Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
02.02.2009
Erstellt
19.02.09, 04:12
Aktualisiert
19.02.09, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang am 02.02.2009 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
TOP 4
Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und
V 496/2009
Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von
flächenintensiven Großvorhaben auf der im
Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen
und Weilerswist
a) Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens
„LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform
einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer
Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen
und der Gemeinde
Weilerswist
b) Unternehmenssatzung für das gemeinsame
Kommunalunternehmen „LEP-Fläche
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
c) Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und
Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von
flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in
Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen
Kommunalunternehmen „LEP-Fläche
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“,
der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis
Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen
d) Entsendungsbeschlüsse
Die Verwaltung erläutert die Entwicklung und das
Zustandekommen des Verfahrens zur Gründung einer Anstalt
des öffentlichen Rechts sowie die Finanzierung des geplanten
Vorhabens. Sie bittet ferner um Berücksichtigung eines
Änderungsvorschlags zu § 2 Absatz 3 der
Unternehmenssatzung (Anlage 1 zur Vorlage): statt
„überregionaler Gewerbenutzung“ solle es „Industrie- bzw.
Gewerbenutzung“ heißen. Die Anlagen seien im Übrigen mit
Land und Bezirksregierung vorabgestimmt. Sollten noch
Änderungen seitens der Beteiligten erwünscht sein, würden
diese gegebenenfalls im Rahmen einer Zusatzvorlage den
Gremien zugeleitet.
Bei der anschließenden Diskussion steht die gewählte
Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts im Vordergrund.
Die Verwaltung räumt ein, dass auch aus Sicht der Verwaltung
die ursprünglich angedachte Rechtsform der Gesellschaft
bürgerlichen Rechts (GbR) das einfachere Konstrukt gewesen
sei, man müsse sich in diesem Fall aber den Vorgaben des
Landes beugen.
Der Ausschuss stimmt der Vorlage 496/2009 zu und empfiehlt
dem Kreistag folgende Beschlussfassung (die zu benennenden
Personen gemäß Buchst. f und h der Beschlussempfehlung
werden in der Sitzung des Kreisausschusses bzw. des
Kreistages benannt):
Der Kreistag beschließt:
a) die Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung
und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von
flächenintensiven
Großvorhaben
auf
der
im
Landesentwicklungsplan
vorgesehenen
Fläche
in
Euskirchen und Weilerswist durch Errichtung eines
gemeinsamen Kommunalunternehmens in der Rechtsform
einer Anstalt des öffentlichen Rechts sowie durch Abschluss
einer Vereinbarung des gemeinsamen Kommunalunternehmens mit dem Land Nordrhein-Westfalen;
b) die
Errichtung
eines
gemeinsamen
Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der
Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in
gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der
Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist zur
gemeinsamen Aufgabenerfüllung;
c) die
Unternehmenssatzung
für
das
gemeinsame
Kommunalunternehmen
„LEP-Fläche
Euskirchen
/
Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“ in der Fassung
der Anlage 1;
d) die Zustimmung zur Vereinbarung zur gemeinsamen
Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen
Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der
LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem
gemeinsamen
Kommunalunternehmen
„LEP-Fläche
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“,
der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis
Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Anlage 2;
e) die Zustimmung zu etwaigen redaktionellen Änderungen zu
Anlage 2;
f)
die Entsendung folgender Personen als Mitglieder des
Verwaltungsrates (§ 5 Absatz 3 der Unternehmenssatzung)
und Bestellung folgender Stellvertreter (§ 5 Absatz 4 der
Unternehmenssatzung):
1.
2.
3.
Mitglied
Landrat Günter Rosenke
___________________
___________________
Stellvertreter
AV Manfred Poth
______________
______________
g) die
personenidentische Entsendung der in den
Verwaltungsrat entsandten Mitglieder und Stellvertreter als
Vertreter und Stellvertreter in den Projektbeirat (§ 5 Absatz
2 der Vereinbarung mit dem Land);
h) die Bestimmung
von ___________________ zum Stimmführer und
von ___________________ zum Stellvertreter des
Stimmführers im Projektbeirat (§ 5 Absatz 9 der
Vereinbarung mit dem Land).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig dafür