Daten
Kommune
Hürtgenwald
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29.04.10, 18:33
Aktualisiert
29.04.10, 18:33
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Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Kultur und
Vereine
Termin
4/2007
Bemerkungen
23.01.2007
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
III
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
III 372-00 Kw/G
08.12.2006
Bezeichnung
Festlegung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse für Vereinsheime pp.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Vereinsförderung werden durch die Gemeinde Hürtgenwald die anfallenden Bewirtschaftungskosten der Vereins- und Versammlungsstätten bezuschusst.
In diese Zuschussregelung, die zuletzt am 16.10.2003 durch den Rat überprüft und verabschiedet
wurde, fallen folgende Objekte hinein:
Objekt
Nutzer
Schützenheim Hürtgen
Bürgerhaus Brandenberg
Sport- und Schützenheim
Straß
Schützenheim Vossenack
Schützenheim Vossenack
St. Kreuz Schützenbruderschaft
Betreibergesellschaft Bürgerhaus Brandenberg
SC Alemannia Straß
900,00 €
1.200,00 €
3.100,00 €
St. Josef Schützenbruderschaft Vossenack
Pfadfinderschaft St. Georg
- Stamm Vossenack Vereins- und Dorfgemeinschaft Vossenack
1.150,00 €
BSV Gey
1.300,00 €
St. Hubertus Schützenbruderschaft Großhau
2.000,00 €
SG Germania Burgwart
Tennisclub Gey
FC Grenzwacht Hürtgen
FC Germania Vossenack
3.300,00 €
1.500,00 €
2.100,00 €
1.300,00 €
Dorfgemeinschaftshaus
(Saal) Vossenack
Clubheim BSV Gey inkl.
Gerätehaus und Sportplatz Gey
Dorfgemeinschaftshaus
Großhau
Sportheim Bergstein
Tennisheim Gey
Sportheim Hürtgen
Sport- und Tennisheim
Vossenack
Betrag
1.150,00 €
1.000,00 €
Sport- und Tennisheim
Vossenack
Schützenräume Gey
(Sparkasse)
Zwischensumme
Forum Berinsteyn
1.000,00 €
Tennisclub Vossenack
St. Hubertus Schützenbruderschaft Gey
Karnevalsgesellschaft „Löstige vom Bierkeller“
Musikverein „Rheinklänge“ Gey
600,00 €
--------------------21.600,00 €
+ 2.600,00 €
--------------------24.200,00 €
Forum Berinsteyn
Gesamt
Entsprechend der Regelung werden den Vereinsstätten, bei denen die Räumlichkeiten für
Veranstaltungen etc. an Dritte vermietet werden, zu 50 % der tatsächlich anfallenden sog.
Bewirtschaftungskosten erstattet. Unter Bewirtschaftungskosten fallen:
a) Versicherungsprämien im Zusammenhang mit dem Gebäude
b) Heizkosten
c) Strom- und Frischwasserkosten
d) Grundbesitzabgaben (Kanal-, Müllabfuhr- und Winterdienstgebühren)
e) Schornsteinfeger
f) Sonstiges (Pauschalen für Nebenkosten an Dritte).
Der rechnerisch ermittelte hälftige Gesamtbetrag ist auf volle 100,00 € gerundet.
Für Vereinsheime, bei denen eine Vermietung nicht erfolgt, ist nach zur Zeit gleichen
Gesichtspunkten eine Bezuschussung auf 2/3 der tatsächlich anfallenden Kosten festgelegt. Der
Gesamtbetrag der Zuschüsse wurde 2003 auf 24.000,00 € festgesetzt. Dieser Betrag sollte auch
bei Hinzukommen einer weiteren Einrichtung nicht überschritten werden.
Zwischenzeitlich ist in Bergstein in der ehemaligen Raiffeisenbank ein Forum entstanden, welches
als Dorfgemeinschaftshaus von der Betreibergesellschaft Forum „Berinsteyn“ geführt wird. Hochgerechnet auf ein volles Jahr zeichnet sich ab, dass durch das Forum ein weiterer jährlicher
Zuschussbedarf in Höhe von ca. 2.600,00 € entsteht. Bei derzeitiger Regelung würde der auf
24.000,00 € „gedeckelte“ Betrag um 200,00 € überschritten, wenn die Bewirtschaftungskostenzuschüsse, Stand 2003, zu Grunde gelegt würden.
Wie den Zusammenstellungen entnommen werden kann, würde sich der Zuschussbedarf
insgesamt ohne das Forum „Berinsteyn“ um 3.900,00 € auf 25.500,00 € erhöhen. Zzgl. des
Forums ergäbe sich ein Gesamtzuschussbedarf von 28.100,00 €. Der Gesamtzuschussbetrag von
24.000,00 € würde um 4.100,00 € überschritten, wenn die gleichen Bewirtschaftungskriterien 2003
zu Grunde gelegt wurden.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Gebäude in zwei Typen eingeteilt werden:
a) Objekte ohne Vermietungen
b) Objekte mit Vermietungen
Anhand der Betreiberliste lässt sich feststellen, dass drei Nutzer nicht in den Bereich Sport
klassifiziert werden können. Es handelt sich im einzelnen um die Betreibergesellschaft Bürgerhaus
Brandenberg, Vereins- und Dorfgemeinschaft Vossenack und Betreibergesellschaft Forum
Berinsteyn. Diese Einrichtungen dienen dem dörflichen Gemeinschaftszweck und können
zusätzlich von Dritten gegen Entgelt angemietet werden.
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Ähnlich verhält es sich mit dem Schützenheim Hürtgen, Schützenheim Vossenack, Sport- und
Schützenheim Straß, Clubheim Gey und Dorfgemeinschaftshaus Großhau. Hier wird neben der
Nutzung der Räumlichkeiten eine Vermietung für private Veranstaltungen ermöglicht.
Diese Betreiber erzielen also Einnahmen über die Vermietung der Räumlichkeiten. Es ist zu
berücksichtigen, dass eine Mehrnutzung zwar höhere Betriebskosten verursacht, diese aber über
die Vermietungspreise mit einem Überschuss wieder vereinnahmt werden.
Den anderen Vereinen bleibt außer Einsparmaßnahmen keine andere Möglichkeit, die Kosten
künftig zu senken oder gleich zu halten, ohne eine Nutzungseinschränkung oder einen erhöhten
Vereinszuschuss hinnehmen zu müssen. Es sollten daher bei allen Objekten Energiesparkonzepte
entwickelt werden, um den ständig zunehmenden Kosten entgegen wirken zu können. Aufgrund
der Daten, die der Gemeinde für die Neureglung der Zuschussbeträge ab dem 01.01.2007 zur
Verfügung gestellt wurden, lassen sich folgende grundsätzliche Feststellungen ableiten:
A) Nicht vermietete Objekte
In der Übersicht (Anlage 1) ist erkennbar, dass die Kosten insgesamt um 22,97 %
gestiegen sind.
Spitzenreiter mit 38,15 % ist die Sportanlage in Gey. Hier lagen aufgrund des Neubaus der
Anlage in 2003 keine genauen Werte vor, so dass man hier nicht von einem tatsächlichen
Anstieg ausgehen kann.
Mit 30,42 % liegt die Tennisanlage in Gey an zweiter Position. Hier lassen sich auch nach
eingehender Analyse (Anlage 4), außer den normal angestiegenen Energiekosten, keine
weiteren Gründe für den Anstieg verzeichnen.
Es folgt das Sport- und Tennisheim in Vossenack mit einer Steigerung von 25,30 %.
Dieser Anstieg ist auf die veraltete und mittlerweile ausgetauschte Heizungsanlage
zurückzuführen. Es dürfte daher künftig mit niedrigen Energiekosten zu rechnen sein.
Mit 25,06 % liege die Kosten der Räumlichkeiten in der Sparkasse in Gey ebenfalls über
dem Durchschnitt. Bei der letzten Festsetzung der Zuschussbeträge wurden seitens der
Vereine keine Daten zur Verfügung gestellt. Es ist darauf hin der Zuschussbetrag von 2000
zzgl. eine Preissteigerungsindexes zu Grunde gelegt worden. Ähnlich wie bei der
Sportanlage in Gey ist hier nicht ermittelbar, ob ein tatsächlicher Anstieg von ca. 25 %
vorliegt.
Mit einer Erhöhung von 16,94 % liegt das Sportheim Hürtgen auf dem nächsten Platz. Ob
die Erhöhung der Kosten durch Mehrnutzung entstanden sind, ist nicht ermittelbar.
