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Allgemeine Vorlage (Festlegung des Abrechnungsgebietes für die Aufschließung des Neubaugebietes „Auf dem Fels“ in Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
86 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
16.01.15, 18:07
Aktualisiert
16.01.15, 18:07
Allgemeine Vorlage (Festlegung des Abrechnungsgebietes für die Aufschließung des Neubaugebietes 
„Auf dem Fels“ in Kall)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 1/2015 29.01.2015 Vorlage erstellt: 12.01.2015 Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Herr Auel Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3 Festlegung des Abrechnungsgebietes für die Aufschließung des Neubaugebietes „Auf dem Fels“ in Kall Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die endgültig hergestellten Erschließungsanlagen - Hausacker, Bachweg, Dachsweg, Apfelpesch und Goldkuhl – zum Zwecke der gemeinsamen Ermittlung und Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes zu einer Erschließungseinheit im Sinne des § 130 Absatz 2 Satz 3 Baugesetzbuch zusammenzufassen. Sachdarstellung: Gemäß dem mit der Immobilien- und Projektentwicklungsgesellschaft GEBIG geschlossenen Erschließungsvertrag vom 06.12./11.12.2001 für den Bereich des Neubaugebietes „Auf dem Fels“ in Kall ist die Gemeinde verpflichtet, die Abrechnung des beitragspflichtigen Erschließungsaufwandes für den Erschließungsträger vorzunehmen. Hierfür hat der Erschließungsträger der Gemeinde alle erforderlichen Nachweise über die Aufstellung bzw. Aufteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes vorzulegen. Zum Zwecke der gemeinsamen Ermittlung und Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes ist es jedoch zwingend erforderlich, die einzelnen Erschließungsanlagen – „Hausacker“, „Bachweg“, „Dachsweg“, „Apfelpesch“ und „Goldkuhl“ - zu einer Erschließungseinheit im Sinne des § 130 Absatz 2 Satz 3 Baugesetzbuch zusammenzufassen. Die zu einer Erschließungseinheit zusammenzufassenden Erschließungsanlagen sind im beigefügten Lageplan (Anlage 1) „orange“ markiert.