Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Landschaftsplan 36a "Schleiden" hier: a) Beschluss über den Entwurf und b) die zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung des Entwurfs)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,4 kB
Datum
17.02.2009
Erstellt
25.03.09, 04:13
Aktualisiert
25.03.09, 04:13
Beschlusstext (Landschaftsplan 36a "Schleiden"
hier: a) Beschluss über den Entwurf und
b) die zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung des Entwurfs)

öffnen download melden Dateigröße: 9,4 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 19. Sitzung des Kreisausschusses am 17.02.2009 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 17 Landschaftsplan 36a "Schleiden" hier: a) Beschluss über den Entwurf und b) die zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung des Entwurfs An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nimmt das Kreisausschussmitglied Josef Reidt (CDU) wegen Befangenheit nicht teil. Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke bittet die Verwaltung um Prüfung, ob bestimmte Flächen südlich von Vogelsang bis zur Bundesstraße 266 in Richtung Schleiden als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen worden seien. Diese Schutzausweisung sei dem Kartenmaterial, das seiner Fraktion zur Verfügung gestellt worden sei, nicht zu entnehmen. Die Verwaltung sagt zu, diese Frage unverzüglich zu überprüfen und spätestens bis zur Sitzung des Kreistages am 25.03.2009 zu klären. Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 494/2009 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 04.02.2009 (siehe Z 2/V 494/2009) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, a) den Entwurf des Landschaftsplanes 36a “Schleiden“, bestehend aus den textlichen Festsetzungen der Entwicklungskarte der Festsetzungskarte und dem Bericht zur Strategischen Umweltprüfung in der Fassung der Anlagen zur V 494/2009, Stand: Januar 2009, und unter Berücksichtigung der Verwaltungsergänzung vom 29.01.2009 (siehe Z 1/V 494/2009) sowie b) die zeitgleiche Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 27a Landschaftsgesetz (LG NW) und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs für die Dauer eines Monats gemäß § 27 c LG NW. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 494/2009