Daten
Kommune
Kall
Größe
28 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
13.03.15, 18:06
Aktualisiert
13.03.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
57/2015
24.03.2015
Vorlage erstellt:
10.03.2015
Federführung:
Fachbereich I
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur und
Sport
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 8
Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden
hier: Möglicher Umzug der Astrid-Lindgren-Schule Schleiden in die Räumlichkeiten der
Hauptschule Schleiden
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die Schleidener Hauptschüler werden ab dem Schuljahr 2015/16 nicht mehr im dortigen Gebäude der Hauptschule beschult. Direkt an diesen Gebäudetrakt angrenzend befindet sich die AstridLindgren-Schule (ALS).
Zur Zeit werden bereits einige Räume des Hauptschultraktes für Unterrichts- und Betreuungszwecke der ALS genutzt.
Die Auflösung der Hauptschule Schleiden ab dem Schuljahr 2015/16 und den dadurch bedingtem Leerstand des Hauptschultraktes könnte eine Gelegenheit für die ALS bieten, die derzeitige
Raumsituation für Schüler und Lehrer zu verbessern.
Anlässlich der Haushaltsplanerstellung der ALS für 2015 ist der Verbandsvorsteher an die Stadt
Schleiden als Eigentümer des Hauptschultrakts herangetreten und hat die Möglichkeit einer
Übernahme oder zumindest Nutzung erfragt.
Erste Gespräche hierzu sind erfolgt. Nach Aussage der Stadt Schleiden könnte eine Übernahme
durch Eigentumsübertragung oder Miete des Hauptschulgebäudes erfolgen. Die finanziellen
Auswirkungen auf die Verbandsumlage sind in der Anlage 1 dargestellt. Eine Übernahme des
Hauptschulgebäudes soll nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass das bisherige ALSGebäude abgegeben wird, damit dieses den Verbandshaushalt nicht zusätzlich belastet.
Vorlagen-Nr. 57/2015
Seite 2
Hinsichtlich der zukünftigen Raumsituation haben auf Bitte des Verbandsvorstehers Schulleitung,
Lehrer und Elternvertreter die als Anlage 2 beigefügte Stellungnahme erarbeitet. Diese befürwortet einen Wechsel der Räumlichkeiten, insbesondere aus pädagogischen Gründen, weiterhin
aufgrund des Zustandes und der Ausstattung der Räume.
Die Verbandsversammlung hat daher den Beschluss gefasst, eine Attraktivierung des Standortes
der ALS anzustreben. Hierzu sollen baldmöglichst konkrete Vorschläge unterbreitet werden. Die
Angelegenheit soll in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung beraten und entschieden
werden.
Seitens der Verbandsmitglieder Schleiden und Hellenthal wird eine schnellstmögliche Übernahme angestrebt. Die Gemeinde Kall sieht jedoch insbesondere aufgrund noch ungeklärter Fragen
sowie möglicher Alternativen nicht die Dringlichkeit einer sofortigen Entscheidung.
Die Fraktionsvorsitzenden wurden am 09.03.2015 vorab über die Sachlage informiert.