Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
17.02.2009
Erstellt
25.03.09, 04:13
Aktualisiert
25.03.09, 04:13
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 19. Sitzung des Kreisausschusses am 17.02.2009 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 5
Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und
V 496/2009
Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von
flächenintensiven Großvorhaben auf der im
Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen
und Weilerswist
a) Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens
„LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform
einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer
Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen
und der Gemeinde
Weilerswist
b) Unternehmenssatzung für das gemeinsame
Kommunalunternehmen „LEP-Fläche
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
c) Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und
Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von
flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in
Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen
Kommunalunternehmen „LEP-Fläche
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“,
der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis
Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen
d) Entsendungsbeschlüsse
Für die Verwaltung teilt Kreiskämmerer Hessenius mit, dass wie
in der Vorlage angekündigt Änderungen und Ergänzungen in
der Unternehmenssatzung (siehe Anlage 1 zur Vorlage
496/2009) und in der Vereinbarung (siehe Anlage 2 zur Vorlage
496/2009) vorzunehmen seien. Die erforderlichen
Abstimmungen mit den Beteiligten (Wirtschaftsministerium,
Bezirksregierung Köln, Stadt Euskirchen und Gemeinde
Weilerswist) seien erst im Laufe des Tages abgeschlossen
worden.
Herr Hessenus erläutert im Einzelnen die Änderungen und
Ergänzungen, die in einer Verwaltungsergänzung zur
Kreistagssitzung vorgelegt werden, und beantwortet in der
folgenden Aussprache Rück-und Verständnisfragen der
Kreisausschussmitglieder.
Diese beziehen sich insbesondere
-
auf den Fall, dass eine flächenintensive Industrie- und
Gewerbeansiedlung nicht gelingen sollte
-
auf das finanzielle Risiko des Kreises und der Kommunen
-
auf die Nichtanrechenbarkeit der zu entwickelnden LEPFläche auf das regionalplanerisch ermittelte
Gewerbeflächenkontingent der beteiligten Kommunen
Für die CDU-Fraktion begrüßt Fraktionsvorsitzender Reidt die
angekündigte Neufassung des § 1 Abs. 2 in der Vereinbarung
mit dem Land (Begrenzung bei späterer Umwidmung auf max.
100 ha). Seine Fraktion gehe davon aus, dass sowohl bei einer
Industrie- und/oder Gewerbeansiedlung als auch im Falle einer
nicht gewerblichen Nutzung der Grundstücksflächen eine
Belastung aller Kommunen des Kreises durch planerische
Einschränkungen auszuschließen sei.
Auf Anregung des Fraktionsvorsitzenden B 90/Grüne Grutke
zwecks jährlicher Information über den Stand des
Ansiedlungsverfahrens verweist Kreisausschussmitglied
Kolvenbach (CDU) auf den jährlich vorzulegenden
Beteiligungsbericht. Im Übrigen würden die politischen
Gremien, falls notwendig, jederzeit über wichtige
Vorkommnisse in dieser Angelegenheit informiert.
Als Mitglied des Verwaltungsrates und deren Stellvertreter (§ 5
Abs. 3 und 4 der Unternehmenssatzung sowie Buchst. f der
Beschlussempfehlung zur Vorlage 496/2009) benennen die
Fraktionen:
Verwaltungsrat
Mitglied:
Reidt, Josef
Häger, Norbert
CDU
SPD
Stellvertreter/in:
Stolz, Ute
Schulte, Andreas
CDU
SPD
Zum Stimmführer und dessen Stellvertreter im Projektbeirat (§ 5
Abs. 9 der Vereinbarung mit dem Land sowie Buchst. h der
Beschlussempfehlung zur Vorlage 496/2009) benennen die
Fraktionen:
Stimmführer:
Reidt, Josef CDU
Stellvertreter:
Häger, Norbert
SPD
Der Kreisausschuss nimmt die vorherigen Ausführungen des
Kreiskämmerers zustimmend zur Kenntnis und verweist die
Vorlage 496/2009 zur abschließenden Beratung und
Beschlussfassung in die Sitzung des Kreistages.