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Allgemeine Vorlage (Anhang)

Daten

Kommune
Kall
Größe
141 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
06.11.15, 18:08
Aktualisiert
06.11.15, 18:08

Inhalt der Datei

Anhang zur Schlussbilanz der Gemeinde Kall zum 31.12.2013 Allgemeine Angaben Die Schlussbilanz und der Anhang haben zum Abschlussstichtag unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde zu vermitteln (§ 92 Abs. 2 GO NRW). Die Gliederung der Schlussbilanz erfolgt nach dem in § 41 GemHVO NRW vorgeschriebenen Gliederungsschema. Es gelten dabei die allgemeinen Grundsätze zum Anhang des Jahresabschlusses gemäß § 44 Abs. 1und 2 GemHVO NRW. Entsprechend sind dem Anhang der Schlussbilanz ein Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO NRW sowie ein Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO NRW beizufügen. Im Anhang werden gemäß § 44 GemHVO NRW zu den einzelnen Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und erläutert. Die Bilanzansätze enthalten sämtliche bilanziell auszuweisenden Vermögensgegenstände und Schulden der Gemeinde Kall. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten finden die gültigen Vorschriften zum NKF NRW (§§ 32 – 36 GemHVO NRW und die §§ 41 - 43 GemHVO NRW Anwendung. Soweit das NKF keine eigenständigen Rechtsvorschriften beinhaltet, wurden die einschlägigen handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätze zu Grunde gelegt. Die nach §§ 53 bis 57 GemHVO NRW ermittelten Wertansätze für Vermögensgegenstände, Schulden, und Rechnungsabgrenzungsposten der Eröffnungsbilanz gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten (§92 Abs. 3 GO NRW). Zugänge im Bereich des Anlage- und Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungsund Herstellungskosten berücksichtigt. Vermögensgegenstände, die der Abnutzung unterliegen, werden über die ihr zugrunde gelegte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgte grundsätzlich linear. Zur Bestimmung der örtlichen festgelegten wirtschaftlichen Restnutzungsdauer wurde die vom Innenministerium bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen zu Grunde gelegt. Die Gemeinde hat für bestimmte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für Aufwuchs sowie für bestimmte Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens die Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 34 GemHVO angewendet. Auf weitere Einzelheiten zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die nachstehenden ergänzenden Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen verwiesen. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen und den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Stand 31.12.2013 AKTIVA 1 Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Die Gemeinde Kall bilanziert unter der Bilanzposition immaterielle Vermögensgegenstände ausschließlich Softwarelizenzen. Stand: 01.01.2013 31.12.2013 Differenz Bilanzwert: 31.617,00 € 32.978,00 € 1.361,00 € Die Erhöhung bei dieser Bilanzposition ergibt sich im Wesentlichen aus der Anschaffung neuer Softwarelizenzen im Bereich des Rathauses und der Hauptschule. 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Stand: Bilanzwert: 01.01.2013 13.252.418,10 € 31.12.2013 13.175.202,68 € Differenz - 77.215,42_€ 1.2.1.1 Grünflächen Zu dem Bilanzposten „Grünflächen“ gehören die gemeindlichen Grünflächen in ihren unterschiedlichen Nutzungsformen, z.B. Friedhöfe, Parkanlagen, Kleingartenanlagen, Sportflächen, Kinderspielplätze, Naturschutzflächen, Wasserflächen von stehenden Gewässern, Stand: Bilanzwert: 01.01.2013 4.659.157,87 € 31.12.2013 4.629.040,45 € Differenz - 30.117,42 € Bei dieser Bilanzposition wurde Grund und Boden in Höhe von 14.756,12 € aktiviert. Des Weiteren vermindert sich der Bilanzwert um die planmäßige Abschreibung i.H.v. rd. 45.000,00 €. 1.2.1.2 Ackerland Unter dem Bilanzposten „Ackerland“ sind die entsprechend landwirtschaftlich genutzten oder nutzbaren Flächen sowie die sonstigen landwirtschaftlich genutzten Flächen der Gemeinde ausgewiesen. Stand: 01.01.2013 Bilanzwert: 614.420,99 € 31.12.2013 568.420,99 € Differenz - 46.000,00 € Die Minderung in Höhe von 46.000,00 € ergibt sich aus der Veräußerung einer Teilfläche. 1.2.1.3 Wald, Forsten Dazu gehören der im gemeindlichen Besitz befindliche Wald sowie sonstige forstwirtschaftlich genutzte Flächen der Gemeinde. Zu den Anlagen und Aufbauten auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen können das stehende Holzvermögen, sonstige besondere Pflanzen sowie Einfriedungen und Umzäunungen u.a. gehören. Für den Aufwuchs auf den forstwirtschaftlichen Flächen wurde ein pauschaliertes Festwertverfahren nach § 34 Abs. 2 GemHVO NRW gewählt. Die Bewertung erfolgte durch den Landesbetrieb Forst auf Basis der Daten des Forsteinrichtungswerkes. Stand: Bilanzwert: 01.01.2013 7.515.900,60 € 31.12.2013 Differenz 7.514.802,60 € - 1.098,00 € Die Minderung bei dieser Bilanzposition ergibt sich aus der Veräußerung einer Teilfläche. 