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Mitteilungsvorlage (Folgenutzung des Munitionsdepots Gürzenich)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
99 kB
Erstellt
18.06.10, 18:50
Aktualisiert
18.06.10, 18:50
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 01.07.2010 98/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 4 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 16.06.2010 Bezeichnung Folgenutzung des Munitionsdepots Gürzenich Sachverhalt: Im September 2008 war vonseiten der Stadt Düren und der Gemeinde Hürtgenwald beabsichtigt, über die Firma PROBIOTEC GmbH eine Machbarkeitsstudie für die Folgenutzung des Munitionsdepots Gürzenich erarbeiten zu lassen. Hierzu sollte die Stadt Düren und die Gemeinde Hürtgenwald eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung abschließen und dementsprechend auch den Auftrag an die Firma PROBIOTEC GmbH vergeben. Bevor dies aber in die Wege geleitet werden sollte, wurde mit der Bezirksregierung Köln abgeklärt, welche bauplanerischen Grundlagen überhaupt für das Munitionsdepot denkbar seien. Als Ergebnis konnte festgehalten werden, dass das Gebiet des Munitionsdepots im Regionalplan als „Bereich zum Schutz der Natur (BSN-Gebiete)“ ausgewiesen ist. Baurecht für eine gewerbliche Nutzung des Depotgeländes wäre nur über eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes denkbar. Hierfür muss aber laut Aussage von der Bezirksregierung der Regionalplan geändert werden. Die Bezirksregierung machte deutlich, dass dies so gut wie nicht möglich sei. Statt dessen empfahl die Bezirksregierung, das Munitionsdepot, insbesondere den Waldbereich, der Natur wieder zuzuführen. Die Stadt Düren und die Gemeinde Hürtgenwald haben daraufhin von einer Auftragserteilung an die PROBIOTEC GmbH abgesehen. Die Stadt Düren hat dann versucht, bis zur Aufgabe der militärischen Nutzung des Depots eine verträgliche Folgenutzung des Areals zu finden. Diese Bemühungen sind aber leider gescheitert. Es bestanden große Bedenken bezüglich einer gewerblichen Nutzung des Areals, insbesondere des Waldgebietes. Auf Initiative der Stadt Düren hat im August 2008 eine Begehung des Depot-Geländes stattgefunden, um die ökologische Wertigkeit des Areals festzustellen. An dieser Begehung haben neben der Gemeinde Hürtgenwald u. a. das Forstamt Hürtgenwald, die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Düren, die Biologische Station, Arbeitskreis „Fledermausschutz in den Kreisen Aachen, Düren und Euskirchen“, Umweltamt der Stadt Düren und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW teilgenommen. - Seite 1 von 3 - Als Ergebnis dieser Begehung wurden die ökologischen Rahmenbedingungen für eine Umnutzung des Munitionsdepots vorgegeben. Diese wurden unterteilt in den „vorhandenen Gebäudebereich“ und in den „Waldbereich inklusive der Bunkeranlagen“. Die Bedingungen bzw. Konsequenzen für eine Folgenutzung sind nachfolgend aufgeführt: 1. 2. Für den Gebäudebereich - Eine verträgliche Folgenutzung ist möglich. - Artenschutzbelange sind dabei zu berücksichtigen. Für den Waldbereich inklusive Bunkeranlagen - Es besteht Einigkeit darüber, dass sich für diesen Bereich keine andere Folgenutzung anbietet. Hier kommt lediglich eine forstliche Nutzung unter strenger Berücksichtigung der FFH-Lebensraumtypen und § 62-Biotope in Frage. Da dieser Waldbereich vor der Nutzung als Munitionsdepot landeseigener Wald war, ist das Forstamt an einer Rückführung in seinen Besitz interessiert. - Nur für die Bunker ist eine nicht störende Nutzung unter Berücksichtigung des Artenschutzes denkbar. - Eine Nutzung der vor allem am westlichen und südlichen Rand liegenden Gleisanlagen und Gebäude wäre mit einem großen Störungs- und Zerschneidungseffekt verbunden. Eine Differenzierung im Wald in besonders schutzwürdige und weniger schutzwürdige Teilflächen ist nicht zielführend. - Sollte dennoch eine anderweitige Folgenutzung geplant werden, würde aufgrund der betroffenen Schutzgüter ein erheblicher und zeitaufwendiger Untersuchungs- und Prüfungsbedarf mit ungewissem Ausgang entstehen. - Selbst wenn eine Umnutzung naturschutzrechtlich möglich sein sollte, muss planungsabhängig mit einem erheblichen Kompensationsbedarf gerechnet werden. - Im Rahmen einer Waldnutzung unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Anforderungen aus dem Arten- und Biotopschutz sind Aufwertungen möglich, die im Rahmen eines „Ökokontos“ als Ausgleich für andere Vorhaben angerechnet werden können. Zu nennen sind hier insbesondere - der Rückbau des Zauns, der Rückbau weiterer baulicher Anlagen (Gebäude, Verkehrsflächen – Artenschutz zu beachten -), Maßnahmen zur Biotopentwicklung, z. B. Wiedervernässung, Maßnahmen zur Waldentwicklung unter ökologischen Gesichtspunkten (Ziel FFH-Lebensraumtyp Eichen-Hainbuchenwald). Aufgrund dieser Rahmenbedingungen hat dann die Stadt Düren von zwei Studenten des Studienganges „Redevelopment/Design & Management“ der RWTH Aachen eine Masterarbeit mit dem Titel „Folgenutzungsperspektive für das ehemalige Munitionsdepot Gürzenich-Wald – Machbarkeitseinschätzung und Projektentwicklungsskizze -“ erarbeiten lassen. Die umfangreiche Masterarbeit liegt zwischenzeitlich der Stadt Düren und der Gemeinde Hürtgenwald jeweils in einfacher Ausfertigung vor. Die Stadt Düren beabsichtigt, diese Masterarbeit als Grundlage für weitere Überlegungen für eine mögliche Folgenutzung zu verwenden. Hierzu werden die beiden Studenten die Masterarbeit in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 07.07.2010 in Düren vorstellen. Der Ausschuss wird dann auch einen entsprechenden Beschluss fassen. - Seite 2 von 3 - Da die Masterarbeit der beiden Studenten aus Kosten- und Zeitgründen nicht in einem politischen Gremium bei der Gemeinde Hürtgenwald vorgestellt werden kann, regt die Verwaltung für interessierte politische Vertreter an, an der vorgenannten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung der Stadt Düren teilzunehmen. Weiterhin besteht aber auch die Möglichkeit, nach Absprache mit Herrn Franke die Masterarbeit einzusehen. In einer der nächsten Sitzungen nach der Sommerpause wird die Verwaltung die Angelegenheit noch einmal aufgreifen und beraten lassen, ob vonseiten der Gemeinde auch die Zustimmung gegeben werden kann, dass die besagte Masterarbeit auch als Grundlage für weitere Aktivitäten zur Folgenutzung des Munitionsdepots dienen soll. Beschlussvorschlag: Ohne Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 3 von 3 - (Bürgermeister)