Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
18.02.09, 14:11
Aktualisiert
18.02.09, 14:11
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 18. Sitzung des Kreisausschusses am 25.11.2008 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 16
Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von
Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes
Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke und UWVFraktionsvorsitzender Troschke bitten um Beantwortung der
Fragen, wie der "Sonderposten Gebührenrücklage" im
Rettungsdienst entstehen konnte und in welchem Zeitraum
diese erhebliche Rücklage abgebaut werden soll.
Herr Crespin, GB II/38, beantwortet die Fragen wie folgt:
Die Rücklage wurde über mehrere Jahre gebildet. Der heute
bestehende hauptsächliche Finanzanteil in der Rücklage
entstand in den vergangenen beiden Rechnungsjahren
(2006/2007). Im Jahre 2006 wurde die Gebührenkalkulation
Rettungsdienst aus 2002 überarbeit und mit den Kostenträgern
abgestimmt. Der durch verschiedene unvorhersehbare
Gegebenheiten nunmehr rückzuführende Überschuss
(Sonderposten „Gebührenrücklage“) erfolgt nach dessen
Feststellung nunmehr unverzüglich mit dem Ziel der kompletten
Auflösung in max. 3 Jahren (gesetzliche Vorgabe); Beginn der
Auflösung des Sonderpostens „Gebührenrücklage“: sukzessive
ab 01.01.2009.
Gründe für den Bestand des Sonderpostens
„Gebührenrücklage“
1. Vergabe einer neuen rettungsdienstlichen Leistung
(europaweites Vergabeverfahren):
Das Ausschreibungsverfahren wurde durch die
deutschlandweite Rechtsunsicherheit in der Frage eines
notwendigen europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur
Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen wesentlich verzögert.
Die in die Gebührenkalkulation eingerechnete Ausgabe für
diese Leistung erfolgte zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt.
Diese Situation führt zu einer Minderausgabe für die
betreffenden Rechnungsjahre und führt damit zu einem
Rücklageanteil.
2. Tarifrechtliche Besonderheit:
Im Rahmen der Einführung des TVöD stand für das Personal im
Rettungsdienst die Zahlung einer Wechselschichtzulage in
Rede. Dieser Anspruch wurde in die Gebührenkalkulation
Rettungsdienst 2007 eingebracht. Der Anspruch auf diese in
Rede stehende Wechselschichtzulage wurde im Jahr 2008
V 471/2008
durch eine Dienstzeitenänderung im Rettungsdienst des
Kreises Euskirchen aufgehoben und führte zu einer
Minderausgabe für die betreffenden Rechnungsjahre und damit
zu einem Rücklageanteil.
3. Systemfaktoren
Der Rückgang der Einsatzzahlen im Krankentransport
(allgemeiner Trend) kann im Kreis Euskirchen nicht festgestellt
werden. Die nach allgemeinem Trend erwarteten, jedoch nicht
eingetretenen Veränderungen führten zu einem Rücklageanteil.
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 471/2008 unter
Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des
Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und
Gesundheit vom 11.11.2008 (siehe Z 1/V 471/2008) zu und
empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen
über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des
Rettungsdienstes 2009 (siehe Anlage zur Vorlage 471/2008).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig