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Beschlusstext (Vertagung der Beschlussfassung über die Haushaltssatzungen 2007 und 2008 hier: Antrag der UWV-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,8 kB
Erstellt
07.03.09, 04:15
Aktualisiert
07.03.09, 04:15
Beschlusstext (Vertagung der Beschlussfassung über die Haushaltssatzungen 2007 und 2008
hier: Antrag der UWV-Fraktion)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 12. Sitzung des Kreistages am 18.12.2006 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 22 Vertagung der Beschlussfassung über die Haushaltssatzungen 2007 und 2008 hier: Antrag der UWV-Fraktion UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke nimmt in seiner Stellungnahme inhaltlich Bezug auf den Antrag 97/2006. Nach Auffassung seiner Fraktion sollten in jedem Fall die Ergebnisse des Berichts der Gemeindeprüfungsanstalt bei den Beratungen zu den Haushaltsplänen 2007 und 2008 Berücksichtigung finden. Daher sollte die Beschlussfassung über die Stellenpläne, die Haushaltssatzungen und die Investitionsprogramme wie beantragt auf Ende Januar 2007 vertagt werden. Landrat Rosenke teilt mit, dass der Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsamtes der Verwaltung vorab zur Kenntnis gegeben worden sei. Zu diesem Entwurf habe die Verwaltung umfangreich Stellung genommen. Eine Antwort der Gemeindeprüfungsanstalt liege noch nicht vor. Nach Auffassung der Verwaltung enthalte der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt keine Erkenntnisse, die bei der Beschlussfassung über die Haushaltssatzungen berücksichtigt werden müssten. Nach Auffassung des Fraktionsvorsitzenden B 90/Grüne Grutke sprechen aus der Sicht seiner Fraktion viele Argumente gegen eine Zustimmung zu dem Antrag 97/2006 der UWV-Fraktion. Mit einem frühen Beschluss über die Haushaltssatzungen verhalte sich der Kreis Euskirchen gesetzeskonform. Für die Kommunen des Kreises und den Kreis selbst ergebe sich daraus die notwendige Planungssicherheit. Von dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt sollte man auch nicht zu viel erwarten. Da keine weitere Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der Vorsitzende den Antrag 97/2006 zur Abstimmung. A 97/2006