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Beschlussvorlage (Festlegung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse für Vereinsheime pp. )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
202 kB
Erstellt
29.04.10, 18:33
Aktualisiert
29.04.10, 18:33

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine Termin 4/2007 Bemerkungen 23.01.2007 TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: III 372-00 Kw/G 08.12.2006 Bezeichnung Festlegung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse für Vereinsheime pp. Sachverhalt: Im Rahmen der Vereinsförderung werden durch die Gemeinde Hürtgenwald die anfallenden Bewirtschaftungskosten der Vereins- und Versammlungsstätten bezuschusst. In diese Zuschussregelung, die zuletzt am 16.10.2003 durch den Rat überprüft und verabschiedet wurde, fallen folgende Objekte hinein: Objekt Nutzer Schützenheim Hürtgen Bürgerhaus Brandenberg Sport- und Schützenheim Straß Schützenheim Vossenack Schützenheim Vossenack St. Kreuz Schützenbruderschaft Betreibergesellschaft Bürgerhaus Brandenberg SC Alemannia Straß 900,00 € 1.200,00 € 3.100,00 € St. Josef Schützenbruderschaft Vossenack Pfadfinderschaft St. Georg - Stamm Vossenack Vereins- und Dorfgemeinschaft Vossenack 1.150,00 € BSV Gey 1.300,00 € St. Hubertus Schützenbruderschaft Großhau 2.000,00 € SG Germania Burgwart Tennisclub Gey FC Grenzwacht Hürtgen FC Germania Vossenack 3.300,00 € 1.500,00 € 2.100,00 € 1.300,00 € Dorfgemeinschaftshaus (Saal) Vossenack Clubheim BSV Gey inkl. Gerätehaus und Sportplatz Gey Dorfgemeinschaftshaus Großhau Sportheim Bergstein Tennisheim Gey Sportheim Hürtgen Sport- und Tennisheim Vossenack Betrag 1.150,00 € 1.000,00 € Sport- und Tennisheim Vossenack Schützenräume Gey (Sparkasse) Zwischensumme Forum Berinsteyn 1.000,00 € Tennisclub Vossenack St. Hubertus Schützenbruderschaft Gey Karnevalsgesellschaft „Löstige vom Bierkeller“ Musikverein „Rheinklänge“ Gey 600,00 € --------------------21.600,00 € + 2.600,00 € --------------------24.200,00 € Forum Berinsteyn Gesamt Entsprechend der Regelung werden den Vereinsstätten, bei denen die Räumlichkeiten für Veranstaltungen etc. an Dritte vermietet werden, zu 50 % der tatsächlich anfallenden sog. Bewirtschaftungskosten erstattet. Unter Bewirtschaftungskosten fallen: a) Versicherungsprämien im Zusammenhang mit dem Gebäude b) Heizkosten c) Strom- und Frischwasserkosten d) Grundbesitzabgaben (Kanal-, Müllabfuhr- und Winterdienstgebühren) e) Schornsteinfeger f) Sonstiges (Pauschalen für Nebenkosten an Dritte). Der rechnerisch ermittelte hälftige Gesamtbetrag ist auf volle 100,00 € gerundet. Für Vereinsheime, bei denen eine Vermietung nicht erfolgt, ist nach zur Zeit gleichen Gesichtspunkten eine Bezuschussung auf 2/3 der tatsächlich anfallenden Kosten festgelegt. Der Gesamtbetrag der Zuschüsse wurde 2003 auf 24.000,00 € festgesetzt. Dieser Betrag sollte auch bei Hinzukommen einer weiteren Einrichtung nicht überschritten werden. Zwischenzeitlich ist in Bergstein in der ehemaligen Raiffeisenbank ein Forum entstanden, welches als Dorfgemeinschaftshaus von der Betreibergesellschaft Forum „Berinsteyn“ geführt wird. Hochgerechnet auf ein volles Jahr zeichnet sich ab, dass durch das Forum ein weiterer jährlicher Zuschussbedarf in Höhe von ca. 2.600,00 € entsteht. Bei derzeitiger Regelung würde der auf 24.000,00 € „gedeckelte“ Betrag um 200,00 € überschritten, wenn die Bewirtschaftungskostenzuschüsse, Stand 2003, zu Grunde gelegt würden. Wie den Zusammenstellungen entnommen werden kann, würde sich der Zuschussbedarf insgesamt ohne das Forum „Berinsteyn“ um 3.900,00 € auf 25.500,00 € erhöhen. Zzgl. des Forums ergäbe sich ein Gesamtzuschussbedarf von 28.100,00 €. Der Gesamtzuschussbetrag von 24.000,00 € würde um 4.100,00 € überschritten, wenn die gleichen Bewirtschaftungskriterien 2003 zu Grunde gelegt wurden. