Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,4 kB
Datum
17.02.2009
Erstellt
25.03.09, 04:13
Aktualisiert
25.03.09, 04:13
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 19. Sitzung des Kreisausschusses am 17.02.2009 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 17
Landschaftsplan 36a "Schleiden"
hier: a) Beschluss über den Entwurf und
b) die zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange und öffentliche
Auslegung des Entwurfs
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt nimmt das Kreisausschussmitglied Josef
Reidt (CDU) wegen Befangenheit nicht teil.
Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke bittet die Verwaltung
um Prüfung, ob bestimmte Flächen südlich von Vogelsang bis
zur Bundesstraße 266 in Richtung Schleiden als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen worden seien. Diese
Schutzausweisung sei dem Kartenmaterial, das seiner Fraktion
zur Verfügung gestellt worden sei, nicht zu entnehmen.
Die Verwaltung sagt zu, diese Frage unverzüglich zu
überprüfen und spätestens bis zur Sitzung des Kreistages am
25.03.2009 zu klären.
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 494/2009 unter
Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des
Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 04.02.2009
(siehe Z 2/V 494/2009) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt,
a) den Entwurf des Landschaftsplanes 36a “Schleiden“,
bestehend aus
den textlichen Festsetzungen
der Entwicklungskarte
der Festsetzungskarte und
dem Bericht zur Strategischen Umweltprüfung
in der Fassung der Anlagen zur V 494/2009, Stand: Januar
2009, und unter Berücksichtigung der
Verwaltungsergänzung vom 29.01.2009 (siehe
Z 1/V 494/2009) sowie
b) die zeitgleiche Durchführung der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 27a Landschaftsgesetz (LG
NW) und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs für die
Dauer eines Monats gemäß § 27 c LG NW.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 494/2009