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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 63/2010)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
2,5 MB
Erstellt
18.05.10, 18:51
Aktualisiert
18.05.10, 18:51

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD 4. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN „GERMETSERB“ – ORTSTEIL VOSSENACK BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT Inhaltsverzeichnis Inhalt .......................................................................................................................... 1 1. Ziel und Zweck der Planung ............................................................................. 3 1.1. Planungsanlass .................................................................................................................... 3 1.2. Nutzungskonzept ................................................................................................................. 3 2. Planungsvorgaben............................................................................................. 4 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 3. Regionalplan......................................................................................................................... 4 Landschaftsplanung - Umweltbericht ................................................................................ 5 Erschließung......................................................................................................................... 6 Immissionsschutz ................................................................................................................ 6 Bodendenkmalschutz .......................................................................................................... 7 Begründung der Planinhalte............................................................................. 7 3.1. Art der baulichen Nutzung .................................................................................................. 7 4. Umweltbericht .................................................................................................. 10 4.1. Einleitung ............................................................................................................................ 10 4.1.1. Inhalt und Ziele des Plans ............................................................................................... 11 4.1.2. Geplante Festsetzungen mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der Vorhaben ................................................................................................... 11 4.1.3 Berücksichtigung von Gesetzen und Plänen ....................................................................... 12 4.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................................ 15 4.2.1 Bestandsaufnahme .............................................................................................................. 15 4.2.1.1 Biotoptypen, Vegetation und Fauna sowie Schutzgebiete ...................................................... 15 4.2.1.2 Naturschutzfachliche Bewertung ............................................................................................... 18 4.2.1.3 Wasser.......................................................................................................................................... 18 4.2.1.4 Boden ........................................................................................................................................... 18 4.2.1.5 Klima............................................................................................................................................. 19 4.2.1.6 Luft/Lärm ...................................................................................................................................... 19 4.2.2 Eingriff – Checkliste der geprüften Umweltschutzgüter ....................................................... 20 4.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes ....................................................... 22 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ Begründung mit Umweltbericht 04.05.2010 S.2 4.2.3.1 ........ bei Durchführung der Planung .......................................................................................... 22 4.2.3.2 ........ bei Nichtdurchführung der Planung (Null-Variante) ........................................................ 22 4.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen................................................................................................................................ 23 4.2.5 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................................. 25 4.3 Prüfverfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben........................ 25 4.4 Umweltüberwachung – Monitoring.......................................................................................... 26 4.5 Zusammenfassung des Umweltberichtes ............................................................................... 26 Stand: 04.05.2010 2 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ Begründung mit Umweltbericht 04.05.2010 S.3 1. Ziel und Zweck der Planung Planungsanlass Am nördlichen Ortsrand von Vossenack liegt das Pelletwerk, das derzeit durch die STAWAG (Stadtwerke Aachen Aktiengesellschaft) betrieben wird. Auf den nördlich unmittelbar angrenzenden Grundstücksflächen (Flurstück Nr. 76) ist von einem Betreiber geplant, einen Holzlagerplatz und gegebenenfalls zugehörige Lagerhallen zu errichten. Diese Anlagen stellen eine gewerbliche Nutzung dar, die im Außenbereich gemäß § 35 BauGB nicht zulässig ist. Der FNP stellt für das Pelletwerkgelände (ehemaliges Sägewerk) „Gewerbliche Nutzung – G“ und für den Bereich des Flurstücks Nr. 76 „Landwirtschaftliche Fläche“ dar. Eine Änderung des FNP ist daher erforderlich. Im Parallelverfahren zur 4. Änderung des FNP wird der Bebauungsplan K 13 „Germetserb“ aufgestellt. 1.1. Nutzungskonzept Zu Beginn des Aufstellungsverfahrens wurde von einem möglichen Betreiber ein Nutzungskonzept erarbeitet, dass eine Holz- und Biomassebearbeitung im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Pelletwerkes vorsah. Hierzu zählte vor allem eine Entrindungsanlage für Baumstämme, die entsprechend den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) aufgrund der mit dem Betrieb verbundenen Lärmimmissionen als genehmigungsbedürftige Anlage einzustufen war. Diese Nutzungsabsichten werden nicht weiter verfolgt. Die Grundstücksflächen sollen ausschließlich als „Lagerplatz für forstwirtschaftliche Erzeugnisse“ genutzt werden. Der Nutzungszusammenhang mit dem angrenzenden Pelletwerk bleibt bestehen Dieses beispielhafte Nutzungskonzept dient als Grundlage für die Bestimmung der städtebaulich erforderlichen Regelungen im Bebauungsplan. Detaillierte Nutzungsregelungen im FNP sind städtebaulich nicht erforderlich. 