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Gebäude in zwei Typen eingeteilt werden: a) Objekte ohne Vermietungen b) Objekte mit Vermietungen Anhand der Betreiberliste lässt sich feststellen, dass drei Nutzer nicht in den Bereich Sport klassifiziert werden können. Es handelt sich im einzelnen um die Betreibergesellschaft Bürgerhaus Brandenberg, Vereins- und Dorfgemeinschaft Vossenack und Betreibergesellschaft Forum Berinsteyn. Diese Einrichtungen dienen dem dörflichen Gemeinschaftszweck und können zusätzlich von Dritten gegen Entgelt angemietet werden. -2- Ähnlich verhält es sich mit dem Schützenheim Hürtgen, Schützenheim Vossenack, Sport- und Schützenheim Straß, Clubheim Gey und Dorfgemeinschaftshaus Großhau. Hier wird neben der Nutzung der Räumlichkeiten eine Vermietung für private Veranstaltungen ermöglicht. Diese Betreiber erzielen also Einnahmen über die Vermietung der Räumlichkeiten. Es ist zu berücksichtigen, dass eine Mehrnutzung zwar höhere Betriebskosten verursacht, diese aber über die Vermietungspreise mit einem Überschuss wieder vereinnahmt werden. Den anderen Vereinen bleibt außer Einsparmaßnahmen keine andere Möglichkeit, die Kosten künftig zu senken oder gleich zu halten, ohne eine Nutzungseinschränkung oder einen erhöhten Vereinszuschuss hinnehmen zu müssen. Es sollten daher bei allen Objekten Energiesparkonzepte entwickelt werden, um den ständig zunehmenden Kosten entgegen wirken zu können. Aufgrund der Daten, die der Gemeinde für die Neureglung der Zuschussbeträge ab dem 01.01.2007 zur Verfügung gestellt wurden, lassen sich folgende grundsätzliche Feststellungen ableiten: A) Nicht vermietete Objekte  In der Übersicht (Anlage 1) ist erkennbar, dass die Kosten insgesamt um 22,97 % gestiegen sind.  Spitzenreiter mit 38,15 % ist die Sportanlage in Gey. Hier lagen aufgrund des Neubaus der Anlage in 2003 keine genauen Werte vor, so dass man hier nicht von einem tatsächlichen Anstieg ausgehen kann.  Mit 30,42 % liegt die Tennisanlage in Gey an zweiter Position. Hier lassen sich auch nach eingehender Analyse (Anlage 4), außer den normal angestiegenen Energiekosten, keine weiteren Gründe für den Anstieg verzeichnen.  Es folgt das Sport- und Tennisheim in Vossenack mit einer Steigerung von 25,30 %. Dieser Anstieg ist auf die veraltete und mittlerweile ausgetauschte Heizungsanlage zurückzuführen. Es dürfte daher künftig mit niedrigen Energiekosten zu rechnen sein.  Mit 25,06 % liege die Kosten der Räumlichkeiten in der Sparkasse in Gey ebenfalls über dem Durchschnitt. Bei der letzten Festsetzung der Zuschussbeträge wurden seitens der Vereine keine Daten zur Verfügung gestellt. Es ist darauf hin der Zuschussbetrag von 2000 zzgl. eine Preissteigerungsindexes zu Grunde gelegt worden. Ähnlich wie bei der Sportanlage in Gey ist hier nicht ermittelbar, ob ein tatsächlicher Anstieg von ca. 25 % vorliegt.  