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Beschlusstext (Römerthermen Zülpich - Museum der Badekultur hier:Umwandlung vorgesehener Kreismittel in einen Zuschuss mit Gegenleistungsverpflichtung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,6 kB
Datum
17.02.2009
Erstellt
25.03.09, 04:13
Aktualisiert
25.03.09, 04:13
Beschlusstext (Römerthermen Zülpich - Museum der Badekultur
hier:Umwandlung vorgesehener Kreismittel in einen Zuschuss mit Gegenleistungsverpflichtung) Beschlusstext (Römerthermen Zülpich - Museum der Badekultur
hier:Umwandlung vorgesehener Kreismittel in einen Zuschuss mit Gegenleistungsverpflichtung)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 19. Sitzung des Kreisausschusses am 17.02.2009 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 10 Römerthermen Zülpich - Museum der Badekultur hier: Umwandlung vorgesehener Kreismittel in einen Zuschuss mit Gegenleistungsverpflichtung Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 497/2009 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit vom 03.02.2009 (siehe Z 1/V 497/2009) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, der Stadt Zülpich eine einmalige Zuweisung zum Betrieb der Römerthermen Zülpich - Museum der Badekultur - in Hohe von 299.749,70 € unter den nachfolgend genannten Bedingungen zu zahlen: 1. Diese einmalige Zuweisung tritt an die Stelle der in Aussicht gestellten, aber bisher noch nicht erfolgten Restzustiftung in gleicher Betragshöhe. 2. Die übrigen Bedingungen des Vertrages vom 21.07.2003/04.08.2004 gelten weiterhin. 3. Die Stadt Zülpich verpflichtet sich, den Betrag anzulegen und die daraus resultierenden Zinserträge für mindestens 20 Jahre ausschließlich zur Finanzierung ihres Betriebskostenanteils gemäß dem noch abzuschließenden Vertrag mit dem Landschaftsverband Rheinland zu verwenden. 4. Falls a) den o g. Bedingungen zuwider gehandelt wird oder b) der Betrieb des Museums eingestellt wird oder c) ein Vertrag mit dem Landschaftsverband Rheinland über den Betrieb des Museums nicht zustande kommt oder gekündigt wird ist die Zuweisung anteilig an den Kreis Euskirchen zurück zu erstatten. Die Zweckbindungsfrist beträgt 20 Jahre. 5. Die Rückerstattung der Ziffer 4 tritt dann nicht ein, wenn der Kreis Euskirchen und die Stadt Zülpich Übereinstimmung darin finden, dass die Kreismittel in einer gleichwertigen Art und Weise zur Finanzierung des Museumsbetriebs eingesetzt werden. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 1 Gegenstimme V 497/2009