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Beschlusstext (Überplanmäßige Ausgabe beim Produkt 312 01 - Originäre Aufgaben nach dem SGB II)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
07.01.09, 04:15
Aktualisiert
07.01.09, 04:15
Beschlusstext (Überplanmäßige Ausgabe beim Produkt 312 01 - Originäre Aufgaben nach dem SGB II)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 19. Sitzung des Kreistages am 03.09.2008 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 17 Überplanmäßige Ausgabe beim Produkt 312 01 - Originäre Aufgaben nach dem SGB II Kreistagsmitglied Häger (SPD) verweist auf die Ausführungen seines Fraktionsvorsitzenden in der Sitzung des Kreisausschusses am 27.08.2008 (siehe Z 2/V 445/2008), wonach die Verwaltung gebeten wurde, den Landkreistag anzuschreiben, um klären zu lassen, ob aus der Verfassungswidrigkeit der ARGE'n Schlüsse hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Finanzierung des SGB II zu ziehen seien. Ergänzend dazu bittet er, wie auch schon im Kreisausschuss beantragt, die Frage klären zu lassen, ob man in der Verringerung der Bundesbeteiligung bzw. der unsachgemäßen Anpassungsformel (hinsichtlich der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II) einen Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip sehen könne und ob gegebenenfalls dieser Verstoß Konsequenzen nach sich ziehe. Landrat Rosenke erklärt, dass auch diese Frage an den Landkreistag herangetragen wurde, eine Antwort aber noch nicht vorliege. Gemäß § 53 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) stimmt der Kreistag der überplanmäßigen Ausgabe im Budget 300 500 005 , Produkt 312 01 – Originäre Aufgaben nach dem SGB II –, in Höhe von bis zu netto 2.700.000 € zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 445/2008