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Unter dem Bilanzposten „Unbebaute Grundstücke“ ist der Grund und Boden der Gemeinde angesetzt, der im Sinne des Baurechts und des Bewertungsrechts als unbebautes Grundstück anzusehen ist. Ferner werden unter dieser Bilanzposition alle Grundstücke erfasst, die nicht speziell den Bilanzpositionen 1.2.1.1 – 1.2.1.3 zugeordnet werden können. Stand: 01.01.2013 Bilanzwert: 462.938,64 € 31.12.2013 Differenz 462.938,64 € 0,00 € 31.12.2013 Differenz 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Stand: Bilanzwert: 01.01.2013 20.107.384,50 € 19.749.830,21 € - 357.554,29 € 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen Unter den Bilanzposten „Kinder- und Jugendeinrichtungen“ sind alle gemeindlichen Tageseinrichtungen für Kinder in Form von Krippen, Kindergärten und Horten erfasst. Aber auch Einrichtungen mit altersgemischten Gruppen sowie Kindergärten in Förderschulen mit einem bestimmten Förderschwerpunkt gehören dazu. Das „Schülercafe“ der Hauptschule Kall ist bei der Bewertung der Hauptschule berücksichtigt. Es sind demnach 8 gemeindliche Kindergärten bilanziert: Kall (Hüttenstraße), Kall (Kallbachstraße), Keldenich, Krekel, Scheven, Sistig, Golbach, Rinnen Stand: 01.01.2013 Bilanzwert in EUR: 2.355.055,50 € 31.12.2013 2.602.033,50 € Differenz 246.978,00 € Die Erhöhung bei dieser Bilanzposition ergibt sich aus der Erweiterung und dem U3 Ausbau der Kindergärten Keldenich und Hüttenstraße in Höhe von rd. 355.000,00 € sowie abzüglich der planmäßigen Abschreibung von rd. 108.000,00 €. 1.2.2.2 Schulen Unter dem Bilanzposten „Schulen“ werden Grundschulen einschließlich Schulkindergärten, Hauptschulen, Realschulen und Abendrealschulen als Weiterbildungskolleg, Gymnasien usw. bilanziert. In der Gemeinde Kall wurden folgende Schulen bilanziert: Hauptschule Kall, Grundschule Kall, Grundschule Sistig Stand: 01.01.2013 Bilanzwert in EUR: 11.541.538,00 € 31.12.2013 11.218.771,00 € Differenz - 322.767,00 € Die Differenz ergibt sich im Wesentlichen aus der Komplettsanierung der Turnhalle Hauptschule Kall i.H.v. 11.823,22 € (Restbetrag) sowie abzüglich der planmäßigen Abschreibung von rd. 335.000,00 € 1.2.2.3 Wohnbauten Unter dem Bilanzposten „Wohnbauten“ sind folgende Objekte bilanziert: Bahnhofstraße 9, Kall, (ehemalige Gemeindedirektorenwohnung); Schulstraße 9, Sötenich, (Alte Schule Sötenich); Oberstraße 13/15, Golbach, (Alte Schule Golbach); Kirchplatz 1, Sistig; Hüttenstraße 7, Kall Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2013 1.008.927,00 € 31.12.2013 921.515,43 € Differenz - 87.411,57 € Die Minderung bei dieser Bilanzposition ergibt sich im Wesentlichen durch die planmäßigen Abschreibungen i.H.v. 47.724,00 € sowie durch den Buchwertabgang aus dem Verkauf des Gebäudes Oberstraße 13/15 , Alte Schule Golbach i.H.v. rd. 40.000,00 €. 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Unter den Bilanzposten „Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“ fallen die Verwaltungsgebäude der Gemeinde sowie die gemeindlichen Betriebsgebäude. Dazu gehören z.B. Feuerwehrgerätehäuser, Rettungswachen, Werkstätten, Lagerhallen, Parkhäuser, Tiefgaragen, sonstige Garagen, Bestattungseinrichtungen, Sportstätten, soziale Einrichtungen u.a. Die übrigen öffentlichen Einrichtungen, insbesondere Einrichtungen, die der Bildung und Kultur, der Gesundheit, dem Sozialen, dem Sport, der Erholung und Freizeit dienen, und oft als Infrastrukturvermögen im weiteren Sinne bezeichnet werden, sind ebenfalls unter diesem Sammelposten anzusetzen. Für Leichenhallen wurden die für die Eröffnungsbilanz ermittelten Wertansätze aus der Gebührenkalkulation Friedhofswesen übernommen (§ 56 Abs. 4 GemHVO NRW). Stand: 01.01.2013 31.12.2013 Bilanzwert in EUR: 5.201.864,00 € 5.007.510,28 € Differenz - 194.353,72 € Die Minderungen bei dieser Bilanzposition ergeben sich aus dem Verkauf des alten Feuerwehrhauses in Keldenich (10.450,00 €), sowie den planmäßigen Abschreibungen i.H.v. 195.307,23 €. Hinzu kommen Grundstückskäufe i.H.v 8.070,28 € und die Aktivierung von Umbauarbeiten am FWGH Wahlen i.Hv. 3.333,23 €. 1.2.3 Infrastrukturvermögen Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2013 70.098.004,00 € 31.12.2013 71.948.225,60 € Differenz 1.850.221,60 € 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Unter dem Bilanzposten „Grund und Boden des Infrastrukturvermögens“ ist gemeindlicher Grund und Boden unabhängig von den darauf befindlichen Gebäuden oder sonstigen Aufbauten angesetzt. Stand: 01.01.2013 31.12.2013 Differenz Bilanzwert in EUR: 5.847.338,00 € 5.847.011,60 € - 326,40 € Die Minderung bei dieser Bilanzposition ergibt sich aus dem Verkauf einer Teilfläche in der Messerschmittstraße. 1.2.3.2 Brücken und Tunnel Unter dem Bilanzposten „Brücken und Tunnel“ sind alle oberirdischen ingenieurtechnischen Bauwerke der Gemeinde, unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung für Fußgänger, Straße oder Schienenverkehr, zu bilanzieren. Insgesamt sind 15 Brücken bilanziert und zusätzlich 8 Brücken (Krekeler Bach), die durch die Biologische Station im Kreis Euskirchen errichtet wurden und an die Gemeinde Kall übereignet wurden. Stand: 01.01.2013 Bilanzwert in EUR: 890.022,00 € 31.12.2013 843.751,00 € Differenz - 46.271,00 € Die Reduzierung bei dieser Bilanzposition ergibt sich durch die planmäßigen Abschreibungen. Investitionen fanden in diesem Bereich nicht statt. 