Mit einer minimalen Steigerung von 1,97 % der angefallenen Kosten ist das Sportheim in
Bergstein auffällig. Durch die Erneuerung der Heizung und ein entsprechendes
Energiekostenmanagement konnten die Heizkosten hier auf gleichem Niveau trotz eines
weiteren Anstieges der Energieaufwendungen gehalten werden. Lediglich die Stromkosten
sind in die Höhe gegangen.
Für diesen Bereich kann abschließend festgestellt werden, dass eine Erhöhung der
Betriebskosten um nahezu ¼ nur durch Einsparmaßnahmen erreicht werden kann. Es wird daher
vorgeschlagen für jedes Gebäude in Zusammenarbeit zwischen Vereinen und Gemeinde ein
Energieeinsparkonzept zu entwickeln.
Neben der möglichen Festsetzung eines festen Zuschussbetrages sollte ein weiteres Modell für
die Zuschussregelung diskutiert werden. Hierbei sollte ein bestimmter Teil der Bewirtschaftungskosten als fester Zuschuss gezahlt werden. Daneben sollte ein Erfolgsbetrag gezahlt werden, der
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abhängig vom Einsparverhalten der Vereine ist. Die Ausschüttung dieses Erfolgsbetrages sollte
allerdings nach Ablauf der dreijährigen Periode erfolgen.
B) Objekte mit Vermietung an Dritte
Bei den Objekten mit Vermietungsmöglichkeit lässt sich, wie der Anlage 2 entnommen werden
kann, ein Anstieg der Kosten um insgesamt 8,72 % feststellen. Da allerdings die Kosten im
Schützenheim Hürtgen und im Schützenheim Vossenack zurückgegangen sind, ergibt sich
allerdings ein tatsächliche durchschnittliche Steigerung von 10,56 %.
Spitzenreiter hier ist mit 34,50 % das Sport- und Schützenheim in Straß. Hier fällt auf
(Anlage 3), dass bei fast gleichbleibenden Vermietungszahlen die Betriebskosten
antiproportional nach oben gehen. Es bleibt nur der Schluss, dass ein höherer Eigennutzungsanteil der Grund hierfür sein muss. Bekanntlich finden hier mehrmals in der
Woche Versammlungen in „kneipenähnlichen Zustand“ statt. Es darf aber nicht sein, dass
diese Art der Nutzung durch die Allgemeinheit subventioniert wird.
Es folgt das Dorfgemeinschaftshaus in Großhau mit einer Steigerung der Betriebskosten
um 18,82 %. Der Aufstellung laut Anlage 3 kann entnommen werden, dass hier in
ähnlichem Verhältnis auch die Vermietungszahlen in die Höhe gegangen sind. Auch hier
sollten die höheren Kosten, die überwiegend durch Mehrvermietungen zu erklären sind,
nicht durch die Allgemeinheit getragen werden.
Platz 3, belegt mit 18,42 % der Saal in Vossenack. Aufgrund der normalen Preissteigerung
seit 2003 hat sich keine grundsätzliche Änderungen der Kosten ergeben.
Den vierten Rang bekleidet das Bürgerhaus in Brandenberg. Mit einer Steigerung der
Kosten um 16,88 % ist das Ausschöpfungspotential des Vermietungspreises zur
Reduzierung der Betriebskosten fast erreicht. Hier lässt sich nur durch konsequente
Einsparmaßnahmen eine Reduzierung erreichen.
Mit 14,16 % ist das Clubheim des BSV Gey auf dem 5. Platz. Hier kann der
Vermietungspreis aufgrund der Größe des Objektes nicht weiter angehoben werden. Auch
finden hier bekanntlich des öfteren Versammlungen „gastronomischer Art“ statt, welche
nicht durch die Allgemeinheit finanziert werden sollten.
Auf dem sechsten Rang ist mit einer Reduzierung der Kosten das Schützenheim in
Hürtgen. Sinkende Vermietungszahlen lassen die Betriebkosten schwinden. Allerdings wird
sich aufgrund der Eigennutzung ein fester Betriebskostenanteil nicht noch viel weiter
reduzieren lassen.
