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Allgemeine Vorlage (TÖB-Liste)

Daten

Kommune
Kall
Größe
473 kB
Datum
07.05.2015
Erstellt
17.04.15, 18:07
Aktualisiert
17.04.15, 18:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Aufstellung „Außenbereichssatzung Straßbüsch“ (gem. § 35 Abs. 6 BauGB) Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Lfd. Nr. Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme 01 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst 28.01.2015 Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Stellungnahme bzw. Abwägung Beschlussvorschlag - - Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Ein entsprechender Hinweis war bereits in der Begründung enthalten. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Die Empfehlung betrifft die Ausführung künftiger Bauvorhaben; wird zur Kenntnis genommen. Kein weitergehender Beschluss erforderlich. 1 D:\Daten\WORD\SonVerf\Kall\Außenbereichssatzung Straßbüsch\Stell Bet-Verf\TÖB-Außenbereichssatzung Straßbüsch.docx 02 Kreis Euskirchen Abt. 60.13 Umwelt und Planung Euskirchen 03.03.2015 Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Aufstellung der Satzung keine grundsätzlichen Bedenken. Ich bitte jedoch die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Stellungnahmen der Fachabteilungen bei der Festsetzung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen: Untere Bodenschutzbehörde Aus Sicht der Altlastenproblematik bestehen unter Heranziehung des nach § 8 LBodSchG geführten Katasters über altlastverdächtige Flächen und Altlasten bzw. nach den gemäß § 5 LBodSchG zu erfassenden schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechenden Verdachtsflächen gegen das Planungsvorhaben nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bedenken. Gemäß § 4 Abs. 1 LBodSchG sind alle relevanten Verwaltungs- und Rechtsbereiche verpflichtet, Bodenschutzbelange zu berücksichtigen. Dementsprechend ist die UBB im Hinblick auf Einwirkungen auf das Schutzgut Boden bei Baugenehmigungsverfahren vorab zu beteiligen. Untere Wasserbehörde Gegen die Aufstellung der Außenbereichssatzung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Gemäß ABK entwässert der Bereich Straßbüsch im Trennsystem (Darstellung im Übersichtsplan). Die im Plangebiet anfallenden Schmutzwässer sind dem vorhandenen Schmutzwasserkanal zuzuführen. Das Entwässerungssystem inkl. seiner Bauwerke muss entsprechend hydraulisch in der Lage sein, die zusätzlichen Wassermengen aufnehmen zu können. Die Niederschlagswässer sind bei Eignung gem. § 51 a LWG vor Ort zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Für neue Bauvorhaben ist die Entwässerung im Bauantragsverfahren zu klären. Für die bereits bestehenden Gebäude ist festzuhalten, dass die Gemeinde die Anwohner vom Anschlusszwang befreien muss und zwar jedes einzelne Grundstück. Hierbei ist - - Dies ist Angelegenheit der dann Beteiligten im späteren Baugenehmigungsverfahren. Kein Beschluss erforderlich. - - Entsorgung Schmutzwasser über den - ausreichend dimensionierten - Kanal stand auch so in der Begründung zum Planverfahren. Kein weitergehender Beschluss erforderlich. Dies stand ebenfalls so in der Begründung. Dies ist nicht Angelegenheit des Satzungsverfahrens. 2 D:\Daten\WORD\SonVerf\Kall\Außenbereichssatzung Straßbüsch\Stell Bet-Verf\TÖB-Außenbereichssatzung Straßbüsch.docx nachzuweisen, dass die Entwässerung gemeinwohlverträglich erfolgt. Die Leitungsführung muss entsprechend rechtlich abgesichert sein. Es wird empfohlen, das Niederschlagswasser der Dachflächen in Zisternen zu sammeln, zu speichern und als Brauchwasser und zur Gartenbewässerung zu nutzen. Einer Versickerung über Sickerschächte kann im Plangebiet nicht zugestimmt werden. Untere Landschaftsbehörde Gegen die Aufstellung der Außenbereichssatzung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die beantragte Satzungsgrenze ist bis auf eine geringfügige Überschneidung identisch mit der Abgrenzung zum derzeit gültigen Landschaftsschutzgebiet des Landschaftsplanes 24 "Kall". Mit Bezugnahme auf die Erläuterungen unter Ziffer 1.5 (Umweltschutz) bestehen von Seiten der Unteren Landschaftsbehörde keine Bedenken gegen die Planung, zumal durch das in Kraft treten der Satzung kein unmittelbares Baurecht geschaffen wird. Dies gehört mit zum Nachweis der gesicherten Entwässerung im Bauantragsverfahren. Empfehlung stand auch so bereits in der Begründung. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Dies stand auch so in der Begründung. Träger der Landschaftsplanung Dem Vorhaben wird nicht widersprochen. 03 04 05 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung VilleEifel Euskirchen Wasserverband Eifel-Rur Düren 28.01.2015 Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung keine Bedenken, da die Belange des Landesbetriebes nicht betroffen sind. Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW 19.02.2015 Aus bergbehördlicher Sicht werden zu dem Verfahren keine Bedenken vorgetragen. Zu den bergbaulichen Verhältnissen im Vorhabenbereich erhalten Sie folgende Hinweise: Die o. a. Planfläche liegt über dem auf Kupfererz und Eisenerz verliehenen Bergwerksfeld „Stahlberg“ im Eigentum von Herrn Erich Sieber Kallbachstraße 7 in 53925 Kall. Bergbau ist in den hier vorliegenden Unterlagen im Vorhabenbereich 23.02.2015 Keine Bedenken. Kein weitergehender Beschluss erforderlich. - - - - - - - - Allgemeine Hinweise auf historische Bergbautätigkeit im Ortsgebiet, unter Umständen zu verzeichnende Bergwerksfelder und potenzielle Relikte daraus sowie Empfehlung einer Baugrunduntersuchung waren bereits im Textteil enthalten. 3 D:\Daten\WORD\SonVerf\Kall\Außenbereichssatzung Straßbüsch\Stell Bet-Verf\TÖB-Außenbereichssatzung Straßbüsch.docx - nicht dokumentiert. Über zukünftige bergbauliche Maßnahmen im Bereich des Plangebietes ist hier nichts bekannt. Zu zukünftigen bergbaulichen Planungen sowie zu Anpassungsoder Sicherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher Einwirkungen sollte der o. g. Feldeseigentümer ebenfalls um Stellungnahme gebeten werden. 06 07 08 09 10 11 12 - - Diese Angelegenheit ist auf privatrechtlicher Ebene zwischen dem jeweiligen Grundstückseigentümer / Bauherrn und dem Bergwerksfeld-Eigentümer zu regeln. Hinweis hierauf kann und sollte ergänzend noch aufgenommen werden. Hinweis auf das konkrete Bergwerksfeld und die privatrechtliche Abstimmung mit dem Eigentümer ist ergänzend noch aufzunehmen. Bezirksregierung Köln Dezernat 33 Ländliche Entwicklung und Bodenordnung 03.03.2015 Keine Bedenken. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. Bezirksregierung Köln Technischer Arbeitsschutz 03.02.2015 Keine Bedenken. IHK Aachen 06.03.2015 Keine Bedenken. - - KEV Schleiden GmbH Kall 27.01.2015 Keine Bedenken. - - Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG 11.02.2015 Innerhalb des dargestellten Planbereiches sind keine Leitungen zur Erdgas-Versorgung vorhanden oder geplant. Keine Bedenken. - - PLEdoc GmbH, Essen DB AG 28.01.2015 Mit Bezug auf Ihr o.g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsleitungen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. - - - Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 23.01.2015 Bezüglich der oben genannten Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken. Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. - Kein weitergehender Beschluss. - 4 D:\Daten\WORD\SonVerf\Kall\Außenbereichssatzung Straßbüsch\Stell Bet-Verf\TÖB-Außenbereichssatzung Straßbüsch.docx - 13 Bundesamt für Infrasuktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr 30.01.2015 Keine Bedenken, soweit bauliche Anlagen eine Höhe von 30 Metern nicht überschreiten. - - Dies ist Angelegenheit der dann Beteiligten im späteren Baugenehmigungsverfahren. Kein Beschluss erforderlich. 30.01.2015 Keine Bedenken und gilt als mit der Gemeinde abgestimmt. - - 29.01.2015 Keine Bedenken. - - 02.02.2015 Keine Anregungen. - - LVR-Dezernat Finanz- und Immobilienmanagement 28.01.2015 Keine Bedenken. - - Bezirksregierung Köln Dezernat 54, Wasserwirtschaft 29.01.2015 Mit meiner Rundverfügung vom 20.10.2014 erläuterte ich, dass meine Beteiligung als Obere Wasserbehörde im Rahmen von Bauleitplanverfahren oder Baugesuchen nur dann erforderlich ist, sofern durch die Planungen oder Vorhaben 1. ein Gewässer 1. Ordnung (Rhein, Sieg) und / oder dessen festgesetztes / vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet, 2. ein Gewässer 2. Ordnung (Agger, Erft, Niers, Rur, Wupper), 3. die Schutzzonen von Hochwasserschutzanlagen o. g. Gewässern 4. ein geplantes Wasserschutzgebiet 5. eine Rohrfernleitung betroffen sind und somit meine unmittelbare Zuständigkeit vorliegt. Weiterhin bat ich darum, in ihrem Beteiligungs-Anschreiben auf den konkreten Umstand meiner Betroffenheit einzugehen. Aus ihrem o. g. Anschreiben kann ich meine Betroffenheit nicht erkennen; ich bitte Sie, diese in dem konkreten Fall darzulegen. Von einer generellen Beteiligung meines Dezernates 54 bitte ich zukünftig abzusehen. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen –vor der Erteilung einer Baugenehmigung- zur Prüfung zuzuleiten. 14 15 16 17 18 Eifelgemeinde Nettersheim Gemeinde Dahlem Gemeinde Blankenheim Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. 5 D:\Daten\WORD\SonVerf\Kall\Außenbereichssatzung Straßbüsch\Stell Bet-Verf\TÖB-Außenbereichssatzung Straßbüsch.docx 19 Amprion GmbH, Dortmund 28.01.2015 Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220und 380-kV-Netzes. - Kall, 01.04.2015 6 D:\Daten\WORD\SonVerf\Kall\Außenbereichssatzung Straßbüsch\Stell Bet-Verf\TÖB-Außenbereichssatzung Straßbüsch.docx -