Daten
Kommune
Kall
Größe
473 kB
Datum
07.05.2015
Erstellt
17.04.15, 18:07
Aktualisiert
17.04.15, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Aufstellung „Außenbereichssatzung Straßbüsch“ (gem. § 35 Abs. 6 BauGB)
Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Lfd.
Nr.
Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
01
Bezirksregierung Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigungsdienst
28.01.2015
Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere
historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf
das Vorhandensein von Kampfmitteln im
beantragten
Bereich.
Eine
Garantie
auf
Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt
werden.
Stellungnahme bzw. Abwägung
Beschlussvorschlag
-
-
Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die
Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige
Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle
unverzüglich zu verständigen.
Ein entsprechender Hinweis war bereits in der
Begründung enthalten.
Erfolgen
Erdarbeiten
mit
erheblichen
mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle
ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in
diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt
für Baugrundeingriffe.
Die Empfehlung betrifft die Ausführung künftiger
Bauvorhaben; wird zur Kenntnis genommen.
Kein weitergehender
Beschluss erforderlich.
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D:\Daten\WORD\SonVerf\Kall\Außenbereichssatzung Straßbüsch\Stell Bet-Verf\TÖB-Außenbereichssatzung Straßbüsch.docx
02
Kreis Euskirchen
Abt. 60.13 Umwelt und Planung
Euskirchen
03.03.2015
Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen
die Aufstellung der Satzung keine grundsätzlichen
Bedenken.
Ich bitte jedoch die nachfolgend aufgeführten
Anregungen
und
Stellungnahmen
der
Fachabteilungen bei der Festsetzung des
Bebauungsplanes zu berücksichtigen:
Untere Bodenschutzbehörde
Aus Sicht der Altlastenproblematik bestehen unter
Heranziehung des nach § 8 LBodSchG geführten
Katasters über altlastverdächtige Flächen und
Altlasten bzw. nach den gemäß § 5 LBodSchG zu
erfassenden schädlichen Bodenveränderungen
bzw. entsprechenden Verdachtsflächen gegen das
Planungsvorhaben
nach
derzeitigem
Kenntnisstand keine Bedenken.
Gemäß § 4 Abs. 1 LBodSchG sind alle relevanten
Verwaltungs- und Rechtsbereiche verpflichtet,
Bodenschutzbelange
zu
berücksichtigen.
Dementsprechend ist die UBB im Hinblick auf
Einwirkungen auf das Schutzgut Boden bei
Baugenehmigungsverfahren vorab zu beteiligen.
Untere Wasserbehörde
Gegen die Aufstellung der Außenbereichssatzung
bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
Gemäß ABK entwässert der Bereich Straßbüsch
im Trennsystem (Darstellung im Übersichtsplan).
Die im Plangebiet anfallenden Schmutzwässer
sind dem vorhandenen Schmutzwasserkanal
zuzuführen. Das Entwässerungssystem inkl.
seiner Bauwerke muss entsprechend hydraulisch
in der Lage sein, die zusätzlichen Wassermengen
aufnehmen zu können.
Die Niederschlagswässer sind bei Eignung gem. §
51 a LWG vor Ort zu versickern oder ortsnah in ein
Gewässer
einzuleiten,
sofern
dies
ohne
Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit
möglich ist. Für neue Bauvorhaben ist die
Entwässerung im Bauantragsverfahren zu klären.
Für die bereits bestehenden Gebäude ist
festzuhalten, dass die Gemeinde die Anwohner
vom Anschlusszwang befreien muss und zwar
jedes
einzelne
Grundstück.
Hierbei
ist
-
-
Dies ist Angelegenheit der dann Beteiligten im
späteren Baugenehmigungsverfahren.
Kein Beschluss erforderlich.
-
-
Entsorgung Schmutzwasser über den - ausreichend
dimensionierten - Kanal stand auch so in der
Begründung zum Planverfahren.
Kein weitergehender
Beschluss erforderlich.
Dies stand ebenfalls so in der Begründung.
Dies ist nicht Angelegenheit des Satzungsverfahrens.
