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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 63/2010)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
124 kB
Erstellt
19.05.10, 18:33
Aktualisiert
19.05.10, 18:33
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Inhalt der Datei

Gemeinde Hürtgenwald, 4. FNP- Änderung „Germetserb“, Ortsteil Vossenack Seite 1/4 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen zur Änderung des FNP Stand: 04.05.2010 Lfd. Nr. Eingabensteller Datum T1 Kreisverwaltung Düren 52348 Düren 17.02.10 Wesentliche Inhalte der Anregungen Stellungnahme Beschlußvorschlag Es wird auf die Stellungnahme zum B-Plan K 13 (Parallelverfahren) verwiesen: Durch den Verweis auf die Stellungnahme zum B-Plan K 13 (Parallelverfahren) ergeben sich Anregungen, die im Rahmen der FNPÄnderung nicht berücksichtigt werden können, sondern vielmehr Eingang finden in die Abwägung über die Inhalte des B-planes. Die Anregungen können daher im FNPÄnderungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen: 1. Straßenverkehrsamt Es werden keine grundsätzlichen Bedenken, jedoch folgende Anregungen vorgebracht: Zu 1. Straßenverkehrsamt 1.1 Die eingetragenen Sichtdreiecke entsprechen nicht den Straßenbaurichtlinien und sind entsprechend zu ändern. 1.1 Im FNP werden keine Zufahrtsbereiche festgesetzt und daher auch keine Sichtdreiecke. Die Anregung wird auf der Ebene des B-Plan K 13 berücksichtigt. 1. 2. In der Schalltechnischen Untersuchung wird eine Grundstückerschließung begutachtet. Hier sollte das Gutachten auf die im Bebauungsplan vorgesehene Zufahrt ergänzt werden. 1.2 Die „Schalltechnische Untersuchung“ (ACCON Köln) zeigt, dass der Belang des Immissionsschutzes ausreichend bei der Aufstellung der Planung (BP K13 und 4. FNP- Änderung) berücksichtigt wurde. Eine Konfliktfreiheit der geplanten gewerblichen Nutzung kann auch unter dem Gesichtspunkt der Vorbelastung durch das Pelletswerk gewährleistet werden. Die Zufahrtssituation wird daran im Ergebnis nichts ändern. 2. Wasserwirtschaft Entwässerungskonzept: Erste Gespräche wurden mit dem Ingenieurbüro Dr. Jochims & Burtscheidt geführt. Eine konkrete Entwässerungskonzeption des Büros liegt der UWB jedoch noch nicht vor. Somit ist die grundsätzliche Machbarkeit des Entwässerungskonzeptes nicht nachgewiesen. Daher bestehen gegen den Bebauungsplan aus wasserwirtschaftlicher Sicht Bedenken. Zu 2. Wasserwirtschaft Zum Stand der Planungen kann Die Anregungen zu Folgendes ausgeführt werden: 2. werden nicht Die nach § 51 a des berücksichtigt. Landeswassergesetzes NordrheinWestfalen geforderte Versickerung von Niederschlagswasser oder Einleitung in einen bestehenden Vorfluter ist voraussichtlich nicht ohne weiteres möglich. Eine Einleitung in einen Vorfluter ist allein aufgrund des Quellbereiches auszuschließen. Insofern gibt es nur die Möglichkeit der Flächenverrieselung (mit Rückhaltung) im Plangebiet. Für die Schmutzwasserentsorgung ist eine ca. 400 Meter lange Druckleitung in Richtung Süden erforderlich, von wo aus das Wasser der Kläranlage Kleinhau zugeführt werden kann. Einzelheiten der Entwässerung werden im Entwässerungskonzept dargestellt, das derzeit vom Die Anregungen zu 1. werden nicht berücksichtigt. Gemeinde Hürtgenwald, 4. FNP- Änderung „Germetserb“, Ortsteil Vossenack Seite 2/4 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) und §4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen zur Änderung des FNP Stand: 04.05.2010 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlußvorschlag Ingenieurbüro Dr. Jochims & Burtscheidt im Auftrag des Projektentwicklers erarbeitet wird. Bis zur Abwägung über die Inhalte des Bebauungsplanes K 13 wird dieses Entwässerungskonzept, abgestimmt mit der UWB vorliegen. Regelungen hierzu (z.B. Flächensicherungen für die Rückhaltung) im FNP sind nicht erforderlich. T2 Landesbetrie b Straßenbau NRW Regionalnied erlassung Ville - Eifel 27.01.10 3. Landschaftspflege und Naturschutz Es wird darauf hingewiesen, dass die EingriffsAusgleichsbilanzierung nachvollziehbar ist. Die Pflanzfestsetzung