Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Erstellt
09.03.10, 16:55
Aktualisiert
09.03.10, 16:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
18.03.2010
45/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I, Abt. 4
Frau Marx
Aktenzeichen:
Datum:
IV Ma/Ra
03.03.2010
Bezeichnung
Erlass einer Satzung über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen bei der
Erschließungsanlage "Mestrenger Weg/Zum Schnepfenflug" (beginnend in Höhe der
Grundstücke Gemarkung Vossenack, Flur 3, Nr. 600, und Flur 6, Nr. 366 bis zu den
Grundstücken Gemarkung Vossenack, Flur 6, Nrn. 319 und 343) im Ortsteil Vossenack
Sachverhalt:
Die Gemeindestraßen „Mestrenger Weg“ und „Zum Schnepfenflug“ im Ortsteil Vossenack sind
2006 bis 2007 teilweise ausgebaut worden. Der Gemeinderat hat am 16.10.2006 einen Beschluss
zur Abschnittsbildung gefasst, damit für den ausgebauten Teilbereich der Erschließungsanlage
„Mestrenger Weg/Zum Schnepfenflug“ die endgültige Abrechnung der Erschließungsbeiträge
erfolgen kann. Eine Vorausleistung wurde bereits im November 2006 erhoben. Um die Erschließungsanlage abrechnen zu können, muss sie die in § 8 der gemeindlichen Beitragssatzung
geregelten Herstellungsmerkmale erfüllen.
Nach § 8 Abs. 1 der gemeindlichen Erschließungssatzung sind die Straßen endgültig hergestellt,
wenn ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde sind, sie eine Verbindung mit dem übrigen öffentlichen Verkehrsnetz besitzen und folgende Bestandteile aufweisen:
a) Fahrbahn mit Unterbau und Decke,
b) beidseitige Gehwege mit Abgrenzung gegen die Fahrbahn und fester Decke,
c) Entwässerungseinrichtungen betriebsfertig,
d) Beleuchtungseinrichtungen betriebsfertig.
Weicht der Ausbau einer Erschließungsanlage von den Herstellungsmerkmalen ab, so ist es
gemäß § 8 Abs. 3 der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung erforderlich, speziell für diese
Erschließungsanlage die Herstellungsmerkmale durch Ratsbeschluss neu festzulegen. Dieser Abweichungsbeschluss ist als Satzung öffentlich bekannt zu machen.
Beim Ausbau der Erschließungsanlage „Mestrenger Weg/Zum Schnepfenflug“ ist auf die Herstellung beidseitiger Gehwege verzichtet worden und stattdessen wurde ein einseitiger gepflasterter Gehweg auf der linken Seite (aus Richtung „Baptist-Palm-Platz“ kommend) angelegt.
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Zusätzlich ist die Straße mit Grünanlagen als Bestandteil der Verkehrsanlagen (sog. Straßenbegleitgrün) ausgestattet worden.
Die als Anlage 1 beigefügte Abweichungssatzung für die Erschließungsanlage „Mestrenger
Weg/Zum Schnepfenflug“ (beginnend in Höhe der Grundstücke Gemarkung Vossenack, Flur 3,
Nr. 600, und Flur 6, Nr. 366 bis zu den Grundstücken Gemarkung Vossenack, Flur 6, Nrn. 319
und 343) im Ortsteil Vossenack trägt dem tatsächlich erfolgten Ausbau Rechnung und legt dementsprechend die Bestandteile und Herstellungsmerkmale neu fest. Um die Beitragspflicht überhaupt entstehen zu lassen, schlage ich den Erlass der beigefügten Abweichungssatzung vor.
1 Anlage
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die als
Anlage beigefügte Satzung über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen bei der
Erschließungsanlage "Mestrenger Weg/Zum Schnepfenflug" (beginnend in Höhe der Grundstücke
Gemarkung Vossenack, Flur 3, Nr. 600, und Flur 6, Nr. 366 bis zu den Grundstücken Gemarkung
Vossenack, Flur 6, Nrn. 319 und 343) im Ortsteil Vossenack
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)