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D:\Daten\WORD\SonVerf\Kall\Außenbereichssatzung Straßbüsch\Stell Bet-Verf\TÖB-Außenbereichssatzung Straßbüsch.docx
nachzuweisen,
dass
die
Entwässerung
gemeinwohlverträglich erfolgt.
Die Leitungsführung muss entsprechend rechtlich
abgesichert sein.
Es wird empfohlen, das Niederschlagswasser der
Dachflächen in Zisternen zu sammeln, zu
speichern und als Brauchwasser und zur
Gartenbewässerung zu nutzen.
Einer Versickerung über Sickerschächte kann im
Plangebiet nicht zugestimmt werden.
Untere Landschaftsbehörde
Gegen die Aufstellung der Außenbereichssatzung
bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
Die beantragte Satzungsgrenze ist bis auf eine
geringfügige Überschneidung identisch mit der
Abgrenzung
zum
derzeit
gültigen
Landschaftsschutzgebiet des Landschaftsplanes
24 "Kall".
Mit Bezugnahme auf die Erläuterungen unter Ziffer
1.5 (Umweltschutz) bestehen von Seiten der
Unteren Landschaftsbehörde keine Bedenken
gegen die Planung, zumal durch das in Kraft treten
der Satzung kein unmittelbares Baurecht
geschaffen wird.
Dies gehört mit zum Nachweis der gesicherten
Entwässerung im Bauantragsverfahren.
Empfehlung stand auch so bereits in der
Begründung.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Dies stand auch so in der Begründung.
Träger der Landschaftsplanung
Dem Vorhaben wird nicht widersprochen.
03
04
05
Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen
Regionalniederlassung VilleEifel
Euskirchen
Wasserverband Eifel-Rur
Düren
28.01.2015
Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens
der Straßenbauverwaltung keine Bedenken, da die
Belange des Landesbetriebes nicht betroffen sind.
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 Bergbau und
Energie in NRW
19.02.2015
Aus bergbehördlicher Sicht werden zu dem
Verfahren keine Bedenken vorgetragen. Zu den
bergbaulichen Verhältnissen im Vorhabenbereich
erhalten Sie folgende Hinweise:
Die o. a. Planfläche liegt über dem auf Kupfererz
und
Eisenerz
verliehenen
Bergwerksfeld
„Stahlberg“ im Eigentum von Herrn Erich Sieber
Kallbachstraße 7 in 53925 Kall. Bergbau ist in den
hier vorliegenden Unterlagen im Vorhabenbereich
23.02.2015
Keine Bedenken.
Kein weitergehender
Beschluss erforderlich.
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-
-
-
-
-
-
Allgemeine Hinweise auf historische Bergbautätigkeit
im Ortsgebiet, unter Umständen zu verzeichnende
Bergwerksfelder und potenzielle Relikte daraus sowie
Empfehlung einer Baugrunduntersuchung waren
bereits im Textteil enthalten.
3
D:\Daten\WORD\SonVerf\Kall\Außenbereichssatzung Straßbüsch\Stell Bet-Verf\TÖB-Außenbereichssatzung Straßbüsch.docx
-
nicht dokumentiert.
Über zukünftige bergbauliche Maßnahmen im
Bereich des Plangebietes ist hier nichts bekannt.
Zu zukünftigen bergbaulichen Planungen sowie zu
Anpassungsoder
Sicherungsmaßnahmen
bezüglich bergbaulicher Einwirkungen sollte der o.
g. Feldeseigentümer ebenfalls um Stellungnahme
gebeten werden.
06
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-
Diese Angelegenheit ist auf privatrechtlicher Ebene
zwischen dem jeweiligen Grundstückseigentümer /
Bauherrn und dem Bergwerksfeld-Eigentümer zu
regeln. Hinweis hierauf kann und sollte ergänzend
noch aufgenommen werden.
Hinweis auf das konkrete
Bergwerksfeld
und
die
privatrechtliche
Abstimmung
mit dem Eigentümer ist
ergänzend noch aufzunehmen.
Bezirksregierung Köln
Dezernat 33
Ländliche Entwicklung und
Bodenordnung
03.03.2015
Keine Bedenken.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33
sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
Bezirksregierung Köln
Technischer Arbeitsschutz
03.02.2015
Keine Bedenken.
IHK Aachen
06.03.2015
Keine Bedenken.
