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Beschlusstext (Landschaftsplan 12a "Dahlem", 1. Änderung hier: a) Beschluss über die Durchführung der 1. Änderung des Landschaftsplanes 12a "Dahlem" b) Beschluss über den Entwurf und c) die zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung des Entwurfs)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,1 kB
Datum
17.02.2009
Erstellt
25.03.09, 04:13
Aktualisiert
25.03.09, 04:13
Beschlusstext (Landschaftsplan 12a "Dahlem", 1. Änderung
hier: a) Beschluss über die Durchführung der 1. Änderung des Landschaftsplanes 12a "Dahlem"
b) Beschluss über den Entwurf und 
c) die zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung des Entwurfs)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 19. Sitzung des Kreisausschusses am 17.02.2009 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 15 Landschaftsplan 12a "Dahlem", 1. Änderung hier: a) Beschluss über die Durchführung der 1. Änderung des Landschaftsplanes 12a "Dahlem" b) Beschluss über den Entwurf und c) die zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung des Entwurfs An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nimmt das Kreisausschussmitglied Johannes Mertens (CDU) wegen Befangenheit nicht teil. Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 492/2009 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 04.02.2009 (siehe Z 2/V 492/2009) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt a) die Durchführung der 1. Änderung des Landschaftsplanes 12a “Dahlem“ b) den Entwurf des Landschaftsplanes 12a “Dahlem“, 1. Änderung, bestehend aus den textlichen Festsetzungen der Entwicklungskarte der Festsetzungskarte in der Fassung der Anlagen zur V 492/2009, Stand: Januar 2009, und unter Berücksichtigung der Verwaltungsergänzung vom 29.01.2009 (siehe Z 1/V 492/2009) sowie c) die zeitgleiche Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 27a Landschaftsgesetz (LG NW) und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs für die Dauer eines Monats gemäß § 27 c LG NW. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 492/2009