlagen, werden von der Gemeinde
regelmäßig Beiträge nach den §§ 8, 9 und 11 des Kommunalabgabengesetzes oder nach § 127 des
Baugesetzbuches von den Betroffenen erhoben. Diese Beiträge stellen Finanzierungszahlungen
Dritter für Investitionsmaßnahmen der Gemeinde dar, z.B. Beiträge der Anlieger für den Bau einer
Wohnstraße.
Die Sonderposten für Beiträge werden gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW entsprechend den
festgelegten Restnutzungsdauern der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2013
31.12.2013
14.345.103,00 €
14.112.402,00 €
Differenz
- 232.701,00 €
2.3. Sonderposten für den Gebührenausgleich
Unter dem Bilanzposten „Sonderposten für den Gebührenausgleich“ ist die haushaltsmäßige
Überdeckung aus Aufgabenbereichen mit Gebührenkalkulation anzusetzen. Die Gemeinde ist nach §
6 Abs. 3 KAG (n.F.) verpflichtet, eine bei einer kostenrechnenden Einrichtung am Ende eines
Kalkulationszeitraumes bestehende Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten vier Jahre wieder
auszugleichen. Sonderposten für den Gebührenausgleich werden in dem Jahr aufgelöst, in dem Sie
in der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden.
Stand:
01.01.2013
31.12.2013
Differenz
Bilanzwert in EUR:
159.889,78 €
200.289,12 €
40.399,34 €
Gebührenhaushalt
Straßenreinigung
Abwasserbeseitigung
Abfallbeseitigung
Klärgrubenentsorgung
Bestattungswesen
Gesamt:
Gebührenhaushalt
Überdeckungen zum
31.12.2013
0,00 €
34.682,00 €
4.935,61 €
123.559,82 €
37.111,69 €
200.289,12 €
Unterdeckungen zum
31.12.2013
Straßenreinigung
73.416,12 €
Abwasserbeseitigung
129.561,75 €
Abfallbeseitigung
3.732,09 €
Klärgrubenentsorgung
0,00 €
Bestattungswesen
0,00 €
Gesamt:
206.709,96 €
2.4 Sonstige Sonderposten
Unter dem Bilanzposten „Sonstige Sonderposten“ sind alle sonstigen vermögenswirksamen
Leistungen, die der Gemeinde von Dritten gewährt worden sind, anzusetzen, soweit dabei die
Voraussetzungen für die Bildung eines Sonderpostens vorliegen. Dazu sind z.B. Schenkungen in
Form von Geld- oder Sachleistungen und rechtlich unselbstständige Stiftungen zu zählen, weil die
Gemeinde rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der übergebenen Vermögenswerte wird.
Die Eigenleistungen der Vereine und die Zahlungen spezieller Zuweisungen wurden unter der
selbigen Position bilanziert.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2013
31.12.2013
1.058.367,00 €
1.029.975,00 €
01.01.2013
31.12.2013
10.629.010,95 €
10.429.148,25 €
Differenz
- 28.392,00 €
Rückstellungen
Stand:
Bilanzwert in EUR:
Differenz
- 199.862,70 €
3.1 Pensionsrückstellungen
Unter dem Bilanzposten „Pensionsrückstellungen“ sind die unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen
der Gemeinde angesetzt. Die Pensionsverpflichtungen der Gemeinde entstehen aus der gesetzlichen
Versorgungsverpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Beamtinnen und Beamten, aus der sich die
Gemeinde nicht entlassen kann. Basierend auf den relevanten Datengrundlagen zu den Zusagen der
Gemeinde hat ihre bestehende zukünftige Verpflichtung für Versorgungsleistungen aus bestehenden
Pensionen oder Pensionsanwartschaften auf einer versicherungsmathematischen Grundlage zu
ermitteln. Ein Rückgriff auf statistische Größen, wie Erhebungen über die Sterbe- und
Invaliditätshäufigkeit, ist dabei erforderlich, damit eine fundierte Ermittlung nach mathematischen
Regeln möglich wird.
