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Beschlusstext (Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz" Teil 2: Region Aachen, Wassereinzugsgebiet der Rur)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,2 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
18.02.09, 14:11
Aktualisiert
18.02.09, 14:11
Beschlusstext (Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln
Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz"
Teil 2: Region Aachen, Wassereinzugsgebiet der Rur)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 18. Sitzung des Kreisausschusses am 25.11.2008 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 23 Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz" Teil 2: Region Aachen, Wassereinzugsgebiet der Rur Der Kreisausschuss stimmt der Dringlichkeitsentscheidung 94/2008 unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 12.11.2008 (siehe Z 1/D 94/2008) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 94/2008 vom 05.11.2008 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW. Er erhebt Bedenken gegen das Änderungsverfahren des Regionalplanes. Das Regionalplanverfahren soll erst fortgeführt werden, wenn die rechtskräftigen Verordnungen zu den Überschwemmungsgebieten (Olef, Urft, Ahr) vorliegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig D 94/2008