Mit einer Erhöhung von 16,94 % liegt das Sportheim Hürtgen auf dem nächsten Platz. Ob die Erhöhung der Kosten durch Mehrnutzung entstanden sind, ist nicht ermittelbar.  Mit einer minimalen Steigerung von 1,97 % der angefallenen Kosten ist das Sportheim in Bergstein auffällig. Durch die Erneuerung der Heizung und ein entsprechendes Energiekostenmanagement konnten die Heizkosten hier auf gleichem Niveau trotz eines weiteren Anstieges der Energieaufwendungen gehalten werden. Lediglich die Stromkosten sind in die Höhe gegangen. Für diesen Bereich kann abschließend festgestellt werden, dass eine Erhöhung der Betriebskosten um nahezu ¼ nur durch Einsparmaßnahmen erreicht werden kann. Es wird daher vorgeschlagen für jedes Gebäude in Zusammenarbeit zwischen Vereinen und Gemeinde ein Energieeinsparkonzept zu entwickeln. Neben der möglichen Festsetzung eines festen Zuschussbetrages sollte ein weiteres Modell für die Zuschussregelung diskutiert werden. Hierbei sollte ein bestimmter Teil der Bewirtschaftungskosten als fester Zuschuss gezahlt werden. Daneben sollte ein Erfolgsbetrag gezahlt werden, der -3- abhängig vom Einsparverhalten der Vereine ist. Die Ausschüttung dieses Erfolgsbetrages sollte allerdings nach Ablauf der dreijährigen Periode erfolgen. B) Objekte mit Vermietung an Dritte Bei den Objekten mit Vermietungsmöglichkeit lässt sich, wie der Anlage 2 entnommen werden kann, ein Anstieg der Kosten um insgesamt 8,72 % feststellen. Da allerdings die Kosten im Schützenheim Hürtgen und im Schützenheim Vossenack zurückgegangen sind, ergibt sich allerdings ein tatsächliche durchschnittliche Steigerung von 10,56 %.  Spitzenreiter hier ist mit 34,50 % das Sport- und Schützenheim in Straß. Hier fällt auf (Anlage 3), dass bei fast gleichbleibenden Vermietungszahlen die Betriebskosten antiproportional nach oben gehen. Es bleibt nur der Schluss, dass ein höherer Eigennutzungsanteil der Grund hierfür sein muss. Bekanntlich finden hier mehrmals in der Woche Versammlungen in „kneipenähnlichen Zustand“ statt. Es darf aber nicht sein, dass diese Art der Nutzung durch die Allgemeinheit subventioniert wird.  Es folgt das Dorfgemeinschaftshaus in Großhau mit einer Steigerung der Betriebskosten um 18,82 %. Der Aufstellung laut Anlage 3 kann entnommen werden, dass hier in ähnlichem Verhältnis auch die Vermietungszahlen in die Höhe gegangen sind. Auch hier sollten die höheren Kosten, die überwiegend durch Mehrvermietungen zu erklären sind, nicht durch die Allgemeinheit getragen werden.  Platz 3, belegt mit 18,42 % der Saal in Vossenack. Aufgrund der normalen Preissteigerung seit 2003 hat sich keine grundsätzliche Änderungen der Kosten ergeben.  Den vierten Rang bekleidet das Bürgerhaus in Brandenberg. Mit einer Steigerung der Kosten um 16,88 % ist das Ausschöpfungspotential des Vermietungspreises zur Reduzierung der Betriebskosten fast erreicht. Hier lässt sich nur durch konsequente Einsparmaßnahmen eine Reduzierung erreichen.  Mit 14,16 % ist das Clubheim des BSV Gey auf dem 5. Platz. Hier kann der Vermietungspreis aufgrund der Größe des Objektes nicht weiter angehoben werden. Auch finden hier bekanntlich des öfteren Versammlungen „gastronomischer Art“ statt, welche nicht durch die Allgemeinheit finanziert werden sollten.  Auf dem sechsten Rang ist mit einer Reduzierung der Kosten das Schützenheim in Hürtgen. Sinkende Vermietungszahlen lassen die Betriebkosten schwinden. Allerdings wird sich aufgrund der Eigennutzung ein fester Betriebskostenanteil nicht noch viel weiter reduzieren lassen.  