Zu den Pensionsrückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche
Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. (vgl. §
36 I GemHVO NRW)
Die Bewertung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen der Gemeinde Kall ist durch die Rheinische
Versorgungskasse (RVK) entsprechend den Vorgaben des § 36 (1) GemHVO NRW erfolgt. Hierbei
wurden die durch das Innenministerium NRW vorgegebenen Berechnungsparameter (Runderlass
vom 04. Januar 2006, zuletzt geändert am 16.07.2010 und danach gültig bis 31.12.2015) im Rahmen
eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem Teilwertverfahren berücksichtigt. Es
wurde ein Rechnungszinsfuß von 5% berücksichtigt. Der zu verwendende Zinsfuß richtet sich nach
den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG). Als reguläres Pensionsalter wurde das 65.
Lebensjahr zu Grunde gelegt. Als Biometrische Rechnungsgrundlagen wurde die Richttafel 2005 von
Klaus Heubeck verwendet. Bis zum Bilanzstichtag erfolgte Besoldungsanpassungen sind
berücksichtigt. Bei der Bewertung wird ein planmäßiger Aufbau der Rückstellung durch konstante
Beiträge ab Beginn des Dienstverhältnisses unterstellt. Weitere Einzelheiten sind der
versicherungsmathematischen Bewertung der Rheinischen Versorgungskasse zu entnehmen. Eine
Überprüfung und ein Abgleich der Bewertung mit den Basisdaten der Gemeinde Kall ist erfolgt.
Stand:
01.01.2013
31.12.2013
Bilanzwert in EUR:
davon
9.614.069,00 €
9.428.265,00 €
Differenz
- 185.804,00 €
Pensionsrückstellungen
Stand:
01.01.2013
31.12.2013
Differenz
für Beschäftigte:
Pensionsrückstellungen
für Versorgungsempfänger
Rückstellung Beihilfe
für Beschäftigte
Rückstellung Beihilfe
für Versorgungsempfänger
3.081.782,00 €
2.596.899,00 €
- 484.883,00 €
4.386.261,00 €
4.712.417,00 €
326.156,00 €
789.598,00 €
648.738,00 €
- 140.860,00 €
1.356.428,00 €
1.470.211,00 €
113.783,00 €
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
Unter dem Bilanzposten „Instandhaltungsrückstellungen“ sind Verpflichtungen der Gemeinde
anzusetzen, die aus dem Unterlassen von geplanter Instandhaltung entstehen.
Gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW wurde für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen
Rückstellungen angesetzt, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt
ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen wurden am
Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert.
Bezüglich der einzelnen Instandhaltungsrückstellungen wird auf die Anlage zum Anhang verwiesen.
Die Instandhaltungsrückstellungen berücksichtigen die voraussichtlich anfallenden Aufwendungen,
die für jede Rückstellung gesondert nachgewiesen und dokumentiert sind.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2013
395.639,85 €
31.12.2013
Differenz
309.130,64 €
- 86.509,21 €
3.4 Sonstige Rückstellungen
Die Regelungen für den Ansatz sonstiger Rückstellungen sind insbesondere in § 36 Abs. 4 bis 6
GemHVO NRW festgehalten. Unter den sonstigen Rückstellungen sind für Verpflichtungen, die dem
Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind, Rückstellungen angesetzt, sofern der zu
leistende Betrag nicht geringfügig ist.
