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Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Straße „Am Königskamp“ – Anlage 1)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
15.09.2010
Erstellt
24.09.10, 21:35
Aktualisiert
24.09.10, 21:35
Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung
hier: Straße „Am Königskamp“ – Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 5. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014) am 15.09.2010: 7. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Straße „Am Königskamp“ – Anlage 1 Beschluss: Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Die Anlage „Am Königskamp“ – Anlage 1 (Teilbereich Flurstück 721, Flur 4, Gemarkung Schuckenbaum) erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße. Sie wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Baulastträger der ausgebauten Verkehrsanlage ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beratungsergebnis: - einstimmig -