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Beschlusstext (Zukunftsorientiertes Energiekonzept mit Bürgerbeteiligung hier: Gründung einer Energiegenossenschaft Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
13.12.11, 07:35
Aktualisiert
24.01.12, 06:54
Beschlusstext (Zukunftsorientiertes Energiekonzept mit Bürgerbeteiligung
hier: Gründung einer Energiegenossenschaft Wesseling)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 12.12.2011 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 17. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 22.11.2011 um 18:04 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6. Zukunftsorientiertes Energiekonzept mit Bürgerbeteiligung hier: Gründung einer Energiegenossenschaft Wesseling Vorlagennummer: 244/2011 Sodann wird beschlossen: a) Der Rat spricht sich für die Gründung einer Energiegenossenschaft in Wesseling aus. Deren Betätigungsfeld sollte, so weit möglich, die Gewinnung und den Verkauf aller Arten erneuerbarer Energie umfassen. Darüber hinaus soll die Genossenschaft die Möglichkeit erhalten, Beteiligungen zu erwerben und Contracting durchzuführen. Der Bürgermeister ist beauftragt, die Gründung einer solchen Genossenschaft zu betreiben. b) Die Stadt Wesseling wird Gründungsmitglied in dieser Genossenschaft mit einer Beteiligung von 10.000 €. c) Der Rat spricht sich dafür aus, dass sich die Stadtwerke Wesseling GmbH ebenfalls als Gründungsmitglied mit einer Beteiligung von 10.000 € in diese Genossenschaft einbringt. d) Der Rat begrüßt die Absicht der VR-Bank Rhein-Erft, ebenfalls Gründungmitglied dieser Genossenschaft zu werden. Er spricht sich weiterhin dafür aus, dass die VRBank Rhein-Erft gemeinsam mit der Stadt Wesseling alle zur Gründung der Genossenschaft erforderlichen Tätigkeiten durchführt und die VR-Bank nach erfolgter Gründung der Genossenschaft und ihrer Eintragung in das Genossenschaftsregister die Verwaltungstätigkeiten (Mitgliederverwaltung und Buchführung) für die Genossenschaft erledigt. e) Es ist ausdrücklicher Wunsch des Rates, dass im Vorstand dieser Genossenschaft der Geschäftsführer der Stadtwerke Wesseling GmbH und im Aufsichtsrat dieser Genossenschaft der Bürgermeister sowie ein weiterer städtischer Beschäftigter Mitglied sind. f) Die Stadt Wesseling stellt der Genossenschaft geeignete Dachflächen von in ihrem Eigentum befindlichen Gebäuden zur Installation von Sonnenkollektoren entgeltlich zur Verfügung; gleiches gilt für geeignete unbebaute Grundstücksflächen. Den Stadtwerken Wesseling GmbH wird empfohlen, in Bezug auf Gebäude und Grundstücke in ihrem Eigentum ebenso zu verfahren. Einstimmig, 0 Enthaltungen