Auf Platz 7 ist das Schützenheim in Vossenack. Hier wurde gespart. Trotz gleichbleibender Vermietungszahlen und wachsender Energiekosten konnte eine Reduzierung der Bewirtschaftungskosten erreicht werden.  Für das Forum „Berinsteyn“ kann noch keine Beurteilung abgegeben werden. Weitere Erhöhungen der Betriebskosten, die auf vereinsinterne Gründe oder auf einen Anstieg der Vermietungen zurückzuführen sind, sollten von den Vereinen selber aufgebracht werden können. Auch hier sollten Energieeinsparkonzepte entwickelt werden. Wie bei den Objekten ohne Vermietungen sollte auch bei den Heimen mit Vermietungen werden zwei Modelle zur Diskussion gestellt. Beim ersten Modell wird ein fester Zuschussbetrag gezahlt. Das zweite Modell wird in einen Grundbetrag und in einem erfolgs- und leistungsabhängigen Sparbetrag bestehen. -4- Insgesamt gesehen bleibt zusätzlich festzuhalten, dass mit Forum „Berinsteyn“ ein weiteres Objekt hinzukommt. Da der Rat bei der letzten Festlegung den Gesamtbetrag jedoch auf 24.000,00 € fixiert hat, müsste das Gesamtbudget auf 28.100,00 € angehoben werden. Dies kann auf Dauer nicht Sinn und Zweck einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltswirtschaft sein. Außerdem gehören die Zuschüsse in den Bereich „freiwillige Aufwendungen“. Nach Anlage 3 i. V. m. Anlage 2 lässt sich erkennen, dass bis auf zwei Vereine die Betriebskosten vollständig durch Vereine tragbar wären. Jedoch werden die eingenommenen Erlöse für Instandhaltungen verwendet. Unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltssituation der Gemeinde dürfte allerdings ein nennenswerter Betrag aus diesen Erlösen für die Aufbringung der Energiekosten mit beigetragen werden können. C) Vorschläge die Berechnungen der neuen Zuschussvorschläge Unter Berücksichtigung der vorliegenden in den beiliegenden Tabellen aufgeführten Kosten ergeben sich Gesamtaufwendungen von rund 51.000,00 €. Würde die bisherige Praxis beibehalten werden, ergäbe sich ein Gesamtzuschussbetrag in Höhe von 12.700,00 € für die Heime ohne Vermietungen und 15.700,00 € für die Heime mit Vermietungen. Dies würde eine Erhöhung der freiwilligen Aufwendungen, wie bereits erwähnt, von 4.400,00 € oder 18,33 % in diesem Bereich bedeuten. Aufgrund der Entwicklung des Gesamthaushaltes der Gemeinde und dem prognostizierten Eigenkaptialverzehr bis zum Jahre 2010 sind weitere Einsparmaßnahmen unumgänglich notwendig. Es wird daher folgende Vorschlag unterbreitet: 1. Die bisherige Zuschussregelung wird beibehalten. Der gedeckelte Gesamtbetrag in Höhe von 24.000,00 € wird wegen des Forums „Berinsteyn“ um 1.500,00 € auf 25.500,00 € erhöht. Dadurch werden 50 % der Bewirtschaftungskosten übernommen. Die weiteren Zuschussbeträge werden nicht angehoben. Für die Jahre 2007 – 2010 ergeben sich folgende jährliche Zuschussbeträge: Objekt Nutzer Schützenheim Hürtgen Bürgerhaus Brandenberg Sport- und Schützenheim Straß Schützenheim Vossenack Schützenheim Vossenack St. Kreuz Schützenbruderschaft Betreibergesellschaft Bürgerhaus Brandenberg SC Alemannia Straß 900,00 € 1.200,00 € 3.100,00 € St. Josef Schützenbruderschaft Vossenack Pfadfinderschaft St. Georg - Stamm Vossenack Vereins- und Dorfgemeinschaft Vossenack 1.150,00 € BSV Gey 1.300,00 € St. Hubertus