Daten
Kommune
Kall
Größe
104 kB
Erstellt
01.12.14, 11:42
Aktualisiert
01.12.14, 11:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
191/2014
1. Ergänzung
Vorlage erstellt:
28.11.2014
Federführung:
Fachbereich II
An den
Rat
mit der Bitte um
X
Sitzungstermin
02.12.2014
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 11
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall;
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf zur öffentlichen Auslegung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Kall wird zugestimmt.
Die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB des Entwurfes zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall und der Begründung mit Umweltbericht wird
beschlossen.
Des Weiteren werden die nachfolgend aufgeführten, als Anlage zur Planung gehörigen Unterlagen bzw. die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur vorgenannten Bauleitplanung öffentlich ausgelegt:
-
-
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Artenschutzprüfung der Stufe 1
Einzelhandelsentwicklungskonzept Kall
Stellungnahmen der Behörden und TÖB aus dem Vorverfahren (s. Abwägungsliste):
Stellungnahme Bezirksregierung Köln, Höhere Landschaftsbehörde, Dez. 51, Köln vom
20.08.2012
Stellungnahme Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 22.5 (KBD) vom 01.08.2012
Stellungnahme des Kreises Euskirchen, Abt. 60.13 Umwelt und Planung, vom 23.10.2012
Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege vom 03.09.2012
Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen vom 06.09.2012
Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer NRW vom 08.10.2012 und 12.02.2013
Stellungnahme Geologischer Dienst NRW, Krefeld, vom 14.08.2012
Stellungnahme Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau und Energie in NRW, Dortmund,
vom 20.09.2012
Stellungnahme IHK Aachen vom 03.09.2012
Vorlagen-Nr. 191/2014 1. Ergänzung
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Stellungnahmen der Bezirksregierung Köln, Dez. 53 – Immissionsschutz -, vom
21.09.2012 und 13.12.2012
Stellungnahme Wasserverband Oleftal, Hellenthal, vom 26.09.2012
Stellungnahme Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde vom 26.10.2012
Stellungnahme Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf, vom 12.09.2012
Stellungnahme Erftverband, Bergheim, vom 20.08.2012
Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus dem Vorverfahren
Lfd. Nrn. 1, 2, 4, 6, 7, 8, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17,18 19, 20, 21, 22 und 27-32
aus der beigefügten Abwägungsliste
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
am 20.11.2014 – Punkt 7 der öffentlichen Sitzung - beschließt der Rat, die Bauflächendarstellung
für die Ortslage Wallenthal entsprechend der Vorstellung im Fachausschuss und der Darstellung
in der anliegenden Planzeichnung (Anlage 2) zu ändern.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich ist das Gebiet der Gemeinde Kall gemäß Darstellung in der beigefügten
Übersichtskarte (Anlage 1). Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am
10.07.2014 – Punkt 7 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – die öffentliche Auslegung des
Entwurfes zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall beschlossen. Auf
die diesbezüglich erstellte Sitzungsvorlage bzw. Niederschrift wird verwiesen.
Die Verwaltung hatte mit Schreiben vom 13. März 2014 die Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt.
Nach der Beschlussfassung im Fachausschuss wurde die im Fachausschuss beschlossene Entwurfsplanung einschl. der nachgeforderten Planbegründung übersandt.
Danach haben mit der Bezirksregierung Köln weitere Abstimmungsgespräche stattgefunden, die
zu Änderungen der Planung, insbesondere zu den Darstellungen zum Einzelhandel geführt haben. Hierzu wird insbesondere auf die Erläuterungen zu TOP 12 (Einzelhandelsentwicklungskonzept) verwiesen.
Darüber hinaus wurden noch diverse Änderungen in der Planzeichnung (meist redaktioneller Art
wie Änderung /Streichung von Signaturen oder Planzeichen etc.) vorgenommen, die in der Sitzung durch das Planungsbüro kurz erläutert werden.
Mit Ausnahme der Darstellung des Sportplatzes Kall (vorher: Gemeinbedarfsflächen; jetzt Grünflächen) sind keine Bauflächen weggefallen.
Zur Erläuterung wird den Fraktionen eine Druckausfertigung des Entwurfes zur Neuaufstellung
des FNP Kall (Planzeichnung, Begründung – Änderungen sind „gelb“ markiert - mit Umweltbericht, sowie landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzprüfung der Stufe 1, das Einzelhandelsentwicklungskonzept Kall sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen - siehe Abwägungslisten aus dem Vorverfahren über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
und der Öffentlichkeit - ) im Fraktionszimmer des Rathauses (Zi. 15) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird den Mitgliedern des Fachausschusses bzw. des Rates der Gemeinde Kall die
Gesamtplanung digital (USB-Stick) übersandt.
In der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 20.
November 2014 – Punkt 7 der öffentlichen Sitzung - hat das Planungsbüro gemäß Empfehlung
der Verwaltung eine Änderung der Bauflächendarstellung für die Ortslage Wallenthal vorgestellt.
Vorlagen-Nr. 191/2014 1. Ergänzung
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Nach der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung im Fachausschuss am 10.07.2014 –
Punkt 7 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – sind Bürger der Ortslage Wallenthal an die
Verwaltung mit der Bitte herangetreten, die gemäß der Abwägung aus der 1. Beteiligungsrunde
gestrichenen Bauflächen (groß ca. 1 ha) im Bereich „In den Pützbenden“ wieder aufzunehmen.
Die beantragte Fläche einschl. der Darstellung der Entwicklung der Bauflächen für die Ortslage
Wallenthal ist aus der Anlage 2 zu entnehmen.
Das Ergebnis der zwischenzeitlich ergänzten umweltplanerischen Prüfung (Bewertungsbogen
Umweltbericht = Anlage 3 / Bewertungsbogen landschaftspflegerischer Begleitplan = Anlage 4)
sowie der artenschutzrechtlichen Vorprüfung (Anlage 5) für die v.g. Baufläche ist ebenfalls der
Tischvorlage beigefügt.