Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Aufgabenübergang vom Kreis auf die kreisangehörigen Kommunen gemäß § 4 GO NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,5 kB
Datum
17.02.2009
Erstellt
25.03.09, 04:13
Aktualisiert
25.03.09, 04:13
Beschlusstext (Aufgabenübergang vom Kreis auf die kreisangehörigen Kommunen gemäß § 4 GO NRW)

öffnen download melden Dateigröße: 8,5 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 19. Sitzung des Kreisausschusses am 17.02.2009 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 8 Aufgabenübergang vom Kreis auf die kreisangehörigen Kommunen gemäß § 4 GO NRW Der Kreisausschuss nimmt die Begründung und Beschlussempfehlung der Verwaltung zur Vorlage 505/2009 zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: I. Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde für das Stadtgebiet Zülpich zum 01.04.2009 im Wege der delegierenden Aufgabenübertragung vom Kreis Euskirchen auf die Stadt Mechernich übertragen werden. II. Der Kreistag beschließt, der Überlegung der Stadt Euskirchen eine Absage zu erteilen, ausschließlich die Aufgaben der Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen sowie der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten aus diesem Bereich zu übernehmen, in dem die Stadt Euskirchen nach Anerkennung als Große kreisangehörige Kommune gemäß § 4 Abs. 3 GO NRW alle ihr dann zufallenden Aufgaben bis auf die o. g. - auf Grundlage einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung auf den Kreis Euskirchen rücküberträgt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 505/2009