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Beschlusstext (Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist a)Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist b)Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“ c)Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen d)Entsendungsbeschlüsse)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
02.02.2009
Erstellt
19.02.09, 04:12
Aktualisiert
19.02.09, 04:12
Beschlusstext (Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist
a)Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde 
Weilerswist
b)Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
c)Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen
d)Entsendungsbeschlüsse) Beschlusstext (Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist
a)Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde 
Weilerswist
b)Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
c)Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen
d)Entsendungsbeschlüsse) Beschlusstext (Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist
a)Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde 
Weilerswist
b)Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
c)Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen
d)Entsendungsbeschlüsse)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang am 02.02.2009 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4 Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und V 496/2009 Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist a) Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist b) Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“ c) Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen d) Entsendungsbeschlüsse Die Verwaltung erläutert die Entwicklung und das Zustandekommen des Verfahrens zur Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts sowie die Finanzierung des geplanten Vorhabens. Sie bittet ferner um Berücksichtigung eines Änderungsvorschlags zu § 2 Absatz 3 der Unternehmenssatzung (Anlage 1 zur Vorlage): statt „überregionaler Gewerbenutzung“ solle es „Industrie- bzw. Gewerbenutzung“ heißen. Die Anlagen seien im Übrigen mit Land und Bezirksregierung vorabgestimmt. Sollten noch Änderungen seitens der Beteiligten erwünscht sein, würden diese gegebenenfalls im Rahmen einer Zusatzvorlage den Gremien zugeleitet. Bei der anschließenden Diskussion steht die gewählte Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts im Vordergrund. Die Verwaltung räumt ein, dass auch aus Sicht der Verwaltung die ursprünglich angedachte Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) das einfachere Konstrukt gewesen sei, man müsse sich in diesem Fall aber den Vorgaben des Landes beugen. Der Ausschuss stimmt der Vorlage 496/2009 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung (die zu benennenden Personen gemäß Buchst. f und h der Beschlussempfehlung werden in der Sitzung des Kreisausschusses bzw. des Kreistages benannt): Der Kreistag beschließt: a) die Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist durch Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts sowie durch Abschluss einer Vereinbarung des gemeinsamen Kommunalunternehmens mit dem Land Nordrhein-Westfalen; b) die Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung; c) die Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“ in der Fassung der Anlage 1; d) die Zustimmung zur Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Anlage 2; e) die Zustimmung zu etwaigen redaktionellen Änderungen zu Anlage 2; f) die Entsendung folgender Personen als Mitglieder des Verwaltungsrates (§ 5 Absatz 3 der Unternehmenssatzung) und Bestellung folgender Stellvertreter (§ 5 Absatz 4 der Unternehmenssatzung): 1. 2. 3. Mitglied Landrat Günter Rosenke ___________________ ___________________ Stellvertreter AV Manfred Poth ______________ ______________ g) die personenidentische Entsendung der in den Verwaltungsrat entsandten Mitglieder und Stellvertreter als Vertreter und Stellvertreter in den Projektbeirat (§ 5 Absatz 2 der Vereinbarung mit dem Land); h) die Bestimmung von ___________________ zum Stimmführer und von ___________________ zum Stellvertreter des Stimmführers im Projektbeirat (§ 5 Absatz 9 der Vereinbarung mit dem Land). Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür