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Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung gemäß § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich für den Bereich „Straßbüsch“ (sog. „Außenbereichssatzung“) a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
07.05.2015
Erstellt
17.04.15, 18:07
Aktualisiert
17.04.15, 18:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung gemäß  § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich für den Bereich „Straßbüsch“ (sog. „Außenbereichssatzung“)
a)	Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)	Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung gemäß  § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich für den Bereich „Straßbüsch“ (sog. „Außenbereichssatzung“)
a)	Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)	Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 70/2015 30.04.2015 Vorlage erstellt: 14.04.2015 Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3 Aufstellung einer Satzung gemäß § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich für den Bereich „Straßbüsch“ (sog. „Außenbereichssatzung“) a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 35 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB und in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. Zu b) Der Rat beschließt die in der Anlage 2 aufgeführte Satzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich für den Bereich „Straßbüsch“ (sog. „Außenbereichssatzung“) und stimmt der Begründung zu. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 02. Dezember 2014 - Punkt 14 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Einleitung des Satzungsverfahrens zur Aufstellung einer Satzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich für den Bereich „Straßbüsch“ (sog. „Außenbereichssatzung“) beschlossen. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes einschließlich Begründung gem. § 35 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 09. Februar bis einschließlich 09. März 2015 statt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20. Januar 2015 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen. Vorlagen-Nr. 70/2015 Seite 2 Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Der Satzungsentwurf und die Begründung sind als Anlage 2 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.