Schützenbruderschaft Großhau 2.000,00 € SG Germania Burgwart Tennisclub Gey FC Grenzwacht Hürtgen FC Germania Vossenack 3.300,00 € 1.500,00 € 2.100,00 € 1.300,00 € Dorfgemeinschaftshaus (Saal) Vossenack Clubheim BSV Gey inkl. Gerätehaus und Sportplatz Gey Dorfgemeinschaftshaus Großhau Sportheim Bergstein Tennisheim Gey Sportheim Hürtgen Sport- und Tennisheim Vossenack -5- Betrag 1.150,00 € 1.000,00 € Sport- und Tennisheim Vossenack Schützenräume Gey (Sparkasse) 1.000,00 € Tennisclub Vossenack St. Hubertus Schützenbruderschaft Gey Karnevalsgesellschaft „Löstige vom Bierkeller“ Musikverein „Rheinklänge“ Gey Forum „Berinsteyn“ 600,00 € 2.600,00 € --------------------24.200,00 € ============ Gesamt Der über den Betrag von 24.200,00 € hinausgehende zusätzliche Betrag von 1.300,00 € wird als Energieeinsprämie verwandt. Diese Prämie wird nach Ablauf der dreijährigen Periode erfolgsabhänig aufgrund des Sparverhaltens ausgeschüttet. Steigende Energiepreise werden daher berücksichtigt. Die Rangefolge ergibt für den zu verteilenden Restbetrag wie folgt. Teilbetrag 1 Rangfolge Ausschüttungsbetrag nach drei Jahren in € 1. 2. 3. 4. 5. 1.950,00 1.050,00 525,00 225,00 150,00 ------------3.900,00 Beschlussvorschlag: Für die Festlegung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse für die Jahre 2007 bis 2010 empfiehlt der Ausschuss dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Beschlussvorschlag 1 . Die bisherige Zuschussregelung wird beibehalten. Der gedeckelte Gesamtbetrag in Höhe von 24.000,00 € wird wegen des Forums „Berinsteyn“ um 1.500,00 € auf 25.500,00 € erhöht. Die weiteren Zuschussbeträge werden nicht angehoben. Für die Jahre 2007 – 2010 ergeben sich folgende jährliche Zuschussbeträge: Objekt Schützenheim Hürtgen Bürgerhaus Brandenberg Sport- und Schützenheim Straß Schützenheim Vossenack Schützenheim Vossenack Dorfgemeinschaftshaus (Saal) Vossenack Clubheim BSV Gey inkl. Gerätehaus und Sportplatz Gey Nutzer Betrag St. Kreuz Schützenbruderschaft Betreibergesellschaft Bürgerhaus Brandenberg SC Alemannia Straß St. Josef Schützenbruderschaft Vossenack Pfadfinderschaft St. Georg - Stamm Vossenack Vereins- und Dorfgemeinschaft Vossenack 900,00 € 1.200,00 € 3.100,00 € 1.150,00 € BSV Gey 1.300,00 € -6- 1.150,00 € 1.000,00 € Dorfgemeinschaftshaus Großhau Sportheim Bergstein Tennisheim Gey Sportheim Hürtgen Sport- und Tennisheim Vossenack Sport- und Tennisheim Vossenack Schützenräume Gey (Sparkasse) St. Hubertus Schützenbruderschaft Großhau 2.000,00 € SG Germania Burgwart Tennisclub Gey FC Grenzwacht Hürtgen FC Germania Vossenack 3.300,00 € 1.500,00 € 2.100,00 € 1.300,00 € Tennisclub Vossenack 1.000,00 € St. Hubertus Schützenbruderschaft Gey Karnevalsgesellschaft „Löstige vom Bierkeller“ Musikverein „Rheinklänge“ Gey Forum „Berinsteyn“ 600,00 € 2.600,00 € --------------------24.200,00 € ============ Gesamt Der über den Betrag von 24.200,00 € hinausgehende zusätzliche Betrag von 1.300,00 € als Energieprämie verwandt und nach Ablauf von drei Jahren erfolgsabhängig unter Berücksichtigung steigender Energiepreise nach folgender Rangfolge ausgeschüttet. oder Rangfolge Ausschüttungsbetrag nach drei Jahren in € 1. 2. 3. 4. 5. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) 1.950,00 1.050,00 525,00 225,00 150,00 ------------3.900,00 Ja € 25.500,00 € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -7- (Bürgermeister)