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Beschlusstext (Neufassung des Sparkassengesetzes NRW hier: Resolution der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
07.01.09, 04:15
Aktualisiert
07.01.09, 04:15
Beschlusstext (Neufassung des Sparkassengesetzes NRW
hier: Resolution der SPD-Fraktion) Beschlusstext (Neufassung des Sparkassengesetzes NRW
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hier: Resolution der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 19. Sitzung des Kreistages am 03.09.2008 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3.2 Neufassung des Sparkassengesetzes NRW hier: Resolution der SPD-Fraktion Die Tagesordnungspunkte 3.1 und 3.2 werden vom Kreistag zusammen beraten. Unter Hinweis auf den Antrag 138/2008 der SPD-Fraktion, der in der letzten Sitzung des Kreisausschusses am 27.08.2008 angekündigt worden war, referiert Landrat Rosenke über die geplanten Änderungen des Sparkassengesetzes NordrheinWestfalen und deren Auswirkungen auf die Kreissparkasse Euskirchen und den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV). Landrat Rosenke weist darauf hin, dass man aufgrund der sehr komplexen Materie hier nicht nur von Änderungen des Sparkassengesetzes reden könne, sondern sogar von einer grundsätzlichen Neugestaltung der Sparkassenlandschaft ausgehen müsse. Die letzten Änderungen des Sparkassengesetzes aus dem Jahr 2002 hatten unter anderem das Ziel, das Handeln und die Organisation der Sparkassen und seiner Organe nach außen hin transparenter und europatauglicher zu machen. Die neue Landesregierung und die Koalition haben es sich nunmehr zur Aufgabe gemacht, auf der Basis der Koalitionsvereinbarung das Sparkassengesetz erneut zu reformieren bzw. zu modernisieren. Diese Bestrebungen begannen 2005 und mündeten in den nunmehr vorliegenden Gesetzesentwurf vom Mai 2008. Erklärtermaßen war es Ziel der Landesregierung, mit allen Beteiligten Einvernehmen über die geplanten Änderungen der Sparkassenstruktur und der gesetzlichen Grundlagen zu erzielen, bevor die neue und überarbeitete gesetzliche Grundlage dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt würde. Die Sparkassenverbände des Landes sowie die kommunalen Spitzenverbände hatten dem Finanzminister im Jahr 2006 ein gemeinsam erarbeitetes Positionspapier zu den vielfachen Änderungsvorschlägen zum Sparkassengesetz, die vor dem nunmehr vorliegenden Gesetzesenwurf diskutiert wurden, vorgelegt. Der nunmehr vorliegende Gesetzesentwurf lasse allerdings den Schluss zu, dass das Land NRW, vertreten durch den Finanzminister, die Empfehlungen der Verbände nicht bzw. nicht in vollem Umfang berücksichtigt habe und auch die Bedenken der Verbände nicht teile; anders seien insbesondere folgende Regelungen in dem Gesetzesentwurf nicht R 10/2008 nachvollziehbar - hierbei handele es sich um die Hauptkritikpunkte der Verbände -: a) Wegen des laufenden Beihilfeverfahrens der EU im Zusammenhang mit der WestLB sollten alle Teile des Gesetzesentwurfs ausgeklammert werden, die Gefahrenpotenziale für die Sparkassen beinhalten; insbesondere sollte der WestLB nicht die Aufgabe einer "Sparkassenzentralbank" übertragen werden. b) Gegen die Einführung von sog. Trägerkapital werden schwerwiegende Bedenken erhoben. Hier sei die Gefahr einer schleichenden Privatisierung zu sehen. Die Sparkassen könnten dadurch verstärkt auf Gewinnmaximierung getrimmt werden. c) Die Sparkassen und die Verbände wehren sich gegen die geplante "beliebige" Verwendung der jährlichen Ausschüttung, also der Verwendung des Gewinns. Im Gesetz müsse festgehalten werden, dass der verbleibende Ausschüttungsbetrag wie bisher zur Erfüllung gemeinwohlorientierter Aufgaben, wie Kultur, Sport, Bildung oder Soziales zu verwenden sei. d) Die im Gesetzesentwurf vorgegebene zwangsweise Vereinigung der Sparkassenverbände Westfalen und Rheinland bis zum 01.01.2013 ist abzulehnen. Es sollte bei der bisherigen freiwilligen Zusammenarbeit bleiben, wobei die Verbände selbst über den Zeitpunkt, den Umfang und die notwendigen Regularien der Fusion entscheiden sollten. Zusammenfassend betont Landrat Rosenke, dass es sehr gute Argumente der Verbände dafür gebe, den jetzt vorliegenden Entwurf des Sparkassengesetz abzulehnen, sofern die vorher genannten Hauptkritikpunkte