Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
07.03.09, 04:15
Aktualisiert
07.03.09, 04:15
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der 12. Sitzung des Kreistages am 18.12.2006 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 5
Weiterführung der Standortentwicklungsgesellschaft
Vogelsang mbH bis zum 31.12.2008
Vor der Beratung und Beschlussfassung des Kreistages über
die Weiterführung der Standortentwicklungsgesellschaft
Vogelsang mbH bis zum 31.12.2008 geht AV Poth auf die
Auswirkungen der Grundsatzentscheidung/Leitentscheidung
der Landesregierung vom 12.12.2006 zur weiteren Entwicklung
von Vogelsang ein.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung will durch diese
Leitentscheidung die Entwicklung von Vogelsang zu einem
bedeutenden Tourismusziel finanziell unterstützen. Zunächst
müsse aber mit der Region und dem Bund als
Grundstückseigentümer über eine finanzielle Beteiligung
verhandelt werden. Zudem stehe die Suche nach privaten
Investoren an. Bis Ende März 2007 soll ein Finanzierungsplan
entwickelt und eine Entscheidung gefällt werden.
Dazu soll ein europaweites Markterkundungsverfahren
eingeleitet werden, um den öffentlichen Finanzaufwand mit den
Vorstellungen möglicher privater Investoren abzustimmen. Die
Grundlagen für die weitere Entwicklung des Standorts könnten
nur in Partnerschaft zwischen Eifelregion, Land und Bund
geschaffen werden.
Die Leitentscheidung der Landesregierung habe des Weiteren
zur Folge, dass die Standortentwicklungsgesellschaft bis zum
31.12.2008 fortgeführt werden könne. Bereits im Januar sollen
Fördermittel für weitere Planungen beantragt werden. Erste
konkrete Baumaßnahmen zur Realisierung der Akademie, der
Ausstellungen und der endgültigen Gastronomie für Vogelsang
seien bereits 2008 möglich. Dies könne man als eine sog.
Punktlandung zur "EuRegionale 2008" bezeichnen, da diese
einen Teil der Finanzierung beisteuern soll.
Zusammenfassend könne gesagt werden, dass sich die
Entwicklung von Vogelsang aus der Sicht der
Standortentwicklungsgesellschaft auf einem guten Weg
befinde.
Der Kreistag nimmt die vorstehenden Ausführungen des
Allgemeinen Vertreters des Landrates und Vorsitzenden des
Aufsichtsrates der Standortentwicklungsgesellschaft ohne
weitere Aussprache zur Kenntnis.
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 57/2006
vom 06.11.2006 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW und trifft
folgende Entscheidungen:
D 57/2006
1.
Der Kreistag beschließt die weitere Beteiligung des Kreises
Euskirchen als Gesellschafter an der
"Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH" bis
zum 31.12.2008.
2.
Der Kreistag beschließt für die Zeit bis 31.12.2008 den
finanziellen Beitrag des Kreises Euskirchen zum operativen
Geschäft der "Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang
GmbH" in Höhe von 11.400 €/jährlich zu leisten.
3.
Der Kreistag weist den Vertreter/die Vertreterin in der
Gesellschafterversammlung an, der Fortführung der
"Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH" und
der weiteren Beteiligung des Kreises Euskirchen bis zum
31.12.2008 zuzustimmen.
4.
Die Beschlussfassung zu den Ziffern 1. bis 3. erfolgt unter
der Maßgabe, dass auch die übrigen Gesellschafter sich
weiter in der SEV engagieren und eine positive
Leitentscheidung der Landesregierung zur Entwicklung
Vogelsangs als Tourismus- und Bildungsdestination
getroffen wird.