Auf Platz 7 ist das Schützenheim in Vossenack. Hier wurde gespart. Trotz gleichbleibender
Vermietungszahlen und wachsender Energiekosten konnte eine Reduzierung der
Bewirtschaftungskosten erreicht werden.
Für das Forum „Berinsteyn“ kann noch keine Beurteilung abgegeben werden.
Weitere Erhöhungen der Betriebskosten, die auf vereinsinterne Gründe oder auf einen Anstieg der
Vermietungen zurückzuführen sind, sollten von den Vereinen selber aufgebracht werden können.
Auch hier sollten Energieeinsparkonzepte entwickelt werden.
Wie bei den Objekten ohne Vermietungen sollte auch bei den Heimen mit Vermietungen werden
zwei Modelle zur Diskussion gestellt. Beim ersten Modell wird ein fester Zuschussbetrag gezahlt.
Das zweite Modell wird in einen Grundbetrag und in einem erfolgs- und leistungsabhängigen
Sparbetrag bestehen.
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Insgesamt gesehen bleibt zusätzlich festzuhalten, dass mit Forum „Berinsteyn“ ein weiteres Objekt
hinzukommt. Da der Rat bei der letzten Festlegung den Gesamtbetrag jedoch auf 24.000,00 €
fixiert hat, müsste das Gesamtbudget auf 28.100,00 € angehoben werden. Dies kann auf Dauer
nicht Sinn und Zweck einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltswirtschaft sein. Außerdem
gehören die Zuschüsse in den Bereich „freiwillige Aufwendungen“.
Nach Anlage 3 i. V. m. Anlage 2 lässt sich erkennen, dass bis auf zwei Vereine die Betriebskosten
vollständig durch Vereine tragbar wären. Jedoch werden die eingenommenen Erlöse für
Instandhaltungen verwendet.
Unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltssituation der Gemeinde dürfte allerdings ein
nennenswerter Betrag aus diesen Erlösen für die Aufbringung der Energiekosten mit beigetragen
werden können.
C) Vorschläge die Berechnungen der neuen Zuschussvorschläge
Unter Berücksichtigung der vorliegenden in den beiliegenden Tabellen aufgeführten Kosten
ergeben sich Gesamtaufwendungen von rund 51.000,00 €.
Würde die bisherige Praxis beibehalten werden, ergäbe sich ein Gesamtzuschussbetrag in Höhe
von 12.700,00 € für die Heime ohne Vermietungen und 15.700,00 € für die Heime mit
Vermietungen. Dies würde eine Erhöhung der freiwilligen Aufwendungen, wie bereits erwähnt, von
4.400,00 € oder 18,33 % in diesem Bereich bedeuten.
Aufgrund der Entwicklung des Gesamthaushaltes der Gemeinde und dem prognostizierten Eigenkaptialverzehr bis zum Jahre 2010 sind weitere Einsparmaßnahmen unumgänglich notwendig. Es
wird daher folgende Vorschlag unterbreitet:
1. Die bisherige Zuschussregelung wird beibehalten. Der gedeckelte Gesamtbetrag in Höhe
von 24.000,00 € wird wegen des Forums „Berinsteyn“ um 1.500,00 € auf 25.500,00 €
erhöht. Dadurch werden 50 % der Bewirtschaftungskosten übernommen. Die weiteren
Zuschussbeträge werden nicht angehoben. Für die Jahre 2007 – 2010 ergeben sich
folgende jährliche Zuschussbeträge:
Objekt
Nutzer
Schützenheim Hürtgen
Bürgerhaus Brandenberg
Sport- und Schützenheim
Straß
Schützenheim Vossenack
Schützenheim Vossenack
St. Kreuz Schützenbruderschaft
Betreibergesellschaft Bürgerhaus Brandenberg
SC Alemannia Straß
900,00 €
1.200,00 €
3.100,00 €
St. Josef Schützenbruderschaft Vossenack
Pfadfinderschaft St. Georg
- Stamm Vossenack Vereins- und Dorfgemeinschaft Vossenack
1.150,00 €
BSV Gey
1.300,00 €
St. Hubertus Schützenbruderschaft Großhau
2.000,00 €
SG Germania Burgwart
Tennisclub Gey
FC Grenzwacht Hürtgen
FC Germania Vossenack
3.300,00 €
1.500,00 €
2.100,00 €
1.300,00 €
Dorfgemeinschaftshaus
(Saal) Vossenack
Clubheim BSV Gey inkl.
