Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
99 kB
Erstellt
18.06.10, 18:50
Aktualisiert
18.06.10, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
01.07.2010
98/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
4
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
16.06.2010
Bezeichnung
Folgenutzung des Munitionsdepots Gürzenich
Sachverhalt:
Im September 2008 war vonseiten der Stadt Düren und der Gemeinde Hürtgenwald beabsichtigt,
über die Firma PROBIOTEC GmbH eine Machbarkeitsstudie für die Folgenutzung des Munitionsdepots Gürzenich erarbeiten zu lassen. Hierzu sollte die Stadt Düren und die Gemeinde Hürtgenwald eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung abschließen und dementsprechend
auch den Auftrag an die Firma PROBIOTEC GmbH vergeben. Bevor dies aber in die Wege geleitet werden sollte, wurde mit der Bezirksregierung Köln abgeklärt, welche bauplanerischen
Grundlagen überhaupt für das Munitionsdepot denkbar seien. Als Ergebnis konnte festgehalten
werden, dass das Gebiet des Munitionsdepots im Regionalplan als „Bereich zum Schutz der Natur
(BSN-Gebiete)“ ausgewiesen ist. Baurecht für eine gewerbliche Nutzung des Depotgeländes wäre
nur über eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes
denkbar. Hierfür muss aber laut Aussage von der Bezirksregierung der Regionalplan geändert
werden. Die Bezirksregierung machte deutlich, dass dies so gut wie nicht möglich sei.
Statt dessen empfahl die Bezirksregierung, das Munitionsdepot, insbesondere den Waldbereich,
der Natur wieder zuzuführen.
Die Stadt Düren und die Gemeinde Hürtgenwald haben daraufhin von einer Auftragserteilung an
die PROBIOTEC GmbH abgesehen. Die Stadt Düren hat dann versucht, bis zur Aufgabe der militärischen Nutzung des Depots eine verträgliche Folgenutzung des Areals zu finden. Diese Bemühungen sind aber leider gescheitert. Es bestanden große Bedenken bezüglich einer gewerblichen
Nutzung des Areals, insbesondere des Waldgebietes.
Auf Initiative der Stadt Düren hat im August 2008 eine Begehung des Depot-Geländes stattgefunden, um die ökologische Wertigkeit des Areals festzustellen. An dieser Begehung haben neben
der Gemeinde Hürtgenwald u. a. das Forstamt Hürtgenwald, die Untere Landschaftsbehörde des
Kreises Düren, die Biologische Station, Arbeitskreis „Fledermausschutz in den Kreisen Aachen,
Düren und Euskirchen“, Umweltamt der Stadt Düren und das Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW teilgenommen.
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Als Ergebnis dieser Begehung wurden die ökologischen Rahmenbedingungen für eine Umnutzung
des Munitionsdepots vorgegeben. Diese wurden unterteilt in den „vorhandenen Gebäudebereich“
und in den „Waldbereich inklusive der Bunkeranlagen“. Die Bedingungen bzw. Konsequenzen für
eine Folgenutzung sind nachfolgend aufgeführt:
1.
2.
Für den Gebäudebereich
-
Eine verträgliche Folgenutzung ist möglich.
-
Artenschutzbelange sind dabei zu berücksichtigen.
Für den Waldbereich inklusive Bunkeranlagen
-
Es besteht Einigkeit darüber, dass sich für diesen Bereich keine andere Folgenutzung
anbietet. Hier kommt lediglich eine forstliche Nutzung unter strenger Berücksichtigung
der FFH-Lebensraumtypen und § 62-Biotope in Frage. Da dieser Waldbereich vor der
Nutzung als Munitionsdepot landeseigener Wald war, ist das Forstamt an einer
Rückführung in seinen Besitz interessiert.
-
Nur für die Bunker ist eine nicht störende Nutzung unter Berücksichtigung des Artenschutzes denkbar.
-
Eine Nutzung der vor allem am westlichen und südlichen Rand liegenden Gleisanlagen
und Gebäude wäre mit einem großen Störungs- und Zerschneidungseffekt verbunden.
Eine Differenzierung im Wald in besonders schutzwürdige und weniger schutzwürdige
Teilflächen ist nicht zielführend.
-
Sollte dennoch eine anderweitige Folgenutzung geplant werden, würde aufgrund der
betroffenen Schutzgüter ein erheblicher und zeitaufwendiger Untersuchungs- und Prüfungsbedarf mit ungewissem Ausgang entstehen.
-
Selbst wenn eine Umnutzung naturschutzrechtlich möglich sein sollte, muss planungsabhängig mit einem erheblichen Kompensationsbedarf gerechnet werden.
-
Im Rahmen einer Waldnutzung unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen
Anforderungen aus dem Arten- und Biotopschutz sind Aufwertungen möglich, die im
Rahmen eines „Ökokontos“ als Ausgleich für andere Vorhaben angerechnet werden
können. Zu nennen sind hier insbesondere
-
der Rückbau des Zauns,
der Rückbau weiterer baulicher Anlagen
(Gebäude, Verkehrsflächen – Artenschutz zu beachten -),
Maßnahmen zur Biotopentwicklung, z. B. Wiedervernässung,
Maßnahmen zur Waldentwicklung unter ökologischen Gesichtspunkten
(Ziel FFH-Lebensraumtyp Eichen-Hainbuchenwald).
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen hat dann die Stadt Düren von zwei Studenten des Studienganges „Redevelopment/Design & Management“ der RWTH Aachen eine Masterarbeit mit dem
Titel „Folgenutzungsperspektive für das ehemalige Munitionsdepot Gürzenich-Wald – Machbarkeitseinschätzung und Projektentwicklungsskizze -“ erarbeiten lassen. Die umfangreiche Masterarbeit liegt zwischenzeitlich der Stadt Düren und der Gemeinde Hürtgenwald jeweils in einfacher
Ausfertigung vor. Die Stadt Düren beabsichtigt, diese Masterarbeit als Grundlage für weitere
Überlegungen für eine mögliche Folgenutzung zu verwenden. Hierzu werden die beiden Studenten die Masterarbeit in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 07.07.2010 in Düren
vorstellen. Der Ausschuss wird dann auch einen entsprechenden Beschluss fassen.
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Da die Masterarbeit der beiden Studenten aus Kosten- und Zeitgründen nicht in einem politischen
Gremium bei der Gemeinde Hürtgenwald vorgestellt werden kann, regt die Verwaltung für interessierte politische Vertreter an, an der vorgenannten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
der Stadt Düren teilzunehmen. Weiterhin besteht aber auch die Möglichkeit, nach Absprache mit
Herrn Franke die Masterarbeit einzusehen.
In einer der nächsten Sitzungen nach der Sommerpause wird die Verwaltung die Angelegenheit
noch einmal aufgreifen und beraten lassen, ob vonseiten der Gemeinde auch die Zustimmung
gegeben werden kann, dass die besagte Masterarbeit auch als Grundlage für weitere Aktivitäten
zur Folgenutzung des Munitionsdepots dienen soll.
Beschlussvorschlag:
Ohne
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)