Daten
Kommune
Kall
Größe
86 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
16.01.15, 18:07
Aktualisiert
16.01.15, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
1/2015
29.01.2015
Vorlage erstellt:
12.01.2015
Federführung:
Fachbereich II
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Herr Auel
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3
Festlegung des Abrechnungsgebietes für die Aufschließung des Neubaugebietes
„Auf dem Fels“ in Kall
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die
endgültig hergestellten Erschließungsanlagen - Hausacker, Bachweg, Dachsweg, Apfelpesch
und Goldkuhl – zum Zwecke der gemeinsamen Ermittlung und Verteilung des beitragsfähigen
Erschließungsaufwandes zu einer Erschließungseinheit im Sinne des § 130 Absatz 2 Satz 3
Baugesetzbuch zusammenzufassen.
Sachdarstellung:
Gemäß dem mit der Immobilien- und Projektentwicklungsgesellschaft GEBIG geschlossenen
Erschließungsvertrag vom 06.12./11.12.2001 für den Bereich des Neubaugebietes „Auf dem
Fels“ in Kall ist die Gemeinde verpflichtet, die Abrechnung des beitragspflichtigen Erschließungsaufwandes für den Erschließungsträger vorzunehmen. Hierfür hat der Erschließungsträger
der Gemeinde alle erforderlichen Nachweise über die Aufstellung bzw. Aufteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes vorzulegen.
Zum Zwecke der gemeinsamen Ermittlung und Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes ist es
jedoch zwingend erforderlich, die einzelnen Erschließungsanlagen – „Hausacker“, „Bachweg“,
„Dachsweg“, „Apfelpesch“ und „Goldkuhl“ - zu einer Erschließungseinheit im Sinne des § 130
Absatz 2 Satz 3 Baugesetzbuch zusammenzufassen.
Die zu einer Erschließungseinheit zusammenzufassenden Erschließungsanlagen sind im beigefügten Lageplan (Anlage 1) „orange“ markiert.