Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
07.01.09, 04:15
Aktualisiert
07.01.09, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 19. Sitzung des Kreistages am 03.09.2008 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3.2
Neufassung des Sparkassengesetzes NRW
hier: Resolution der SPD-Fraktion
Die Tagesordnungspunkte 3.1 und 3.2 werden vom Kreistag
zusammen beraten.
Unter Hinweis auf den Antrag 138/2008 der SPD-Fraktion, der
in der letzten Sitzung des Kreisausschusses am 27.08.2008
angekündigt worden war, referiert Landrat Rosenke über die
geplanten Änderungen des Sparkassengesetzes NordrheinWestfalen und deren Auswirkungen auf die Kreissparkasse
Euskirchen und den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband
(RSGV).
Landrat Rosenke weist darauf hin, dass man aufgrund der sehr
komplexen Materie hier nicht nur von Änderungen des
Sparkassengesetzes reden könne, sondern sogar von einer
grundsätzlichen Neugestaltung der Sparkassenlandschaft
ausgehen müsse.
Die letzten Änderungen des Sparkassengesetzes aus dem Jahr
2002 hatten unter anderem das Ziel, das Handeln und die
Organisation der Sparkassen und seiner Organe nach außen
hin transparenter und europatauglicher zu machen.
Die neue Landesregierung und die Koalition haben es sich
nunmehr zur Aufgabe gemacht, auf der Basis der
Koalitionsvereinbarung das Sparkassengesetz erneut zu
reformieren bzw. zu modernisieren. Diese Bestrebungen
begannen 2005 und mündeten in den nunmehr vorliegenden
Gesetzesentwurf vom Mai 2008. Erklärtermaßen war es Ziel der
Landesregierung, mit allen Beteiligten Einvernehmen über die
geplanten Änderungen der Sparkassenstruktur und der
gesetzlichen Grundlagen zu erzielen, bevor die neue und
überarbeitete gesetzliche Grundlage dem Landtag zur
Entscheidung vorgelegt würde.
Die Sparkassenverbände des Landes sowie die kommunalen
Spitzenverbände hatten dem Finanzminister im Jahr 2006 ein
gemeinsam erarbeitetes Positionspapier zu den vielfachen
Änderungsvorschlägen zum Sparkassengesetz, die vor dem
nunmehr vorliegenden Gesetzesenwurf diskutiert wurden,
vorgelegt.
Der nunmehr vorliegende Gesetzesentwurf lasse allerdings den
Schluss zu, dass das Land NRW, vertreten durch den
Finanzminister, die Empfehlungen der Verbände nicht bzw.
nicht in vollem Umfang berücksichtigt habe und auch die
Bedenken der Verbände nicht teile; anders seien insbesondere
folgende Regelungen in dem Gesetzesentwurf nicht
R 10/2008
nachvollziehbar - hierbei handele es sich um die
Hauptkritikpunkte der Verbände -:
a) Wegen des laufenden Beihilfeverfahrens der EU im
Zusammenhang mit der WestLB sollten alle Teile des
Gesetzesentwurfs ausgeklammert werden, die
Gefahrenpotenziale für die Sparkassen beinhalten;
insbesondere sollte der WestLB nicht die Aufgabe einer
"Sparkassenzentralbank" übertragen werden.
b) Gegen die Einführung von sog. Trägerkapital werden
schwerwiegende Bedenken erhoben. Hier sei die Gefahr
einer schleichenden Privatisierung zu sehen. Die
Sparkassen könnten dadurch verstärkt auf
Gewinnmaximierung getrimmt werden.
c) Die Sparkassen und die Verbände wehren sich gegen die
geplante "beliebige" Verwendung der jährlichen
Ausschüttung, also der Verwendung des Gewinns. Im
Gesetz müsse festgehalten werden, dass der verbleibende
Ausschüttungsbetrag wie bisher zur Erfüllung
gemeinwohlorientierter Aufgaben, wie Kultur, Sport, Bildung
oder Soziales zu verwenden sei.
d) Die im Gesetzesentwurf vorgegebene zwangsweise
Vereinigung der Sparkassenverbände Westfalen und
Rheinland bis zum 01.01.2013 ist abzulehnen. Es sollte bei
der bisherigen freiwilligen Zusammenarbeit bleiben, wobei
die Verbände selbst über den Zeitpunkt, den Umfang und
die notwendigen Regularien der Fusion entscheiden sollten.
Zusammenfassend betont Landrat Rosenke, dass es sehr gute
Argumente der Verbände dafür gebe, den jetzt vorliegenden
Entwurf des Sparkassengesetz abzulehnen, sofern die vorher
genannten Hauptkritikpunkte nicht geändert würden.