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Unter dem Bilanzposten „Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen“ sind die ausgebauten Abwasserbeseitigungsanlagen der Gemeinde angesetzt. Zum Zwecke der Gebührenkalkulation wurden die Wertansätze der Vermögensgegenstände in die Bilanz übernommen. Stand: 01.01.2013 31.12.2013 Differenz Bilanzwert in EUR: 27.981.030,00 € 30.734.440,00 € 2.753.410,00 € Die Erhöhung bei dieser Bilanzposition ergibt sich durch die Aktivierung des Niederschlagswasserkanals Hüttenstraße/Siemensring, der Kanalisation Ortslage Straßbüsch sowie der Nachaktivierung des Kanals Wahlen i.H.v. insgesamt 3.420.248,94 € abzüglich der planmäßigen Abschreibungen i.H.v. 666.838,94 €. 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Bei der Bilanzierung des Straßennetzes mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen ist zu berücksichtigen, dass zur öffentlichen Straße der Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen gehören (vgl. § 2 StrWG NRW). Zum Zubehör der Straße zählen dabei sämtliche zur Verkehrsführung und Verkehrssteuerung eingesetzten Einrichtungen und Anlagen, z.B. die Verkehrsschilder, die Ampeln u.a. Stand: 01.01.2013 Bilanzwert in EUR: 35.379.614,00 € 31.12.2013 34.523.023,00 € Differenz - 856.591,00 € Im Jahr 2013 wurden insgesamt 198.420,87 € im Bereich der Straßen aktiviert. Baumaßnahmen in der Übersicht: - Park + Ride- Anlage Trierer Straße III 139.504,35 € Sanierung der Straße Weiherbenden Kall 15.711,72 € Herstellung Fußgängerüberweg Kall Hüttenstraße 8.052,28 € Ausbau des Gehweges Hüttenstraße 27.668,68 € Sanierung der Straße Im Vogtpesch Kall 7.483,84 € Weiterhin wurde diese Position um die planmäßige Abschreibung i.H.v. 1.085.749,22 € und den Abgang der alten Straße Honderberg i.H.v. 29.008,00 € reduziert. Festwerte: - Verkehrsschilder: Für Verkehrsschilder wurde der Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO NRW für 1.539 Verkehrsschilder gebildet. Der ermittelte Festwert pro Verkehrsschild beläuft sich im Durchschnitt auf 150 € je Verkehrsschild. - Festwert Straßenbeleuchtung 452,- € Durchschnittspreis x 1.642 Straßenbeleuchtungsanlagen = 742.184,00 € 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden Unter dieser Bilanzposition werden durch die Gemeinde Kall finanzierte Bauten auf fremdem Grund und Boden ausgewiesen. (z.B. Infopunkt Nationalpark, Kindergarten Sötenich) Stand: 01.01.2013 31.12.2013 Differenz Bilanzwert in EUR: 169.615,72 € 173.712,00 € 4.096,28 € Die Erhöhung zum 31.12.2013 ergibt sich aus einer Aktivierung zum U3-Anbau Kindergarten Sötenich i.H.v. 16.739,87 € abzüglich den planmäßigen Abschreibungen i.H.v. 12.643,59 €. 1.2.5 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler Die Gemeinde Kall hat hierunter die Bau- und Bodendenkmäler (Wegekreuze und Pingen), die in der Denkmalliste der Gemeinde Kall erfasst sind, bilanziert. Außerdem wurden Kunstgegenstände in Form von Gemälden erfasst. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2013 31.12.2013 89,00 € 89,00 € Differenz 0,00 € Bei dieser Position erfolgte lediglich die Erfassung und Bewertung zum Erinnerungswert von je 1€. 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Unter dem Bilanzposten „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ sind die Maschinen, Fahrzeuge und technischen Gegenstände der Gemeinde angesetzt, die der gemeindlichen Leistungserstellung bzw. der Aufgabenerfüllung dienen. Als technische Anlagen und Maschinen sind sämtliche vom unbeweglichen Vermögen abgegrenzte Betriebsvorrichtungen der Gemeinde Kall (z.B. Notstromaggregate der Feuerwehr, Druckmaschinen, Kompressoren des Bauhofes) bilanziert. Ferner wurden hier auch Betriebsvorrichtungen im technischen Sinne angesetzt. Ferner sind auch sämtliche Fahrzeuge der Gemeinde, die von ihr als Transport- und Verkehrsmittel genutzt werden, bilanziert. Hier sind sowohl die marktgängigen Fahrzeuge (z.B. Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Busse, Anhänger) als auch die kommunalen Spezialfahrzeuge (Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Spezialfahrzeuge des Bauhofes und die Kehrmaschine) bilanziert. Eine besondere Gruppenbildung nach Fahrzeugarten oder Fahrzeugtypen ist nicht erfolgt. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2013 31.12.2013 Differenz 996.226,00 € 1.402.866,00 € 406.640,00 € Hier sind als wesentliche Zugangsposition das Tanklöschfahrzeug für den Löschzug Wahlen i.H.v. 219.648,04 €, der Unimog U1400 für den Bauhof i.H.v. 78.540,00 € sowie die Kehrmaschine für den Bauhof i.H.v. 93.147,35 € zu vermerken. Die Planmäßige Abschreibung 2013 beträgt 122.983,25 €. 