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Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen bei der Erschließungsanlage "Mestrenger Weg/Zum Schnepfenflug" (beginnend in Höhe der Grundstücke Gemarkung Vossenack, Flur 3, Nr. 600, und Flur 6, Nr. 366 bis zu den Grundstücken Gemarkung Vossenack, Flur 6, Nrn. 319 und 343) im Ortsteil Vossenack)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Erstellt
09.03.10, 16:55
Aktualisiert
09.03.10, 16:55
Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen bei der Erschließungsanlage "Mestrenger Weg/Zum Schnepfenflug" (beginnend in Höhe der Grundstücke Gemarkung Vossenack, Flur 3, Nr. 600, und Flur 6, Nr. 366 bis zu den Grundstücken Gemarkung Vossenack, Flur 6, Nrn. 319 und 343) im Ortsteil Vossenack) Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen bei der Erschließungsanlage "Mestrenger Weg/Zum Schnepfenflug" (beginnend in Höhe der Grundstücke Gemarkung Vossenack, Flur 3, Nr. 600, und Flur 6, Nr. 366 bis zu den Grundstücken Gemarkung Vossenack, Flur 6, Nrn. 319 und 343) im Ortsteil Vossenack)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 18.03.2010 45/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: I, Abt. 4 Frau Marx Aktenzeichen: Datum: IV Ma/Ra 03.03.2010 Bezeichnung Erlass einer Satzung über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen bei der Erschließungsanlage "Mestrenger Weg/Zum Schnepfenflug" (beginnend in Höhe der Grundstücke Gemarkung Vossenack, Flur 3, Nr. 600, und Flur 6, Nr. 366 bis zu den Grundstücken Gemarkung Vossenack, Flur 6, Nrn. 319 und 343) im Ortsteil Vossenack Sachverhalt: Die Gemeindestraßen „Mestrenger Weg“ und „Zum Schnepfenflug“ im Ortsteil Vossenack sind 2006 bis 2007 teilweise ausgebaut worden. Der Gemeinderat hat am 16.10.2006 einen Beschluss zur Abschnittsbildung gefasst, damit für den ausgebauten Teilbereich der Erschließungsanlage „Mestrenger Weg/Zum Schnepfenflug“ die endgültige Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgen kann. Eine Vorausleistung wurde bereits im November 2006 erhoben. Um die Erschließungsanlage abrechnen zu können, muss sie die in § 8 der gemeindlichen Beitragssatzung geregelten Herstellungsmerkmale erfüllen. Nach § 8 Abs. 1 der gemeindlichen Erschließungssatzung sind die Straßen endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde sind, sie eine Verbindung mit dem übrigen öffentlichen Verkehrsnetz besitzen und folgende Bestandteile aufweisen: a) Fahrbahn mit Unterbau und Decke, b) beidseitige Gehwege mit Abgrenzung gegen die Fahrbahn und fester Decke, c) Entwässerungseinrichtungen betriebsfertig, d) Beleuchtungseinrichtungen betriebsfertig. Weicht der Ausbau einer Erschließungsanlage von den Herstellungsmerkmalen ab, so ist es gemäß § 8 Abs. 3 der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung erforderlich, speziell für diese Erschließungsanlage die Herstellungsmerkmale durch Ratsbeschluss neu festzulegen. Dieser Abweichungsbeschluss ist als Satzung öffentlich bekannt zu machen. Beim Ausbau der Erschließungsanlage „Mestrenger Weg/Zum Schnepfenflug“ ist auf die Herstellung beidseitiger Gehwege verzichtet worden und stattdessen wurde ein einseitiger gepflasterter Gehweg auf der linken Seite (aus Richtung „Baptist-Palm-Platz“ kommend) angelegt. - Seite 1 von 2 - Zusätzlich ist die Straße mit Grünanlagen als Bestandteil der Verkehrsanlagen (sog. Straßenbegleitgrün) ausgestattet worden. Die als Anlage 1 beigefügte Abweichungssatzung für die Erschließungsanlage „Mestrenger Weg/Zum Schnepfenflug“ (beginnend in Höhe der Grundstücke Gemarkung Vossenack, Flur 3, Nr. 600, und Flur 6, Nr. 366 bis zu den Grundstücken Gemarkung Vossenack, Flur 6, Nrn. 319 und 343) im Ortsteil Vossenack trägt dem tatsächlich erfolgten Ausbau Rechnung und legt dementsprechend die Bestandteile und Herstellungsmerkmale neu fest. Um die Beitragspflicht überhaupt entstehen zu lassen, schlage ich den Erlass der beigefügten Abweichungssatzung vor. 1 Anlage Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die als Anlage beigefügte Satzung über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen bei der Erschließungsanlage "Mestrenger Weg/Zum Schnepfenflug" (beginnend in Höhe der Grundstücke Gemarkung Vossenack, Flur 3, Nr. 600, und Flur 6, Nr. 366 bis zu den Grundstücken Gemarkung Vossenack, Flur 6, Nrn. 319 und 343) im Ortsteil Vossenack Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)