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Beschlussvorlage (Einführung eines Feierabend-Tarifs im Freibad in Vossenack)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
75 kB
Erstellt
11.05.10, 17:32
Aktualisiert
11.05.10, 17:32
Beschlussvorlage (Einführung eines Feierabend-Tarifs im Freibad in Vossenack) Beschlussvorlage (Einführung eines Feierabend-Tarifs im Freibad in Vossenack)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine Termin 11.05.2010 64/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 5 Herr Krudewig Aktenzeichen: Datum: Kru/zie 07.05.2010 Bezeichnung Einführung eines Feierabend-Tarifs im Freibad in Vossenack Sachverhalt: Am 05.05.2010 fand ein Abstimmungsgespräch bezüglich der am 13.05.2010 beginnenden Badesaison 2010 mit dem Kioskpächter, der Schwimmmeisterin und der Verwaltung statt. Im Rahmen des Gespräches wurde der Vorschlag gemacht, einen Feierabend-Tarif für die Besucher des Freibades einzurichten. Durch diesen soll der Anreiz geschaffen werden, das Freibad auch noch gegen Ende der Öffnungszeiten aufzusuchen. Übereinstimmend wurde eine Einführung des vorgenannten zusätzlichen Tarifs als bedarfsgerecht angesehen und mit der Hoffnung verbunden, durch diese Service-Verbesserung die Besucherzahlen des Freibades zu erhöhen. Der Feierabend-Tarif sollte generell für Einlässe ab 17.00 Uhr gelten und für Erwachsene 2,50 € (normaler Eintrittspreis: 3,40 €) sowie für Kinder 0,50 € (1,50 €, angelehnt an den Ferientarif), betragen. Des weiteren wurde vereinbart, dass die Öffnungszeit im Freibad bei gutem Wetter um eine Stunde auf 20.00 Uhr ausgedehnt wird. Diese Regelung stellt neben dem Vorteil für alle Badbenutzer einen zusätzlichen Anreiz für die Inanspruchnahme des Feierabend-Tarifs dar. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine beschließt, zur Eröffnung der Freibadsaison 2010 einen Feierabendtarif ab 17.00 Uhr einzuführen. Die Eintrittspreise betragen für Erwachsene 2,50 € und für Kinder und Jugendliche 0,50 €. - Seite 1 von 2 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)