1.2.7 Betriebs –und Geschäftsausstattung Unter dem Bilanzposten „Betriebs- und Geschäftsausstattung“, sind alle gemeindlichen Vermögensgegenstände, die dem allgemeinen Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen bilanziert. Zum allgemeinen Geschäftsbetrieb zählen auch die Gegenstände, die der üblichen allgemeinen Verwaltungstätigkeit der Gemeinde dienen. So wurden unter diesem Bilanzposten Einrichtungsgegenstände von Büros und Werkstätten der Gemeinde, einschließlich der erforderlichen Werkzeuge angesetzt. Die Bewertung der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) erfolgt entsprechend § 56 Abs. 1 GemHVO NRW in vereinfachter Form. Inventargüter werden bilanziert, wenn deren Anschaffungsund Herstellungskosten einen Preis von 150,- € (netto) übersteigen. Für den Bestand der Gemeindebücherei Kall wurde ein Gruppenwert i.H.v. 82.722,50 € nach § 34 Abs.3 GemHVO NRW gebildet. Hierbei wurde eine Unterteilung in die Bereiche Bücher, Kassetten, DVD’s, CD‘s (digitale Medien)vorgenommen. Stand: 01.01.2013 Bilanzwert in EUR: 586.265,39 € 31.12.2013 684.035,99 € Differenz 97.770,60 € 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Zur Wertermittlung der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau dienen die bisher geleisteten Auszahlungen für die jeweiligen Anlagen im Bau, die nachfolgender Übersicht zu entnehmen sind: Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2013 31.12.2013 3.385.200,18 € 1.725.282,15 € Differenz - 1.659.918,03 € Außerdem sind folgende Anlagen im Bau zu berücksichtigen: Übersicht Anlagen im Bau zum Stichtag 31.12.2013 Bezeichnung 702.703,53 € Sanierung Rathaus Kall 70.729,26 € Photovoltaikanlage Rathaus Kall - € Tanklöschfahrzeug Kall - € MTF Feuerwehr Kall 56.831,61 € Baumaßnahmen Sekundarschule - € U3-Ausbau Kiga Keldenich - € U3-Ausbau Kiga Keldenich 19.749,00 € Kanal Frohnrather Weg Sist 626.360,69 € Neub.Schmutzwasserkanal Rinnen - € Kanal Hüttenstr./Siemensr. - € Kanal Straßbüsch 5.551,59 € Kanal Pfarrer-Reinartz-Str. 14.148,32 € Nebenanlagen L203 in Rinnen 4.339,20 € Ausbau Nebenanl. Kölner Str. 6.422,61 € Ausbau Nebenanl. Aachener Str. 1.768,59 € Ausbau Nebenanl. Hindenburgstr. Kall 165.633,38 € Dorferneuerung Pf. Reinartz-Str. Kall 3.771,46 € Herstell. Parkplatz, Wege BHF Scheven 30.108,22 € Umbau Bahnsteig Kall 13.332,25 € Erricht. Generationenplatz Kall 3.832,77 € Projekt Erlebnisraum Römerstr. 1.725.282,15 € 1.3 Finanzanlagen Stand: 01.01.2013 Bilanzwert in EUR: 4.864.720,74 € 31.12.2013 Differenz 3.369.773,42 € -1.494.947,32 € 1.3.2 Beteiligungen Unter dem Bilanzposten „Beteiligungen“ sind alle Anteile der Gemeinde, d.h. die mitgliedschaftlichen Vermögens- und Verwaltungsrechte an gemeindlichen Betrieben bzw. Unternehmen bilanziert, die in der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu diesem Betrieb herzustellen. (vgl. § 271 Abs. 1 HGB). Die bilanzierten Beteiligungen sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Die Bewertung im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 der jeweiligen Zweckverbände erfolgte auf Basis der Eigenkapitalspiegelmethode (Anteilsbetrag bezogen auf das Grundkapital zuzüglich der Rücklagen und Ergebnisvorträge) Übersicht der Beteiligungen zum 31.12.2013 Bezeichnung Bemerkung Anteil Musikschulzweckverband Eigenkapitalspiegelmethode 12,94 % Sonderschulzweckverband Eigenkapitalspiegelmethode 38,77 % Wasserverband Oleftal Eigenkapitalspiegelmethode 24,40 % KDVZ Rhein-Erft-Rur Erinnerungswert Ausgewiesenes Betrag EK 45.525,55 € 5.891,01 € 214.797,16 € 12.705.203,27 € 3.100.069,60 € 1,00 € Gesamt 3.189.238,47 € Stand: Bilanzwert in EUR: 83.276,86 € 01.01.2013 3.189.238,47 € 31.12.2013 3.189.238,47 € Differenz 0,00 € 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens Bilanziert wurde der wertmäßige Anteilbestand des Kommunalen Versorgungsrücklagen-Fonds (KVR-Fonds) zum Bilanzstichtag zu Anschaffungskosten. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2013 31.12.2013 174.032,27 € 174.084,95 € Differenz 52,68 € 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen Unter den sonstigen Ausleihungen wird der Nennwert des Geschäftsanteils an der VR Bank Nordeifel eG und der Anteil an der Net-GmbH sowie die Beteiligung an der Frischegenossenschaft Sistig ausgewiesen. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2013 1.501.450,00 € 31.12.2013 6.450,00 € Differenz -1.495.000,00 € 2. Umlaufvermögen Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2013 31.12.2013 8.020.158,93 € 6.157.449,55 € Differenz - 1.862.709,38 € 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren, Vorräte Als Vorräte sind Lagerbestände an verwertbaren Materialien angesetzt. Der Salzbestand und das Heizöl werden zum Bilanzstichtag mit einem Durchschnittswert bewertet. Im Übrigen werden für die übrigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, deren Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung ist, jeweils ein Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO gebildet. Die Ermittlung des Bestandes erfolgte durch eine zum Stichtag 31.12.2013 erfolgte und dokumentierte Inventur. Stand: 01.01.2013 31.12.2013 Differenz Bilanzwert in EUR: 82.690,03 € 94.402,32 € 11.712,29 € Bestände f. Salzbestand u. Heizöl: Bauhof (Salzbestand) Ölbestände 4.067,38 € 23.874,89 € 7.496,45 € 32.158,11 € 3.429,07 € 8.283,22 € 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Zu den Restlaufzeiten verweisen wir auf den Forderungsspiegel in der Anlage zu diesem Anhang. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2013 1.736.166,23 € 31.12.2013 1.040.186,10 € Differenz - 695.980,13 € Die Forderungen sind grundsätzlich mit Nennwert bewertet. Möglichen Ausfallrisiken wird durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen Unter „Forderungen“ sind in der gemeindlichen Bilanz die Ansprüche der Gemeinde ausgewiesen. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen sind einerseits aus der Erhebung von Gebühren durch die Gemeinde entstanden, die Leistungsentgelte für ein Handeln der gemeindlichen Verwaltung darstellen (z.B. Verwaltungsgebühren aus der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen und Amtshandlungen in Form von Passgebühren, Genehmigungsgebühren usw.). Auch Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte sowie zweckgebundene Abgaben für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zählen zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2013 31.12.2013 Differenz 1.706.126,12 € 878.416,83 € - 827.709,29 € 2.2.2 Privatrechtlichen Forderungen Privatrechtliche Forderungen stellen Forderungen (z.B. aus einem Vertragsverhältnis) für von der Gemeinde erbrachte Leistungen dar. Stand: 01.01.2013 31.12.2013 Differenz Bilanzwert in EUR: 26.986,40 € 161.769,27 € 134.782,87 € 2.4 Liquide Mittel Unter dem Bilanzposten „Liquide Mittel“ sind die Finanzmittel der Gemeinde angesetzt, über die die Gemeinde als Kassenbestand oder auf Bankkonten frei verfügen kann. Die Liquiden Mittel wurden zum Nennwert bewertet. Die Bestände wurden mit entsprechenden Bestätigungen der Banken abgestimmt. Stand: 01.01.2013 31.12.2013 Differenz Bilanzwert in EUR: 6.201.302,67 € 5.022.861,13 € - 1.178.441,54 € davon Guthaben Postbank: Kreissparkasse Euskirchen: Barkasse: Festgeld/Tagesgeld VR-Bank Festgeld VR-Bank Kreissparkasse Sparbuch Dorfversch. Keldenich 13.970,73 € 1.858.743,38 € 1.280,00 € 4.073.511,68 € 252.436,78 € 0,00 € 1.360,10 € 6.024,34 € 1.703.411,43 € 1.038,97 € 26.009,27 € 285.015,66 € 3.000.000,00 € 1.361,46 € - 7.946,39 € - 155.331,95 € - 241,03 € - 4.047.502,4 € 32.578,88 € 3.000.000,00 € 1,36 € 31.12.2013 Differenz PASSIVA 1 Eigenkapital Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2013 28.609.601,91 € 26.873.776,15 € - 1.735.825,76 € 1.1 Allgemeine Rücklage Unter dem Bilanzposten „Allgemeine Rücklage“ ist in der gemeindlichen Bilanz der Betrag angesetzt, der sich aus der Differenz zwischen den Aktivposten und den übrigen Passivposten der Bilanz ergibt, jedoch ohne die Wertansätze für die Sonderrücklagen und die Ausgleichsrücklage. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2013 29.367.819,61 € 31.12.2013 28.599.333,94 € Differenz - 768.485,67 € Der Jahresfehlbetrag 2012 i.H.v. 2.503.974,38 € wurde nach vollständiger Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage i.H.v. 1.745.756,68 € auf Grundlage eines Ratsbeschlusses mit der Allgemeinen Rücklage i.H.v. 758.217,70 € verrechnet. Nach § 44 Abs. 2 Nr.2 GemHVO NRW muss die Gemeinde entstehende Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen und aus Wertminderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnen. Im Jahr 2013 vermindert sich hierdurch die Allgemeine Rücklage um 10.267,97 €. Gegen die Allgemeine Rücklage waren gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW unmittelbar zu verrechnen: (siehe Tabelle) Verkaufsgegenstand Grundstück „Wald und Forsten“ Grundstück „sonstige Dienst‐/Geschäfts ‐und Betriebsgebäude“ Grundstück „Infrastrukturvermögen“ Verkauf Gebäude „Wohnbauten“ Vermögensabgänge aufgrund von Verschrottung (Straße “ Honderberg“ Straßbüsch) Summe: Buchwert 1.098,00 € 10.450,00 € Verkaufspreis 1.830,00 € 27.000,00 € Differenz 732,00 € 16.550,00 € 326,40 € 7.212,00 € 1.472,00 € 7.524,43 € 1.145,60 € 312,43 € ‐29.008,00 € ‐9.921,60 € ‐ ‐29.008,00 € 37.826,43 € ‐10.267,97 € Die Allgemeine Rücklage wird sich aufgrund der im Haushaltsplan 2013 angesetzten Planwerte wie folgt verändern: Entwicklung der Allgemeinen Rücklage nach Haushaltsplanung 2013 Stand 01.01.2013 28.599.333,94 € Jahresfehlbetrag 2013 - 1.725.557,79 € Stand 01.01.2014 (abzgl. Jahresfehlbetrag 2013) 26.873.776,15 € Jahresfehlbetrag 2014 - 911.551,00 € Stand 01.01.2015 25.962.225,15 € Jahresfehlbetrag 2015 - 723.466,00 € Stand 01.01.2016 25.238.759,15 € Jahresfehlbetrag 2016 - 564.599,00 € Stand 01.01.2017 24.674.160,15 € 1.1 Zweckgebundene Deckungsrücklage als Davon-Vermerk Unter dieser nachrichtlichen Bilanzposition erfolgt die bilanztechnische Abbildung der nach § 22 GemHVO NRW vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen. Die konsumtiven Ermächtigungsreste sind als Anlage dem Anhang beigefügt. Stand: 01.01.2013 31.12.2013 Differenz Bilanzwert in EUR: 343.832,60 € 225.280,27 € - 118.552,33 € 1.3 Ausgleichsrücklage Die Ausgleichsrücklage wurde im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 auf Grundlage eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen ermittelt. Dabei haben sich die Höhe der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen nach dem Durchschnitt der drei dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangegangenen Jahresrechnungen (vgl. Erläuterungen zu § 75 Abs. 2 und 3 GO NRW) bemessen. Die Ausgleichsrücklage darf zum Ausgleich von Fehlbeträgen der Ergebnisrechnung in Anspruch genommen und ihr dürfen erzielte Jahresüberschüsse zugeführt werden. Die Ausgleichsrücklage wurde durch den Jahresfehlbetrag aus dem Haushaltsjahr 2012 vollständig in Anspruch genommen. Stand: 01.01.2013 Bilanzwert in EUR: 1.745.756,68 € 2 31.12.2013 0,00 € Differenz - 1.745.756,68 € Sonderposten Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2013 31.12.2013 47.591.523,96 € 49.294.338,12 € Differenz 1.702.814,16 € 2.1 Sonderposten für Zuwendungen Unter dem Bilanzposten „Sonderposten für Zuwendungen“ sind die erhaltenen Zuwendungen als Sonderposten zu passivieren, die ihr für investive Maßnahmen gewährt werden und dafür verwendet werden müssen (vgl. § 43 Abs. 5 GemHVO NRW). Für die Passivierung der erhaltenen investiven Zuwendungen stellt der vom Zuwendungsgeber festgelegte „investive“ Verwendungszweck die Verbindung zu den damit finanzierten Vermögensgegenständen her. Pauschale Zuwendungen der Gemeinde Kall die verwendet worden sind, wurden wie folgt berücksichtigt: Allgemeine Investitionspauschale, Abwasserinvestitionspauschale, Feuerschutzpauschale, Schulpauschale, Sportpauschale Die Sonderposten werden gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW entsprechend den festgelegten Restnutzungsdauern der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2013 32.028.164,18 € 31.12.2013 33.951.672,00 € Differenz 1.923.507,82 € 2.2 Sonderposten für Beiträge Im Rahmen der gemeindlichen Investitionen, z.B. Herstellung, Anschaffung oder Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen oder Anlagen oder für Erschließungsanlagen, werden von der Gemeinde regelmäßig Beiträge nach den §§ 8, 9 und 11 des Kommunalabgabengesetzes oder nach § 127 des Baugesetzbuches von den Betroffenen erhoben. Diese Beiträge stellen Finanzierungszahlungen Dritter für Investitionsmaßnahmen der Gemeinde dar, z.B. Beiträge der Anlieger für den Bau einer Wohnstraße. Die Sonderposten für Beiträge werden gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW entsprechend den festgelegten Restnutzungsdauern der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2013 31.12.2013 14.345.103,00 € 14.112.402,00 € Differenz - 232.701,00 € 2.3. Sonderposten für den Gebührenausgleich Unter dem Bilanzposten „Sonderposten für den Gebührenausgleich“ ist die haushaltsmäßige Überdeckung aus Aufgabenbereichen mit Gebührenkalkulation anzusetzen. Die Gemeinde ist nach § 6 Abs. 3 KAG (n.F.) verpflichtet, eine bei einer kostenrechnenden Einrichtung am Ende eines Kalkulationszeitraumes bestehende Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten vier Jahre wieder auszugleichen. Sonderposten für den Gebührenausgleich werden in dem Jahr aufgelöst, in dem Sie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden. Stand: 01.01.2013 31.12.2013 Differenz Bilanzwert in EUR: 159.889,78 € 200.289,12 € 40.399,34 € Gebührenhaushalt Straßenreinigung Abwasserbeseitigung Abfallbeseitigung Klärgrubenentsorgung Bestattungswesen Gesamt: Gebührenhaushalt Überdeckungen zum 31.12.2013 0,00 € 34.682,00 € 4.935,61 € 123.559,82 € 37.111,69 € 200.289,12 € Unterdeckungen zum 31.12.2013 Straßenreinigung 73.416,12 € Abwasserbeseitigung 129.561,75 € Abfallbeseitigung 3.732,09 € Klärgrubenentsorgung 0,00 € Bestattungswesen 0,00 € Gesamt: 206.709,96 € 2.4 Sonstige Sonderposten Unter dem Bilanzposten „Sonstige Sonderposten“ sind alle sonstigen vermögenswirksamen Leistungen, die der Gemeinde von Dritten gewährt worden sind, anzusetzen, soweit dabei die Voraussetzungen für die Bildung eines Sonderpostens vorliegen. Dazu sind z.B. Schenkungen in Form von Geld- oder Sachleistungen und rechtlich unselbstständige Stiftungen zu zählen, weil die Gemeinde rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der übergebenen Vermögenswerte wird. Die Eigenleistungen der Vereine und die Zahlungen spezieller Zuweisungen wurden unter der selbigen Position bilanziert. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2013 31.12.2013 1.058.367,00 € 1.029.975,00 € 01.01.2013 31.12.2013 10.629.010,95 € 10.429.148,25 € Differenz - 28.392,00 € Rückstellungen Stand: Bilanzwert in EUR: Differenz - 199.862,70 € 3.1 Pensionsrückstellungen Unter dem Bilanzposten „Pensionsrückstellungen“ sind die unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen der Gemeinde angesetzt. Die Pensionsverpflichtungen der Gemeinde entstehen aus der gesetzlichen Versorgungsverpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Beamtinnen und Beamten, aus der sich die Gemeinde nicht entlassen kann. Basierend auf den relevanten Datengrundlagen zu den Zusagen der Gemeinde hat ihre bestehende zukünftige Verpflichtung für Versorgungsleistungen aus bestehenden Pensionen oder Pensionsanwartschaften auf einer versicherungsmathematischen Grundlage zu ermitteln. Ein Rückgriff auf statistische Größen, wie Erhebungen über die Sterbe- und Invaliditätshäufigkeit, ist dabei erforderlich, damit eine fundierte Ermittlung nach mathematischen Regeln möglich wird. Zu den Pensionsrückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. (vgl. § 36 I GemHVO NRW) Die Bewertung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen der Gemeinde Kall ist durch die Rheinische Versorgungskasse (RVK) entsprechend den Vorgaben des § 36 (1) GemHVO NRW erfolgt. Hierbei wurden die durch das Innenministerium NRW vorgegebenen Berechnungsparameter (Runderlass vom 04. Januar 2006, zuletzt geändert am 16.07.2010 und danach