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Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
07.03.09, 04:15
Aktualisiert
07.03.09, 04:15
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der 12. Sitzung des Kreistages am 18.12.2006 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 16.1
Nationalparkshuttle SB 82
hier: Fortführung mit reduziertem Leistungsangebot in
2007
Kreistagsmitglied Hergarten (SPD) appelliert an den Kreistag,
die Dringlichkeitsentscheidung 54/2006 nicht zu genehmigen.
Er begründet dies damit, dass zum Einen die
Dringlichkeitsentscheidung unnötig gewesen sei. Die ihm
vorliegenden neuen Fahrpläne der Linien SB 82 und 829, die
angeblich Grundlage der Dringlichkeitsentscheidung gewesen
seien, stimmten nicht mit den Fahrplänen überein, die der
Dringlichkeitsentscheidung 54/2006 als Anlagen 1 und 2
beigefügt seien. In seinen Fahrplanunterlagen seien z. B. einige
Haltestellen nicht aufgeführt.
Zum Anderen seien die von der Verwaltung (unter anderem mit
Schreiben vom 29.11.2006) mitgeteilten Fahrgastzahlen nicht
nachvollziehbar.
Eine von Herrn Hergarten persönlich initiierte Fahrgastzählung
am 10.12. und 16./17.12.2006 komme zu dem
(zusammengefassten) Ergebnis, dass mit dem
Nationalparkshuttle SB 82 kein Nationalparkbesucher gefahren
sei.
Zusammenfassend könne aus seiner Sicht nur festgestellt
werden, dass es aus finanziellen Gründen nicht zu
verantworten sei, den Nationalparkshuttle SB 82 in dem
geplanten Umfang und zu Lasten der florierenden Buslinie 829
und der betroffenen Bürgerinnen und Bürger aus den
Kommunen Hellenthal, Kall und Schleiden aufrechtzuerhalten.
Soweit der Kreistag seiner Auffassung und dem Antrag nicht
folge, werde er zur Offenlage der Einstellung eines jeden
Kreistagsmitgliedes die namentliche Abstimmung zu diesem
Tagesordnungspunkt beantragen.
In der nun folgenden Diskussion spricht sich
Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke im Namen seiner
Fraktion dafür aus, die Dringlichkeitsentscheidung in Bezug auf
den Nationalparkshuttle SB 82 zu genehmigen, zumal der
Standort Vogelsang gefördert werden und unter
Tourismusgesichtspunkten eine Erreichbarkeit im öffentlichen
Personennahverkehr gewährleistet bleiben müsse. Dies dürfe
allerdings nicht zu Lasten der Linie 829 geschehen. Insofern
unterstütze er den Antrag 90/2006 der SPD-Fraktion, die
Dringlichkeitsentscheidung dahingehend zu korrigieren, dass
die im Bereich der Linie 829 beabsichtigten
Fahrplanänderungen zurückgenommen werden.
D 54/2006
Kreistagsmitglied Hans Schmitz (SPD) unterstützt ebenfalls die
Anträge seines Fraktionskollegen Hergarten und des
Fraktionsvorsitzenden der Fraktion B 90/Grüne.
FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff bittet darum, den Auszug aus
der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom
29.11.2006 (Z 2 / D 54/2006) wie folgt zu berichtigen:
„Kreisausschussmitglied Forsbeck (FDP) stellt in seinen
Ausführungen fest, dass die hohen Kosten der Linie SB 82
(nicht beider Linien) unter Berücksichtigung der bisher
bekannten Fahrgastzahlen nicht zu rechtfertigen seien.
Offensichtlich bestehe kein Bedarf zur Aufrechterhaltung der
Linie. Sollte die Dringlichkeitsentscheidung genehmigt werden,
genehmige der Kreistag die Verschleuderung von
Steuermitteln.“
Dieser grundsätzlichen Aussage sei aus der Sicht der FDPFraktion nichts hinzuzufügen, auch wenn seine Fraktion die
vorstehenden Änderungsanträge aus der heutigen Sitzung
nachvollziehen könne.