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz bedankt sich im
Namen seiner Fraktion für den vorherigen ausführlichen Vortrag
des Landrates. Es sei festzuhalten, dass mit allen Beteiligten
vorher Gespräche stattgefunden hätten und dass sich der
Finanzminister nicht allen Vorschlägen der
Sparkassenverbände angeschlossen habe. Von Konsens, wie
es die Landesregierung vorgehabt habe, könne in keinem Fall
mehr gesprochen werden. Es sei aus der Sicht der SPDFraktion nunmehr an der Zeit, die von ihr vorgelegte Resolution
zu beschließen, da offensichtlich mit der Landesregierung keine
Einigung mehr in allen Punkten erzielt werden könne. Landrat
Rosenke könne als Kronzeuge für die Resolution der SPDFraktion herangezogen werden.
Abschließend appelliert Herr Schmitz an die CDU-Fraktion, an
der Beratung und Beschlussfassung doch noch teilzunehmen.
Landrat Rosenke weist darauf hin, dass seine vorherigen
Ausführungen nur den Mitgliedern des Verwaltungsrates der
Kreissparkasse Euskirchen bekannt sein müssten. Er gebe die
Hoffnung nicht auf, dass das Land die Anregungen und
Vorschläge der Verbände noch in das Gesetzgebungsverfahren
einfließen lasse. Er erklärt sich, falls gewünscht, des Weiteren
bereit, nochmals in allen Fraktionen weitere Informationen
vorzutragen. Sein Ziel sei es, eine gemeinsame Resolution des
Kreistages zu ermöglichen, wobei er ergänzend nochmals
darauf hinweist, dass mit den Beratungen im zuständigen
Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages erst am
11.09.2008 begonnen werden soll. Landrat Rosenke schlägt
daher vor, seinen Vortrag und die Resolution der SPD-Fraktion
heute zur Kenntnis zu nehmen, dann weiter in den Fraktionen
zu beraten und dann abschließend einen gemeinsamen
Beschluss des Kreistages - in welcher Form auch immer herbeizuführen.
In der nun folgenden kontroversen Aussprache werden
verschiedene Vorschläge zum weiteren Verfahren - z. B.
Dringlichkeitsentscheidung, Vertagung, Umlaufbeschluss vorgetragen.
Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke verweist auf den
ausführlichen Vortrag des Landrates und teilt mit, dass aus der
Sicht seiner Fraktion die Resolution 10/2008 der SPD-Fraktion
die wichtigsten Punkte anspreche. Weitere Informationen und
Beratungen in den Fraktionen seien aus seiner Sicht nicht
erforderlich. Der Kreistag sollte daher in der heutigen Sitzung
über den Resolutionsentwurf beschließen.
FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff spricht sich im Namen seiner
Fraktion gegen eine Vertagung aus. Unter Berücksichtigung der
großen Einflussnahme der EU auf die künftige Ausgestaltung
der Sparkassenlandschaft in NRW sei es erforderlich, den
vorliegenden Gesetzesentwurf unvoreingenommen zu
überprüfen. Aus der Sicht der FDP-Fraktion seien die geplanten
Regelungen nicht in Bausch und Bogen zu verwerfen. Die
vorliegenden Vorschläge beinhalten in keinem Fall die
angebliche Zerschlagung des jetzt bestehenden
Sparkassensystems auf Landesebene. Über einzelne
Regelungen (z. B. Einführung des Trägerkapitals, freiwilliger
oder gesetzlich vorgegebener Zusammenschluss der
Sparkassenverbände) könne man durchaus noch diskutieren.
Da der Kreistag weiterhin kontrovers diskutiert, schlägt Landrat
Rosenke vor, die Sitzung für fünf Minuten zu unterbrechen, um
allen Fraktionen Gelegenheit zu geben, sich heute
abschließend eine Meinung über das weitere Verahren bilden
zu können.
Gegen diesen Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch. Die
Sitzung wird unterbrochen.
Landrat Rosenke eröffnet nach einigen Minuten wieder die
Sitzung.
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz beantragt, über die
vorliegende Resolution 10/2008 abstimmen zu lassen, da mit
den anderen Fraktionen eine Einigung über das weitere
Verfahren nicht herbeizuführen sei.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke teilt mit, dass seine
Fraktion an der Abstimmung nicht teilnehmen werde.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der
Vorsitzende die Resolution 10/2008 zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheit dafür
bei Gegenstimme der FDP-
Fraktion
und ohne Beteiligung der CDUFraktion, der UWV-Fraktion und
des Landrates
Die nunmehr beschlossene Resolution des Kreistages ist dieser
Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.