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Allgemeine Vorlage (Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden hier: Möglicher Umzug der Astrid-Lindgren-Schule Schleiden in die Räumlichkeiten der Hauptschule Schleiden)

Daten

Kommune
Kall
Größe
28 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
13.03.15, 18:06
Aktualisiert
13.03.15, 18:06
Allgemeine Vorlage (Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden
hier: Möglicher Umzug der Astrid-Lindgren-Schule Schleiden in die Räumlichkeiten der Hauptschule Schleiden) Allgemeine Vorlage (Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden
hier: Möglicher Umzug der Astrid-Lindgren-Schule Schleiden in die Räumlichkeiten der Hauptschule Schleiden)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 57/2015 24.03.2015 Vorlage erstellt: 10.03.2015 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 8 Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden hier: Möglicher Umzug der Astrid-Lindgren-Schule Schleiden in die Räumlichkeiten der Hauptschule Schleiden Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachdarstellung: Die Schleidener Hauptschüler werden ab dem Schuljahr 2015/16 nicht mehr im dortigen Gebäude der Hauptschule beschult. Direkt an diesen Gebäudetrakt angrenzend befindet sich die AstridLindgren-Schule (ALS). Zur Zeit werden bereits einige Räume des Hauptschultraktes für Unterrichts- und Betreuungszwecke der ALS genutzt. Die Auflösung der Hauptschule Schleiden ab dem Schuljahr 2015/16 und den dadurch bedingtem Leerstand des Hauptschultraktes könnte eine Gelegenheit für die ALS bieten, die derzeitige Raumsituation für Schüler und Lehrer zu verbessern. Anlässlich der Haushaltsplanerstellung der ALS für 2015 ist der Verbandsvorsteher an die Stadt Schleiden als Eigentümer des Hauptschultrakts herangetreten und hat die Möglichkeit einer Übernahme oder zumindest Nutzung erfragt. Erste Gespräche hierzu sind erfolgt. Nach Aussage der Stadt Schleiden könnte eine Übernahme durch Eigentumsübertragung oder Miete des Hauptschulgebäudes erfolgen. Die finanziellen Auswirkungen auf die Verbandsumlage sind in der Anlage 1 dargestellt. Eine Übernahme des Hauptschulgebäudes soll nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass das bisherige ALSGebäude abgegeben wird, damit dieses den Verbandshaushalt nicht zusätzlich belastet. Vorlagen-Nr. 57/2015 Seite 2 Hinsichtlich der zukünftigen Raumsituation haben auf Bitte des Verbandsvorstehers Schulleitung, Lehrer und Elternvertreter die als Anlage 2 beigefügte Stellungnahme erarbeitet. Diese befürwortet einen Wechsel der Räumlichkeiten, insbesondere aus pädagogischen Gründen, weiterhin aufgrund des Zustandes und der Ausstattung der Räume. Die Verbandsversammlung hat daher den Beschluss gefasst, eine Attraktivierung des Standortes der ALS anzustreben. Hierzu sollen baldmöglichst konkrete Vorschläge unterbreitet werden. Die Angelegenheit soll in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung beraten und entschieden werden. Seitens der Verbandsmitglieder Schleiden und Hellenthal wird eine schnellstmögliche Übernahme angestrebt. Die Gemeinde Kall sieht jedoch insbesondere aufgrund noch ungeklärter Fragen sowie möglicher Alternativen nicht die Dringlichkeit einer sofortigen Entscheidung. Die Fraktionsvorsitzenden wurden am 09.03.2015 vorab über die Sachlage informiert.