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Beschlusstext (ÖPNV-Umlage im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,7 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
18.02.09, 14:11
Aktualisiert
18.02.09, 14:11
Beschlusstext (ÖPNV-Umlage im Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 18. Sitzung des Kreisausschusses am 25.11.2008 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 ÖPNV-Umlage im Kreis Euskirchen TOP 26 V 480/2008 UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke teilt mit, dass sich seine Fraktion in der heutigen Sitzung des Kreisausschusses der Stimme enthalten werde; in seiner Fraktion bestehe noch weiterer Beratungsbedarf zu der Beschlussempfehlung des Fachausschusses vom 12.11.2008 (siehe Z 1/V 480/2008). SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz erinnert an die Zusage in der Sitzung des Fachausschusses, wonach die Verwaltung in der heutigen Sitzung des Kreisausschusses eine Formulierung des Beschlussvorschlages bezüglich der Mindeststandards vorlegen wolle. Landrat Rosenke und AV Poth tragen daraufhin einen Formulierungsvorschlag vor. Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke stellt daraufhin fest, dass der Ist-Zustand ab 14.12.2008 als Mindeststandard anzusehen sei. Der Kreisausschuss stimmt sodann der Vorlage 480/2008 unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 12.11.2008 (siehe Z 1/V 480/2008) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, den ÖPNV-Umlagebetrag über eine differenzierte Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 4 Satz 1 KrO NRW auf die kreisangehörigen Kommunen zu verteilen. Die Umlage soll zu 15% nach den allgemeinen Kreisumlagegrundlagen und zu 85% nach Nutz-Kilometern entsprechend den Ausführungen in der Vorlage 480/2008 berechnet werden. Der Mindeststandard im ÖPNV soll entsprechend des ab dem 14. Dezember 2008 wirksam werdenden ÖPNV-Angebotes incl. des bestehenden TaxiBus-Angebotes festgeschrieben werden. Bei Bedarf erfolgt die Fortschreibung des Mindeststandards. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung