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Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall; hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
142 kB
Datum
20.11.2014
Erstellt
07.11.14, 18:08
Aktualisiert
02.12.14, 15:25
Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall;
hier:	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und   4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 191/2014 02.12.2014 Vorlage erstellt: 03.11.2014 Federführung: Fachbereich II An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 11 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall; hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Dem Entwurf zur öffentlichen Auslegung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird zugestimmt. Die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB des Entwurfes zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall und der Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen. Des Weiteren werden die nachfolgend aufgeführten, als Anlage zur Planung gehörigen Unterlagen bzw. die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur vorgenannten Bauleitplanung öffentlich ausgelegt: - - Landschaftspflegerischer Begleitplan Artenschutzprüfung der Stufe 1 Einzelhandelsentwicklungskonzept Kall Stellungnahmen der Behörden und TÖB aus dem Vorverfahren (s. Abwägungsliste): Stellungnahme Bezirksregierung Köln, Höhere Landschaftsbehörde, Dez. 51, Köln vom 20.08.2012 Stellungnahme Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 22.5 (KBD) vom 01.08.2012 Stellungnahme des Kreises Euskirchen, Abt. 60.13 Umwelt und Planung, vom 23.10.2012 Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege vom 03.09.2012 Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen vom 06.09.2012 Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer NRW vom 08.10.2012 und 12.02.2013 Stellungnahme Geologischer Dienst NRW, Krefeld, vom 14.08.2012 Stellungnahme Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau und Energie in NRW, Dortmund, vom 20.09.2012 Stellungnahme IHK Aachen vom 03.09.2012 Vorlagen-Nr. 191/2014 - Seite 2 Stellungnahmen der Bezirksregierung Köln, Dez. 53 – Immissionsschutz -, vom 21.09.2012 und 13.12.2012 Stellungnahme Wasserverband Oleftal, Hellenthal, vom 26.09.2012 Stellungnahme Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde vom 26.10.2012 Stellungnahme Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf, vom 12.09.2012 Stellungnahme Erftverband, Bergheim, vom 20.08.2012 Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus dem Vorverfahren Lfd. Nrn. 1, 2, 4, 6, 7, 8, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17,18 19, 20, 21, 22 und 27-32 aus der beigefügten Abwägungsliste Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich ist das Gebiet der Gemeinde Kall gemäß Darstellung in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1). Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses. Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 10.07.2014 – Punkt 7 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall beschlossen. Auf die diesbezüglich erstellte Sitzungsvorlage bzw. Niederschrift wird verwiesen. Die Verwaltung hatte mit Schreiben vom 13. März 2014 die Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Nach der Beschlussfassung im Fachausschuss wurde die im Fachausschuss beschlossene Entwurfsplanung einschl. der nachgeforderten Planbegründung übersandt. Danach haben mit der Bezirksregierung Köln weitere Abstimmungsgespräche stattgefunden, die zu Änderungen der Planung, insbesondere zu den Darstellungen zum Einzelhandel geführt haben. Hierzu wird insbesondere auf die Erläuterungen zu TOP 12 (Einzelhandelsentwicklungskonzept) verwiesen. Darüber hinaus wurden noch diverse Änderungen in der Planzeichnung (meist redaktioneller Art wie Änderung /Streichung von Signaturen oder Planzeichen etc.) vorgenommen, die in der Sitzung durch das Planungsbüro kurz erläutert werden. Mit Ausnahme der Darstellung des Sportplatzes Kall (vorher: Gemeinbedarfsflächen; jetzt Grünflächen) sind keine Bauflächen weggefallen. Zur Erläuterung wird den Fraktionen eine Druckausfertigung des Entwurfes zur Neuaufstellung des FNP Kall (Planzeichnung, Begründung – Änderungen sind „gelb“ markiert - mit Umweltbericht, sowie landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzprüfung der Stufe 1, das Einzelhandelsentwicklungskonzept Kall sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen - siehe Abwägungslisten aus dem Vorverfahren über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit - ) im Fraktionszimmer des Rathauses (Zi. 15) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird den Mitgliedern des Fachausschusses bzw. des Rates der Gemeinde Kall die Gesamtplanung digital (USB-Stick) übersandt. Vorlagen-Nr. 191/2014 Seite 3 Vorlagen-Nr. 191/2014 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 191/2014 20.11.2014 Vorlage erstellt: 03.11.2014 Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall; hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Dem Entwurf zur öffentlichen Auslegung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird zugestimmt. Die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB des Entwurfes zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall und der Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen. Des Weiteren werden die nachfolgend aufgeführten, als Anlage zur Planung gehörigen Unterlagen bzw. die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur vorgenannten Bauleitplanung öffentlich ausgelegt: - - Landschaftspflegerischer Begleitplan Artenschutzprüfung der Stufe 1 Einzelhandelsentwicklungskonzept Kall Stellungnahmen der Behörden und TÖB aus dem Vorverfahren (s. Abwägungsliste): Stellungnahme Bezirksregierung Köln, Höhere Landschaftsbehörde, Dez. 51, Köln vom 20.08.2012 Stellungnahme Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 22.5 (KBD) vom 01.08.2012 Stellungnahme des Kreises Euskirchen, Abt. 60.13 Umwelt und Planung, vom 23.10.2012 Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege vom 03.09.2012 Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen vom 06.09.2012 Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer NRW vom 08.10.2012 und 12.02.2013 Stellungnahme Geologischer Dienst NRW, Krefeld, vom 14.08.2012 Vorlagen-Nr. 191/2014 - Seite 5 Stellungnahme Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau und Energie in NRW, Dortmund, vom 20.09.2012 Stellungnahme IHK Aachen vom 03.09.2012 Stellungnahmen der Bezirksregierung Köln, Dez. 53 – Immissionsschutz -, vom 21.09.2012 und 13.12.2012 Stellungnahme Wasserverband Oleftal, Hellenthal, vom 26.09.2012 Stellungnahme Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde vom 26.10.2012 Stellungnahme Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf, vom 12.09.2012 Stellungnahme Erftverband, Bergheim, vom 20.08.2012 Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus dem Vorverfahren Lfd. Nrn. 1, 2, 4, 6, 7, 8, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17,18 19, 20, 21, 22 und 27-32 aus der beigefügten Abwägungsliste Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich ist das Gebiet der Gemeinde Kall gemäß Darstellung in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1). Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses. Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 10.07.2014 – Punkt 7 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall beschlossen. Auf die diesbezüglich erstellte Sitzungsvorlage bzw. Niederschrift wird verwiesen. Die Verwaltung hatte mit Schreiben vom 13. März 2014 die Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Nach der Beschlussfassung im Fachausschuss wurde die im Fachausschuss beschlossene Entwurfsplanung einschl. der nachgeforderten Planbegründung übersandt. Danach haben mit der Bezirksregierung Köln weitere Abstimmungsgespräche stattgefunden, die zu Änderungen der Planung, insbesondere zu den Darstellungen zum Einzelhandel geführt haben. Hierzu wird insbesondere auf die Erläuterungen zu TOP 6 (Einzelhandelsentwicklungskonzept) verwiesen. Darüber hinaus wurden noch diverse Änderungen in der Planzeichnung (meist redaktioneller Art wie Änderung /Streichung von Signaturen oder Planzeichen etc.) vorgenommen, die in der Sitzung durch das Planungsbüro kurz erläutert werden. Mit Ausnahme der Darstellung des Sportplatzes Kall (vorher: Gemeinbedarfsflächen; jetzt Grünflächen) sind keine Bauflächen weggefallen. Zur Erläuterung wird den Fraktionen eine Druckausfertigung des Entwurfes zur Neuaufstellung des FNP Kall (Planzeichnung, Begründung – Änderungen sind „gelb“ markiert - mit Umweltbericht, sowie landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzprüfung der Stufe 1, das Einzelhandelsentwicklungskonzept Kall sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen - siehe Abwägungslisten aus dem Vorverfahren über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit - ) im Fraktionszimmer des Rathauses (Zi. 15) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird den Mitgliedern des Fachausschusses bzw. des Rates der Gemeinde Kall die Gesamtplanung digital (USB-Stick) übersandt.