gültig bis 31.12.2015) im Rahmen eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem Teilwertverfahren berücksichtigt. Es wurde ein Rechnungszinsfuß von 5% berücksichtigt. Der zu verwendende Zinsfuß richtet sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG). Als reguläres Pensionsalter wurde das 65. Lebensjahr zu Grunde gelegt. Als Biometrische Rechnungsgrundlagen wurde die Richttafel 2005 von Klaus Heubeck verwendet. Bis zum Bilanzstichtag erfolgte Besoldungsanpassungen sind berücksichtigt. Bei der Bewertung wird ein planmäßiger Aufbau der Rückstellung durch konstante Beiträge ab Beginn des Dienstverhältnisses unterstellt. Weitere Einzelheiten sind der versicherungsmathematischen Bewertung der Rheinischen Versorgungskasse zu entnehmen. Eine Überprüfung und ein Abgleich der Bewertung mit den Basisdaten der Gemeinde Kall ist erfolgt. Stand: 01.01.2013 31.12.2013 Bilanzwert in EUR: davon 9.614.069,00 € 9.428.265,00 € Differenz - 185.804,00 € Pensionsrückstellungen Stand: 01.01.2013 31.12.2013 Differenz für Beschäftigte: Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger Rückstellung Beihilfe für Beschäftigte Rückstellung Beihilfe für Versorgungsempfänger 3.081.782,00 € 2.596.899,00 € - 484.883,00 € 4.386.261,00 € 4.712.417,00 € 326.156,00 € 789.598,00 € 648.738,00 € - 140.860,00 € 1.356.428,00 € 1.470.211,00 € 113.783,00 € 3.3 Instandhaltungsrückstellungen Unter dem Bilanzposten „Instandhaltungsrückstellungen“ sind Verpflichtungen der Gemeinde anzusetzen, die aus dem Unterlassen von geplanter Instandhaltung entstehen. Gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW wurde für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen Rückstellungen angesetzt, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen wurden am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert. Bezüglich der einzelnen Instandhaltungsrückstellungen wird auf die Anlage zum Anhang verwiesen. Die Instandhaltungsrückstellungen berücksichtigen die voraussichtlich anfallenden Aufwendungen, die für jede Rückstellung gesondert nachgewiesen und dokumentiert sind. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2013 395.639,85 € 31.12.2013 Differenz 309.130,64 € - 86.509,21 € 3.4 Sonstige Rückstellungen Die Regelungen für den Ansatz sonstiger Rückstellungen sind insbesondere in § 36 Abs. 4 bis 6 GemHVO NRW festgehalten. Unter den sonstigen Rückstellungen sind für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind, Rückstellungen angesetzt, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Ein Ansatz erfolgt, sofern wahrscheinlich ist, dass eine Verpflichtung zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme erfolgen wird. Zu diesen Rückstellungen zählen sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Verpflichtungen, wie z.B. Rückstellungen für Altersteilzeit, für nicht beanspruchten Urlaub, für Arbeitszeitguthaben, für Verpflichtungen gegenüber andere Dienstherren, aber auch Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2013 31.12.2013 619.302,10 € 691.752,61 € Differenz 72.450,51 € Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: Stand: 01.01.2013 Nicht gen. Urlaub Geleistete Überstunden Leistungsprämie Inanspruchnahme Altersteilzeit Rückstellung Kanalisation Ausgl. Maßn. Honderb./ S.Venn Miete Kiga Sötenich 88.937,00 € 53.930,00 € 22.694,00 € 7.880,00 € 172.171,51 € 0,00 € 0,00 € 74.437,00 € 51.075,00 € 78.595,00 € 39.977,00 € 54.581,07 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 160.000,00 € 110.000,00 € 0,00 € 3.689,59 € 0,00 € 160.000,00 € 122.740,00 € 0,00 € 10.976,54 € 99.371,00 € 619.302,10 € 691.752,61 € Andere sonstige Rückstellungen (unterbliebene AsylLeistungen) Archivierungsrückstellung Prüfung GPA kameral / Prüfung Jahresabschluss Reparatur Mauer Bahnstrecke Urft Sonderleistungen Flächennutzungsplan Versorgung Beigeordneter Schmidt Stadt Emse Gesamt 31.12.2013 4. Verbindlichkeiten Stand: 01.01.2013 31.12.2013 Differenz Bilanzwert in EUR: 33.083.098,20 € 30.172.295,11 € - 2.910.803,09 € Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Hinsichtlich der Restlaufzeit wird auf den beiliegenden Verbindlichkeitenspiegel verwiesen. 4.2.5 Verbindlichkeiten aus Krediten für Invest. von Kreditinstituten Unter dem Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen“ wurden die gemeindlichen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen angesetzt, die auf Grundlage des § 86 GO NRW gewährt worden sind. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2013 31.12.2013 23.989.318,56 € 23.471.706,19 € Differenz - 517.612,37 € 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Bei den Verbindlichkeiten aus Liquiditätssicherung werden die Kredite bei der NRW-Bank und der ISB mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2013 31.12.2013 6.189.498,10 € 4.000.000,00 € Differenz - 2.189.498,10 € 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gemeindliche Verpflichtungen auf Grund von Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen und ähnlichen Verträgen, bei denen die Erbringung der eigenen (Gegen-)Leistung (z. B. die Zahlung für eine empfangene Leistung) noch aussteht, angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag. Stand: 01.01.2013 31.12.2013 Differenz Bilanzwert in EUR: 384.767,99 € 424.483,75 € 39.715,76 € Bei dieser Bilanzposition handelt es sich um offene Rechnungen aus dem abgelaufenen Jahr 2013, die noch nicht beglichen sind und in 2014 zu zahlen sind. 