1.2. 1.3 Planungsziel Ziel der 4. FNP- Änderung ist es, die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes K 13 „Germetserb“ (Entwicklungsgebot gemäß § 8 BauGB) zu schaffen. 1.4 Geltungsbereich Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich das Flurstück Nr. 76 und 77 (teilweise). Größe des Plangebiets: ca. 20.671 qm 3 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ Begründung mit Umweltbericht 04.05.2010 S.4 Geltungsbereich FNP- Änderung (ohne Maßstab) 2. Planungsvorgaben Regionalplan Der rechtswirksame Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan, Teilabschnitt – Region Aachen, 2003) stellt für den Bereich der 4. FNP- Änderung „Allgemeine Siedlungsbereiche“ (ASB) dar. Nördlich der Plangebietsflächen stellt der GEP „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ mit der Überlagerung „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ dar. Die 4. FNP-Änderung kann daher aus dem Regionalplan entwickelt werden. 2.1. 4 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ Begründung mit Umweltbericht 04.05.2010 S.5 Ausschnitt Regionalplan (ohne Maßstab) Landschaftsplanung - Umweltbericht Die Bauleitplanung macht die Erarbeitung eines Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung erforderlich. Zudem muss der Eingriff in den Naturhaushalt auf der Ebene des Bebauungsplanes K 13 „Germetserb“ bilanziert werden; Maßnahmen zur Kompensation sind zu entwickeln. Der Umweltbericht wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplan K 13 erarbeitet und gilt gleichlautend auch für die 4. FNP- Änderung „Germetserb“. Der Umweltbericht des B-Plan K 13 wurde ohne Abschichtung in die Begründung zur FNP- Änderung integriert (siehe 4. Umweltbericht). 2.2. 5 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ Begründung mit Umweltbericht 04.05.2010 S.6 Erschließung Das Grundstück grenzt unmittelbar an die B 399 im Bereich der „freien Strecke“. Eine unmittelbare Erschließung des Plangebietes (Flurstück Nr. 76) ist daher gemäß Bundesfernstraßengesetz nicht möglich. Vom Straßenbaulastträger wurden Vorgaben für eine geplante Anbindung an die B 399 gemacht. Diese werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan K 13 „Germetserb“ in die Planung eingestellt. Bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes wird eine Verwaltungsvereinbarung zur Linksabbiegespur zwischen der Gemeinde Hürtgenwald und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abgeschlossen. Weitere Regelungen innerhalb der 4. FNP- Änderung sind nicht erforderlich. 2.3. Immissionsschutz Durch das bestehende Pelletwerk ist eine Immissionsvorbelastung des Plangebietes durch Lärm gegeben. Durch eine „Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan K 13“ (Accon Köln GmbH vom 09.09.2008) wurde die Möglichkeit weiterer gewerblicher Nutzungen in der unmittelbaren Nachbarschaft des Pelletwerk dargestellt. Hierbei stand im Vordergrund, dass im B-Plangebiet eine Entrindungsanlage für Bäume betrieben werden sollte. Hierfür sollte in der schalltechnischen Untersuchung dargelegt werden, ob neben dem Pelletwerk noch „Lärmreserven“ für eine solche emittierende Anlage vorhanden sind, ohne das es zu Lärmkonflikten gegenüber der benachbarten Wohnbebauung kommen kann. Zwischenzeitlich hat sich aber das Nutzungskonzept für den B-Plan geändert: Anstelle der Entrindungsanlage ist nunmehr ausschließlich die Nutzung des Geländes als Lagerplatz für Bäume geplant. Durch weitere Änderungen der Betriebsabläufe beim Pelletwerk und den hierfür erforderlichen Genehmigungsverfahren ist die Vorbelastung im Zeitraum der BPlanaufstellung nicht abschließend darstellbar, aber nach Aussage des Gutachters für die geplante Nutzung aber nicht relevant: 2.4. Abschließende Stellungnahme ACCON, 13.11.2009 (Zitat): ƒ „In der ersten Untersuchung (Schreiben vom 09.09.2008) wurden die im Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes noch zulässigen Emissionskontingente bzw. die noch zur Verfügung stehenden Immissionspegel auf Basis der bereits bestehenden Vorbelastung durch das Pelletwerk berechnet. ƒ Nach den allgemein angewandten Grundregeln im Schall- Immissionsschutz ist ein Vorhaben in jedem Fall genehmigungsfähig, wenn der Nachweis geführt wird, dass die anteiligen Immissionspegel eines Vorhabens mindestens 10 dB (A) unter den Richtwerten liegen. Hierbei ist die bestehende Vorbelastung nicht relevant. ƒ Mit dem Ansatz, dass auf der Fläche des BP K 13 keine mechanischen Holzbearbeitungsanlagen im Freien mehr betrieben werden sollen und lediglich noch LKW- Verkehr, Ent- und Beladungen sowie Rangierverkehr mit Baggern oder sonstigen großen Flurfahrzeugen stattfinden sollen, ist die Einhaltung eines Zielwertes von 50 dB (A) am bestimmenden IP 1(Germeter Nr. 150) aus unserer Sicht problemlos möglich. Alle übrigen Immissionspunkte sind aufgrund der Entfernungsverhältnisse für die Auslegung nicht maßgebend. ƒ Eine überschlägige Berechnung zeigt, dass beispielsweise von 50 LKW- Andienungen sowie einem fünfstündigen Parallelbetrieb von zwei Baggern oder Radlagern mit jeweils Lw= 108 dB (A) pro Tag ein anteiliger Immissionspegel von Ls = 48 dB(A) am IP 1 verursacht wird.“ Fazit: Durch die ausschließliche Nutzung der B-Planflächen als Sammelplatz für Bäume sowie Lagerhäuser sind Lärmimmissionskonflikte auszuschließen. Der FNP ist durch den B-Plan K 13 immissionsschutzrechtlich vollziehbar. Regelungen zum Immissionsschutz sind im FNP nicht erforderlich. 6 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ Begründung mit Umweltbericht 04.05.2010 S.7 Bodendenkmalschutz Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden vom Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn umfangreiche Informationen zu vermuteten Bodenfunden aus römischer Zeit zur Verfügung gestellt. Durch das Amt für Bodendenkmalpflege wurde daher angeregt, zur Klärung der Betroffenheit der Kulturgüter eine Prospektion durchführen zu lassen. Ziel dieser Maßnahme sei es, das archäologische Kulturgut als Umweltbestandteil in die Planung zu integrieren sowie diesem bei der Abwägung einen ihm angemessenen Stellenwert einzuräumen. Nach Abstimmung mit dem Fachamt wurde auf eine Prospektion verzichtet, da aufgrund der geplanten baulichen Nutzung des zukünftigen Gewerbegebietes nicht mit Eingriffen in den Boden zu rechnen ist. Das Gewerbegebiet wird ausschließlich als Lagerplatz forstwirtschaftlicher Erzeugnisse (maximale Versiegelung: 30% - GRZ 0,3, ohne Überschreitungsmöglichkeiten) genutzt. Im Bereich der überbaubaren Grundstücksflächen im Bebauungsplan K 13 können auch Lagerhäuser in Form von Überdachungen entstehen. Hierzu ist jedoch ausschließlich eine oberflächennahe Gründung erforderlich; Kellergeschosse sind mit derartigen Gebäuden nicht verbunden. Entsprechende Hinweise auf mögliche Bodenfunde und die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW wurden in den Bebauungsplan K 13 aufgenommen. Regelungen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes sind nicht erforderlich. 