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KEV Schleiden GmbH
Kall
27.01.2015
Keine Bedenken.
-
-
Regionalgas Euskirchen GmbH
& Co. KG
11.02.2015
Innerhalb des dargestellten Planbereiches sind
keine
Leitungen
zur
Erdgas-Versorgung
vorhanden oder geplant.
Keine Bedenken.
-
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PLEdoc GmbH, Essen
DB AG
28.01.2015
Mit Bezug auf Ihr o.g. Schreiben teilen wir Ihnen
mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich
keine von uns verwalteten Versorgungsleitungen
vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft
ist der im Übersichtsplan markierte Bereich.
Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind
bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw.
Konzerngesellschaften
oder
Regionalcentern
gesondert einzuholen.
-
-
-
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
23.01.2015
Bezüglich der oben genannten Bauleitplanung
bestehen unsererseits keine Anregungen oder
Bedenken. Bei eventuellen Rückfragen stehen wir
Ihnen gerne zur Verfügung.
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Kein weitergehender
Beschluss.
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D:\Daten\WORD\SonVerf\Kall\Außenbereichssatzung Straßbüsch\Stell Bet-Verf\TÖB-Außenbereichssatzung Straßbüsch.docx
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Bundesamt für Infrasuktur,
Umweltschutz und
Dienstleistungen der
Bundeswehr
30.01.2015
Keine Bedenken, soweit bauliche Anlagen eine
Höhe von 30 Metern nicht überschreiten.
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Dies ist Angelegenheit der dann Beteiligten im
späteren Baugenehmigungsverfahren.
Kein Beschluss erforderlich.
30.01.2015
Keine Bedenken und gilt als mit der Gemeinde
abgestimmt.
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29.01.2015
Keine Bedenken.
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02.02.2015
Keine Anregungen.
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LVR-Dezernat Finanz- und
Immobilienmanagement
28.01.2015
Keine Bedenken.
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Bezirksregierung Köln
Dezernat 54, Wasserwirtschaft
29.01.2015
Mit meiner Rundverfügung vom 20.10.2014
erläuterte ich, dass meine Beteiligung als Obere
Wasserbehörde
im
Rahmen
von
Bauleitplanverfahren oder Baugesuchen nur dann
erforderlich ist, sofern durch die Planungen oder
Vorhaben
1. ein Gewässer 1. Ordnung (Rhein, Sieg) und /
oder dessen festgesetztes / vorläufig
gesichertes Überschwemmungsgebiet,
2. ein Gewässer 2. Ordnung (Agger, Erft, Niers,
Rur, Wupper),
3. die
Schutzzonen
von
Hochwasserschutzanlagen o. g. Gewässern
4. ein geplantes Wasserschutzgebiet
5. eine Rohrfernleitung
betroffen sind und somit meine unmittelbare
Zuständigkeit vorliegt. Weiterhin bat ich darum, in
ihrem Beteiligungs-Anschreiben auf den konkreten
Umstand meiner Betroffenheit einzugehen.
Aus ihrem o. g. Anschreiben kann ich meine
Betroffenheit nicht erkennen; ich bitte Sie, diese in
dem konkreten Fall darzulegen. Von einer
generellen Beteiligung meines Dezernates 54 bitte
ich zukünftig abzusehen.
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe
überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall
mir die Planungsunterlagen –vor der Erteilung
einer Baugenehmigung- zur Prüfung zuzuleiten.
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Eifelgemeinde Nettersheim
Gemeinde Dahlem
Gemeinde Blankenheim
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
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D:\Daten\WORD\SonVerf\Kall\Außenbereichssatzung Straßbüsch\Stell Bet-Verf\TÖB-Außenbereichssatzung Straßbüsch.docx
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Amprion GmbH, Dortmund
28.01.2015
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen
keine
Höchstspannungsleitungen
unseres
Unternehmens.
Planungen
von
Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus
heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme
betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220und 380-kV-Netzes.
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Kall, 01.04.2015
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D:\Daten\WORD\SonVerf\Kall\Außenbereichssatzung Straßbüsch\Stell Bet-Verf\TÖB-Außenbereichssatzung Straßbüsch.docx
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