nicht geändert würden. SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz bedankt sich im Namen seiner Fraktion für den vorherigen ausführlichen Vortrag des Landrates. Es sei festzuhalten, dass mit allen Beteiligten vorher Gespräche stattgefunden hätten und dass sich der Finanzminister nicht allen Vorschlägen der Sparkassenverbände angeschlossen habe. Von Konsens, wie es die Landesregierung vorgehabt habe, könne in keinem Fall mehr gesprochen werden. Es sei aus der Sicht der SPDFraktion nunmehr an der Zeit, die von ihr vorgelegte Resolution zu beschließen, da offensichtlich mit der Landesregierung keine Einigung mehr in allen Punkten erzielt werden könne. Landrat Rosenke könne als Kronzeuge für die Resolution der SPDFraktion herangezogen werden. Abschließend appelliert Herr Schmitz an die CDU-Fraktion, an der Beratung und Beschlussfassung doch noch teilzunehmen. Landrat Rosenke weist darauf hin, dass seine vorherigen Ausführungen nur den Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen bekannt sein müssten. Er gebe die Hoffnung nicht auf, dass das Land die Anregungen und Vorschläge der Verbände noch in das Gesetzgebungsverfahren einfließen lasse. Er erklärt sich, falls gewünscht, des Weiteren bereit, nochmals in allen Fraktionen weitere Informationen vorzutragen. Sein Ziel sei es, eine gemeinsame Resolution des Kreistages zu ermöglichen, wobei er ergänzend nochmals darauf hinweist, dass mit den Beratungen im zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages erst am 11.09.2008 begonnen werden soll. Landrat Rosenke schlägt daher vor, seinen Vortrag und die Resolution der SPD-Fraktion heute zur Kenntnis zu nehmen, dann weiter in den Fraktionen zu beraten und dann abschließend einen gemeinsamen Beschluss des Kreistages - in welcher Form auch immer herbeizuführen. In der nun folgenden kontroversen Aussprache werden verschiedene Vorschläge zum weiteren Verfahren - z. B. Dringlichkeitsentscheidung, Vertagung, Umlaufbeschluss vorgetragen. Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke verweist auf den ausführlichen Vortrag des Landrates und teilt mit, dass aus der Sicht seiner Fraktion die Resolution 10/2008 der SPD-Fraktion die wichtigsten Punkte anspreche. Weitere Informationen und Beratungen in den Fraktionen seien aus seiner Sicht nicht erforderlich. Der Kreistag sollte daher in der heutigen Sitzung über den Resolutionsentwurf beschließen. FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff spricht sich im Namen seiner Fraktion gegen eine Vertagung aus. Unter Berücksichtigung der großen Einflussnahme der EU auf die künftige Ausgestaltung der Sparkassenlandschaft in NRW sei es erforderlich, den vorliegenden Gesetzesentwurf unvoreingenommen zu überprüfen. Aus der Sicht der FDP-Fraktion seien die geplanten Regelungen nicht in Bausch und Bogen zu verwerfen. Die vorliegenden Vorschläge beinhalten in keinem Fall die angebliche Zerschlagung des jetzt bestehenden Sparkassensystems auf Landesebene. Über einzelne Regelungen (z. B. Einführung des Trägerkapitals, freiwilliger oder gesetzlich vorgegebener Zusammenschluss der Sparkassenverbände) könne man durchaus noch diskutieren. Da der Kreistag weiterhin kontrovers diskutiert, schlägt Landrat Rosenke vor, die Sitzung für fünf Minuten zu unterbrechen, um allen Fraktionen Gelegenheit zu geben, sich heute abschließend eine Meinung über das weitere Verahren bilden zu können. Gegen diesen Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch. Die Sitzung wird unterbrochen. Landrat Rosenke eröffnet nach einigen Minuten wieder die Sitzung. SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz beantragt, über die vorliegende Resolution 10/2008 abstimmen zu lassen, da mit den anderen Fraktionen eine Einigung über das weitere Verfahren nicht herbeizuführen sei. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke teilt mit, dass seine Fraktion an der Abstimmung nicht teilnehmen werde. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende die Resolution 10/2008 zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mehrheit dafür bei Gegenstimme der FDP- Fraktion und ohne Beteiligung der CDUFraktion, der UWV-Fraktion und des Landrates Die nunmehr beschlossene Resolution des Kreistages ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.