Gerätehaus und Sportplatz Gey
Dorfgemeinschaftshaus
Großhau
Sportheim Bergstein
Tennisheim Gey
Sportheim Hürtgen
Sport- und Tennisheim
Vossenack
-5-
Betrag
1.150,00 €
1.000,00 €
Sport- und Tennisheim
Vossenack
Schützenräume Gey
(Sparkasse)
1.000,00 €
Tennisclub Vossenack
St. Hubertus Schützenbruderschaft Gey
Karnevalsgesellschaft „Löstige vom Bierkeller“
Musikverein „Rheinklänge“ Gey
Forum „Berinsteyn“
600,00 €
2.600,00 €
--------------------24.200,00 €
============
Gesamt
Der über den Betrag von 24.200,00 € hinausgehende zusätzliche Betrag von 1.300,00 €
wird als Energieeinsprämie verwandt. Diese Prämie wird nach Ablauf der dreijährigen
Periode erfolgsabhänig aufgrund des Sparverhaltens ausgeschüttet. Steigende
Energiepreise werden daher berücksichtigt. Die Rangefolge ergibt für den zu
verteilenden Restbetrag wie folgt.
Teilbetrag 1
Rangfolge
Ausschüttungsbetrag nach drei Jahren in €
1.
2.
3.
4.
5.
1.950,00
1.050,00
525,00
225,00
150,00
------------3.900,00
Beschlussvorschlag:
Für die Festlegung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse für die Jahre 2007 bis 2010 empfiehlt
der Ausschuss dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag 1
. Die bisherige Zuschussregelung wird beibehalten. Der gedeckelte Gesamtbetrag in Höhe von
24.000,00 € wird wegen des Forums „Berinsteyn“ um 1.500,00 € auf 25.500,00 € erhöht. Die
weiteren Zuschussbeträge werden nicht angehoben. Für die Jahre 2007 – 2010 ergeben sich
folgende jährliche Zuschussbeträge:
Objekt
Schützenheim Hürtgen
Bürgerhaus Brandenberg
Sport- und Schützenheim Straß
Schützenheim Vossenack
Schützenheim Vossenack
Dorfgemeinschaftshaus
(Saal) Vossenack
Clubheim BSV Gey inkl.
Gerätehaus und Sportplatz Gey
Nutzer
Betrag
St. Kreuz Schützenbruderschaft
Betreibergesellschaft Bürgerhaus Brandenberg
SC Alemannia Straß
St. Josef Schützenbruderschaft Vossenack
Pfadfinderschaft St. Georg
- Stamm Vossenack Vereins- und Dorfgemeinschaft Vossenack
900,00 €
1.200,00 €
3.100,00 €
1.150,00 €
BSV Gey
1.300,00 €
-6-
1.150,00 €
1.000,00 €
Dorfgemeinschaftshaus
Großhau
Sportheim Bergstein
Tennisheim Gey
Sportheim Hürtgen
Sport- und Tennisheim
Vossenack
Sport- und Tennisheim
Vossenack
Schützenräume Gey
(Sparkasse)
St. Hubertus Schützenbruderschaft Großhau
2.000,00 €
SG Germania Burgwart
Tennisclub Gey
FC Grenzwacht Hürtgen
FC Germania Vossenack
3.300,00 €
1.500,00 €
2.100,00 €
1.300,00 €
Tennisclub Vossenack
1.000,00 €
St. Hubertus Schützenbruderschaft Gey
Karnevalsgesellschaft „Löstige vom Bierkeller“
Musikverein „Rheinklänge“ Gey
Forum „Berinsteyn“
600,00 €
2.600,00 €
--------------------24.200,00 €
============
Gesamt
Der über den Betrag von 24.200,00 € hinausgehende zusätzliche Betrag von 1.300,00 € als
Energieprämie verwandt und nach Ablauf von drei Jahren erfolgsabhängig unter
Berücksichtigung steigender Energiepreise nach folgender Rangfolge ausgeschüttet.
oder
Rangfolge
Ausschüttungsbetrag nach
drei Jahren in €
1.
2.
3.
4.
5.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
1.950,00
1.050,00
525,00
225,00
150,00
------------3.900,00
Ja
€
25.500,00 €
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-7-
(Bürgermeister)