Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,2 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
18.02.09, 14:11
Aktualisiert
18.02.09, 14:11
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 18. Sitzung des Kreisausschusses am 25.11.2008 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 23
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln
Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz"
Teil 2: Region Aachen, Wassereinzugsgebiet der Rur
Der Kreisausschuss stimmt der Dringlichkeitsentscheidung
94/2008 unter Berücksichtigung der Empfehlung des
Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 12.11.2008
(siehe Z 1/D 94/2008) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 94/2008
vom 05.11.2008 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW.
Er erhebt Bedenken gegen das Änderungsverfahren des
Regionalplanes. Das Regionalplanverfahren soll erst fortgeführt
werden, wenn die rechtskräftigen Verordnungen zu den
Überschwemmungsgebieten (Olef, Urft, Ahr) vorliegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
D 94/2008