Daten
Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
13.12.11, 07:35
Aktualisiert
24.01.12, 06:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 12.12.2011
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 17. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 22.11.2011 um 18:04 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
6.
Zukunftsorientiertes Energiekonzept mit Bürgerbeteiligung
hier: Gründung einer Energiegenossenschaft Wesseling
Vorlagennummer: 244/2011
Sodann wird beschlossen:
a)
Der Rat spricht sich für die Gründung einer Energiegenossenschaft in Wesseling
aus. Deren Betätigungsfeld sollte, so weit möglich, die Gewinnung und den Verkauf
aller Arten erneuerbarer Energie umfassen. Darüber hinaus soll die
Genossenschaft die Möglichkeit erhalten, Beteiligungen zu erwerben und
Contracting durchzuführen. Der Bürgermeister ist beauftragt, die Gründung einer
solchen Genossenschaft zu betreiben.
b)
Die Stadt Wesseling wird Gründungsmitglied in dieser Genossenschaft mit einer
Beteiligung von 10.000 €.
c)
Der Rat spricht sich dafür aus, dass sich die Stadtwerke Wesseling GmbH ebenfalls
als Gründungsmitglied mit einer Beteiligung von 10.000 € in diese Genossenschaft
einbringt.
d)
Der Rat begrüßt die Absicht der VR-Bank Rhein-Erft, ebenfalls Gründungmitglied
dieser Genossenschaft zu werden. Er spricht sich weiterhin dafür aus, dass die VRBank Rhein-Erft gemeinsam mit der Stadt Wesseling alle zur Gründung der
Genossenschaft erforderlichen Tätigkeiten durchführt und die VR-Bank nach
erfolgter Gründung der Genossenschaft und ihrer Eintragung in das
Genossenschaftsregister die Verwaltungstätigkeiten (Mitgliederverwaltung und
Buchführung) für die Genossenschaft erledigt.
e)
Es ist ausdrücklicher Wunsch des Rates, dass im Vorstand dieser Genossenschaft
der Geschäftsführer der Stadtwerke Wesseling GmbH und im Aufsichtsrat dieser
Genossenschaft der Bürgermeister sowie ein weiterer städtischer Beschäftigter
Mitglied sind.
f)
Die Stadt Wesseling stellt der Genossenschaft geeignete Dachflächen von in ihrem
Eigentum befindlichen Gebäuden zur Installation von Sonnenkollektoren entgeltlich
zur Verfügung; gleiches gilt für geeignete unbebaute Grundstücksflächen. Den
Stadtwerken Wesseling GmbH wird empfohlen, in Bezug auf Gebäude und
Grundstücke in ihrem Eigentum ebenso zu verfahren.
Einstimmig, 0 Enthaltungen