Ein Ansatz erfolgt, sofern wahrscheinlich ist, dass eine Verpflichtung zukünftig entsteht, die
wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme
erfolgen wird. Zu diesen Rückstellungen zählen sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche
Verpflichtungen, wie z.B. Rückstellungen für Altersteilzeit, für nicht beanspruchten Urlaub, für
Arbeitszeitguthaben, für Verpflichtungen gegenüber andere Dienstherren, aber auch Rückstellungen
für ausstehende Rechnungen sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2013
31.12.2013
619.302,10 €
691.752,61 €
Differenz
72.450,51 €
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Stand:
01.01.2013
Nicht gen. Urlaub
Geleistete Überstunden
Leistungsprämie
Inanspruchnahme Altersteilzeit
Rückstellung Kanalisation
Ausgl. Maßn. Honderb./ S.Venn
Miete Kiga Sötenich
88.937,00 €
53.930,00 €
22.694,00 €
7.880,00 €
172.171,51 €
0,00 €
0,00 €
74.437,00 €
51.075,00 €
78.595,00 €
39.977,00 €
54.581,07 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
160.000,00 €
110.000,00 €
0,00 €
3.689,59 €
0,00 €
160.000,00 €
122.740,00 €
0,00 €
10.976,54 €
99.371,00 €
619.302,10 €
691.752,61 €
Andere sonstige Rückstellungen (unterbliebene AsylLeistungen)
Archivierungsrückstellung
Prüfung GPA kameral / Prüfung Jahresabschluss
Reparatur Mauer Bahnstrecke Urft
Sonderleistungen Flächennutzungsplan
Versorgung Beigeordneter Schmidt Stadt Emse
Gesamt
31.12.2013
4. Verbindlichkeiten
Stand:
01.01.2013
31.12.2013
Differenz
Bilanzwert in EUR:
33.083.098,20 €
30.172.295,11 €
- 2.910.803,09 €
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Hinsichtlich der Restlaufzeit wird
auf den beiliegenden Verbindlichkeitenspiegel verwiesen.
4.2.5 Verbindlichkeiten aus Krediten für Invest. von Kreditinstituten
Unter dem Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen“ wurden die gemeindlichen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen angesetzt, die auf Grundlage des § 86 GO NRW
gewährt worden sind.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2013
31.12.2013
23.989.318,56 €
23.471.706,19 €
Differenz
- 517.612,37 €
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Bei den Verbindlichkeiten aus Liquiditätssicherung werden die Kredite bei der NRW-Bank und der ISB
mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2013
31.12.2013
6.189.498,10 €
4.000.000,00 €
Differenz
- 2.189.498,10 €
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gemeindliche
Verpflichtungen auf Grund von Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet- und
Pachtverträgen und ähnlichen Verträgen, bei denen die Erbringung der eigenen (Gegen-)Leistung (z.
B. die Zahlung für eine empfangene Leistung) noch aussteht, angesetzt.
Die Bewertung erfolgt mit dem Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag.
Stand:
01.01.2013
31.12.2013
Differenz
Bilanzwert in EUR:
384.767,99 €
424.483,75 €
39.715,76 €
Bei dieser Bilanzposition handelt es sich um offene Rechnungen aus dem abgelaufenen Jahr 2013,
die noch nicht beglichen sind und in 2014 zu zahlen sind.
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Im Einzelnen wurden folgende Werte bilanziert:
Ferner wurde eine Verbindlichkeit in Höhe von 39.440,67 € gegenüber dem Zweckverband KDVZ
Rhein-Erft-Rur ausgewiesen aufgrund von Verpflichtungen des Verbands aus Pensions- und
Beihilfelasten, die Verpflichtungen der Mitglieder darstellen. Darüber hinaus bestehen zum Stichtag
Verbindlichkeiten aus Zinsverpflichtungen in Höhe von 102.644,29 €, sowie weitere sonstige
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 295.973,64 €.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2013
321.915,42 €
31.12.2013
438.058,60 €
Differenz
116.143,18 €
4.8 Erhaltene Anzahlungen
Unter den erhaltenen Anzahlungen wurden insbesondere erhaltene, aber noch nicht verwendete
Zuwendungen bilanziert. Bei diesen Zuwendungen handelt es sich noch bis zur jeweiligen
Verwendungen um eine erhaltene Anzahlungen
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2013
1.706.541,66 €
31.12.2013
968.009.76 €
Differenz
-738.531,90 €
Im Einzelnen wurden folgende Werte bilanziert:
Allgemeine Investitionspauschale
Zuschuss San. Rathaus
Zuweisung Kanal Rinnen 1. BA
223.217,76 €
298.544,00 €
446.248,00 €
968.009,76 €
Die noch nicht verwendeten Zuwendungen waren im vergangenen Jahr noch unter den sonstigen
Verbindlichkeiten ausgewiesen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird der Vorjahreswert ebenfalls
unter der Position erhaltene Anzahlungen dargestellt.