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Im Einzelnen wurden folgende Werte bilanziert: Ferner wurde eine Verbindlichkeit in Höhe von 39.440,67 € gegenüber dem Zweckverband KDVZ Rhein-Erft-Rur ausgewiesen aufgrund von Verpflichtungen des Verbands aus Pensions- und Beihilfelasten, die Verpflichtungen der Mitglieder darstellen. Darüber hinaus bestehen zum Stichtag Verbindlichkeiten aus Zinsverpflichtungen in Höhe von 102.644,29 €, sowie weitere sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 295.973,64 €. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2013 321.915,42 € 31.12.2013 438.058,60 € Differenz 116.143,18 € 4.8 Erhaltene Anzahlungen Unter den erhaltenen Anzahlungen wurden insbesondere erhaltene, aber noch nicht verwendete Zuwendungen bilanziert. Bei diesen Zuwendungen handelt es sich noch bis zur jeweiligen Verwendungen um eine erhaltene Anzahlungen Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2013 1.706.541,66 € 31.12.2013 968.009.76 € Differenz -738.531,90 € Im Einzelnen wurden folgende Werte bilanziert: Allgemeine Investitionspauschale Zuschuss San. Rathaus Zuweisung Kanal Rinnen 1. BA 223.217,76 € 298.544,00 € 446.248,00 € 968.009,76 € Die noch nicht verwendeten Zuwendungen waren im vergangenen Jahr noch unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird der Vorjahreswert ebenfalls unter der Position erhaltene Anzahlungen dargestellt. 5. Passive Rechnungsabgrenzung In der Bilanzposition „Passive Rechnungsabgrenzung“ werden die Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die aber Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Gemeinde Kall hat hier die aus dem Bereich Friedhöfe bereits geleisteten Zahlungen für spätere Jahre nachgewiesen. Die Berechnung erfolgte aufgrund der tatsächlich in der Vergangenheit bis zum Bilanzstichtag 31.12.2013 geleisteten Zahlungen. Diese sind auf Basis der historischen Daten ermittelt und dokumentiert. Stand: Bilanzwert: 01.01.2013 31.12.2013 Differenz 1.673.051,87 € 1.722.741,27 € 49.689,40 € 6. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung wurde unter Beachtung des § 38 GemHVO NRW aufgestellt. Insgesamt wurden ordentliche Erträge i.H.v. 21.944.582,10 € im Jahr 2013 (Vorjahr: 21.368.035,87 €) erzielt. Der Bereich Steuern und ähnliche Abgaben trug hierzu Erträge in Höhe von 10.094.849,33 € (Vorjahr: 11.292.782,22 €) bei, und dies insbesondere durch Gewerbesteuererträge i.H.v. 3.465.991,22 € und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 3.848.039,00 €. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen beinhalten Zuwendungen für lfd. Zwecke (Betriebskostenzuschüsse/ Kindpauschalen) i.H.v. 1.303.260,94 €. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte Kanalbenutzungsgebühren mit 2.966.116,51 €. umfassen im Wesentlichen die Zudem weist die Ergebnisrechnung ordentliche Aufwendungen i.H.v. 22.929.733,74 € (Vorjahr: 23.117.641,43 €) auf. Die Transferaufwendungen mit 10.295.579,23 € setzen sich vor allem aus allgemeinen Umlagen an den Kreis und die Versorger zusammen. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen spiegeln sich im Wesentlichen in Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung wieder. Insgesamt entstanden hier Aufwendungen i.H.v. 3.012.908,26 €. Die Personalaufwendungen im Jahr 2013 lagen bei 4.900.279,72 € (Vorjahr: 4.847.869,36 €). 7. Erläuterungen zur Finanzrechnung Die Aufstellung der Finanzrechnung erfolgte unter Beachtung des § 39 GemHVO. Hinsichtlich der Zusammensetzung zu den Ein- und Auszahlungen des Verwaltungsbereichs verweisen wir auf die Ausführungen zur Ergebnisrechnung. Die Einzahlungen und Auszahlungen im Investitionsbereich umfassen im Wesentlichen Baumaßnahmen im Bereich Kanal- und Straßenbau. Die gesamten investiven Auszahlungen für das Jahr 2013 belaufen sich auf 3.098.054,00 €. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen insgesamt 2.612.654,20 € und betreffen im Wesentlichen Landes- und Bundeszuweisungen wie z.B. die Investitions- und Schul/Bildungspauschale und Zuweisungen für Baumaßnahmen. 8. Teilrechnungen Die jeweiligen Teilrechnungen zur Ergebnis- und Finanzrechnung wurden entsprechend den gemäß § 4 GemHVO NRW aufgestellten Teilplänen erstellt (§ 40 GemHVO NRW). 9. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen von Bedeutung Es bestehen Verpflichtungen aus einem Mietvertrag bezüglich des Kindergartens Sötenich in Höhe von insgesamt 78.820,93 € (vom 31.12.2013 bis 30.06.2016). Der Vertrag hat eine Laufzeit von insgesamt 20 Jahren, beginnend mit dem 01.07.1996. 10. Anzahl der im Haushaltsjahr 2013 im Durchschnitt tätigen Mitarbeiter Im Jahr 2013 waren durchschnittlich 142 (Vorjahr: 152) tariflich beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Gemeinde Kall tätig. Zudem beschäftigte die Gemeindeverwaltung im Durchschnitt 9 (Vorjahr: 9) Beamtinnen und Beamte. Kall, den 22.10.2015 aufgestellt: bestätigt: ___________________ Kämmerer ___________________ Bürgermeister