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Beschlußtext (Kirmesbetrieb in Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,4 kB
Datum
24.06.2010
Erstellt
02.07.10, 21:24
Aktualisiert
02.07.10, 21:24
Beschlußtext (Kirmesbetrieb in Leopoldshöhe) Beschlußtext (Kirmesbetrieb in Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 24.06.2010: 4. Kirmesbetrieb in Leopoldshöhe BM Herr Schemmel verweist eingangs auf die zu diesem Tagesordnungspunkt ergangene Vorlage (Drucksache 84/2010) und erinnert ergänzend an die mit den „Marktplatzanwohnern“ getroffene Vereinbarung. Im Rahmen dieser Vereinbarung habe man sich darauf geeinigt, dass nur einmal im Jahr (Frühjahr) eine Kirmes im Ortskern stattfinden soll. Darüber hinaus gibt BM Herr Schemmel zu bedenken, dass sich die Dorfgemeinschaft des Handels, Handwerks und Gewerbes nicht an einer Herbstkirmes beteiligen werde. In der sich nun anschließenden Diskussion spricht sich die SPD-Fraktion gegen die Durchführung einer weiteren Kirmesveranstaltung im Ortskern aus und verweist in diesem Zusammenhang auf die Wünsche der Leopoldshöher Dorfgemeinschaft. Die CDU-Fraktion hingegen sieht durchaus Bedarf für eine weitere Kirmes im Zentrum. Zwar handele es sich bei dem seitens der Gemeinde geplanten Markt der Generationen/Familientag um eine weitere größere Veranstaltung auf dem Marktplatz, hier werde jedoch eine andere Interessengruppe angesprochen. Die CDU-Fraktion spreche sich somit für die Durchführung einer Herbstkirmes aus, zumal das Festzelt als Lärmquelle wegfalle. Auch seitens der FDP-Fraktion wird die Durchführung einer Herbstkirmes befürwortet. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt im Folgenden vor, die Durchführung einer weiteren Kirmesveranstaltung zumindest einmal zu erproben. Schließlich sei dieses Angebot an die Bürgerinnen und Bürger für die Gemeinde Leopoldshöhe nicht mit Kosten verbunden. Wichtig sei jedoch, dass man sich terminlich mit anderen bereits festgelegten Veranstaltungen im Gemeindegebiet abstimme. Ferner dürfe die Zufahrt zu den Geschäften an der Schötmarschen Straße nicht blockiert werden. Im Folgenden macht Herr Taron klar, dass eine Gebührensatzung für den Kirmesbetrieb derzeit nicht vorgesehen sei. Im Übrigen habe der Erlass einer Gebührensatzung zur Folge, dass nicht nur die Schausteller, sondern auch die Mitglieder der Leopoldshöher Dorfgemeinschaft des Handels, Handwerks und Gewerbes dann eine Gebühr entrichten müssten. Er schlage deshalb vor, ggf. ein Nutzungsentgelt zu erheben. Hinsichtlich der Befahrbarkeit der Straßen stellt er fest, dass die Sperrung des Bereichs im Frühjahr aus Sicherheitsgründen erfolgt sei und es sich hierbei überdies um einen Wunsch der Schausteller gehandelt habe. Seitens der CDU-Fraktion wird sodann vorgeschlagen, den Kirmesbetrieb auf den Marktplatz zu beschränken und ein Nutzungsentgelt von den Schaustellern zu erheben. Nach kurzer weiterer Diskussion wird folgende Vorgehensweise vereinbart: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit Herrn Weber, dem Vorstandsmitglied des Mitteldeutschen Schaustellervereins aus Herford, in Verbindung zu setzen und abzuklären, ob 1. die Schausteller auch zur Ausrichtung einer Herbstkirmes bereit sind, wenn lediglich der eigentliche Marktplatz in der Ortsmitte zur Verfügung gestellt wird; 2. die Schausteller bereit sind, ein Nutzungsentgelt zu entrichten. Über die Ergebnisse des Gesprächs mit Herrn Weber soll in der nächsten Sitzung des Rates am 8. Juli 2010 berichtet werden. In dieser Sitzung soll sodann grundsätzlich entschieden werden, ob zukünftig eine Herbstkirmes – unter Berücksichtigung der o. g. Voraussetzungen – auf dem Marktplatz stattfinden soll. Beratungsergebnis: Mehrheitlich dafür