5. Passive Rechnungsabgrenzung
In der Bilanzposition „Passive Rechnungsabgrenzung“ werden die Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag ausgewiesen, die aber Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen. Die Gemeinde Kall hat hier die aus dem Bereich Friedhöfe bereits geleisteten Zahlungen
für spätere Jahre nachgewiesen. Die Berechnung erfolgte aufgrund der tatsächlich in der
Vergangenheit bis zum Bilanzstichtag 31.12.2013 geleisteten Zahlungen. Diese sind auf Basis der
historischen Daten ermittelt und dokumentiert.
Stand:
Bilanzwert:
01.01.2013
31.12.2013
Differenz
1.673.051,87 €
1.722.741,27 €
49.689,40 €
6. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung wurde unter Beachtung des § 38 GemHVO NRW aufgestellt.
Insgesamt wurden ordentliche Erträge i.H.v. 21.944.582,10 € im Jahr 2013 (Vorjahr: 21.368.035,87 €)
erzielt.
Der Bereich Steuern und ähnliche Abgaben trug hierzu Erträge in Höhe von 10.094.849,33 €
(Vorjahr: 11.292.782,22 €) bei, und dies insbesondere durch Gewerbesteuererträge i.H.v.
3.465.991,22 € und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 3.848.039,00 €.
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen beinhalten Zuwendungen für lfd. Zwecke
(Betriebskostenzuschüsse/ Kindpauschalen) i.H.v. 1.303.260,94 €.
Die
öffentlich-rechtlichen
Leistungsentgelte
Kanalbenutzungsgebühren mit 2.966.116,51 €.
umfassen
im
Wesentlichen
die
Zudem weist die Ergebnisrechnung ordentliche Aufwendungen i.H.v. 22.929.733,74 € (Vorjahr:
23.117.641,43 €) auf.
Die Transferaufwendungen mit 10.295.579,23 € setzen sich vor allem aus allgemeinen Umlagen an
den Kreis und die Versorger zusammen.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen spiegeln sich im Wesentlichen in Aufwendungen für
Unterhaltung und Bewirtschaftung wieder. Insgesamt entstanden hier Aufwendungen i.H.v.
3.012.908,26 €.
Die Personalaufwendungen im Jahr 2013 lagen bei 4.900.279,72 € (Vorjahr: 4.847.869,36 €).
7. Erläuterungen zur Finanzrechnung
Die Aufstellung der Finanzrechnung erfolgte unter Beachtung des § 39 GemHVO.
Hinsichtlich der Zusammensetzung zu den Ein- und Auszahlungen des Verwaltungsbereichs
verweisen wir auf die Ausführungen zur Ergebnisrechnung.
Die Einzahlungen und Auszahlungen im Investitionsbereich umfassen im Wesentlichen
Baumaßnahmen im Bereich Kanal- und Straßenbau. Die gesamten investiven Auszahlungen für das
Jahr 2013 belaufen sich auf 3.098.054,00 €.
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen insgesamt 2.612.654,20 € und betreffen im
Wesentlichen Landes- und Bundeszuweisungen wie z.B. die Investitions- und Schul/Bildungspauschale und Zuweisungen für Baumaßnahmen.
8. Teilrechnungen
Die jeweiligen Teilrechnungen zur Ergebnis- und Finanzrechnung wurden entsprechend den gemäß §
4 GemHVO NRW aufgestellten Teilplänen erstellt (§ 40 GemHVO NRW).
9. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen von Bedeutung
Es bestehen Verpflichtungen aus einem Mietvertrag bezüglich des Kindergartens Sötenich in Höhe
von insgesamt 78.820,93 € (vom 31.12.2013 bis 30.06.2016). Der Vertrag hat eine Laufzeit von
insgesamt 20 Jahren, beginnend mit dem 01.07.1996.
10. Anzahl der im Haushaltsjahr 2013 im Durchschnitt tätigen Mitarbeiter
Im Jahr 2013 waren durchschnittlich 142 (Vorjahr: 152) tariflich beschäftigte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter bei der Gemeinde Kall tätig. Zudem beschäftigte die Gemeindeverwaltung im Durchschnitt
9 (Vorjahr: 9) Beamtinnen und Beamte.
Kall, den 22.10.2015
aufgestellt:
bestätigt:
___________________
Kämmerer
___________________
Bürgermeister