sollte um einen möglichst zeitnahen Zeitpunkt zur Durchführung der Anpflanzungen nach Erschließung des Baugebietes bzw. der Nutzungsaufnahme des Geländes ergänzt werden. Die Anpflanzungen seien im Übrigen so zu pflegen und zu unterhalten, dass ihr Fortbestand und ihre funktionsgerechte Entwicklung dauerhaft gewährleistet ist. Zu 3. Landschaftspflege und Naturschutz Der Vollzug der Eingriffsregelung erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für die beantragte bauliche Nutzung. In die Baugenehmigung werden die Pflanzfestsetzungen aufgenommen. Ob es hierbei zu einer zeitlichen Bindung der Umsetzung der Maßnahmen über eine Nebenbestimmung kommt, kann im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes K 13 sowie der 4. FNP-Änderung nicht geregelt werden. Der Hinweis auf die Pflege und den Erhalt der Pflanzmaßnahmen erfolgt ebenfalls in der Baugenehmigung. Gegen die Bauleitplanung bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Es werden folgende Anregungen vorgebracht: Aus der Stellungnahme ergeben sich Anregungen, die im Rahmen der FNPÄnderung nicht berücksichtigt werden können, sondern vielmehr Eingang finden in die Abwägung über die Inhalte des B-planes, der im Parallelverfahren aufgestellt wird und auf den sich auch die vorliegende Stellungnahme bezieht. Die Anregungen können daher im FNP- Änderungsverfahren nicht berücksichtigt werden. 1. Sichtdreiecke Das im B-Plan eingetragenen Sichtdreieck ist zu überarbeiten. Es sollen die unterschiedlichen Sichtfelder (Haltesicht, Anfahrsicht, Annäherungssicht) nach RAS- K1 unter Berücksichtigung der Fußgänger und Radfahrer eingetragen werden. Die fehlenden Längenangaben im Sichtfeld und die unmaßstäbliche Darstellung erschwerten die Nachvollziehbarkeit. Zu 1. Sichtdreiecke In der Planzeichnung ist derzeit nur ein Sichtdreieck unter dem Gesichtspunkt der „Anfahrsicht“ eingetragen, so wie in zahlreichen vergleichbaren Planungen durchgeführt. Die Anregung zur Ergänzung der „Haltesicht“ und „Annäherungssicht“ kann in der Planzeichnung zum B-plan ergänzt werden. Die Nachvollziehbarkeit ist jedoch durch den (geometrisch eindeutigen) Planungsmaßstab gegeben. Regelungen zum Sichtdreieck im FNP erfolgen nicht. Die Hinweise zu 3. werden zur Kenntnis genommen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregungen nicht zu berücksichtigen 2 Gemeinde Hürtgenwald, 4. FNP- Änderung „Germetserb“, Ortsteil Vossenack Seite 3/4 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) und §4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen zur Änderung des FNP Stand: 04.05.2010 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme 2. Verwaltungsvereinbarung Für die Anbindung des Plangebiets an die B 399 ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Hürtgenwald und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW erforderlich. Mit dem Bau der Anbindung darf vor Abschluss der Vereinbarung nicht begonnen werden. Die Lage der bestehenden Zufahrt zum Pelletswerk ist anzupassen und in die Verwaltungsvereinbarung zu übernehmen. Die Anbindung ist mit dem Landesbetrieb abzustimmen. Für die Prüfung und Erteilung der Genehmigung zum Bau der Anbindung ist die Vorlage eines detaillierten straßentechnischen Entwurfes erforderlich. Vorzulegen sind: Erläuterungsbericht, Übersichtskarte (M 1: 25.000), Übersichtslageplan (M 1: 5.000) Lageplan (M 1: 250), Höhenplan der Erschließungsstraße und Regelquerschnitte (M 1: 50 oder 25). Zu 2. Verwaltungsvereinbarung Bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes K 13 wird die Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Die erforderlichen Fachplanungen werden derzeit im Auftrag des Projektentwicklers durch das Ingenieurbüro Dr. Jochims & Burtscheidt erarbeitet. 