2.5. 3. Begründung der Planinhalte Art der baulichen Nutzung Ziel der 4. FNP- Änderung ist es, die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes K 13 „Germetserb“ (Entwicklungsgebot gemäß § 8 BauGB) zu schaffen. Ziel der Bebauungsplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit gewerblicher Nutzungen, die im Zusammenhang mit der Sammlung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse stehen, zu schaffen. Begründet wird dieses Planungsziel mit der unmittelbaren Nähe zum bestehenden Pelletwerk. Es wird daher im Bebauungsplan ein (eingeschränktes) Gewerbegebiet – GE gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. 3.1. Um das städtebauliche Ziel zu erreichen, erfolgen auf der Ebene des Bebauungsplanes K 13 „Germetserb“ eine Einschränkung der allgemein zulässigen Nutzungen und ein Ausschluss der ausnahmsweise zulässigen Nutzungen durch folgende textliche Festsetzungen: Allgemein zulässige Nutzungen: Gemäß § 1 (5) BauNVO wird festgesetzt, dass die gemäß § 8 (2) BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen ƒ Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude ƒ Tankstellen ƒ Anlagen für sportliche Zwecke nicht zulässig sind Zulässig sind Lagerhäuser und Lagerplätze zur Sammlung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse. Ausnahmsweise zulässige Nutzungen: Gemäß § 1 (6) Nr. 1 BauNVO wird festgesetzt, dass die gemäß § 8 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht Gegenstand des Bebauungsplanes sind. Durch diese auf die zukünftigen Nutzungen abgestimmte Zulässigkeit werden unerwünschte städtebauliche Entwicklungen zum Beispiel zum Einzelhandelsstandort verhindert. Weitere Regelungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung im FNP sind städtebaulich nicht erforderlich. 7 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ Begründung mit Umweltbericht 04.05.2010 S.8 Bebauungsplan K 13 (ohne Maßstab) 8 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ Begründung mit Umweltbericht 04.05.2010 S.9 Für die Flächen der 4. FNP- Änderung wird daher nach der „besonderen Art ihrer baulichen Nutzung“ gemäß § 5 BauGB ein Gewerbegebiet – GE dargestellt. Regelungen zur Einschränkung des Gewerbegebiets auf der FNP- Änderung sind nicht erforderlich. 9 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ Begründung mit Umweltbericht 04.05.2010 S.10 4. Umweltbericht Der Umweltbericht wurde gleichlautend aus der Begründung zum Bebauungsplan K 13 übernommen und hat demnach einen höheren Detaillierungsgrad, als dies im Sinne einer abgestuften Planung üblicherweise im FNP-Änderungsverfahren der Fall ist. Einleitung Gemäß der Neufassung des BauGB vom 23.09.2004 ist für Bebauungspläne sowie ihre Änderung oder Ergänzung eine Umweltprüfung (UP) durchzuführen. Diese beinhaltet gemäß § 2 Abs. 4 bzw. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB einen Umweltbericht. 4.1. Der Umweltbericht umfasst: 1. eine Einleitung mit folgenden Angaben: • Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans einschließlich der Beschreibung der Festsetzungen des Bauleitplans mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden des Vorhabens • Darstellung der in Gesetzen und Plänen festgesetzten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden 2. eine Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen die in der UP ermittelt wurden mit Angaben der: • Bestandsaufnahme der Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nicht-Durchführung • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen • In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Plans zu berücksichtigen sind 3. folgende zusätzliche Angaben: • Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse • Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring) • Allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben Die zu prüfenden Umweltbelange werden (soweit zutreffend) in einer Checkliste gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 sowie § 1a BauGB abgearbeitet und zusammenfassend dargestellt: Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB a) Auswirkungen auf: • Tiere • Pflanzen • Boden • Wasser • Luft • Klima • Das Wirkungsgefüge zwischen diesen Faktoren • Landschaft und biologische Vielfalt b) Erhalt und Schutzzweck von FFH- und Vogelschutzgebieten soweit vorhanden 10 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ Begründung mit Umweltbericht 04.05.2010 S.11 c) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt d) Umweltbezogene Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter e) Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern f) Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie g) Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen h) Erhaltung bestmöglicher Luftqualität in Gebieten mit Immissionsgrenzwerten, die nach europarechtlichen Vorgaben durch Rechtsverordnung festgesetzt sind i) Wechselwirkungen zwischen den Belangen a), c) und d) Vorgaben des § 1a • • • • Bodenschutzklausel einschließlich Berücksichtigung von Flächenrecycling, Nachverdichtung und sonstiger Innenentwicklung Umwidmungssperrklausel Vermeidung und Ausgleich nach der Eingriffsregelung Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG Es wurden alle verfügbaren und erstellten Daten und Unterlagen ausgewertet, insbesondere das Schalltechnische Gutachten der ACCON Köln GmbH, Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik, vom 09.09.2008 und die Gutachterliche Stellungnahme der ACCON Köln GmbH vom 13.11.2009 sowie die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Umweltfachbehörden. Die Eingriffsregelung wurde unmittelbar in diesen Umweltbericht integriert. 4.1.1. Inhalt und Ziele des Plans Inhalt und Ziele des Plans wurden einleitend in Kapitel 1 beschrieben. 4.1.2. Geplante Festsetzungen mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der Vorhaben Der Geltungsbereich nördlich des Ortsteils Vossenack umfasst das Flurstück Nr. 76 und Teile des Flurstückes 77 (Wirtschaftsweg). Die Größe des Plangebiets beträgt 20.671 qm. Es grenzt im Norden und Westen an landwirtschaftliche Nutzflächen und im Osten an die Bundesstraße 399, die Monschau mit Düren verbindet. Südlich schließt sich das STAWAGGelände an. Es ist ein Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 vorgesehen, woraus sich eine 30 %ige Versiegelung des Grundstücks ergibt. Im Norden und Osten und Westen des Plangebietes sind Pflanzflächen festgesetzt. Auf diesen Flächen wird ein Gehölzstreifen mit 5.505 qm zur Eingrünung des Geländes angelegt. Für die Zufahrt werden 392 qm Fläche versiegelt, 245 qm Weg verbleiben in Schotterlage. Die GRZ ermöglicht eine Versiegelung in einer Größe von maximal 5.210 qm. Die Gebäudehöhe wird mit 10,0 m über dem Bezugspunkt über NN festgesetzt. An gewerblich genutzter Freifläche verbleiben 9.319 qm. 11 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ Begründung mit Umweltbericht 04.05.2010 S.12 4.1.3 Berücksichtigung von Gesetzen und Plänen Bezogen auf die Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind folgende Gesetze für die Planung relevant: Schutzgut Mensch Tiere und Pflanzen Gesetz Baugesetzbuch Zielaussage „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt (§1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB).“ Bundesimmissionsschutz- „Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen ... vor schädligesetz inkl. der Verordnun- chen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstegen und Erlasse hen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“ TA Lärm Die TA Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. DIN 45691 Normiert die Begriffe und das Verfahren für die Geräuschkontingentierung in der Bauleitplanung aus akustischer Sicht DIN 18005 Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt werden soll. „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere Baugesetzbuch zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ “Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Bundesnaturschutzgesetz Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in (Landschaftsgesetz NW) Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass 1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, 2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie 4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.“ (§ 1) „Der Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden, wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren sind und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen. Werden als Folge des Eingriffs Biotope zerstört, die für dort wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen der streng geschützten Arten nicht ersetzbar sind, ist der Eingriff nur zulässig, wenn er aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist.“ (§ 19 (3) BNatSchG) 12 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ Schutzgut Tiere und Pflanzen Gesetz Fortsetzung: Bundesnaturschutzgesetz (Landschaftsgesetz NW) Boden Baugesetzbuch Bundesbodenschutzgesetz Wasser Baugesetzbuch Wasserhaushaltsgesetz Begründung mit Umweltbericht 04.05.2010 S.13 Zielaussage Gemäß § 42 (1) BNatSchG ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten a.d. Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Boden ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ “Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenverdichtung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendig Maß zu begrenzen.“ (§ 1a (2) BauGB) Zweck d. Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern o. wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gg. nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen a. d. Boden sollen Beeinträchtigungen seiner nat. Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Wasser... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ „Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Dabei sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anderes zu berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes, ist zu gewährleisten.“(§ 1a WHG) 13 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ Schutzgut Gesetz Wasser Landeswassergesetz Luft Baugesetzbuch Bundesimmissionsschutzgesetz TA Luft Klima Baugesetzbuch Landschaft Bundesnaturschutzgesetz und biologi- (Landschaftsgesetz NW) sche Vielfalt Begründung mit Umweltbericht 04.05.2010 S.14 Zielaussage (Fortsetzung) „Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen und eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erreichen. Die Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen. Dies erfordert die Ordnung des Wasserhaushalts als Bestandteil von Natur und Landschaft und als Grundlage für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und andere Gewässernutzungen.“ (§ 2 LWG) „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Luft ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ „Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen ... vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“ Die TA Luft dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen. „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Klima ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ § 1 (s. o.) Die hier zu berücksichtigenden Pläne sind: • • Landschaftsplan: Da es sich bei den Planungen um eine Erweiterung in den Außenbereich handelt, sind insbesondere die Festsetzungen des Landschaftsplans oder von Schutzgebietsverordnungen zu beachten. Ein Landschaftsplan liegt als Satzungsentwurf vor. Demnach liegt das Plangebiet im Landschaftsschutzgebiet. Als Entwicklungsziel ist die „Temporäre Erhaltung … bis zur Realisierung der Bauleitplanung“ festgesetzt. Damit wird dem Planverfahren bereits Rechnung getragen, welches an dieser Stelle Gewerbeflächen vorsieht. Anderweitige Fachpläne aus den Bereichen des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechtes gibt es in Hürtgenwald nicht. 14 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ Begründung mit Umweltbericht 04.05.2010 S.15 4.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 4.2.1 Bestandsaufnahme Im Folgenden wird eine kurze Beschreibung des aktuellen Zustandes im Plangebiet gegeben. Diese erfolgt auf der Grundlage ausgewerteter Daten und eigener Geländeerhebungen. 4.2.1.1 Biotoptypen, Vegetation und Fauna sowie Schutzgebiete Biotoptypen und Vegetation Das Plangebiet wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Im Norden wird das Plangebiet von einem Feldweg begrenzt, an den sich unmittelbar eine Grünlandfläche anschließt. Im Südwesten trennt ein kleiner Graben das Plangebiet vom angrenzenden Grünland ab. Dort grenzt eine eingezäunte Weidefläche an. Die Beschreibung und Bewertung der einzelnen Biotoptypen erfolgt anhand des vereinfachten Bewertungsverfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“, da es sich bei den betroffenen Flächen nur um geringwertige Biotoptypen handelt. Biotoptyp 1.3: Schotterweg Ausgehend von der B 399, führt am südlichen Rand des Plangebietes ein geschotterter Wirtschaftsweg in Richtung Westen. An diesen Weg schließt sich das mit einem Metallzaun umgebene STAWAG-Gelände an. Der Schotter auf dem rund 3,5 m breiten Weg ist stark verdichtet, so dass ein natürlicher Bewuchs – wenn überhaupt – nur sehr spärlich vorhanden ist. Foto 1: Im Süden des Plangebietes verlaufender Schotterweg. Links im Bild ist das STAWAG-Gelände. Biotoptyp 3.1: Acker Der größte Teil des Plangebietes wird derzeit als Ackerfläche bewirtschaftet. Durch die intensive Nutzung hat sich allenfalls eine spärliche Ackerbegleitflora entwickelt. 