Daten
Kommune
Kall
Größe
140 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
06.11.15, 18:08
Aktualisiert
06.11.15, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
243/2015 1.Ergänzung
17.11.2015
Vorlage erstellt:
03.11.2015
Federführung:
Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Floßdorf
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allgemeiner Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 16.5
Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
hier: 4. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015 –TOP 7.5- beschließt der
Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2016 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ die beigefügte 4. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der Gemeinde
Kall zu erlassen.
Ferner beschließt der Rat empfehlungsgemäß, im Falle der Gewährung einer Abwassergebührenhilfe
nach dem GFG 2016 eine um die Abwassergebührenhilfe reduzierte Gebühr zu erlassen.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2016 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ ist eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr unumgänglich. Die Gebührenerhöhung beträgt für den Bereich
Schmutzwasser 0,17 € je cbm.
Trotz dieser Erhöhung verbleibt noch ein Defizit i.H.v. 28.117,74 € welches in die Gebührenkalkulation 2017 und Folgejahre einfließt.
Verursacht wird die Gebührenerhöhung insbesondere durch:
a) die Abschreibung und Verzinsung der neuen Kanalleitungen in Rinnen 1. Bauabschnitt.
b) die Reduzierung der Rückstellung (Sonderrücklage Kanal) von 200.000,00 € auf 0,00 €.
Die Gebührenausgleichsrücklage ist zum 31.12.2014 aufgebraucht und kann somit nicht gebührenmindernd in 2016 eingesetzt werden.
Hierbei sollte noch berücksichtigt werden, dass mit der Gebührenerhöhung auch eine Anpassung der
Abwassergebührenhilfe einhergeht.
Nach vorsichtiger Schätzung und nach Erfahrungswerten der Vorjahre macht dies rd. 0,10 € Gebührenminderung durch die Abwassergebührenhilfe aus.
Die endgültige Bereitstellung dieser Mittel erfolgt jedoch erst mit dem GFG 2017 und der Gebührenkalkulation 2017.
Die Bewilligung und Berechnung der Abwassergebührenhilfe 2017 erfolgt auf Basis der Gebührenkalkulation 2016.
Ein Entwurf der 4. Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.