3. Pflanzmaßnahmen: Zur Bundesstraße ist das Plangebiet lückenlos und nicht übersteigbar einzufrieden. Zu 3. Pflanzmaßnahmen Im Bebauungsplan wurde entlang der B 399 ein 10m breiter Pflanzstreifen festgesetzt. Beschlußvorschlag T3 Wasserwerk Perlenbach 52156 Monschau 09.02.10 In einigen Parzellen (im Übersichtsplan dargestellt) befinden sich Anlagenbestandteile des Wasserwerkes. Darüber hinaus befinden sich dort auch Steuerkabel und – schränke. Es wird angeregt, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu den Anlagen einzuhalten. Die Anlagen des Wasserwerkes befinden sich im bestehenden Wirtschaftsweg sowie im Randstreifen entlang der B 399 (beides öffentliche Verkehrsfläche). Bauliche Anlagen, die auf der Grundlage des B-planes errichtet werden können beeinträchtigen diese Anlagen nicht. Regelungen im FNP hierzu sind nicht erforderlich. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregung nicht zu berücksichtigen. T4 BUND 52393 Hürtgenwald 12.02.10 Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausweisung des Plangebiets als gewerblich genutzte Fläche mit einem Holzlagerplatz und gegebenenfalls Lagerhäusern einen Eingriff in den Boden, den Wasserhaushalt, das Lokalklima und in Natur und Landschaft darstelle, der ausgeglichen werden müsse. Die Eingrünung der Betriebsfläche könne allenfalls Die Auswirkungen der Planung auf die Unterschiedlichen Schutzgüter werden im Umweltbericht hinreichend präzise dargestellt und bewertet. Auf die Ausführungen im Umweltbericht wird verwiesen. Die ULB hat in ihrer Stellungnahme (siehe T 1) der Ausgleichsberechnung ausdrücklich zugestimmt. Ein externer Ausgleich ist daher nicht erforderlich. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregungen nicht zu berücksichtigen. 3 Gemeinde Hürtgenwald, 4. FNP- Änderung „Germetserb“, Ortsteil Vossenack Seite 4/4 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) und §4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen zur Änderung des FNP Stand: 04.05.2010 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen eine gewisse klimatische Ausgleichsfunktion erfüllen. Eine Aufwertung der Landschaft oder gar der biologischen Artenvielfalt ist hiermit nicht verbunden. Wegen der betriebsbedingten Störungen z.B. Lärm, LKWVerkehr werden sich hier höchstens unempfindliche Allerweltsarten ansiedeln. Der Streifen an der B 399 könne sich für diese sogar als ökologische Falle erweisen. Den Gehölzstreifen als Feldgehölz einzustufen und in die Bilanzierung einfließen zu lassen sei unzutreffend. Zudem müsste für diese Flächen bei der Bilanzierung der Korrekturfaktor weit unter 1 liegen. Die dargestellten Ausgleichsmaßnahmen werden daher als unzureichend abgelehnt. Es wird ein Ausgleich auf externen Flächen für erforderlich gehalten. Dies könne eine Optimierung benachbarter Biotope sein oder eine Extensivierung von Acker- oder Grünlandflächen. Es wird angeregt, auch für zukünftige Eingriffe in Zusammenarbeit mit der ULB ein Ausgleichsflächenkonzept zu entwickeln. Stellungnahme Beschlußvorschlag Zu Auswirkungen auf die Fauna kann gesagt werden, dass vertiefende Untersuchungen hierzu nicht vorliegen und auch nicht erforderlich waren. Aufgrund der Habitatstrukturen lässt sich das Potenzial für wildlebende Tiere abschätzen. Dieses ist in weiten Teilen aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, verbunden mit dem Einsatz von Dünger und Pestiziden, und der bestehenden Verlärmung der Umgebung (Pelletswerk, B 399) sehr gering. Die Anregung zur Entwicklung eines Ausgleichskonzeptes wurde von der Gemeinde Hürtgenwald bereits vor Jahren erfüllt. Im vorliegenden Falle werden, wie dargestellt, jedoch keine externen Ausgleichsflächen erforderlich. Regelungen hierzu sind daher weder im Bebauungsplan, noch im hier vorliegenden FNPÄnderungsverfahren erforderlich. Behörden und Träger öffentlicher Belange, in deren Stellungnahmen keine Anregungen vorgebracht wurden: WVER Wasserverband Eifel – Rur, Düren, Schreiben vom 25.01.2010 Stadt Stolberg, Schreiben vom 22.01.2010 Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 05.02.2010 PLE Doc, Schreiben vom 15.01.2010 Deutsche Telekom, Schreiben vom 21.01.2010 Amprion GmbH, Schreiben vom 12.01.2010 Bezirksregierung Köln, Schreiben vom 17.02.2010 IHK Aachen, Schreiben vom 04.02.2010 Ewv – Energie- und Wasserversorgung GmbH, Mail vom 19.01.2010 Von Bürgern wurden keine schriftlichen Stellungnahmen abgegeben. 4