Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
07.01.09, 04:15
Aktualisiert
07.01.09, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 19. Sitzung des Kreistages am 03.09.2008 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 17
Überplanmäßige Ausgabe beim Produkt 312 01 - Originäre
Aufgaben nach dem SGB II
Kreistagsmitglied Häger (SPD) verweist auf die Ausführungen
seines Fraktionsvorsitzenden in der Sitzung des
Kreisausschusses am 27.08.2008 (siehe Z 2/V 445/2008),
wonach die Verwaltung gebeten wurde, den Landkreistag
anzuschreiben, um klären zu lassen, ob aus der
Verfassungswidrigkeit der ARGE'n Schlüsse hinsichtlich der
Verfassungsmäßigkeit der Finanzierung des SGB II zu ziehen
seien.
Ergänzend dazu bittet er, wie auch schon im Kreisausschuss
beantragt, die Frage klären zu lassen, ob man in der
Verringerung der Bundesbeteiligung bzw. der unsachgemäßen
Anpassungsformel (hinsichtlich der Kosten der Unterkunft nach
dem SGB II) einen Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip
sehen könne und ob gegebenenfalls dieser Verstoß
Konsequenzen nach sich ziehe.
Landrat Rosenke erklärt, dass auch diese Frage an den
Landkreistag herangetragen wurde, eine Antwort aber noch
nicht vorliege.
Gemäß § 53 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(KrO NRW) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) stimmt der Kreistag der
überplanmäßigen Ausgabe im Budget 300 500 005 , Produkt
312 01 – Originäre Aufgaben nach dem SGB II –, in Höhe von
bis zu netto 2.700.000 € zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
V 445/2008