Im Übrigen sei grundsätzlich zu klären, ob eine Änderung der
Dringlichkeitsentscheidung 54/2006 zum jetzigen Zeitpunkt
noch möglich sei.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) stellt an die Verwaltung
die Frage, ob die der Dringlichkeitsentscheidung 54/2006 in den
Anlagen 1 und 2 beigefügten Fahrpläne so umgesetzt worden
seien, was von dieser bejaht wird.
Auf die vorherigen Ausführungen von Herrn Hergarten Bezug
nehmend stellt er des Weiteren fest, dass es nicht
nachvollziehbar sei, warum der Bürgermeister der Stadt
Schleiden im Beirat der KVE bei der Diskussion über die
beabsichtigten Fahrplanänderungen bei den Buslinien SB 82
und 829 sich nicht gegen die Fahrplankürzungen bei der Linie
829 ausgesprochen habe. Seines Wissens habe sich die
Mehrheit der Bürgermeister für die beabsichtigten Änderungen
ausgesprochen, der Bürgermeister der Stadt Schleiden habe
sich hier der Stimme enthalten.
Landrat Rosenke gibt zu Bedenken, dass die Fahrgastzahlen
auf Momentaufnahmen basieren. Es sei doch unstrittig, dass
die Hochzeit des Tourismusses in diesem Jahr vorbei sei.
Insbesondere die Einrichtung des Nationalparkshuttles SB 82
sei ein Versuch, den Tourismus und den ÖPNV zu fördern. Mit
Augenmaß habe man, insbesondere unter Berücksichtigung der
Kosten, nunmehr die Dringlichkeitsentscheidung 54/2006 dem
Kreistag zur Genehmigung vorgelegt. Die notwendigen
Verträge mit der RVK seien geschlossen.
Natürlich müsse man über zukünftige Optimierungen
nachdenken.
Landrat Rosenke bittet den Kreistag um Genehmigung der
Dringlichkeitsentscheidung unter der Prämisse, dass dem
Kreistag alle drei Monate ein Bericht über die weitere
Entwicklung der Nationalparklinie SB 82 zugeleitet werde.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt unterstützt die Auffassung
des Landrates, zumal die Auswirkungen der beabsichtigten
Fahrplanänderungen allen Betroffenen bekannt gewesen seien.
In der nun folgenden weiteren Diskussion werden nochmals die
angeblich falschen Fahrpläne, fehlende Haltestellen, der
mangelnde Informationsfluss zwischen den Fraktionen und
fehlende Informationen im Fachausschuss im Rahmen der
Vorberatung zu der Dringlichkeitsentscheidung, rechtliche
Fragen im Falle der Nichtgenehmigung dieser
Dringlichkeitsentscheidung und anderes mehr angesprochen.
Daraufhin beantragt SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz
eine kurze Sitzungsunterbrechung, da offensichtlich in allen
Fraktionen und zwischen den Fraktionen Beratungsbedarf
bestehe.
Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
Nachdem der Vorsitzende die Sitzung wieder eröffnet hat, fasst
der Kreistag - auf einen zusammenfassenden Vorschlag von
Landrat Rosenke und SPD-Fraktionsvorsitzendem Uwe
Schmitz hin - folgende Beschlüsse:
a) Nationalparkshuttle SB 82
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung
54/2006 vom 28.09.2006 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3
KrO NW und stimmt somit der Fortführung des
Nationalparkshuttles SB 82 auf der Grundlage der als
Anlage zur Dringlichkeitsentscheidung 54/2006 beigefügten
Fahrplanentwürfe der Linie SB 82 sowie der in der
Dringlichkeitsentscheidung vorgeschlagenen Finanzierung
(Wegfall des Schnellbuszuschlages; Finanzierung nach dem
Schlüssel der GFG-Umlagegrundlagen) zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden
Vertrag mit der RVK abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei einigen Gegenstimmen
und Enthaltungen
b) Buslinie 829
In Abänderung der Dringlichkeitsentscheidung 54/2006 und
der Beschlussempfehlung des Kreisausschusses vom
29.11.2006 (siehe Z 2/D 54/2006) soll die Buslinie 829
weiterhin auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen bis
Kall verkehren. Die Finanzierung erfolgt über die ÖPNVUmlage.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden
Vertrag mit der RVK abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 1 Enthaltung