15 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ Begründung mit Umweltbericht 04.05.2010 S.16 Biotoptyp 3.1 Acker Biotoptyp 1.3 Schotterweg Biotoptypenkarte mit Foto vom Acker im Übergangsbereich zum Weg im Süden. Fauna Vertiefende Untersuchungen der Fauna liegen nicht vor. Aufgrund der Habitatstrukturen lässt sich aber das Potenzial für wildlebende Tiere abschätzen. Dieses ist in weiten Teilen aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, verbunden mit dem Einsatz von Dünger und Pestiziden, sehr gering. Auch der geschotterte Weg bietet nur wenigen Tieren einen Lebensraum. Der im Süden an das Gebiet angrenzende Gehölzstreifen besitzt ein höheres 16 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ Begründung mit Umweltbericht 04.05.2010 S.17 Potenzial, insbesondere aber für häufige Vogelarten, die in ihrem Bestand nicht bedroht sind. Der Gehölzstreifen bleibt zudem erhalten. Zudem werden sehr umfassende Gehölzpflanzung in einer Breite zwischen 5 und 20 Meter um das Plangebiet vorgenommen. Neben den Vögeln ist mit einer Bedeutung der Gehölzreihe als Jagdgebiet für Fledermäuse zu rechnen. Insbesondere Zwergfledermäuse, die häufig in Siedlungsbereichen quartieren (Hausfledermaus) und Straßenzüge unter Laternen oder Gärten zur Nahrungsaufnahme abfliegen, könnten hier vereinzelt vorkommen. Weitere Arten sind nicht auszuschließen. Mit einer direkten Betroffenheit von Quartieren ist aber nicht zu rechnen. Das Lebensraumpotenzial für Amphibien und auch für Reptilien ist gering. Mit einer erheblichen Beeinträchtigung ist hier, wie für andere Tiergruppen, nicht zu rechnen. Hinweise auf streng geschützte oder besonders geschützte und gefährdete Tierarten wurden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nicht gegeben. Schutzgebiete Gemäß dem Satzungsentwurf des Landschaftsplans liegt das Plangebiet im Landschaftsschutzgebiet. Als Entwicklungsziel ist die „Temporäre Erhaltung … bis zur Realisierung der Bauleitplanung“ festgesetzt. Damit wird dem Bauleitplanverfahren Rechnung getragen, welches an dieser Stelle Gewerbeflächen vorsieht. Insofern ist die Aufhebung des Landschaftsschutzes an dieser Stelle formell gewährleistet. Im Umfeld des Plangebietes liegen jeweils zwei Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebiete und Naturschutzgebiete (NSG) sowie vier Biotopkatasterflächen. Im Nordosten und Osten des Plangebiets erstreckt sich in einer Entfernung von mindestens 750 m das FFH-Gebiet DE-5303-302 „Kalltal und Nebentäler“. Die Bedeutung dieses Schutzgebietes mit seinem naturnahen Fließgewässer liegt in seiner Vernetzungsfunktion im lokalen, regionalen, landesweiten und europäischen Biotopverbund. Ein weiteres FFHGebiet liegt westlich von Germeter. Das von Laubwäldern geprägte Gebiet „Wehebachtäler und Leyberg“ (DE-5203-301) ist mehr als 1 km vom Plangebiet entfernt. Eines der zwei NSG, das „Kalltal und Nebentäler von Kallbrück bis Zerkall“, liegt etwa 400 m nordöstlich des Plangebietes. Die Unterschutzstellung erfolgte aufgrund der besonderen Bedeutung für die Erhaltung von natürlichen Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse gemäß der FFH-Richtlinie, wie etwa Fließgewässer mit Unterwasservegetation und ErlenEschen- und Weichholz-Auenwälder. Des Weiteren hat das NSG eine besondere Bedeutung für die Erhaltung von wildlebenden Tierarten. Rund 1 km vom Plangebiet entfernt liegt im Westen das zweite NSG „Wehebachtäler und Leyberg“. Ziel der Unterschutzstellung ist hier die Erhaltung des großflächigen und naturnahen Fließgewässersystems mit seinen angrenzenden Flächen in typischer Ausprägung mit Auenwäldern, Moorseggen-Bruchwäldern und bachbegleitenden Gehölzbeständen. Zudem sind die wild lebenden Tiere und Pflanzen dieses Lebensraumes zu schützen. Eine der drei Biotopkatasterflächen, die im Umfeld des Plangebietes liegen, ist das Gebiet „Zuflüsse zur Weißen Wehe westlich von Germeter (BK-5303-081). Das als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesene Biotop reicht teilweise bis zu 300 m an das Plangebiet heran. Die naturnahen Mittelgebirgsbäche gelten als wertvolle Flächen für den Biotopverbund und als typische Landschaftselemente der Rureifel und sollen daher erhalten und optimiert werden. Nordwestlich von Germeter schließt sich ein weiteres geschütztes Biotop an. Dieses Gebiet „Zuflüsse zur Weißen Wehe östlich von Hürtgen“ (BK-5204-025) ist ebenfalls bereits als LSG ausgewiesen. Ein weiteres und mit einer Größe von nur rund 0,4 ha sehr kleinflächiges schützenswertes Biotop ist die Feuchtwiese bei Vossenack-Germeter (BK-5304-021). Innerhalb dieses Biotops befinden sich ein verlandetes Kleingewässer mit gut ausgeprägter Feuchtvegetation sowie größere Feuchtwiesen mit einer gut ausgeprägten Hochstaudenvegetation. Die vierte Biotopkatasterfläche ist ebenfalls als LSG ausgewiesen. Der „Tiefenbachtalkomplex“ (BK5204-035) setzt sich aus verschiedenen Bachtälern zusammen. Er zeichnet sich durch seine naturnahen Bachläufe, die bachbegleitenden Auen- und Bruchwaldreste, Feuchtwiesen und –weiden als besonderer Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen aus. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die in der Nähe des Geltungsbereichs des Plans gelegenen Schutzgebiete von den Planungen nicht betroffen sind. Dies lässt sich 17 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ Begründung mit Umweltbericht 04.05.2010 S.18 einerseits mit der doch recht großen Entfernung von mindestens 300 m begründen. Andererseits wird die geplante Nutzung sich nicht wesentlich von der derzeitigen Nutzung des STAWAG-Geländes unterscheiden. 4.2.1.2 Naturschutzfachliche Bewertung Die naturschutzfachliche Bewertung wird mit Hilfe des Verfahrens der Landesregierung „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ vorgenommen. Dieses Verfahren arbeitet mit einer Punkteskala von 1-10 und ggf. mit Korrekturfaktoren, je nach Ausprägung des Biotoptyps. Die oben beschriebenen Biotoptypen erhalten demnach folgende Bewertung: Code Biotoptyp Grundwert A (lt. Biotoptypenwertliste) (lt. Biotoptypenwertliste) (lt. Biotoptypenwertliste) Gesamtkorrekturfaktor Gesamtwert (Spalte 5 x Spalte 6) 1.3 Geschotterter Wirtschaftsweg 1 1 1 3.1 Intensivacker 2 1 2 Der naturschutzfachliche Wert der beiden Biotoptypen ist sehr gering. Während der intensiv genutzte Acker noch mit 2 Punkten bewertet wird, erhält der geschotterte Wirtschaftsweg nur 1 Punkt. 