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Beschlusstext (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,2 kB
Datum
11.11.2008
Erstellt
18.02.09, 14:11
Aktualisiert
18.02.09, 14:11
Beschlusstext (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 11.11.2008 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 16 Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes Auf Nachfrage aus dem Ausschuss führt die Verwaltung aus, dass die Fragestellung hinsichtlich der Zulässigkeit des Gebührentarifs "Todesfeststellung" mit der Fachabteilung geklärt wird. Darüber hinaus stellt sich seitens der Ausschussmitglieder die Frage, welche Leistungen die Tarife "Leitstellengebühr Rettungswagen und Notarzt" und "Leitstellengebühr Rettungswagen" umfassen. Die Verwaltung teilt mit, dass auch diese Frage durch den Geschäftbereich II beantwortet wird. Der Ausschuss stimmt der Vorlage V 471/2008 zu und empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes (2009). Abstimmungsergebnis: einstimmig, 0 Enthaltungen V 471/2008