Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,2 kB
Datum
11.11.2008
Erstellt
18.02.09, 14:11
Aktualisiert
18.02.09, 14:11
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und
Gesundheit am 11.11.2008 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring
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TOP 16
Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von
Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes
Auf Nachfrage aus dem Ausschuss führt die Verwaltung aus,
dass die Fragestellung hinsichtlich der Zulässigkeit des
Gebührentarifs "Todesfeststellung" mit der Fachabteilung
geklärt wird.
Darüber hinaus stellt sich seitens der Ausschussmitglieder die
Frage, welche Leistungen die Tarife "Leitstellengebühr
Rettungswagen und Notarzt" und "Leitstellengebühr
Rettungswagen" umfassen.
Die Verwaltung teilt mit, dass auch diese Frage durch den
Geschäftbereich II beantwortet wird.
Der Ausschuss stimmt der Vorlage V 471/2008 zu und
empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen
über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des
Rettungsdienstes (2009).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig, 0 Enthaltungen
V 471/2008