4.2.1.3 Wasser Das Plangebiet liegt nicht im Wasserschutzgebiet, grenzt im Südwesten aber unmittelbar mit der Zone II B an das Plangebiet. In etwa 150 Meter Entfernung befindet sich in einer Grünlandfläche ein Quellbereich (ca. 60 Meter vom bestehenden Betriebsgelände STRABAG entfernt). Darüber hinaus gibt es im Gebiet keine permanenten Gewässer. Gemäß der digitalen Karte der schutzwürdigen Böden (Auskunftssystem BK 50) des Geologischen Dienstes NRW (2005) handelt es sich bei den im Plangebiet betroffenen Böden um grundwasserfreie Böden. Aufgrund des hohen Lehmanteils im Boden ist allerdings nicht auszuschließen, dass es zu Staunässe kommen kann als Folge von Niederschlagsereignissen. Die nach § 51 a des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen geforderte Versickerung von Niederschlagswasser oder Einleitung in einen bestehenden Vorfluter ist voraussichtlich nicht ohne weiteres möglich. Eine Einleitung in einen Vorfluter ist allein aufgrund des Quellbereiches auszuschließen. Insofern gibt es nur die Möglichkeit der Flächenverrieselung im Plangebiet oder des Anschlusses an das Kanalnetz. In diesem Zusammenhang weist der Kreis Düren auf eine mögliche Belastung des Niederschlagswassers aufgrund der Nutzungsart hin. Für die Abwasserentsorgung ist eine ca. 400 Meter lange Druckleitung in Richtung Süden nötig, von wo aus das Wasser der Kläranlage Kleinhau zugeführt werden kann. Einzelheiten der Entwässerung werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geklärt. 4.2.1.4 Boden Die Bodenkarte von NRW 1:50.000, Blatt L 5304 Zülpich, zeigt für das Plangebiet Braunerden, die zum Teil pseudovergleyt oder vergleyt sein können, d. h. bisweilen kann es zu Staunässe kommen. Die vorherrschende Bodenart ist steinig schluffiger Lehm im Oberboden (bis zu 70 cm Tiefe) über Ton-, Schluff- oder Sandstein (Bodentyp laut BK 50: B32). Gemäß der digitalen Karte der schutzwürdigen Böden (Auskunftssystem BK 50) des Geologischen Dienstes in Nordrhein-Westfalen handelt es sich bei dem vorherrschenden Bodentyp im Plangebiet um einen trockenen und flachgründigen Boden, der im Hinblick auf das Biotopentwicklungspotenzial als „sehr schutzwürdig“ eingeordnet wird. Diese Einstufung wird allerdings dadurch relativiert, dass die Fläche als Intensivacker (Mais) genutzt wird. Durch Veränderung des Bodengefüges durch tiefgründige mechanische Bearbeitung und Befahren mit schweren Maschinen, wurde das Potenzial des Bodens für Biotopentwicklung nachhaltig minimiert. Die einzelnen Bodenqualitäten wie Luft- und Feldkapazität wurden als gering ein18 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ Begründung mit Umweltbericht 04.05.2010 S.19 gestuft, Regenwasserversickerung als unzureichend. Die zugeordnete Wertzahl der Bodenschätzung liegt zwischen 30 und 50, was einer mittleren Wertigkeit entspricht. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden vom Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt (Kap. 2.5). Es wurde zunächst angeregt, zur Klärung der Betroffenheit der Kulturgüter eine Prospektion durchführen zu lassen. Nach Abstimmung wurde auf eine Prospektion verzichtet, da aufgrund der geplanten baulichen Nutzung des zukünftigen Gewerbegebietes nicht mit Eingriffen in den Boden zu rechnen ist und ausschließlich eine oberflächennahe Gründung bzw. Beanspruchung erforderlich ist. Hinweise auf Altlasten gibt es nicht. 4.2.1.5 Klima Der Raum Hürtgenwald ist geprägt durch ein atlantisches Klima mit relativ milden feuchten Wintern und mäßig warmen Sommern. Die vorherrschende Windrichtung ist West und Südwest. Die mittlere jährliche Niederschlagsmenge liegt zwischen 650 und 700 mm, das mittlere Tagesmittel der Lufttemperatur bei 9,5 °C. Die mittlere Sonnenscheindauer beträgt 1.500 bis 1.600 Stunden pro Jahr. Das Plangebiet ist durch Offenlandklima mit kaltluftbildender Funktion gekennzeichnet. Durch eine Bebauung und somit Versiegelung des Bodens wird die Durchlüftungsfunktion des Gebietes nicht nachhaltig beeinträchtigt, so dass außer kleinklimatischen Effekten durch Bodenversiegelung (lokaler Hitzestress) keine nachhaltigen Beeinträchtigungen hervorgerufen werden. 4.2.1.6 Luft/Lärm Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung im Auftrag der H+H Handelsgesellschaft mbH wurde überprüft, ob durch die geplante Nutzung die Schallemissionskontingente eingehalten werden. Das von der Accon Köln GmbH vorgelegte Gutachten vom 09.09.2008 belegt, dass die maximal möglichen Emissionskontingente tagsüber nicht ausgeschöpft werden. Das Nutzungskonzept, das dem Plan zu Grunde liegt hat sich zwischenzeitlich geändert. Nunmehr ist ausschließlich eine Nutzung des Gewerbegebietes als Lagerplatz für forstwirtschaftliche Erzeugnisse, gegebenenfalls mit zugehörigen Lagergebäuden geplant. Hierzu stellte die Accon Köln GmbH in einer gutachterlichen Stellungnahme vom 13.11.2009 fest: Demnach ist davon auszugehen, dass, unabhängig von der Vorbelastung, aus schalltechnischer Sicht eine Verträglichkeit des Vorhabens gegeben ist. 19 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ Begründung mit Umweltbericht 04.05.2010 S.20 Mit einer Luftbelastung muss ebenfalls auf Grund der Betriebsart und der nördlichen Ortsrandlage des Plangebietes nicht gerechnet werden. Zudem muss beachtet werden, dass die Entfernung zur südlich gelegenen Wohnbebauung mindestens 150 m beträgt und die Hauptwindrichtung Westen bis Südwesten ist. 4.2.2 Eingriff – Checkliste der geprüften Umweltschutzgüter Nach der Kurzbeschreibung des Eingriffs wird im Folgenden eine tabellarische Beschreibung der umweltrelevanten Auswirkungen inklusive einer Erstbewertung der Schutzgüter gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB vorgenommen. Nr. 1 2 3 4 Schutzgut Tiere Pflanzen Boden, Bodenschutz, Altlasten und Bodenbelastungen Wasser Ermittlung/Beschreibung der umweltrelevanten Auswirkungen Keine Hinweise auf streng geschützte oder besonders geschützte und gefährdete Arten. Geringes Habitatpotenzial. Durch den Eingriff gehen keine naturschutzfachlich hochwertigen Flächen und Vegetationsbestände verloren. Die Anlage eines Gehölzstreifens führt zur Aufwertung des Gebietes. Es handelt sich um flachgründige Braunerden, die aufgrund ihres Biotopentwicklungspotenzials als „sehr schutzwürdig“ eingestuft wurden. Die Überprägung durch landwirtschaftliche Aktivität auf der Planfläche (Intensivacker mit Maisanbau) minimiert allerdings dieses Potenzial sehr nachhaltig. Die Wasserdurchlässigkeit der Böden ist eingeschränkt. Durch die geplanten Maßnahmen kommt es zu einem Verlust von Böden durch Überbauung. Im weiteren Umfeld befindliche Moorböden werden durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt. Es liegen keine Hinweise auf Altlasten vor. Bodendenkmäler werden aufgrund der oberflächennahen Nutzungsart nicht beeinträchtigt. Im Gebiet gibt es keine permanenten Oberflächengewässer, die durch die geplanten Baumaßnahmen beeinträchtigt werden könnten. Die Planfläche liegt nicht im Wasserschutzgebiet, grenzt aber an dieses an. In ca. 150 Meter Entfernung befindet sich ein Quellbereich, der nicht beeinträchtigt wird. Das Plangebiet wird rundum von einer Schutzpflanzung umgeben. Einleitungen von Niederschlagswasser in den Bereich wird es nicht geben. Aufgrund möglicher Belastungen wird das Regenwasser daher entweder vorbehandelt und versickert oder in den Kanal eingeleitet. Für die Schmutzwasserbeseitigung muss eine Druckleitung gebaut werden. Vertiefungserfordernis Keine weitere Vertiefung erforderlich. Keine weitere Vertiefung erforderlich. Keine weitere Vertiefung erforderlich. Bewertung U U 0/U 0 Keine weitere Vertiefung erforderlich. 0 0 Details der Entwässerung werden im Rahmen der Baugenehmigung geklärt. + positive Auswirkungen; 0 keine Auswirkungen; U unerhebliche Beeinträchtigung; - erhebliche Beeinträchtigung; -- schwerwiegende Beeinträchtigung; k.B. keine Bewertung 20 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ Nr. 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Begründung mit Umweltbericht Ermittlung/Beschreibung der umweltrelevanten Auswirkungen Luft/Lärm Aufgrund der geplanten Nutzung und der Lage des Plangebietes gehen von der zukünftigen Anlage keine erheblichen Luftbelastungen aus. Es ist davon auszugehen, dass, unabhängig von der Vorbelastung, aus schalltechnischer Sicht eine Verträglichkeit des Vorhabens gegeben ist. Klima Durch die Baumaßnahmen sind „lediglich“ lokalklimatische Effekte (Überwärmung) zu erwarten. Dadurch entstehen jedoch keine nachhaltigen Veränderungen der Belüftungsfunktion. Wirkungsgefüge Es sind in unerheblichem Maß kumulatizwischen den Fak- ve Effekte zwischen den Faktoren Klima toren (1-6) und Wasser zu erwarten, da durch Versiegelung und der wahrscheinlichen Ableitung von Niederschlagswasser aus dem Gebiet die klimatische Ausgleichsfunktion gemindert wird. In gewissem Umfang wird dieser Effekt durch die geplante Eingrünung gemindert. Landschaft und Das Plangebiet besitzt eine geringe biologische Vielfalt landschaftliche Vielfalt. Es wird bislang als Acker intensiv genutzt. Durch die Pflanzung eines bis zu 20 Meter breiten Gehölzstreifens an der nördlichen, westlichen und östlichen Grenze kommt es zu einer Aufwertung der Landschaft und der biologischen Artenvielfalt. Umweltbezogene Erhebliche nachteilige UmweltauswirWirkung auf Menkungen für und auf den Menschen sind schen und Bevölke- nicht erkennbar. rung Umweltbezogene Durch die oberflächennahe Nutzung sind Wirkung auf Kultur- potenzielle Bodendenkmäler nicht geund Sachgüter fährdet. Wechselwirkungen Siehe 7 zwischen den Faktoren 1-6, 9 und 10 Erhalt und Schutz- Das nächste FFH-Gebiet liegt ca. 750 m zweck von FFHnordöstlich des Plangebietes. Mit Beeinund Vogelschutzträchtigungen ist allein schon durch den gebieten und NotAbstand nicht zu rechnen. Die Notwenwendigkeit einer digkeit einer FFH-Vorprüfung wird nicht Verträggesehen. lichkeitsprüfung gemäß § 34 BNatSchG. Landschaftspläne Gemäß Satzungsentwurf des Landund sonstige Pläne schaftsplans liegt das Gebiet im LSG. Eine lokale Aufhebung ist nötig und steht in Aussicht durch die Festsetzung des Landschaftsplans als temporär bis zur Realisierung des Plans zu erhaltende Fläche. Schutzgut 04.05.2010 Vertiefungserfordernis S.21 Bewertung 0 Gutachterliche Stellungnahmen zum Lärm liegen vor. Keine Vertiefung erforderlich. U U Keine Vertiefung erforderlich. 0/U Keine Vertiefung erforderlich. 0/U (+) Keine Vertiefung erforderlich. U Keine Vertiefung erforderlich. Keine Vertiefung erforderlich. Keine Vertiefung erforderlich. 0 0/U Keine Vertiefung erforderlich. U 0 + positive Auswirkungen; 0 keine Auswirkungen; U unerhebliche Beeinträchtigung; - erhebliche Beeinträchtigung; -- schwerwiegende Beeinträchtigung; k.B. keine Bewertung 21 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ Nr. Schutzgut 14 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Nutzung erneuerbarer Energien, sparsame und effiziente Energienutzung Erhaltung bestmöglicher Luftqualität in Gebieten mit Immissionsgrenzwerten nach EU Vorgaben durch Rechtsverordnung. Bodenschutzklausel und Umwidmungssperrklausel §1a (2) BauGB 15 16 17 18 Eingriffsvermeidung; Vorschläge und Hinweise für Kompensationsmaßnahmen Begründung mit Umweltbericht Ermittlung/Beschreibung der umweltVertiefungsrelevanten Auswirkungen erfordernis Erfolgt nach dem Stand der Technik. Keine Vertiefung erforderlich. Obliegt dem Bauherrn Keine Vertiefung erforderlich. Keine Relevanz in diesem Planverfahren Keine Vertiefung erforderlich. Die Errichtung eines holzbearbeitenden Betriebes ist zwangsläufig mit Flächenverlust und Versiegelung verbunden. Um dem Bedarf gerecht zu werden, ist eine Ausweitung in die Landschaft nicht zu umgehen. Die Ausweitung findet aber in Verbindung mit bestehenden Gewerbeflächen statt. Der Eingriff wird durch die umfassende Eingrünung des Geländes vollständig ausgeglichen. Damit verbunden ist eine Aufwertung der derzeit naturschutzfachlich geringwertigen Ackerfläche. 04.05.2010 S.22 Bewertung 0 k.B. 0 Keine Vertiefung erforderlich. U Keine Vertiefung erforderlich. k.B. + positive Auswirkungen; 0 keine Auswirkungen; U unerhebliche Beeinträchtigung; - erhebliche Beeinträchtigung; -- schwerwiegende Beeinträchtigung; k.B. keine Bewertung 4.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes 4.2.3.1 ........ bei Durchführung der Planung Bei Realisierung der Planung wird es nach derzeitigem Wissensstand nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter kommen. Dennoch ist klar, dass es zu lokalen Lebensraumveränderungen bzw. -verlusten durch die Versiegelung und intensive Nutzung von Bodenflächen kommt. Eine dort ansässige Tier- und Pflanzenwelt wird verdrängt, wenn auch voraussichtlich keine seltenen, gefährdeten und streng geschützten Arten vertreten sind. Insgesamt ist die Bedeutung der betroffenen Fläche für den Naturhaushalt als gering einzustufen. Zwar trägt die Durchführung der Planung zu einer Gesamtentwicklung mit Standortverlusten bei, für sich genommen wird sie aber nicht mit negativen Effekten erheblicher Art verbunden sein. Die geplante umfassende Eingrünung des Geländes wird hingegen positive Effekte auf Natur und Landschaft haben. 4.2.3.2 ........ bei Nichtdurchführung der Planung (Null-Variante) Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der derzeitige Zustand erhalten. Die intensiv genutzten Ackerflächen und der geschotterte Weg werden nicht versiegelt aber weiter intensiv genutzt. 22 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ Begründung mit Umweltbericht 04.05.2010 S.23 4.