Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
07.01.09, 04:15
Aktualisiert
07.01.09, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 19. Sitzung des Kreistages am 03.09.2008 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3
Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr
2007;
a) Entlastung der Sparkassenorgane
b) Verwendung des Jahresüberschusses
Mit Einverständnis des Kreistages übergibt Landrat Rosenke
die Leitung der Sitzung zum Tagesordnungspunkt 3 a) Entlastung der Sparkassenorgane - an den 1. stellvertretenden
Landrat Josef C. Rhiem.
An der folgenden Beratung und Beschlussfassung nehmen der
Landrat und die Kreistagsmitglieder, die gleichzeitig dem
Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen angehören,
nicht teil.
Der amtierende Vorsitzende bittet um Wortmeldungen zur
Vorlage 443/2008, hier Buchstabe a) - Entlastung der
Sparkassenorgane -.
Dies nicht der Fall ist. Der Kreistag fasst daraufhin folgenden
Beschluss:
Zu Buchstabe a) - Entlastung der Sparkassenorgane -:
Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse
Euskirchen für das Geschäftsjahr 2007 gemäß § 7 Abs. 2
Buchstabe f) des Sparkassengesetzes NRW - SpkG NRW Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Sodann übernimmt Landrat Rosenke wieder die Leitung der
Sitzung und ruft die Vorlage 443/2008, hier Buchstabe b) Verwendung des Jahresüberschusses -, zur Abstimmung auf.
Der Kreistag fasst daraufhin folgenden Beschluss:
Gemäß dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsrates der
Kreissparkasse Euskirchen vom 09. Juni 2008 beschließt der
Kreistag, den ausschüttungsfähigen Teil des
Jahresüberschusses der Kreissparkasse Euskirchen für das
Geschäftsjahr 2007 in Höhe von 307.645,64 € der
Sicherheitsrücklage der Kreissparkasse zuzuführen (§ 27
Abs. 3 i. V. m. § 28 Abs. 2 SpkG NRW).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 443/2008
Die anwesenden Vorstandsmitglieder der Kreissparkasse, Herr
Flessau und Herr Koch, bedanken sich beim Kreistag für die
vorher ausgesprochene Entlastung.