Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
17.02.2009
Erstellt
25.03.09, 04:13
Aktualisiert
25.03.09, 04:13
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 19. Sitzung des Kreisausschusses am 17.02.2009 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 9
Anmietung von Räumen der Stadt Mechernich zur
Unterbringung der Direktion Verkehr und des Bezirksdienstes
Mechernich
hier: Mietgarantie für die Zeit vom 16. bis zum 30. Jahr nach
Mietbeginn
Im Namen der CDU-Fraktion macht Fraktionsvorsitzender Reidt
erhebliche Bedenken gegen die beabsichtigte Übernahme der
Mietausfallgarantie durch den Kreis ab dem 16. bis einschl. 30.
Jahr nach Mietbeginn geltend. Das Risiko verbleibe in diesem
Fall ausschließlich beim Kreis, während die Stadt Mechernich
als Nutznießer außen vor bleibe.
Die CDU-Fraktion könne sich allenfalls vorstellen, ab dem 16.
Jahr nach Mietbeginn für höchstens 2 bis 3 Jahre eine
Mietausfallgarantie zu übernehmen.
Landrat Rosenke weist in der folgenden Diskussion darauf hin,
dass die Mietausfallgarantie nur in dem äußerst
unwahrscheinlichen Fall zum Tragen käme, dass die Stadt
Mechernich die Räumlichkeiten der Direktion Verkehr und des
Verkehrsdienstes nicht weiter vermieten oder veräußern könne.
Der Vorschlag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Reidt - der vom
UWV-Fraktionsvorsitzenden Troschke unterstützt wird -, in einer
kurzfristig einzuberufenden Fraktionsvorsitzendenkonferenz
oder in einer Arbeitskreissitzung eine andere Lösung zu finden,
wird unter Hinweis auf die Eilbedürftigkeit einer heutigen
Entscheidung (Zusage des Kreises zur Übernahme der
Mietausfallgarantie bis zum 20.02.2009) verworfen. Im Übrigen
sei die Beschlussempfehlung der Vorlage mit dem Land und
der Bezirksregierung Köln abgestimmt worden.
Die SPD-Fraktion und die Fraktion B 90/Grüne erklären, der
Vorlage 506/2009 in der vorliegenden Fassung zustimmen zu
können.
In der folgenden Diskussion und nach Abwägung aller
Anregungen aus der Mitte des Kreisausschusses schlägt die
Verwaltung vor, die Beschlussempfehlung der Vorlage
506/2009 wie folgt zu ändern, wobei der Vorsitzende die
Unterpunkte einzeln zur Abstimmung stellt:
Unter der Voraussetzung, dass die Bezirksregierung keine
Einwände erhebt, ermächtigt der Kreistag die Verwaltung,
gegenüber der Stadt Mechernich für die anzumietenden Räume
der Direktion Verkehr und des Bezirksdienstes im noch zu
erstellenden Gebäude in Mechernich eine Mietgarantie für
V 506/2009
Mietausfall oder Mindermiete unter folgenden Bedingungen zu
erklären:
-
Die Mietgarantie wird für max. 2 Jahre nach Beendigung
des Mietverhältnisses mit dem Land übernommen,
frühestens ab dem 16. Jahr seit Beginn des
Mietverhältnisses. Ab dem 31. Jahr seit Beginn des
Mietverhältnisses ist eine Mietgarantie ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
-
Die Stadt Mechernich ist verpflichtet, sich mit aller Kraft zu
bemühen, eine Ersatznutzung zu finden oder dann das
Gebäude zum Verkehrswert zu veräußern.
Abstimmungsergebnis :
-
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen
und 2 Enthaltungen
Der Kreis Euskirchen hat ein vorrangiges Ankaufsrecht für
das Gebäude.
Abstimmungsergebnis:
-
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen
und 2 Enthaltungen
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen
und 2 Enthaltungen
Im Falle des Verkaufs hat die Stadt Mechernich gegen den
Kreis Euskirchen einen Anspruch auf Zahlung in Höhe der
Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem abgezinsten
Barwert der dann noch fälligen Finanzierungs- und
Tilgungsaufwände der Stadt Mechernich für dieses
Gebäude.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen
und 2 Enthaltungen
Der Kreisausschuss trifft diese Entscheidung gemäß § 50
Abs. 3 Satz 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) als
Dringlichkeitsentscheidung.
Der Kreistag wird um Genehmigung der
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3
KrO NRW gebeten.