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Grundsätzlich liegt eine Vermeidung von Eingriffen in hochwertige Flächen dadurch vor, dass naturschutzfachlich geringwertige, intensiv vorbelastete Ackerflächen und ein geschotterter Weg beansprucht werden sollen. Die neue Gewerbefläche wird unmittelbar an das STAWAG-Gelände angrenzen, so dass eine Zusammenarbeit ohne längere Transportstrecken möglich ist. Der Eingriff wird vollständig durch die Eingrünung des Betriebsgeländes an der nördlichen, westlichen und östlichen Seite ausgeglichen. Die Anwendung des Bewertungsverfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ ergibt folgende Bilanz vor und nach Durchführung der durch den Bebauungsplan möglich werdenden und festgesetzten Maßnahmen: A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes 1 2 3 4 5 6 7 8 FlächenNr. Code Biotoptyp Fläche Grund-wert A Gesamtwert (lt. Biotoptypenwertliste) (lt. Biotoptypenwertliste) (m ) Gesamtkorrekturfaktor Einzelflächenwert (Spalte 5 x Spalte 6) (Spalte 4 x Spalte 7) - 1.3 3.1 Schotterweg Intensivacker 2 (lt. Biotoptypenwertliste) 442 20.229 1 2 1 1 1 2 442 40.458 Gesamtflächenwert A (Summe Spalte 8) 40.900 B. Zustand des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1 2 3 4 5 6 7 8 FlächenNr. Code Biotoptyp Fläche Grundwert Gesamtwert (s. Plan Zustand gem. Festsetzungen d. B.-Plans) (lt. Biotoptypenwertliste) (lt. Biotoptypenwertliste) Gesamtkorrekturfaktor Einzelflächenwert (m ) (Spalte 5 x Spalte 6) (Spalte 4 x Spalte 7) 1 1.1 2 1.3 3 4 1.3 8.1 Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen) Unversiegelte Betriebsfläche im Gewerbegebiet Schotterweg Feldgehölz 2 (lt. Biotoptypenwertliste) 5.602 0 1 0 0 9.319 1 1 1 9.319 245 5.505 1 6 1 1 1 6 245 33.030 Gesamtflächenwert B: (Summe Spalte 8) 42.594 Gegenüber dem Ausgangszustand liegt ein um 1.695 Punkte höherer Wert vor, so dass der Eingriff durch die umfassenden Pflanzmaßnahmen vollständig ausgeglichen werden kann. 23 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ Begründung mit Umweltbericht 04.05.2010 S.24 4 1 2 3 Bestand nach Durchführung der Maßnahme. Pflanzenauswahl und Pflanzfestsetzungen zu den Feldgehölzen • Die Feldgehölze sind freiwachsend zu entwickeln, Pflegeschnitte sind außerhalb der Vogelbrutzeit erlaubt 24 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ • • • Begründung mit Umweltbericht 04.05.2010 S.25 Der Gesamtbedarf an Pflanzen ergibt sich aus einem Flächenansatz von 1 x 2 Meter pro Pflanze (2 Meter in der Reihe, 1 Meter zwischen den Reihen) und beträgt somit 2.753 Stück und zwar 2.478 Sträucher (90 %) aus Pflanzliste 1 und 275 Einzelbäume (10 %) aus Pflanzliste 2. Pflanzung von 2.478 Sträuchern, 40-80 cm, Pflanzabstand 1 x 2 Meter zu pflanzen als Gruppen zu je 5-8 Ex. Pflanzung von 275 Einzelbäumen, Heister 2 x verpflanzt mit Ballen, 200-250, einzeln innerhalb eine Gruppe von Sträuchern (je 1 Baum auf 9 Sträucher) Pflanzliste 1, Sträucher 306 x Weißdorn 306 x Hasel 306 x Pfaffenhütchen 306 x Liguster 306 x Rote Heckenkirsche 306 x Schlehe 306 x Wildrose 306 x Schwarzer Holunder 305 x Gemeiner Schneeball Crataegus monogyna Corylus avellana Eunonymus europaeus Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Prunus spinosa Rosa canina Sambucus nigra Viburnum opulus Pflanzliste 2, Bäume 23 x Feldahorn 23 x Bergahorn 23 x Hängebirke 23 x Hainbuche 23 x Rotbuche 23 x Esche 23 x Vogelkirsche 23 x Traubenkirsche 23 x Stieleiche 23 x Eberesche 23 x Winterlinde 22 x Sommerlinde Acer campestre Acer pseudoplatanus Betula pendula Carpinus betulus Fagus sylvatica Fraxinus excelsior Prunus avium Prunus padus Quercus robur Sorbus aucuparia Tilia cordata Tilia platyphyllos • Die Laubbäume sind mit Einzelpfählen unter Verwendung geeigneten Bindematerials (Kokosstrick o.ä.) zu sichern. Verbissschutz bei allen Gehölzen muss durch Anstrich oder rundum Einzäunung gewährleistet sein. Die Gehölze sind in den ersten 2 Jahren regelmäßig (mindestens 2 x jährlich) frei zu mähen. • In der Anwuchsphase sind die Gehölze bei Trockenheit ausreichend zu wässern. Pflanzausfälle sind laufend jährlich zu ersetzen. • Die Beendigung der Pflanzmaßnahme ist der ULB zwecks Abnahme telefonisch oder schriftlich mitzuteilen. • Das Feldgehölz ist mit Erschließung des Gebietes anzulegen. 4.2.5 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Soweit die Einzelbetrachtung es erlaubt, ist davon auszugehen, dass dieser Standort einer vergleichenden Prüfung mit anderweitigen Planungsmöglichkeiten Stand hält. Betrachtet man die Gewerbegebietserweiterung, so stellt die Planung keine unmaßstäbliche Ausweitung in die freie Landschaft dar. Vielmehr ist die verkehrstechnisch günstige Nähe zum STAWAG-Gelände und die geplante Zusammenarbeit positiv hervorzuheben. Zudem sorgt die umfassende Eingrünung mit einer Endhöhe von Gehölzen, die deutlich über der möglichen Gebäudehöhe liegt, für eine Einbindung in die Landschaft. 4.3 Prüfverfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Der Umweltbericht (mitsamt der Eingriffsregelung) greift auf vorliegendes Daten- und Kartenmaterial, eine Bestandskartierung sowie eine Schallimmissionsprognose mit ergänzender 25 Gemeinde Hürtgenwald: 4. FNP- Änd. „Germetserb“ Begründung mit Umweltbericht 04.05.2010 S.26 fachgutachterlicher Stellungnahme zurück. Außerdem wurden die im Beteiligungsverfahren gegebenen Hinweise der Träger öffentlicher Belange ausgewertet. Hiermit ist ein ausreichender Datenstand zur Einschätzung gegeben. 4.4 Umweltüberwachung – Monitoring Maßnahmen zur Umweltüberwachung sind dann notwendig, wenn keine hinreichende Sicherheit über die Effizienz von Schutzmaßnahmen (soweit diese notwendig sind) vorliegt oder eine Risikoabschätzung nur schwer möglich ist. Gemäß dem derzeitigen Wissensstand liegen keine oder nur unerhebliche Eingriffswirkungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter vor. Maßnahmen zur Umweltüberwachung sind demnach im Rahmen der Bauleitplanung nicht zu formulieren. 4.5 Zusammenfassung des Umweltberichtes Im hiermit vorgelegten Umweltbericht zum Bebauungsplan K13 „Erweiterung Pelletwerk“ bzw. zur 4. FNP-Änderung der Gemeinde Hürtgenwald wurden einleitend Inhalt und Ziele des Plans mit den geplanten Festsetzungen beschrieben. Im zweiten Schritt erfolgte eine Beschreibung und Bewertung der jetzigen Bestandssituation hinsichtlich der zu bearbeitenden Schutzgüter. Die Bewertung der Biotoptypen erfolgte mit dem Verfahren der Landesregierung, womit auch die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vorgenommen wurde. Zusammenfassend sind die Ergebnisse für alle Schutzgüter in einer Checkliste dargestellt. Bei der direkt durch die Bebauung betroffenen Fläche handelt es sich um einen intensiv genutzten Acker und einen geschotterten Weg. Der Eingriff kann durch umfassende Pflanzmaßnahmen vollständig im Plangebiet ausgeglichen werden. Im Gebiet gibt es keine offenen Gewässer, so dass von einer Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser nicht ausgegangen werden kann. Benachbarte Gewässer- und Quellbereiche werden nicht tangiert oder beeinträchtigt. Gleiches gilt für die Schutzgüter Luft und Klima. Die schalltechnischen Begutachtungen der Planung ergaben ebenfalls keine Hinweise auf mögliche nachhaltige Auswirkungen auf die nächstgelegene Wohnbebauung. Insgesamt ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen der Umweltschutzgüter zu rechnen. 04.05.2010 26