Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist a)Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist b)Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“ c)Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen d)Entsendungsbeschlüsse)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
17.02.2009
Erstellt
25.03.09, 04:13
Aktualisiert
25.03.09, 04:13
Beschlusstext (Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist
a)Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde 
Weilerswist
b)Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
c)Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen
d)Entsendungsbeschlüsse) Beschlusstext (Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist
a)Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde 
Weilerswist
b)Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
c)Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen
d)Entsendungsbeschlüsse)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 19. Sitzung des Kreisausschusses am 17.02.2009 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5 Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und V 496/2009 Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist a) Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist b) Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“ c) Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen d) Entsendungsbeschlüsse Für die Verwaltung teilt Kreiskämmerer Hessenius mit, dass wie in der Vorlage angekündigt Änderungen und Ergänzungen in der Unternehmenssatzung (siehe Anlage 1 zur Vorlage 496/2009) und in der Vereinbarung (siehe Anlage 2 zur Vorlage 496/2009) vorzunehmen seien. Die erforderlichen Abstimmungen mit den Beteiligten (Wirtschaftsministerium, Bezirksregierung Köln, Stadt Euskirchen und Gemeinde Weilerswist) seien erst im Laufe des Tages abgeschlossen worden. Herr Hessenus erläutert im Einzelnen die Änderungen und Ergänzungen, die in einer Verwaltungsergänzung zur Kreistagssitzung vorgelegt werden, und beantwortet in der folgenden Aussprache Rück-und Verständnisfragen der Kreisausschussmitglieder. Diese beziehen sich insbesondere - auf den Fall, dass eine flächenintensive Industrie- und Gewerbeansiedlung nicht gelingen sollte - auf das finanzielle Risiko des Kreises und der Kommunen - auf die Nichtanrechenbarkeit der zu entwickelnden LEPFläche auf das regionalplanerisch ermittelte Gewerbeflächenkontingent der beteiligten Kommunen Für die CDU-Fraktion begrüßt Fraktionsvorsitzender Reidt die angekündigte Neufassung des § 1 Abs. 2 in der Vereinbarung mit dem Land (Begrenzung bei späterer Umwidmung auf max. 100 ha). Seine Fraktion gehe davon aus, dass sowohl bei einer Industrie- und/oder Gewerbeansiedlung als auch im Falle einer nicht gewerblichen Nutzung der Grundstücksflächen eine Belastung aller Kommunen des Kreises durch planerische Einschränkungen auszuschließen sei. Auf Anregung des Fraktionsvorsitzenden B 90/Grüne Grutke zwecks jährlicher Information über den Stand des Ansiedlungsverfahrens verweist Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) auf den jährlich vorzulegenden Beteiligungsbericht. Im Übrigen würden die politischen Gremien, falls notwendig, jederzeit über wichtige Vorkommnisse in dieser Angelegenheit informiert. Als Mitglied des Verwaltungsrates und deren Stellvertreter (§ 5 Abs. 3 und 4 der Unternehmenssatzung sowie Buchst. f der Beschlussempfehlung zur Vorlage 496/2009) benennen die Fraktionen: Verwaltungsrat Mitglied: Reidt, Josef Häger, Norbert CDU SPD Stellvertreter/in: Stolz, Ute Schulte, Andreas CDU SPD Zum Stimmführer und dessen Stellvertreter im Projektbeirat (§ 5 Abs. 9 der Vereinbarung mit dem Land sowie Buchst. h der Beschlussempfehlung zur Vorlage 496/2009) benennen die Fraktionen: Stimmführer: Reidt, Josef CDU Stellvertreter: Häger, Norbert SPD Der Kreisausschuss nimmt die vorherigen Ausführungen des Kreiskämmerers zustimmend zur Kenntnis und verweist die Vorlage 496/2009 zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung in die Sitzung des Kreistages.